Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM
4260 entstanden aus
Vorlage: OF 753/2 vom
01.02.2019 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im
Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu
stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in
Halteverbotszonen, abgeschleppt werden; 2. im Falle, dass Ziffer 1. nicht entsprochen wird,
zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das
Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden; 3. mitzuteilen, welche Indikatoren er für eine
Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie er damit definiert,
ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird; 4. mitzuteilen, er seine Strategie aufgrund dieser
Indikatoren derzeit beurteilt; 5. mitzuteilen, welche Alternativen er sieht, sollte sich das Ergebnis der Beurteilung zukünftig
als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von
Anwohnerinnen und Anwohnern über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen
(Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem
Zusammenhang wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern weiter berichtet, dass
das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels
keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiel in jüngster Zeit sei die
Anregung OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße
genannt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1