Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 365/10 vom 29.08.2017 Betreff: Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 1566/17 OBR 10; ST 1165/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmschutzwand entlang der Straßenbahnlinie 18, an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße, am Fahrradweg wieder begrünt wird und auch nach einer Übernahme durch Hessen Mobil entsprechend begrünt bleibt. Begründung: Die betreffende Lärmschutzwand hatte der Ortsbeirat 10 von Anfang an als extrem graffitigefährdet angesehen und deshalb eine Begrünung gefordert. Tatsächlich war diese Wand schon beschmiert, bevor sie überhaupt ganz erstellt war, was nur in den Bereichen einigermaßen überdeckt werden konnte, wo der Efeu gewachsen war. Da der betreffende Weg, anders als vom Magistrat in der Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1165, dargestellt, nicht alleine ein Wirtschaftsweg, sondern ein wichtiger Bestandteil des Radwegenetzes der Stadt Frankfurt zur Verbindung des gesamten Nordostens mit der östlichen Innenstadt ist, muss dieser unbedingt in einem attraktiven Zustand gehalten werden. Nur so wird er von den Radfahrern bestmöglich angenommen, was sehr wichtig ist, da er, anders als die Alternativrouten zu ihm, die Radfahrer am Hauptverkehr vorbeiführt und so auf dieser Strecke möglichst gefahrlos vorankommen lässt. Dies ist aber nicht gewährleistet, wenn hier eine nicht begrünte Wand ständig überschmiert wird. Zudem dürfte dieser Bereich aufgrund der hier per Pförtnerung herbeigeführten ständigen Staus im Berufsverkehr eine besonders hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung aufweisen. Insofern ist die von der Begrünung ausgehende Filterwirkung in diesem Bereich besonders wichtig. Außerdem bietet die Efeublüte eine wichtige Bienennahrung vor dem Winter. Deshalb kann auch bei einer Übergabe an Hessen Mobil auf eine Begrünung nicht verzichtet werden. Das Land Hessen hat hier offensichtlich aus äußerst kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen keinerlei Interesse an einer ansehnlichen Instandhaltung seiner Bauwerke und an Umweltgesichtspunkten, was es auch bei der sonstigen Wartung der Randstreifen der Fernstraßen im Stadtgebiet beweist. Dies ist den Frankfurter Bürgern schon aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten keinesfalls zumutbar und widerspricht auch den ansonsten von der Landesregierung immer wieder postulierten Zielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1566 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 277 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14