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Vorlagen
Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 318/3 vom 11.09.2017 Betreff: Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3; ST 1179/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Stellungnahme ST 1179 folgende Punkte zu prüfen, und wenn möglich umzusetzen: 1. Als Basis für die Einrichtung eines Radwegs neben dem Gehweg auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße wird die Variante Radweg aus der Anlage 2 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 2. Als Basis für die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Seite der Rat-Beil-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedberger Landstraße wird die Variante Radfahrer-Schutzstreifen aus der Anlage 1 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 3. Falls keine Bedarfsampel eingerichtet wird, wird die Mittelinsel vor der Einmündung der Richard-Wagner-Straße in die Rat-Beil-Straße etwas nach Norden verschoben und bleibt so als Querungshilfe erhalten. Auch der Linksabbieger an der Kurve bleibt erhalten. 4. Über die in den Varianten in den obigen Punkten 1. und 2. vorgeschlagene überbreite Fahrspur hinaus soll intensiv geprüft werden, ob nicht sogar die Fahrspuren stadtauswärts von derzeit zwei Spuren bis hin zu nur einer Normalspur reduziert werden können, sodass dadurch deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer in beiden Straßen entsteht. 5. Bei dieser Reduzierung von zwei Spuren auf eine überbreite oder normale Spur sind folgende Sachverhalte einzubeziehen, die eindeutig belegen, dass eine einspurige Verkehrsführung stadtauswärts absolut ausreicht: a) Der zuliefernde Linksabbieger aus der Nibelungenallee zur Richard-Wagner-Straße ist auch nur einspurig. b) Die Gegenfahrbahn in der Rat-Beil-Straße in westlicher Richtung mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wie stadtauswärts ist ebenfalls nur einspurig. c) Die Autos kommen aufgrund der Ampelschaltung nur als Pulk von der Nibelungenallee in die Richard-Wagner-Straße hinein, zwischen den Pulks, das heißt zwei Drittel der Zeit, fährt kaum ein Auto stadtauswärts. d) Der analoge Linksabbieger von der Rothschildallee in Richtung Osten in die Rohrbachstraße ist nach dem Abbiegen auch nur einspurig. Dort ist das Verkehrsaufkommen mindestens ebenso groß wie beim Linksabbieger in die Richard-Wagner-Straße und es bestehen durch die Straßenbahn sogar noch zusätzliche Behinderungen. e) In der Friedberger Landstraße nördlich des Alleenrings existiert seit Längerem problemlos eine überbreite Spur stadtauswärts, ebenfalls ist dies an anderen Stellen in der Stadt der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 442 Antrag vom 04.05.2018, OF 478/3 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3357 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserungen an der Straßenbahnhaltestelle „Friedberger Platz“ stadteinwärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2308 entstanden aus Vorlage: OF 317/3 vom 04.09.2017 Betreff: Verbesserungen an der Straßenbahnhaltestelle "Friedberger Platz" stadteinwärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Straßenbahnhaltestelle "Friedberger Platz" stadteinwärts 1. der Haltestellenbereich durch farbliche Markierung auf der Fahrbahn oder durch andere Möglichkeiten besser sichtbar gemacht werden kann; 2. die Rotlichtphase durch räumliches Vorziehen der Kontaktschwelle für die Straßenbahn früher eingeleitet werden kann; 3. Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen am Friedberger Platz bestehen. Begründung: Im Haltestellenbereich wird häufig die Rotlicht-Bedarfsampel bei einfahrender Straßenbahn übersehen. Zusätzlich scheint das Zeitfenster zwischen Einfahren der Straßenbahn in die Haltestelle und Einschalten der Rotlichtampel zu kurz. Die Haltestelle "Friedberger Platz" ist eine der letzten nicht barrierefreien Haltestellen der Straßenbahn-/Buslinie auf der Friedberger Landstraße. Dies sollte kein Dauerzustand bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 237 Aktenzeichen: 92 13
Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends - Förderprogramm Klimaanpassung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2230 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 06.09.2017 Betreff: Fassadenbegrünung an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends - Förderprogramm Klimaanpassung Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie Hausbesitzer an den Hauptverkehrsstraßen des Nordends (Friedberger Landstraße, Höhenstraße, Alleenring et cetera) bei der Fassadenbegrünung konkret unterstützt werden können, um eine zügige Umsetzung des Förderprogramms Klimaanpassung zu ermöglichen. Begründung: Die Fassadenbegrünung von Häusern ist seit Langem als ein sinnvolles Instrument der Reduzierung der Feinstaub- und NOx-Belastung im städtischen Bereich identifiziert worden. Zusätzlich ist ein positiver Temperatureffekt gerade in heißen Sommern nachgewiesen. Eine forcierte Ausdehnung der Fassadenbegrünung ist daher äußerst empfehlenswert, wobei allerdings angemerkt werden muss, dass diese Erkenntnisse schon länger als zehn Jahre vorliegen und eine Umsetzung bisher nicht stattgefunden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2498 Aktenzeichen: 79 0
NOXMAS Installation im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 290/3 vom 09.08.2017 Betreff: NOXMAS Installation im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ähnlich wie im vergangenen Dezember in Wiesbaden in der Höhenstraße und/oder der Friedberger Landstraße in der Winterzeit eine LED-Lichterkette installiert werden kann, die entsprechend der Stickoxid (NOx)-Belastung diese mittels grüner (keine Belastung) bis roter (starke Belastung) Leuchten anzeigt. Begründung: Die im letzten Dezember in Wiesbaden in der Nähe des Hauptbahnhofs an einem Baum angebrachte Lichterkette machte durch die entsprechenden Farben den Menschen auch visuell deutlich, wie stark die Belastung durch Stickoxide zu bestimmten Tageszeiten war. Dies hatte einen hohen aufklärerischen Wert, den sich Frankfurt auch an belasteten Straßen zunutze machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2421 Aktenzeichen: 79 2
Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1
Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 365/10 vom 29.08.2017 Betreff: Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 1566/17 OBR 10; ST 1165/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmschutzwand entlang der Straßenbahnlinie 18, an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße, am Fahrradweg wieder begrünt wird und auch nach einer Übernahme durch Hessen Mobil entsprechend begrünt bleibt. Begründung: Die betreffende Lärmschutzwand hatte der Ortsbeirat 10 von Anfang an als extrem graffitigefährdet angesehen und deshalb eine Begrünung gefordert. Tatsächlich war diese Wand schon beschmiert, bevor sie überhaupt ganz erstellt war, was nur in den Bereichen einigermaßen überdeckt werden konnte, wo der Efeu gewachsen war. Da der betreffende Weg, anders als vom Magistrat in der Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1165, dargestellt, nicht alleine ein Wirtschaftsweg, sondern ein wichtiger Bestandteil des Radwegenetzes der Stadt Frankfurt zur Verbindung des gesamten Nordostens mit der östlichen Innenstadt ist, muss dieser unbedingt in einem attraktiven Zustand gehalten werden. Nur so wird er von den Radfahrern bestmöglich angenommen, was sehr wichtig ist, da er, anders als die Alternativrouten zu ihm, die Radfahrer am Hauptverkehr vorbeiführt und so auf dieser Strecke möglichst gefahrlos vorankommen lässt. Dies ist aber nicht gewährleistet, wenn hier eine nicht begrünte Wand ständig überschmiert wird. Zudem dürfte dieser Bereich aufgrund der hier per Pförtnerung herbeigeführten ständigen Staus im Berufsverkehr eine besonders hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung aufweisen. Insofern ist die von der Begrünung ausgehende Filterwirkung in diesem Bereich besonders wichtig. Außerdem bietet die Efeublüte eine wichtige Bienennahrung vor dem Winter. Deshalb kann auch bei einer Übergabe an Hessen Mobil auf eine Begrünung nicht verzichtet werden. Das Land Hessen hat hier