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Leipziger Straße 68 darf kein zweiter „alter Kaufhof“ werden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 955/2 vom 26.10.2019 Betreff: Leipziger Straße 68 darf kein zweiter "alter Kaufhof" werden Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, in Bezug auf das umstrittene Bauvorhaben "Leipziger Straße 68" die folgenden Aspekte zu beachten: - Das Abriss- und Bauvorhaben soll durch die zuständigen Behörden engmaschig überwacht werden. Dazu zählen vor allem Sicherheitsanforderungen für die Bürger und umliegenden Gebäude und die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Anforderungen, die dort tätige Unternehmen und ihre Mitarbeiter betreffen. Entsprechende Erfahrungen mit anderen Vorhaben dieses Bauherren rechtfertigen eine enge Überwachung durch die Behörden. - Der Baufortschritt soll durch geeignete behördliche Maßnahmen sichergestellt werden, damit der Bürgersteig nicht länger als notwendig gesperrt ist und um nicht eine Endlosbaustelle entstehen zu lassen, die die Bürger belastet. - Der Bauherr soll aufgefordert werden, die Nachbarn über größere Veränderungen zu informieren, wie es erfreulicherweise bei vielen Bauprojekten mittlerweile üblich ist. Bauaufsicht und Bauherr werden in den Ortsbeirat eingeladen, um über die Planungen beziehungsweise die laufenden Arbeiten zu berichten. Begründung: Erfahrungen mit genau diesem Bauherren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 144 Aktenzeichen: 63 0