Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren
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Anregung vom 13.06.2017, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 296/10 vom 29.05.2017
Betreff: Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.11.2017, 17.09.2019, 14.01.2020, 11.05.2020, 10.09.2020, 12.11.2020, 21.05.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ab wann der Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt und dies auch überwacht werden kann, damit Berkersheim deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Begründung: Andere hessische Kommunen haben - unter anderem sogar auch im Jahre 2017 - Straßen mit Einbahnstraßenregelungen zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt. Dies sollte deshalb auch in Frankfurt am Main möglich sein. Der Berufsverkehr soll dadurch künftig so lange verstärkt wieder auf den Hauptverkehrsstraßen, wie der Friedberger Landstraße, sowie natürlich auch den Bundesstraßen und den Autobahnen gehalten werden, wie dies möglich ist. Etwaige Ausweichbewegungen durch die Wohnstraßen der Stadtteile des Ortsbezirks 10 sollen vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10