Tempo 30 auf den Durchfahrtsstraßen des Nordends
Begründung
Anderthalb Jahre lang hat die Stadt Frankfurt auf vier Hauptstraßen ein nächtliches Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde untersuchen lassen.(FR vom 01.02.2017). Das Gutachterbüro L. K. Argus hat sowohl eine relevante Lärmminderung als auch weniger Feinstaubaussstoß registriert. Auch die Befragung von Anwohner/innen registrierten eine spürbare Lärmreduzierung.
Inhalt
Antrag vom 02.02.2017, OF 156/3
Betreff: Tempo 30 auf den Durchfahrtsstraßen des Nordends Anderthalb Jahre lang hat die Stadt Frankfurt auf vier Hauptstraßen ein nächtliches Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde untersuchen lassen.(FR vom 01.02.2017). Das Gutachterbüro L. K. Argus hat sowohl eine relevante Lärmminderung als auch weniger Feinstaubaussstoß registriert. Auch die Befragung von Anwohner/innen registrierten eine spürbare Lärmreduzierung. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, umgehend zu prüfen, und zu berichten, ob es möglich ist bei den Durchfahrtsstraßen des Nordends (z. B. Alleenring, Eschersheimer Landstraße, Eckenheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Anlagenring u. ä) zeitnah nachts ein Tempolimit von 30 km/h für die die Dauer von zwei Jahren einzuführen. Begründung: Da es offensichtlich in Teilen des Magistrats noch erhebliche Zweifel gibt, dass Tempo 30 zu wesentlicher Lärmminderung und Schadstoffausstoß komme, könnte ein großflächiger Versuch hier ein sicher belastbareres Datenmaterial liefern.Beratung im Ortsbeirat: 3