offensichtlich aus äußerst kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen keinerlei Interesse an einer ansehnlichen Instandhaltung seiner Bauwerke und an Umweltgesichtspunkten, was es auch bei der sonstigen Wartung der Randstreifen der Fernstraßen im Stadtgebiet beweist. Dies ist den Frankfurter Bürgern schon aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten keinesfalls zumutbar und widerspricht auch den ansonsten von der Landesregierung immer wieder postulierten Zielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1566 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 277 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2117 entstanden aus Vorlage: OF 168/4 vom 12.09.2017 Betreff: Lärmschutzwand an der A 661 im Abschnitt Bornheim Vorgang: B 280/17 Der Magistrat wird gebeten, in seinen Verhandlungen mit Hessen Mobil bei der Planung eines wirksamen Lärmschutzes für Seckbach und Bornheim auf eine substanzielle Einhausung zwischen Seckbacher Landstraße und Friedberger Landstraße zu dringen. Begründung: Aktuell scheint es parallele Planungen von Stadt und Land zu geben. So plant dieses kilometerlange Lärmschutzwände, wohingegen die Stadt eine städtebaulich sinnvolle Einhausung der A 661 bevorzugt, aber bislang nicht umsetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 280 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2248
Integrierter Schulentwicklungsplan 2016-2020 hier: Grundschüler im Ortsbezirk 3 2016/17 und 2022/23
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2017, OF 309/3 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan 2016-2020 hier: Grundschüler im Ortsbezirk 3 2016/17 und 2022/23 Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie wird die Stadt auf die statistisch ermittelten teilweise stark steigenden Schülerzahlen in den Grundschulbezirken im OBR 3 - Nordend insbes. im Bereich der Schwarzburgschule und Comeniusschule reagieren? Übersicht: Kapazität Schüler/innen 2016/17 Schulpfl. 22/23 Comeniusschule 100 79 118 Schwarzburgschule 75 74 149 wie werden ggfls. Überkapazitäten wie z.B. in der Merianschule in den Jahren dazwischen sinnvoll genutzt? Übersicht: Merianschule Kapazität ab ca. 2018/19 Schulpfl. Schuljahr: 18/19 19/20 21/22 22/23 125 85 /100 /106 /96 /136 Begründung: Interessanterweise wird im Schulentwicklungsplan für alle Grundschulbezirke eine deutlich steigende Schüler/Innenzahl ab 2021/22 und 2022/23 prognostiziert, obwohl nur in der Comeniusschule Wohnbaupotentiale ausgewiesen sind. Die Klassenstärke ist aktuell in den Grundschulen des Nordends sehr unterschiedlich, dabei spielt natürlich auch die Zahl der integrativ arbeitenden Klassen eine Rolle. Daraus lässt sich schließen, dass die vorhandenen freien Kapazitäten sicherlich nicht ausreichen, um einen weiteren Anstieg zu verkraften. Die Zahl der Grundschüler im gesamten Planungsbezirk 3 die vergleichsweise von 2005/06 bis 2014/15 um rd. 430 von 1.546 auf 1.972 gestiegen ist, soll von 2015/16 bis 2022/2023 um rd. 610 von 1.998 auf 2.510 ansteigen. Aktuell ist eine neue Grundschule im geplanten "Neubaugebiet östl. der Friedberger Landstraße (Innovationsquartier)" geplant. Das Quartier taucht jedoch im SEP nicht als Wohnbauprojekt auf, d.h. dieses Quartier wird die Zahl der Grundschüler im Planungsbezirk weiter erhöhen und dann durch die neue Schule ggfls. abgedeckt werden. Die Merianschule wird am neuen Standort 5-zügig, das bedeutet eine Kapazitätsausweitung um insges. max. 50 Schüler, eher weniger im Hinblick auf den integrativen Ansatz der Merianschule. D.h. es fehlen nach heutigem Stand im Schuljahr 2022/23 über 560 Grundschulplätze im gesamten Planungsbezirk 3, genaue Zahlen für den Ortsbezirk 3 lassen sich leider aufgrund der Datenlage nicht ermitteln. Eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung sollte bereits heute Antworten auf diese Fragen finden und alle Möglichkeiten prüfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 602 2017 Auskunftsersuchen V 603 2017 1. Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 309/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFläche vor der Endhaltestelle der UBahnLinie U 5 im Ortsbezirk 10 als „Homburger Platz“ benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 366/10 Betreff: Fläche vor der Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 im Ortsbezirk 10 als "Homburger Platz" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen, den freien Platz vor der Endhaltestelle der U5 im Ortsbezirk 10 nach Abschluss der Baumaßnahmen an der Gießener Straße als "Homburger Platz" zu benennen und ihn durch eine ökologisch wertvolle Bepflanzung aufzuwerten. Begründung: Nach Abschluss der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der U5 und der Gießener Straße wird die zentrale Bedeutung dieses Platzes immer deutlicher. Diese wird verstärkt durch die parkähnliche Gestaltung, die durch eine ökologisch wertvolle Bepflanzung noch deutlich aufgewertet werden kann. Dieser Platz hat es verdient, einen eigenen Namen zu tragen, getreu dem Muster anderer Stadtteile, wie zum Beispiel des Friedberger Platzes auf der Friedberger Landstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 366/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 entstanden aus Vorlage: OF 116/3 vom 15.10.2016 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße in Fahrtrichtung Osten eine Fahrspur für Rechts-, Links- und Geradeausverkehr möglich ist und somit ein Schutzstreifen für Radfahrer entstehen kann; 2. wie viele Fahrzeuge, insbesondere Linksabbieger, diese Kreuzung befahren; 3. ob auf dem jetzigen Gehweg zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Richtung Osten ein Radweg eingerichtet werden kann. Dafür sind dort Parkplätze zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. für die gemäß Ziffer 3. wegfallenden Parkplätze auf der Südseite der Glauburgstraße zwischen Lortzing Straße und Spohrstraße Schrägparkplätze zu markieren. Dabei ist die Sicherheit des Radverkehrs au f der Fahrbahn sowie eine ausreichende Breite des Gehwegs zu gewährleisten; 5. zur größeren Sicherheit auf der Kreuzung Friedberger Landstraße/Glauburgstraße Markierungen für den Radverkehr vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2279 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 914 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 874 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Antrag vom 12.01.2023, OF 447/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung Friedberger Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2062 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 12.06.2017 Betreff: Ampelschaltung Friedberger Platz Der Magistrat wird aufgefordert, die Phase des gelben Warnblinkers für Autofahrer, die aus der Bornheimer Landstraße links (stadteinwärts) in die Friedberger Landstraße einbiegen wollen, etwas zu verlängern, damit die Fußgänger nicht über die Straße rennen müssen, weil die Grünphase für sie so kurz ist, dass man bei normalem Schritttempo nur bis knapp über die Mitte der Straße kommt. Begründung: Die Ampelschaltung am Friedberger Platz ist wegen der versetzten Straßeneinmündungen von Koselstraße und Bornheimer Landstraße immer wieder Thema im Ortsbeirat. Da es an dieser Stelle für den gesamten Verkehrsfluss schwierig erscheint, die Grünphase für Fußgänger ohne weitere größere Eingriffe in die Ampelschaltung für den fließenden Verkehr zu verlängern, sollte wenigstens die Verlängerung der Phase des gelben Warnblinklichts den Übergang etwas erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2416 Aktenzeichen: 32 1
Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12
