Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM
2219 entstanden aus Vorlage:
OF 275/3 vom
05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen
verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in
zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und
Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße
und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und
an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung
auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt
fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße
direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg
nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38
2. Östlich und westlich des
Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt
Hallgartenstraße 58 4.
Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den
genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies
führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien
Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und
Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend
behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529
Aktenzeichen: 32 1