Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM
790 entstanden aus
Vorlage: OF 164/10 vom
18.10.2016 Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger
Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der
Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche
Pförtnerampeln sind, die nach der Stellungnahme ST
1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme
durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines
abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des
Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes
Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu
vermeiden. Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die mit der
Stellungnahme ST 1089 für rechtswidrig erklärt wurde, sollte die
unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr
begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger
Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich
selbst als Pförtnerampel, rechtswidrig ist, weil damit die Rückstauwirkung auf
der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde,
die der in der Stellungnahme ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den
RiLSA 2015 gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in der
Stellungnahme ST 1089 nicht überzeugend. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 58
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 133
Aktenzeichen: 32 1