Sträucher am Matthias-Beltz-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2017, OF 302/3 Betreff: Sträucher am Matthias-Beltz-Platz Der Grünstreifen zwischen Friedberger Landstraße und Matthias -Beltz-Platz ist im oberen Drittel mit Rosenbüschen bepflanzt, der untere Teil besteht aus Grünfläche. Beides muß regelmäßig gepflegt und von Abfall befreit werden, was nicht immer der Fall ist. Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Grünstreifen mit widerstandsfähigen Sträuchern zu bepflanzen, wie es im Mittelstreifen zwischen den beiden Fahrbahnen der Friedberger Landstraße der Fall ist. Es würde die Pflege erleichern und die zhlreichen Besucher und Besucherinnen des Platzes vor m Schmutz und Lärm des Verkehrs schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 302/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 302/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHomburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenFlüsterasphalt Glauburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1865 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 04.05.2017 Betreff: Flüsterasphalt Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach dem Abschluss der Kanalarbeiten in der Glauburgstraße das noch zum Teil vorhandene Kopfsteinpflaster entfernt und Flüsterasphalt verlegt werden kann . Begründung: Nach wie vor besteht ein großer Teil des Straßenbelags der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße aus Kopfsteinpflaster, das erheblichen Lärm verursacht, wenn Pkws und Lkws darüber rollen. Durch höheres Verkehrsaufkommen in der Glauburgstraße, vermutlich im Zusammenhang mit dem Bau der Hochbahnsteige, hat die Lärmbelästigung noch zugenommen. Das gilt vor allem auch nachts, wenn sich Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempolimit halten und mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Glauburgstraße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2212 Antrag vom 20.12.2017, OF 386/3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1869 entstanden aus Vorlage: OF 247/3 vom 18.05.2017 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern, gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Die Anzahl der Sozialbezirke im gesamten Nordend - entsprechend die Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher - bleibt bei sechs. 2. Im Sinne einer gerechten Aufteilung der Sozialbezirke sollen von der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, handhabbare Kriterien für die Art der ehrenamtlichen Arbeit entwickelt werden. 3. Mit diesen Kriterien soll auch eine Grundlage dafür geschaffen werden, Informationen aus dem Sozialbezirk in geeigneter Weise an den Ortsbeirat weiterzugeben. Begründung: Das Nordend versteht sich als ein Stadtteil, dessen Grenze in West und Ost - die Trennlinie ist hierbei die Friedberger Landstraße - so nicht existiert. Es besteht allerdings in der Zuordnung der Sozialbezirke zu den Sozialrathäusern eine Trennung. Mitten durch die Hermannstraße verläuft die Grenze zwischen zwei Sozialrathäusern. Der nördliche Teil der Straße sowie die weiter nördlich folgenden Bezirke westlich der Eckenheimer Landstraße (Sozialbezirk 201/202/203) gehören zum Sozialrathaus Dornbusch, der südliche Teil der Straße (Sozialbezirk 120) sowie alle anderen (211/212, 130, 230 sowie 221/222) gehören zum Sozialrathaus Ost/Bornheim. Bei der Aufstellung zur Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialvorsteher wurde in der Magistratsvorlage M 210 vorgeschlagen, einen Sozialbezirk in Nordend-Ost - also östlich der Friedberger Landstraße - einzusparen, dies allein aufgrund der Einwohnerzahl. Dies entspricht nicht dem Anspruch, mit dem die Änderung der Satzung begründet worden ist, nämlich nicht nur die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern auch die Fallzahlbelastung. Für eine sinnvolle, handhabbare Erfassung dieser Belastung müssen die Kriterien erst noch erarbeitet werden. Auch kann - nach der neuen Satzung - die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche verschoben werden, die Friedberger Landstraße ist nicht zwangsläufig eine Grenze. Dies wäre ebenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2037 Antrag vom 13.05.2020, OF 867/3 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277 Aktenzeichen: 51
Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 296/10 vom 29.05.2017 Betreff: Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.11.2017, 17.09.2019, 14.01.2020, 11.05.2020, 10.09.2020, 12.11.2020, 21.05.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ab wann der Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt und dies auch überwacht werden kann, damit Berkersheim deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Begründung: Andere hessische Kommunen haben - unter anderem sogar auch im Jahre 2017 - Straßen mit Einbahnstraßenregelungen zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt. Dies sollte deshalb auch in Frankfurt am Main möglich sein. Der Berufsverkehr soll dadurch künftig so lange verstärkt wieder auf den Hauptverkehrsstraßen, wie der Friedberger Landstraße, sowie natürlich auch den Bundesstraßen und den Autobahnen gehalten werden, wie dies möglich ist. Etwaige Ausweichbewegungen durch die Wohnstraßen der Stadtteile des Ortsbezirks 10 sollen vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 245 Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1722, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2213, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2579, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2976, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 § 3595, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 § 4182, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 § 4759, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 § 5351, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 § 5986, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 § 6594, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 § 7230, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 § 570, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1121, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 10
Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 166 entstanden aus Vorlage: OF 310/10 vom 29.05.2017 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der aktuelle Sachstand bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße zur Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 ist; 2. wie die Realisierung beschleunigt umgesetzt werden kann, falls Verzögerungen zu befürchten sind. Begründung: Die Maßnahme ist zur Vermeidung unnötiger Staus und damit verbundener Ausweichbewegungen in die nordöstlichen Stadtteile Berkersheim und Preungesheim zwingend erforderlich. Eventuell können neue Erkenntnisse oder Möglichkeiten helfen, zum Beispiel mittels interimistisch leicht realisierbare Fahrbahnmarkierungen, den gewünschten Effekt der Maßnahme umgehend vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 380 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 159 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 166 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 166 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1724, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 61 12
Ampelphase für Fußgänger über die Friedberger Landstraße in Höhe der Vogelsbergstraße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1624 entstanden aus Vorlage: OF 233/3 vom 03.05.2017 Betreff: Ampelphase für Fußgänger über die Friedberger Landstraße in Höhe der Vogelsbergstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelphase für Fußgänger über die Friedberger Landstraße in Höhe der Vogelsbergstra ße verlängert werden kann. Begründung: Die Ampelphase ist sehr kurz und gerade an dieser Stelle kreuzen täglich viele Kinder die Friedberger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1450 Aktenzeichen: 32 1
