Meine Nachbarschaft: Palmengartenstraße
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Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 525/2 vom 23.03.2018 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Vorgang: OM 823/16 OBR 2; ST 1863/16 I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten; 2. Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit Langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung laut Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (siehe ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1
Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2836 entstanden aus Vorlage: OF 523/2 vom 11.03.2018 Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder gesungen und große Fotos von Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wer die Veranstalter dieser Mahnwachen sind und ob dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vorliegen (im Zweifel ist dem Ortsbeirat vertraulich zu berichten); 2. welche rechtlichen Möglichkeiten aufseiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmengartenstraße Kundgebungen in Form von Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und singen lautstark wahrnehmbar Lieder. Frauen, die die Beratungsstelle wegen einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es für die Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den vielen anderen in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentralen und öffentlichkeitswirksamen Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den Rat suchenden Menschen die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt, die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung, in Anspruch nehmen. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 903 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0
Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 425/2 vom 17.11.2017 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verke hrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet oder zumindest häufiger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene angesagte Lokalitäten, wie z. B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Aktenzeichen: 32 1
Bauvorhaben Schumannstraße 2
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2284 entstanden aus Vorlage: OF 416/2 vom 05.10.2017 Betreff: Bauvorhaben Schumannstraße 2 Der Magistrat wird bezüglich des Bauvorhabens in der Schumannstraße 2 gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Stadt die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe und Eigentumsverhältnisse der Besitzgesellschaft bekannt sind; 2. zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen und Vorgaben für das Objekt und das Grundstück seitens der Stadt genehmigt beziehungsweise erlassen wurden; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorgaben der Stadt gemäß Ziffer 2. im bisherigen Bauablauf eingehalten wurden; 4. den Bauherren zu bitten, das unordentliche äußere Erscheinungsbild der (seit Längerem ruhenden) Baustelle regelmäßig zu pflegen; 5. den Bauherren aufzufordern, das Hinweisschild zu Bauvorhaben und beteiligten Parteien von außen gut sichtbar an der Baustelle anzubringen; 6. sicherzustellen, dass die Absicherung der Immobilie fachgerecht erfolgt und Schäden an dem Objekt und seiner Struktur zum Beispiel durch harte Winterwitterung verhindert werden. Es ist zu vermeiden, dass ein eventueller Abriss des Hauses durch Unterlassung entsprechender Sicherungsmaßnahmen ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 142 Antrag vom 05.08.2020, OF 1129/2 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6417
Verkehrsbelastung der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 03.08.2017, OF 322/2 Betreff: Verkehrsbelastung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts staut sich der Verkehr in der Bockenheimer Landstraße. Diese Situation ließe sich im vorhandenen Straßenraum entspannen, wenn die mittlere der drei grundsätzlich verfügbaren Fahrspuren vor- und nachmittags der Fahrtrichtung mit dem jeweils überwiegenden Verkehrsaufkommen zugeschlagen würde. Auf diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche alternativen Regelungen stehen für eine solche tageszeitlich wechselnde Verkehrsführung zur Verfügung? 2. Ist dem Magistrat die in der tahitianischen Hauptstadt Papeete realisierte Lösung bekannt, wo ebenfalls tageszeitlich die mittlere Fahrspur in die nützlichste Richtung eingestellt wird? Kurzinformation: die beiden Ausfallstraßen von Papeete nach Osten und Westen sind in zwei Fahrtrichtungen geteilt, wobei die Richtung mit dem geringeren Verkehrsaufkommen eine Fahrspur, die mit dem größeren zwei Spuren erhält. Die Trennung zwischen beiden Richtungen wird durch pollerähnliche Kunststoffelemente hergestellt, die miteinander verkettet sind. Zur Umstellung von 1:2 auf 2:1 Fahrspuren fährt ein besonderes Fahrzeug an der Pollerkette entlang, das sie aufnimmt und fahrzeugintern um eine Fahrspurbreite verschiebt, so daß sie hinter dem Fahrzeug auf der gewünschten anderen Trennlinie herauskommt. Diese Umspurung dauert nur Minuten, sie erfolgt in verkehrsarmen Stunden. Während dieses Vorgangs ist immer je eine Spur in jeder Richtung frei befahrbar. 3. Welches sind die Vor- und Nachteile der möglichen Lösungen? Begründung: Es schadet keiner Stadt, auch Frankfurt nicht, von anderen Städten zu lernen, wenn diese interessante Lösungen gefunden haben. Ob diese Lösungen dann im Einzelfall auch bei uns tragfähig sind, kann erst eine sachgerechte, ideologiefreie Prüfung erweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 322/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ berücksichtigen
