Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der Straßenbahnlinie 18 an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM
2096 entstanden aus
Vorlage: OF 365/10 vom
29.08.2017 Betreff: Neupflanzungen im Wirtschaftsweg entlang der
Straßenbahnlinie 18 an der Abfahrt von der A 661 an der Friedberger
Landstraße Vorgang: OM 1566/17 OBR 10; ST 1165/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass die Lärmschutzwand entlang der Straßenbahnlinie 18, an der Abfahrt
von der A 661 an der Friedberger Landstraße, am Fahrradweg wieder
begrünt wird und auch nach einer Übernahme durch Hessen Mobil entsprechend
begrünt bleibt. Begründung: Die betreffende Lärmschutzwand hatte der Ortsbeirat
10 von Anfang an als extrem graffitigefährdet angesehen und deshalb eine
Begrünung gefordert. Tatsächlich war diese Wand schon beschmiert, bevor sie
überhaupt ganz erstellt war, was nur in den Bereichen einigermaßen überdeckt
werden konnte, wo der Efeu gewachsen war. Da der betreffende Weg, anders als
vom Magistrat in der Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1165, dargestellt,
nicht alleine ein Wirtschaftsweg, sondern ein wichtiger Bestandteil des
Radwegenetzes der Stadt Frankfurt zur Verbindung des gesamten Nordostens mit
der östlichen Innenstadt ist, muss dieser unbedingt in einem attraktiven
Zustand gehalten werden. Nur so wird er von den Radfahrern bestmöglich
angenommen, was sehr wichtig ist, da er, anders als die Alternativrouten zu
ihm, die Radfahrer am Hauptverkehr vorbeiführt und so auf dieser Strecke
möglichst gefahrlos vorankommen lässt. Dies ist aber nicht gewährleistet, wenn
hier eine nicht begrünte Wand ständig überschmiert wird. Zudem dürfte dieser
Bereich aufgrund der hier per Pförtnerung herbeigeführten ständigen Staus im
Berufsverkehr eine besonders hohe Feinstaub- und Stickoxidbelastung aufweisen.
Insofern ist die von der Begrünung ausgehende Filterwirkung in diesem Bereich
besonders wichtig. Außerdem bietet die Efeublüte eine wichtige Bienennahrung
vor dem Winter. Deshalb kann auch bei einer Übergabe an Hessen Mobil auf
eine Begrünung nicht verzichtet werden. Das Land Hessen hat hier offensichtlich
aus äußerst kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen keinerlei Interesse an
einer ansehnlichen Instandhaltung seiner Bauwerke und an Umweltgesichtspunkten,
was es auch bei der sonstigen Wartung der Randstreifen der Fernstraßen im
Stadtgebiet beweist. Dies ist den Frankfurter Bürgern schon aus
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten keinesfalls zumutbar und widerspricht auch den
ansonsten von der Landesregierung immer wieder postulierten Zielen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1566
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.07.2017, ST 1165
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 277
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14