Radweg Friedberger Landstraße vor der Einmündung in die Scheffelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1626 entstanden aus Vorlage: OF 236/3 vom 03.05.2017 Betreff: Radweg Friedberger Landstraße vor der Einmündung in die Scheffelstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Friedberger Landstraße vor der Einmündung in die Scheffelstraße eindeutiger zu kennzeichnen. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Entfernung des Schildes vor Beginn des Radweges auf der Friedberger Landstraße (geteilter Fuß-/Radweg). 2. Weiße Linie in der Lücke der Pollerreihe zum Fußweg ziehen. 3. Geradeaus-/Rechtsabbiegepfeil mit Fahrradpiktogramm auf dem Radweg aufbringen. 4. Fußgängerpiktogramm auf dem Fußweg in die Scheffelstraße (vor Matrat zen-Laden) aufbringen. Begründung: Gerade morgens wird der Fußweg der Scheffelstraße von vielen Radfahrern als Abkürzung auf ihrem Weg in die Innenstadt genutzt. Dies führt im weiteren Verlauf auf dem Maria-Ward-Platz oft zu gefährlichen Situationen mit Fahrradfahrern, die den Weg an der St. Bernhard Kirche entlang nutzen und zwischen den vielen Fußgängern in diesem Bereich, insbesondere auch Kindern auf dem Weg in den Kindergarten St. Bernhard, fahren. Eine deutlichere Kennzeichnung des Radweges soll den Radfahrern deutlich machen, dass sie den Radweg nutzen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1764 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung Fußgängerampel Scheffelstraße/Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 235/3 vom 04.05.2017 Betreff: Ampelschaltung Fußgängerampel Scheffelstraße/Friedberger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelschaltung für Fußgänger auf der Friedberger Landstraße in der Einfahrt in die Scheffelstraße dergestalt zu ändern, dass die Fußgängerampel einige Sekunden vor der Verkehrsampel auf der Friedberger Landstraße Grün wird. Begründung: Die Verkehrsampel auf der Friedberger Landstraße an der Kreuzung Scheffelstraße ist auch die Ampel für rechtsabbiegende Autofahrer in die Scheffelstraße. Da zurzeit die Phasen der Fußgängerampel und der Verkehrsampel gleichgeschaltet sind, werden die Fußgänger von rechtsabbiegenden Fahrzeugführern nicht wahrgenommen, wenn sie losgehen, weil die Einsicht in die Scheffelstraße noch durch Glascontainer behindert wird. Aufgrund dieser gefährlichen Situation ist es schon zu Unfällen mit Fußgängern im Kreuzungsbereich gekommen. Eine frühere Schaltung der Fußgängerampel, sodass sich bereits Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg befinden, wenn die rechtsabbiegenden Autofahrer Grün bekommen, würde die Ampelquerung für Fußgänger sicherer machen, da sie besser zu sehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1646 Aktenzeichen: 32 1
Radfahren auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1627 entstanden aus Vorlage: OF 237/3 vom 05.05.2017 Betreff: Radfahren auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit Langem diskutierte und von v ielen gewünschte Möglichkeit des sicheren Radfahrens auf der Friedberger Landstraße in folgender Weise realisiert werden kann: 1. Zwischen Anlagenring und Bornheimer Landstraße werden auf beiden Straßenseiten Fahrradschutzstreifen sowie eine überbreite Fahrspur für den Autoverkehr markiert. 2. Zwischen der Bornheimer Landstraße und dem Matthias-Beltz-Platz wird in beiden Richtungen Tempo 30 angeordnet. Begründung: Trotz aller Bemühungen, Umfahrungen der Friedberger Landstraße für Radfahrer zu etablieren, hat dies zu keiner befriedigenden Alternative geführt. So entscheiden heute nach wie vor das persönliche Können und der Mut von Radfahrern über die Nutzung der Friedberger Landstraße zwischen Matthias-Beltz-Platz und Anlagenring. Die vorgeschlagene Lösung könnte die Situation entspannen. Die beidseitige überbreite Fahrspur zwischen Anlagenring und Bornheimer Landstraße dürfte für den Autoverkehr in aller Regel ausreichend sein, ohne dass sich größere Staus bilden, zumal auch der Fahrradschutzstreifen bei Bedarf mitbenutzt werden kann, wenn der Radverkehr dabei nicht behindert wird. Die Einrichtung von Tempo 30 zwischen Wielandstraße und Einmündung Bornheimer Landstraße in südlicher Richtung und zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße in nördlicher Richtung beschränkt sich auf ein sehr begrenztes Teilstück der Friedberger Landstraße, das wegen des hochfrequenten ÖPNV aus Kapazitätsgründen nicht einspurig gestaltet und ohnehin oft nicht schneller befahren werden kann. Die Enge dieses Teilstücks und die damit notwendige Rücksichtnahme gegenüber Radfahrern sind den meisten Verkehrsteilnehmern bekannt und auch direkt augenfällig. Sie dürften daher zur Akzeptanz von Tempo 30 auf dieser kurzen Strecke führen. Auf dem gesamten Stück zwischen Anlagenring und Matthias-Beltz-Platz würde die Schaffung einer Möglichkeit zum sicheren Radfahren auf der Fahrbahn zur Vermeidung des höchst gefährlichen Radfahrens auf dem (meist relativ schmalen) Bürgersteig führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2017, OF 234/3 Betreff: Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger Platz Es ist regelmäßig zu beobachten, dass die Ampeln auf dem Friedberger Platz für den Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts mit Verzögerung von ca. 5 Sekunden den Verkehr freigeben, als für den Gegenverkehr stadtauswärts. Das führt regelmäßig dazu, dass Autos vom Alleenring kommend, die links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, auf den Straßenbahnschienen stehen bleiben müssen, um den Gegenverkehr vorbeifahren zu lassen. Das führt dazu, dass die Straßenbahnen Richtung Konstabler Wache ausgebremst werden. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Maßnahmen will der Magistrat treffen, um diesen unbefriedigenden Zustand für den ÖPNV zu beseitigen? 2. Wie beurteilt der Magistrat einen schon vor Jahren diskutierten Vorschlag, beim Einfahren der Straßenbahn in die Haltestelle die Weiterfahrt des Autoverkehrs durch Schaltern der Ampel auf ROT zu stoppen und die GRÜN-Phase erst einzuschalten, wenn die Straßenbahn den Haltestellenbereich verlassen hat? Begründung: Diese Schaltung sollte bei der Haltestelle stadteinwärts und auch stadtauswärts eingeführt werden. Die Veränderung der Ampelschaltung würde nicht nur eine deutliche Beschleunigung der Straßenbahnenfahrten sondern auch eine größere Sicherheit der Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen bringen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 18.05.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 462 2017 Die Vorlage OF 234/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenRichtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 276/10 vom 30.03.2017 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man zu viel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 241, bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1089, wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Dachsberg anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Anregung vom 04.10.2016, OA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1566 entstanden aus Vorlage: OF 265/10 vom 10.04.2017 Betreff: Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Bepflanzung und Pflege im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 neu gestaltet werden kann. Begründung: An der Lärmschutzwand der Straßenbahnlinie 18, neben der Autobahnabfahrt Friedberger Landstraße, wurde zur Verhinderung der Beschädigung Efeu und wilder Wein gepflanzt. Durch unqualifizierten Schnitt ist von der Bepflanzung bis auf wenige Ausnahmen nichts mehr übrig. Es wäre sinnvoll, bei Neupflanzungen diese mit einem Schnittschutz zu versehen, damit sie bei der "Pflege" nicht gleich wieder abgeschnitten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1165 Antrag vom 29.08.2017, OF 365/10 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2096 Aktenzeichen: 92 14
Veröffentlichung NO2-Messergebnisse im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1489 entstanden aus Vorlage: OF 190/11 vom 31.03.2017 Betreff: Veröffentlichung NO2-Messergebnisse im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Messergebnisse der drei Passivsammler im Riederwald für NO2, wie sie per Mai 2017 nach einjähriger Messzeit festgestellt werden sollen, detailliert zu veröffentlichen und im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Nach Auskunft des Dezernats für Umwelt und Gesundheit wurden im Auftrag des Hessischen Landesamts für Naturschutz (HLNUG) im Mai 2016 an drei Standorten im Riederwald Passivsammler installiert: Erlenbruch 81 (nahe zukünftiges Tunnelportal), Erlenbruch 131 und an der Pestalozzischule. Die Auswertung erfolgt in einem Schweizer Labor, die Werte sollen nach einem Jahr zusammengefasst und mit den Werten auf der Friedberger Landstraße abgeglichen werden. Mit dem Ergebnis ist frühestens im September 2017 zu rechnen. Abgeleitet wird davon die Gesamtsituation für die Stadt. Insbesondere für die Riederwälder Bürgerinnen und Bürger ist es im Hinblick auf die geplanten einschneidenden Verkehrsmaßnahmen aber wichtig, die konkreten Ergebnisse für den Stadtteil zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1073 Aktenzeichen: 79 2
