Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM
1558 entstanden aus
Vorlage: OF 276/10 vom
30.03.2017 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA
66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom hessischen
Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der
Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene
Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei
ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man zu viel Verkehr als "temporäre
Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende
Belastung. So wurde mit der Stellungnahme vom
03.02.2017, ST 241, bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße
darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll
ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und
somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems"
abzubauen. Mit der Stellungnahme vom 22.08.2016,
ST 1089, wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den
Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den
Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein
abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden
war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte.
Hinzu kommt, dass auch beim
Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen
Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Dachsberg anzupassen und somit die dort
registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil
diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und
nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das
normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem
Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit
dieser sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die
Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 58
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089
Anregung vom
04.10.2016, OA 66
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241
Antrag vom
11.08.2017, OF
289/3
Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1