Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße
Begründung
Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 600,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung betragen 1.281,96 Euro (brutto), wovon der OBR 2 in Abstimmung mit dem Gewerbeverein rund die Hälfte übernimmt.
Inhalt
Antrag vom 19.11.2018, OF 722/2
Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 600,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung betragen
- 281,96 Euro (brutto), wovon der OBR 2 in Abstimmung mit dem Gewerbeverein rund die Hälfte übernimmt.Beratung im Ortsbeirat: 2