Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf die Digitalisierung vor?
Vorlagentyp: OF SPD, GRÜNE, FDP, Piraten
Begründung
Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten,
- Erarbeitet die Stadt Frankfurt am Main derzeit ein Konzept zur Digitalisierungen Bezug auf das seit dem 12.09.2018 geltenden HEGovG?
- Welche Anpassungen in der digitalen Infrastruktur wurden bereits vorgenommen?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt Frankfurt derzeit Maßnahmen, um über die Anforderungen des HEGovG hinausgehende OpenData-Strategie umzusetzen?
- Plant die Stadt Frankfurt derzeit Maßnahmen, an "Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN zu ermöglichen? (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße?) 5. § 3 (3) HSGovG schreibt nur den Landesbehörden vor, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Gibt es Überlegungen der Stadt Frankfurt auch für kommunale Verwaltungsakte (bspw. Ummelden) den Bürger*innen Möglichkeit zu eröffnen? - Falls ja für welche Verwaltungsvorgänge? - Falls nein, welche Verwaltungsvorgänge könnten dann noch elektronisch vorgenommen werden?
- Liegt ein Konzept vor zur Optimierung von Verwaltungsabläufen, bevor diese in einem Workflow Management digitalisiert werden? Wie ist der Zeitrahmen dafür? Begründung: Bürger*innen sollen Behördengänge online erledigen können, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen, Hundesteuer, Unterhaltsvorschuß. Sie wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen. Dem hat der Hessische Gesetzgeber, als eines der letzten Bundesländer Rechnung getragen, indem er das EGovG landesspezifisch umgesetzt hat. Fax ist derzeit noch Standard der rechtssicheren elektronischen Kommunikation, weil sich De-Mail am Markt nicht behauptet. Es zeichnet sich derzeit keine Lösung ab, rechtssicher Anträge und Schreiben system- und anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können. Das OpenData, also die umfangreiche und aktive Bereitstellung von Informationen über das Internet, ist geeignet Behördenhandeln transparent und nachvollziehbar zu machen, ohne dass Bürger*innen diesen Zugang erst beantragen müssen. Kostenloses WLAN ermöglichen zudem, dass auf diese neuen Möglichkeiten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Digitalisierung hat viele Vorteile, aber der Ruf nach mehr Online-Angeboten der städtischen/ staatlichen Verwaltung hat seine Grenzen, wenn Vorgänge erledigt werden sollen, die die Authentizität des Antragstellers voraussetzt. Der viel gelobte elektronischen Personalausweis sollte hier Abhilfe schaffen, aber die Quote der wirklich freigeschalteten Personalausweise hält sich in Grenzen und falls er freigeschaltet sein sollte, sind die Verkaufszahlen entsprechender Lesegeräte dürftig.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2018, OF 687/2
Betreff: Wie bereitet sich die Stadt
Frankfurt auf die Digitalisierung vor? Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Erarbeitet die Stadt Frankfurt am Main derzeit
ein Konzept zur Digitalisierungen Bezug auf das seit dem 12.09.2018
geltenden HEGovG?
2. Welche Anpassungen in der
digitalen Infrastruktur wurden bereits vorgenommen? 3. Welche Maßnahmen plant die Stadt Frankfurt
derzeit Maßnahmen, um über die Anforderungen des HEGovG hinausgehende
OpenData-Strategie umzusetzen? 4. Plant die Stadt Frankfurt derzeit Maßnahmen, an
"Hot Spots" in der Stadt kostenfreien Zugang zum Internet per WLAN zu
ermöglichen? (zum Beispiel in den Schulen, im öffentlichen Personennahverkehr
und Einkaufszonen, wie z.B. auf der Leipziger Straße?) 5. § 3 (3) HSGovG schreibt nur den Landesbehörden
vor, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Gibt es Überlegungen
der Stadt Frankfurt auch für kommunale Verwaltungsakte (bspw. Ummelden) den
Bürger*innen Möglichkeit zu eröffnen? - Falls ja für welche Verwaltungsvorgänge? - Falls nein, welche
Verwaltungsvorgänge könnten dann noch elektronisch vorgenommen werden? 6. Liegt ein Konzept vor zur Optimierung von
Verwaltungsabläufen, bevor diese in einem Workflow Management digitalisiert
werden? Wie ist der Zeitrahmen dafür? Begründung: Bürger*innen sollen Behördengänge online erledigen
können, z.B. Wohnsitz-Ummeldungen, Hundesteuer, Unterhaltsvorschuß. Sie
wünschen sich einen, einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu allen
Verwaltungsdienstleistungen. Dem hat der Hessische Gesetzgeber, als eines der
letzten Bundesländer Rechnung getragen, indem er das EGovG landesspezifisch
umgesetzt hat. Fax ist derzeit noch Standard der rechtssicheren elektronischen
Kommunikation, weil sich De-Mail am Markt nicht behauptet. Es zeichnet sich
derzeit keine Lösung ab, rechtssicher Anträge und Schreiben system- und
anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können. Das OpenData, also die umfangreiche und aktive
Bereitstellung von Informationen über das Internet, ist geeignet
Behördenhandeln transparent und nachvollziehbar zu machen, ohne dass
Bürger*innen diesen Zugang erst beantragen müssen. Kostenloses WLAN ermöglichen zudem, dass auf diese
neuen Möglichkeiten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Digitalisierung hat viele Vorteile, aber der Ruf
nach mehr Online-Angeboten der städtischen/ staatlichen Verwaltung hat seine
Grenzen, wenn Vorgänge erledigt werden sollen, die die Authentizität des
Antragstellers voraussetzt. Der viel gelobte elektronischen Personalausweis
sollte hier Abhilfe schaffen, aber die Quote der wirklich freigeschalteten
Personalausweise hält sich in Grenzen und falls er freigeschaltet sein sollte,
sind die Verkaufszahlen entsprechender Lesegeräte dürftig. Antragsteller:
SPD
GRÜNE
FDP
Piraten
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
12.10.2018, OF
644/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1056 2018
1.
Die Vorlage OF 644/2 wurde zurückgezogen.
2.
Die
Vorlage OF 687/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a. im Tenor
unter Ziffer 1. vor dem Wort "Bezug" das Wort "in"
eingefügt wird; b. im Tenor unter Ziffer 3. die Worte "derzeit
Maßnahmen" gestrichen werden; c. in der Begründung nach den Worten
"anbieterunabhängig an die Stadtverwaltung richten zu können" das
Wort "Das" gestrichen wird.
Abstimmung:
zu 2. Annahme bei
Enthaltung LINKE.