Leipziger Straße 68 darf kein zweiter „alter Kaufhof“ werden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM
5338 entstanden aus Vorlage:
OF 955/2 vom
26.10.2019 Betreff: Leipziger Straße 68 darf kein zweiter
"alter Kaufhof" werden Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, in Bezug
auf das umstrittene Bauvorhaben "Leipziger Straße 68" die folgenden
Aspekte zu beachten: - Das Abriss- und Bauvorhaben soll durch die
zuständigen Behörden engmaschig überwacht werden. Dazu zählen vor allem
Sicherheitsanforderungen für die Bürger und umliegenden Gebäude und die
Einhaltung von arbeitsrechtlichen Anforderungen, die dort tätige Unternehmen
und ihre Mitarbeiter betreffen. Entsprechende Erfahrungen mit anderen Vorhaben
dieses Bauherren rechtfertigen eine enge Überwachung durch die Behörden.
- Der Baufortschritt soll durch
geeignete behördliche Maßnahmen sichergestellt werden, damit der Bürgersteig
nicht länger als notwendig gesperrt ist und um nicht eine Endlosbaustelle
entstehen zu lassen, die die Bürger belastet. - Der Bauherr soll aufgefordert werden, die Nachbarn
über größere Veränderungen zu informieren, wie es erfreulicherweise bei vielen
Bauprojekten mittlerweile üblich ist. Bauaufsicht und Bauherr werden in den Ortsbeirat
eingeladen, um über die Planungen beziehungsweise die laufenden Arbeiten zu
berichten. Begründung: Erfahrungen mit genau diesem Bauherren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2020, ST 144
Aktenzeichen: 63 0