Park-and-ride-Parkplatz Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1445 entstanden aus Vorlage: OF 223/3 vom 05.04.2017 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, noch einmal zu prüfen, ob im Bereich Friedberger Landstraße/Ecke Autobahn ein Park-and-ride-Parkplatz eingerichtet werden kann, und diesen in den Planungen für das Ernst-May-Viertel zu berücksichtigen. Begründung: Nach wie vor fehlt in diesem Bereich ein Park-and-ride-Parkplatz, welcher dem Einpendelnden den Umstieg auf die Linie 18 und den Bus 30 ermöglicht. Die Fläche im Kreuzungsbereich eignet sich nicht besonders für Wohnbebauung aufgrund der extrem hohen Belastung von zwei Seiten. Ein Park-and-ride-Gebäude hätte hier einen guten Platz und eine gute Funktion als Lärmschutz an der Ecke. Daher bittet der Ortsbeirat darum, dies noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1182 Aktenzeichen: 61 1
Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1442 entstanden aus Vorlage: OF 161/3 vom 02.02.2017 Betreff: Bethmannpark: Gefahr an den Ausgängen Es ist zu beobachten, dass die Fußwege am Bethmannpark entlang der Friedberger Landstraße und der Friedberger Anlage verstärkt durch Radfahrerinnen und Radfahrer benutzt werden. Dadurch sind Fußgängerinnen und Fußgänger, die den Bethmannpark verlassen wollen, zunehmend gefährdet. Es besteht große Kollisionsgefahr mit den Fußgängerinnen und Fußgängern auf dem Bürgersteig, sowohl mit stadtein- als auch stadtauswärts fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrern. Diese können durch den vorhandenen Zaun beziehungsweise die Mauer nicht oder nur zu spät erkannt werden. Hier ist dringlich eine Verbesserung notwendig, um die Unfallgefährdung zu verringern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, an den zwei Ausgängen des Bethmannparks an der Friedberger Anlage und an der Friedberger Landstraße geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefahr der Kolli sion zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern auf den oben angegebenen Fußwegen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1766 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Lärm in der Stadt reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1443 entstanden aus Vorlage: OF 215/3 vom 05.04.2017 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren Der Magistrat wird gebeten, durch Kontrollen und sonstige Maßnahmen den von getunten Kraftfahrzeugen und Krafträdern insbesondere nachts emittierten Lärm einzudämmen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, eine Reduzierung der Lautstärke von motorbetriebenen Fahrzeugen zu erreichen. Begründung: Zigtausend Frankfurterinnen und Frankfurter sind ständigem Verkehrslärm ausgesetzt - auch nachts. Straßenlärm ist nachweislich gesundheitsschädlich. Schon ab einer permanenten Geräuscheinwirkung von 55 Dezibel kann das vegetative Nervensystem geschädigt werden. Medizinerinnen und Mediziner führen jeden 50. Herzinfarkt auf den Verkehrslärm zurück. Auf der einen Seite investieren Städte daher Milliarden in lärmschluckende Straßenauflagen und andere Schallschutzmaßnahmen, auf der anderen Seite wird aber durch Autos und Motorräder immer mehr Lärm erzeugt. Mancher davon ist vermeidbar. Auch nach Ansicht von Experten ist das sogenannte Tuning in den letzten Jahren zu einem Massenphänomen geworden. Die Fahrzeugveränderungen bewirken in vielen Fällen auch einen volleren Motorklang. Nicht zuletzt werden immer mehr Fahrzeuge zu mobilen Diskotheken umfunktioniert, die mit leistungsstarken Anlagen ihre Umwelt mit lauter Musik unterhalten. Gerade im Nordend, das mit dem Anlagen- und Alleenring sowie mit der Eckenheimer, Eschersheimer und Friedberger Landstraße zahlreiche stark befahrene Durchgangsstraßen aufweist, ist das störend. Es wäre sinnvoll, auf dieses Phänomen nicht nur mit Bußgeldern einzuwirken, sondern derartige Fahrzeugveränderungen erst gar nicht mehr zu genehmigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1193 Aktenzeichen: 79 3
Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Parks- und Grünflächen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Anbindung des Fußgängerweges am südlichen Ende des Matthias-Beltz-Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2017, OF 202/3 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Parks- und Grünflächen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Anbindung des Fußgängerweges am südlichen Ende des Matthias-Beltz-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, im Haushalt ausreichende Mittel einzustellen für die Planung und Umsetzung eines Fußgängerweges am südlich Ende des Matthias-Beltz-Platzes. Unter Umständen kann der Platz in diesem Bereich sogar erweitert werden. Begründung: Der Fußgängerweg entlang der Friedberger Landstraße an der Ostseite des Platzes endet an dieser Stelle. Die Fortsetzung zur Querung über die Friedberger Landstraße in Höhe der Wielandstraße führt über eine durch Poller abgesperrte mehr oder weniger wild beparkte Fläche. Im Rahmen von Ortsterminen beschlossene Zwischenlösungen, brachten keine wesentliche Verbesserung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 130 2017 Die Vorlage OF 202/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: Produktgruppe: Maßnahme Lückenschluss Radwegführung Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2017, OF 199/3 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: Produktgruppe: Maßnahme Lückenschluss Radwegführung Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zusätzliche Mittel zum Lückenschluss auf dem Radweg entlang der Friedberger Landstraße (Abschnitt zwischen Hessendenkmal und Matthias-Beltz-Platz) bereitzustellen. Begründung: Die angesprochene Relation stellt eine wichtige und direkte Verbindung auch für Radfahrer dar. Die Radwege weisen in diesem Abschnitt Lücken auf, die unbedingt geschlossen werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 127 2017 Die Vorlage OF 199/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrskonzept Friedberger Landstraße unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels vorlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1281 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.10.2016 Betreff: Verkehrskonzept Friedberger Landstraße unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels vorlegen Der Magistrat wird aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für die obere Friedberger Landstraße, unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels, vorzulegen. Begründung: Die Verkehrssituation auf der Friedberger Landstraße zwischen Gießener Straße, Dortelweiler Straße und Friedberger Warte ist derzeit völlig unbefriedigend. Unter anderem ist die Abbiegespur von der Friedberger Warte in die Dortelweiler Straße ständig durch Rückstaus blockiert. Die Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt wird durch den Bau des Innovationsviertels gerade im geplanten Erschließungsbereich des Innovationsviertels über die Kreuzung Friedberger Landstraße/Gießener Straße bis zur Dortelweiler Straße erheblich zunehmen. Als Voraussetzung für jede weitere Planung von Bebauung und Nutzung des Innovationsviertels ist daher ein schlüssiges Verkehrskonzept erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 960 Aktenzeichen: 61 1
Innovationskonzept
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1279 entstanden aus Vorlage: OF 171/3 vom 15.02.2017 Betreff: Innovationskonzept Vorgang: M 83/16 Der Magistrat wird aufgefordert, vor weiteren Beschlussfassungen zum Innovationsquartier ein schlüssiges Konzept der Maßnahmen vorzulegen, die dem innovativen Charakter eines Wohnquartiers gerecht werden. Begründung: Die Benennung Innovationsquartier für das neue Baugebiet Friedberger Landstraße/südlich des Wasserparks reicht für sich genommen nicht aus, den innovativen Charakter der geplanten Bebauung zu verdeutlichen. Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu dem umstrittenen Bauvorhaben zu erhöhen, ist es dringend geboten, die Merkmale einer innovativen Quartiersgestaltung zu benennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 964 Aktenzeichen: 61 0
