Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM
1869 entstanden aus
Vorlage: OF 247/3 vom
18.05.2017 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die
Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen
und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Vorgang: M 210/16 Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die
Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen
und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern, gemäß
dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit folgender Maßgabe
zugestimmt: 1. Die Anzahl der Sozialbezirke im
gesamten Nordend - entsprechend die Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und
Sozialbezirksvorsteher - bleibt bei sechs. 2. Im Sinne einer gerechten Aufteilung der
Sozialbezirke sollen von der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, handhabbare Kriterien
für die Art der ehrenamtlichen Arbeit entwickelt werden. 3. Mit
diesen Kriterien soll auch eine Grundlage dafür geschaffen werden,
Informationen aus dem Sozialbezirk in geeigneter Weise an den Ortsbeirat
weiterzugeben. Begründung: Das Nordend versteht sich als ein Stadtteil, dessen
Grenze in West und Ost - die Trennlinie ist hierbei die Friedberger Landstraße
- so nicht existiert. Es besteht allerdings in der Zuordnung der
Sozialbezirke zu den Sozialrathäusern eine Trennung. Mitten durch die
Hermannstraße verläuft die Grenze zwischen zwei Sozialrathäusern. Der nördliche
Teil der Straße sowie die weiter nördlich folgenden Bezirke westlich der
Eckenheimer Landstraße (Sozialbezirk 201/202/203) gehören zum Sozialrathaus
Dornbusch, der südliche Teil der Straße (Sozialbezirk 120) sowie alle anderen
(211/212, 130, 230 sowie 221/222) gehören zum Sozialrathaus Ost/Bornheim.
Bei der Aufstellung zur Anzahl der
Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialvorsteher wurde in der Magistratsvorlage
M 210 vorgeschlagen, einen Sozialbezirk in Nordend-Ost - also östlich der
Friedberger Landstraße - einzusparen, dies allein aufgrund der Einwohnerzahl.
Dies entspricht nicht dem Anspruch, mit dem die Änderung der Satzung begründet
worden ist, nämlich nicht nur die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern
auch die Fallzahlbelastung. Für eine sinnvolle, handhabbare Erfassung dieser
Belastung müssen die Kriterien erst noch erarbeitet werden. Auch kann - nach der neuen Satzung - die Aufteilung
der Zuständigkeitsbereiche verschoben werden, die Friedberger Landstraße
ist nicht zwangsläufig eine Grenze. Dies wäre ebenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2016, M 210
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.10.2017, ST 2037
Antrag vom
13.05.2020, OF
867/3
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277
Aktenzeichen: 51