Neubau einer weiterführenden Schule im Nordend - Standort im Bereich des geplanten Innovationsviertels nochmals prüfen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 14.04.2016 Betreff: Neubau einer weiterführenden Schule im Nordend - Standort im Bereich des geplanten Innovationsviertels nochmals prüfen! Der Magistrat wird gebeten, noch einmal zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich des geplanten Innovationsviertels zwischen Hungener Straße/alter Alleentunneltrasse/Wasserpark und Friedberger Landstraße eine weiterführende Schule mit einem gymnasialen Bildungsgang errichtet werden kann, um dem steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen im Nordend und darüber hinaus gerecht zu werden. Begründung: Die aufgezeigten Flächen sind Teil des geplanten Innovationsviertels der städtebaulichen Maßnahme "Einhausung", wie aus den vorgestellten Plänen des Magistrats zu ersehen ist. Der gesamte Standort ist verkehrsmäßig herausragend erschlossen (Friedberger Landstraße/Hungener Straße/Linie 18). Eine solche Schule ließe sich in dem geplanten Wohnungsbau des Viertels sehr gut integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 962 Aktenzeichen: 40 2
Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2017, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße durchzuführen. Hierbei sollten die Zählungen in den Einmündungsbereichen der Gießener Straße, der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße erfolgen. Begründung: Die derzeitigen Pläne für die Bebauung des Innovationsviertels sehen die komplette Erschließung des neuen Quartiers über die Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung der Gießener Straße vor. Die im Internet veröffentlichten Studien über die Belastbarkeit der Friedberger Landstraße basieren auf Verkehrszählungen vor Eröffnung der Verlängerung der Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße und sind deshalb wenig aussagekräftig. Deshalb ist eine aktuelle Verkehrszählung für die Bewertung der Belastungsfähigkeit der Friedberger Landstraße dringend erforderlich und zeitnah durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 404 Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 927 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 127 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1143, 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 4
Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1284 entstanden aus Vorlage: OF 153/3 vom 30.01.2017 Betreff: Innovationsviertel Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung der Bebauung des Gebietes zwischen Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße/Wetterau Straße/Hungen er Straße (aktueller Arbeitstitel "Innovationsviertel") folgende Maßgaben zu beachten: 1. Vor Festlegung der Baufenster (Anzahl, Höhe und Lage der Gebäude) ist eine Umweltstudie zu den Auswirkungen der Bebauung auf Kalt- und Frischluftschneisen und sonstige klimatische Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnquartiere einzuholen. 2. Bei der erforderlichen Flora- und Faunauntersuchung sind auch die möglichen Auswirkungen auf den Baumbestand (Eichenbestand) im angrenzenden Wasserpark zu berücksichtigen. 3. Vor Festlegung der verkehrlichen Erschließung des Wohnquartiers ist eine Belastbarkeitsstudie der angrenzenden Straßen einzuholen. Hierbei sollte vorrangig die Friedberger Landstraße, hier insbesondere die Knotenpunkte mit der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße, aber auch die angrenzenden sonstigen Straßen (Rat-Beil-Straße/Dortelweiler Straße/ Homburger Landstraße/Friedberger Landstraße) im weiteren Verlauf zur Innenstadt mit einbezogen werden. 4. Zusätzlich sollte vor Verabschiedung der Bebauung die aktuell freie Kapazität des ÖPNV auf der Friedberger Landstraße (Bus und Straßenbahn) geprüft werden (Fahrgastzahlen insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten). Alle Gutachten sollten dem Ortsbeirat 3 und der Öffentlichkeit (Internet) zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 961 Antrag vom 01.02.2018, OF 404/3 Auskunftsersuchen vom 15.03.2018, V 791 Aktenzeichen: 61 0
Tempo 30 auf den Durchfahrtsstraßen des Nordends
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2017, OF 156/3 Betreff: Tempo 30 auf den Durchfahrtsstraßen des Nordends Anderthalb Jahre lang hat die Stadt Frankfurt auf vier Hauptstraßen ein nächtliches Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde untersuchen lassen.(FR vom 01.02.2017). Das Gutachterbüro L. K. Argus hat sowohl eine relevante Lärmminderung als auch weniger Feinstaubaussstoß registriert. Auch die Befragung von Anwohner/innen registrierten eine spürbare Lärmreduzierung. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, umgehend zu prüfen, und zu berichten, ob es möglich ist bei den Durchfahrtsstraßen des Nordends (z. B. Alleenring, Eschersheimer Landstraße, Eckenheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Anlagenring u. ä) zeitnah nachts ein Tempolimit von 30 km/h für die die Dauer von zwei Jahren einzuführen. Begründung: Da es offensichtlich in Teilen des Magistrats noch erhebliche Zweifel gibt, dass Tempo 30 zu wesentlicher Lärmminderung und Schadstoffausstoß komme, könnte ein großflächiger Versuch hier ein sicher belastbareres Datenmaterial liefern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 156/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 156/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 156/3 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
Weiter lesenPlatzbenennung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 157/3 Betreff: Platzbenennung Der Ortsbeirat 3 - Nordend bittet den Magistrat dem Votum des Ortsbeirates zu folgen und den Platz der durch die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der Scheffelstraße und Eiserne Hand entstanden ist in Maria-Ward-Platz zu benennen Begründung: Die Abgrenzung des Platzes zu den angrenzenden Straßen stellt kein Problem dar. Durch die Belaggestaltung des Platzbereiches ergibt sich eine natürliche Fläche, dieses endet noch vor dem Eingang zum Gemeindehaus und des Wohnhauses der Gemeinde St. Bernhard, d.h. hier ist keine Adressänderung erforderlich. Die Eiserne Hand würde entsprechend am Platz entlang führen, ähnlich wie die Friedberger Landstraße am Matthias-Beltz-Platz. Eine Platzbenennung hat eine größere Wirkung wie ein Hinweisschild am Gemeindehaus. Die Chance die Benennung gerade dort durchzuführen, wo sich auch die erste Mädchenschule befand hält der Ortsbeirat 3 für eine einmalige Chance, die genutzt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2016, B 311 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 311 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 157/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. 1. Die Vorlage B 311 wird an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Die Abgrenzung des Platzes zu den angrenzenden Straßen stellt kein Problem dar. Durch die Belaggestaltung des Platzbereiches ergibt sich eine natürliche Fläche, die noch vor dem Eingang zum Gemeindehaus und des Wohnhauses der Gemeinde St. Bernhard endet, das heißt, hier ist keine Adressänderung erforderlich. Die Eiserne Hand würde entsprechend am Platz entlangführen, ähnlich wie die Friedberger Landstraße am Matthias-Beltz-Platz. Eine Platzbenennung hat eine größere Wirkung als ein Hinweisschild am Gemeindehaus. Die Benennung gerade dort durchzuführen, wo sich auch die erste Mädchenschule befand, hält der Ortsbeirat 3 für eine einmalige Chance, die genutzt werden sollte. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der Initiative des Ortsbeirates vom 11.09.2014, OI 52, zu folgen und den Platz, der durch die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der Scheffelstraße und der Eisernen Hand entstanden ist, in "Maria-Ward-Platz" zu benennen (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 157/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1163, 10. Sitzung des OBR 3 vom 16.03.2017
Partei: CDU
Weiter lesenErneuter Unfall an der Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2017, OA 110 entstanden aus Vorlage: OF 178/10 vom 07.11.2016 Betreff: Erneuter Unfall an der Friedberger Warte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Konsequenzen aus dem erneuten Unfall an der Friedberger Warte gezogen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass an dieser Stelle viele Fußgänger, auch Schulkinder, u nterwegs sind. Begründung: Seit einiger Zeit haben sich wiederholt schwere Unfälle an der sehr engen, unübersichtlichen und gefährlichen Stelle neben der Friedberger Warte (auf und neben der Friedberger Landstraße) ergeben. Diesmal wurde die Fußgängerampel für die Überquerung der Straßenbahnschienen der Straßenbahnlinie 18 angefahren. Der Ortsbeirat 10 hat wiederholt darauf hingewiesen, ohne dass es bisher zu einer verbesserten und sicheren Situation vor Ort kam. Rasche Abhilfe ist hier nunmehr angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 937 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 110 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OA 110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1105, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 32 1
Pförtnerampel an der Fertighausaustellung am Seckbacher Busch belastet den Ortsbezirk 10 erheblich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1103 entstanden aus Vorlage: OF 192/10 vom 30.12.2016 Betreff: Pförtnerampel an der Fertighausaustellung am Seckbacher Busch belastet den Ortsbezirk 10 erheblich Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die drastische Wirkung der Pförtnerampel auf der B 521 in Richtung Frankfurt an der Ecke zur Frankfurter Straße der Stadt Bad Vilbel umgehend aufgehoben wird; 2. umgehend alles Sonstige dafür unternommen wird, 2.1 dass der Verkehr insgesamt auf der nördlichen Friedberger Landstraße beziehungsweise der B 521 flüssiger gehalten wird; 2.2 dass kein vermeidbarer Ausweichverkehr mehr über die zu engen Wohnstraßen in Berkersheim, Preungesheim und Bonames fließt. Begründung: Die erhebliche Stau verursachende Wirkung dieser Ampel hat weitreichende, sehr negative Auswirkungen auf die Stadtteile des Ortsbezirks 10, da es zu entsprechenden Ausweichbewegungen kommt. Der Berufsverkehr ist nunmehr auf den Hauptstraßen zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 805 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1905 Aktenzeichen: 32 1
Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1057 entstanden aus Vorlage: OF 124/3 vom 22.11.2016 Betreff: Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels im Nordend Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des gegenwärtig aktualisierten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Frankfurt Maßnahmen zur Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels im Nordend vorzulegen. Begründung: Der inhabergeführte Einzelhandel steht wesentlich für die Attraktivität des Einzelhandels in den wichtigen Einkaufsstraßen des Nordends, im Einzelnen Berger Straße, Oeder Weg, Glauburgstraße, Eckenheimer Landstraße, Sandweg und Friedberger Landstraße. Allerdings ist in den letzten Jahren ein schleichender Verlust dieses Einzelhandelstyps festzustellen, was nicht im Interesse des Stadtteils sein kann. Eine Analyse der Ursachen dieser Veränderungen bei gleichzeitiger Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 470 Aktenzeichen: 92 31
Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 entstanden aus Vorlage: OF 57/3 vom 26.08.2016 Betreff: Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Der stadtauswärts führende Straßenzug nördliche Richard-Wagner-Straße/östliche Rat-Beil-Straße wird aufgrund der großzügigen zweispurigen Führung sehr häufig mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Es gibt zudem stadtauswärts keine direkte Fahrmöglichkeit für Fahrradfahrer, lediglich den nur umständlich erreichbaren Fuß- und Radweg an der Friedhofsmauer entlang. Der östliche Bürgersteig des Teilstücks Richard-Wagner-Straße ist durch die herangerückten schräg parkenden Fahrzeuge außerdem sehr schmal und wird zusätzlich noch von Radfahrern aufgrund fehlender anderer Möglichkeiten genutzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob statt der zweispurigen Führung auf dem gesamten Straßenzug Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße eine überbreite einzelne Fahrspur angelegt werden kann (siehe verschiedene Beispiele und Varianten in der Stadt); 2. ob mit dem dadurch gewonnenen Platz entweder eine Radspur auf der Fahrbahn oder ein Radweg im Bürgersteigbereich angelegt werden kann. Dabei spräche für letztere Lösung, dass er besser an die südlich gelegene Querung über die Nibelungenallee angebunden und problemlos hinter den Parkplätzen zwischen Rat-Beil-Straße und Spohrstraße und auf dem breiten Bürgersteig entlang der östlichen Rat-Beil-Straße geführt werden könnte; 3. ob die Reihe der schräg parkenden Fahrzeuge auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße so weit in den Straßenraum verschoben werden kann, dass je nach Variante der Radwegführung ein ausreichend breiter Fuß- und Radweg oder Fußweg auf dem Bürgersteig geschaffen werden kann; 4. ob zur Überquerung der überbreiten Einzelspur der Richard-Wagner-Straße vor der Kurve in die Rat-Beil-Straße statt der derzeitigen nicht ungefährlichen Querungshilfe in der Mitte der zwei Spuren eine Fußgängerbedarfsampel eingerichtet werden kann, die jeweils in den Rotphasen der Ampelanlage auf der Nibelungenallee bei Bedarf Grün freigibt; 5. ob gegebenenfalls aufgrund des Platzgewinns durch die überbreite Einzelspur im Verlauf der östlichen Rat-Beil-Straße auf der Südseite Schräg- statt Parallelparken eingerichtet werden kann. Der anschließende dreispurige Aufstellbereich vor der Ampelanlage an der Einmündung in die Friedberger Landstraße sollte im Interesse einer zügigen und geordneten Verkehrsabwicklung erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 339 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Antrag vom 11.09.2017, OF 318/3 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung Fußgängerampel Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung Bornheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 914 entstanden aus Vorlage: OF 40/3 vom 13.06.2016 Betreff: Ampelschaltung Fußgängerampel Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung Bornheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Ampel Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung Bornheimer Landstraße (direkt vor der Apotheke) verlängert werden kann. Begründung: Die Ampel wird aufgrund der direkt angrenzenden Straßenbahn-/Bushaltestelle stark genutzt und die Grünphase sollte deshalb möglichst verlängert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 338 Aktenzeichen: 32 1
Straßenverkehr auf der Friedberger Landstraße flüssiger gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2016, OF 179/10 Betreff: Straßenverkehr auf der Friedberger Landstraße flüssiger gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der viel zu vielen und zudem stark verlängerten Ampelrotphasen auf der Friedberger Landstraße umgehend aufgehoben werden. Begründung: Durchgangsverkehr gehört auf die Hauptstraßen und muss dort bleiben. Die Friedberger Landstraße wird im Bereich zwischen Seckbacher Busch und Nibelungenplatz stark durch unnötig starken und zudem unnötig nicht auf Grünphasen ausgelegten Straßenverkehr gestaut. Diese unnötigen Staus betreffen insbesondere die Stadtteile des Ortsbezirks 10 sehr negativ. Bürger beklagen sich zunehmend über unnötigen und teils sehr aggressiven Durchgangsverkehr. Rasche Abhilfe ist geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 264 2016 Die Vorlage OF 179/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 790 entstanden aus Vorlage: OF 164/10 vom 18.10.2016 Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche Pförtnerampeln sind, die nach der Stellungnahme ST 1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu vermeiden. Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die mit der Stellungnahme ST 1089 für rechtswidrig erklärt wurde, sollte die unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich selbst als Pförtnerampel, rechtswidrig ist, weil damit die Rückstauwirkung auf der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde, die der in der Stellungnahme ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den RiLSA 2015 gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in der Stellungnahme ST 1089 nicht überzeugend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 133 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 914 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 83 entstanden aus Vorlage: OF 65/4 vom 01.11.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 914 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1.dafür zu sorgen, dass die Bebauung mindestens 30 Prozent geförderten Wohnraum beinhaltet; 2. bei der Verkehrsplanung die besondere Situation der Valentin-Senger-Straße zu berücksichtigen und eine andere Möglichkeit zu prüfen, als die Anbindung des Neubaus über die Valentin-Senger-Straße, da aufgrund fehlender Fußgängerüberwege, parkender Autos, Schule und Kindergarten es durch die zusätzlichen Autos zu einer Spannungssituation kommen kann; 3. dafür zu sorgen, dass ein Planungsbeirat mit Architekturwettbewerb eingerichtet wird; 4. dafür zu sorgen, dass sich die neue Bebauung in der Höhe an der geplanten Lärmschutzwand orientiert. Begründung: Die verkehrliche Anbindung ist von entscheidender Bedeutung für die Wohnqualität im gesamten Viertel New Atterberry. Ein Durchgangsverkehr durch die Valentin-Senger-Straße wäre nicht hinnehmbar, es liegen dort neben Familienhäusern auch Kindergarten und Schule. Der neu zu konzipierende Wohnblock muss neben einer sozialen Durchmischung in seinem Baukörper wenigstens annähernd zur vorhandenen Siedlung passen. Auch ein Jugendtreff fehlt seit Jahren im Geviert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 920 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 81 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 86 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 114 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 83 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 81 = Ablehnung, NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83 = Annahme) FDP (M 81 = Annahme im Rahme NR 114, NR 86 = Ablehnung, NR 114 = Annahme, OA 82 und OA 83 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 81, NR 86, OA 82 und OA 83 = Ablehnung, NR 114 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 1 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 86) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 84 entstanden aus Vorlage: OF 49/4 vom 15.09.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lösung L 3 in der Vorlage M 82 als Grundlage aller weiteren Planung einzubinden. Diese beinhaltet eine Einhausung der A 661 beginnend an der Seckbacher Landstraße und endend 150 Meter südlich der Friedberger Landstraße. Begründung: Abweichend von den bislang vorgestellten Plänen hat der Magistrat mit der Vorlage M 82 vier Lösungen vorgestellt, die unterschiedliche Einhausungen und Bebauungen nach sich ziehen. Der Magistrat bevorzugt dabei die preisgünstige Variante vier, die eine verbreiterte Brücke von knapp 400 Metern über die A 661 auf Höhe des Bornheimer Friedhofs vorsieht, den Bereich an der Seckbacher Landstraße aber unberücksichtigt lässt. Eine solche Lösung hätte Kostenvorteile, würde aber eine lärmabweisende Bauweise nicht nur im Nordosten von New Atterberry nach sich ziehen (vgl. M 81), sondern auch die angedachten Wohnbauten nördlich des Sankt Katharinen-Krankenhauses und der Straße An den Röthen betreffen. Eine Bebauung an dieser Stelle ('Katharinenquartier') wäre dann nur noch mit erheblich lärmgeschützten Häusern möglich, ein Freizeitwert der Flächen wäre nicht gegeben. Im Ganzen würde der Vorschlag L 4 zu einem Stückwerk führen, bestehend aus dem jetzigen Galeriebauwerk an der Seckbacher Landstraße und der ehemaligen Wilhelmshöher Straße mit einer Breite von circa 250 Metern, einem offenen Stück Autobahn von circa 220 Metern und einer verbreiterten Brücke von knapp 400 Metern nördlich des Bornheimer Friedhofs. Die Lösung L 3 hingegen verlängert die bestehende Deckelung an der Seckbacher Landstraße (Galeriebauwerk) in Richtung Nordwest über der Autobahn bis kurz vor New Atterberry. Es entstehen dabei neue, grüne, lärmfreie, querbare und auch ohne besonderen Lärmschutz bebaubare Flächen. Zusammen mit der schon vorhandenen halben Überdeckelung an der Seckbacher Landstraße wäre eine Einhausung von weit über 800 Metern das Ergebnis. Die durch die A 661 entstandene städtebauliche Wunde zwischen Bornheim und Seckbach würde damit weitgehend geheilt werden. Akzeptabel erscheint die Kürzung der Einhausung im Bereich der Friedberger Landstraße, hier ist auf der Nordseite der Autobahn der Blumengroßmarkt angesiedelt, auf der Südseite ist eine lärmgeschützte Bebauung einer einfachen Lärmschutzwand angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 167 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 92 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 246 Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 235 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 166 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 277 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Einhausung Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 85 entstanden aus Vorlage: OF 62/4 vom 14.10.2016 Betreff: Einhausung Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstraße eingehaust wird, so wie es der Planungsbeirat 2011 beschlossen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.02.2017, OF 87/4 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 922 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017
Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2016, OA 66 entstanden aus Vorlage: OF 114/10 vom 19.09.2016 Betreff: Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche technische Entlastungsstrategie er zeitnah für realisierbar hält, um Staus auf der Friedberger Landstraße und damit verbundene Ausweichbewegungen zulasten der Wohnstraßen, insbesondere in Berkersheim und Preungesheim, zu vermeiden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass außerdem die Zeiten der Ampelschaltungen für die Ampeln im Bereich der Bundesautobahn 661 bis zum Nibelungenplatz dem Ortsbeirat 10 offengelegt werden. Begründung: Es erscheint unverständlich, dass die Friedberger Landstraße mit relativ neuen Pförtnerampeln bedacht wurde, sodass letztlich die Stadtteile Berkersheim und Preungesheim aufgrund der Rückstaus nunmehr mit vermeidbarem Durchgangsverkehr belastet werden. Der Ärger vor Ort ist zudem noch viel größer, als dass nunmehr neue Tests mit Pförtnerampeln abgelehnt wurden, während der Verkehr auf der Friedberger Landstraße weiter stockt und darüber hinaus die Belastung der Friedberger Landstraße mit zusätzlichem Verkehr aus angrenzenden künftigen Neubaugebieten (beispielsweise der Ernst-May-Siedlung) wohl ansteigen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 66 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD und GRÜNE gegen 1 LINKE. (= Annahme); 2 SPD, CDU, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung) 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 66 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 66 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 684, 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.11.2016 Aktenzeichen: 32 1
Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 91/3 Betreff: Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße/Höhenstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich die Feinstaubbelastung an den obigen Messstationen in den letzten Jahren entwickelt hat, insbesondere in den Jahren 2014 und 2015, - welches die Quellen der Feinstaubbelastung sind, einschließlich prozentualer Bedeutung - wie sich die Umweltzone auf die Feinstaubbelastung ausgewirkt hat. Begründung: Es liegen keine aktuellen Messwerte zur Entwicklung der Feinstaubbelastung im Nordend vor. Für eine Bewertung der Feinstaubbelastung insbesondere im Hinblick auf die verursachenden Quellen, sind diese Daten allerdings unabdingbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 91/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 251 2016 Die Vorlage OF 91/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
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