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 276/2 vom 05.05.2017 Betreff: Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" berücksichtigen Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, die Nahmobilität in Bockenheim, im Westend oder auch im Kuhwald zu verbessern. Der Magistrat wird daher gebeten, den Ortsbezirk 2 in das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufzunehmen. Entsprechend der von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Vorgehensweise (gemeinsame Pressemitteilung vom 22.03.2017 "Verweilen-Ausruhen-Kraft tanken") wird der Magistrat aufgefordert, "bei der Erarbeitung der Routen und Standorte, Seniorinnen und Senioren und ihre Interessenvertretungen, Seniorinnen- und Senioren(wohn)einrichtungen, Quartiersmanagement, Jugendeinrichtungen und Kinderbeauftragte sowie den Einzelhandel einzubeziehen. Der Magistrat wird zudem beauftragt, den Ortsbeirat zwecks endgültiger Entscheidung über die jeweiligen Standorte zu beteiligen. Begründung: "Für ältere Menschen und Gehbehinderte sind Sitzbänke eine notwendige Ergänzung, um Wege leichter zurücklegen zu können. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sind sie ein wunderbares Angebot, im Frühjahr und im Sommer Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Wir wollen in Frankfurt deutlich mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum" (Zitat aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen vom 22.03.2017). Mit diesem Ziel bringt die Koalition der Stadtverordnetenversammlung aktuell ein Programm für mehr Fußgängerfreundlichkeit auf den Weg. Es sieht vorrangig streckenbezogen entlang von Hauptwegeverbindungen und Freizeitrouten Standorte für Bänke vor. Alle Bevölkerungsgruppen, aber vorrangig Seniorinnen und Senioren, sollen davon profitieren, dass künftig der örtliche Einzelhandel, die Haltestellen des ÖPNV, öffentliche Einrichtungen und Grünanlagen besser erreicht werden können. Auf den auch im Ortsbezirk 2 bestehenden Bedarf für mehr Sitzgelegenheiten, etwa entlang der Bockenheimer Landstraße, haben Bürgerinnen und Bürger bereits in der Vergangenheit hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1603 Aktenzeichen: 67 0
Austausch von Straßenlampen im Westend
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 291/2 vom 04.05.2017 Betreff: Austausch von Straßenlampen im Westend Der Magistrat wird gebeten, den Stand des Austausches der Straßenlampen insbesondere im Westend zu prüfen. Bei der Prüfung sollten insbesondere folgende Gefahrenstellen Beachtung finden: 1. Die Gasstraßenlampen (Nr. 9 und Nr. 10) am U-Bahn-Eingang der U 4 an der Dantestraße sind auszutauschen. 2. Die Gasstraßenlampen am Zebrastreifen Beethovenplatz/Beethovenstraße sind auszutauschen. 3. Die Gasstraßenlampen in der Lindenstraße sind komplett auszutauschen. Begründung: Die Umrüstung der Straßenlampen im Westend sollte, soweit möglich, vorangetrieben werden. Insbesondere an Gefahrenstellen, zum Beispiel die Gasstraßenlampen (Nr. 9 und Nr. 10) am U-Bahn-Eingang der U 4 in der Dantestraße, sind diese auszutauschen. Sie sind defekt und leuchten fast gar nicht mehr. Die Straßenlampen sollen den Schulweg vieler Kinder ausleuchten. Es sollte deshalb nicht gewartet werden, bis im Winter die Abende wieder länger werden. Völlig ausgefallen sind die Gasstraßenlampen am Zebrastreifen Beethovenplatz/Beethovenstraße und die Lindenstraße ist komplett dunkel. Die bestehenden Gasstraßenlampen reichen dort nicht aus, um die Straße unter den Linden auszuleuchten. Die Gasstraßenlampe Nr. 5 in der Lindenstraße leuchtet nur noch mit einer kleinen Birne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
„...die Blinden sehen, die Lahmen gehen...“ (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her?
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1501 entstanden aus Vorlage: OF 250/2 vom 06.04.2017 Betreff: ". .die Blinden sehen, die Lahmen gehen. ." (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her? Vorgang: OM 2007/13 OBR 2; ST 745/13; OM 4401/15 OBR 2; ST 1768/15 In der Stellungnahme des Magistrats, ST 1768, ist zu lesen: "Der Palmengarten ist sich der leider immer noch bestehenden Defizite bewusst und ist bemüht, die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Die mit der Planung der Außenanlage um das Gesellschaftshaus Palmengarten beauftragte Firma wurde bereits zur Abgabe eines Angebotes zur erforderlichen Beschilderung und Sicherung des barrierefreien Zugangs aufgefordert. Nach Eingang und Prüfung des Angebotes wird der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung beauftragen." Davon ist bis zum heutigen Tage, mit Ausnahme einer leichter berollbaren Zufahrt, nichts umgesetzt! Der Magistrat wird deshalb erneut dringend aufgefordert, im Benehmen mit dem Palmengarten Barrierefreiheit für den Zugang/die Zufahrt (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) zum Gesellschaftshaus Palmengarten herzustellen. Ebenfalls erneut weist der Ortsbeirat auf die Notwendigkeit hin, dass auf Barrierefreiheit angewiesene Menschen die betreffenden Räumlichkeiten und Einrichtungen selbstständig aufsuchen und nutzen können. Begründung: Von der Palmengartenstraße kommend gibt es keinerlei Beschilderung, die auf einen geeigneten Weg für Menschen mit Einschränkungen hinweist. Zwar wurde ein leichter berollbares Pflaster vor dem Gesellschaftshaus eingebaut, dieser Weg endet jedoch vor einer Tür. Dort befindet sich wiederum kein Hinweis, keine Klingel, nichts. Für den behinderten Menschen oder Personen mit Kinderwagen endet dort der Besuch im Palmengarten Gesellschaftshaus beziehungsweise Restaurant, denn ohne eine weitere Person, die zu Fuß die Treppen in das Restaurant oder das Gesellschaftshaus erklimmen kann, um um Einlass zu bitten, geht es nicht weiter. Der Palmengarten scheint für den Begriff schnellstmöglich eine sehr eigene, auf einen sehr langen Zeitraum ausgerichtete Definition zu haben. Auch scheinen von der Aufforderung bis zur Abgabe eines Angebots und dessen Prüfung weit mehr als ein Jahr vergehen zu müssen, bevor der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung beauftragt. Um sich weitere dieser Peinlichkeiten zu ersparen, wird der Magistrat ersucht, dem Palmengarten näherzubringen, die dringend benötigte Barrierefreiheit nun schnellstmöglich und unmittelbar (nach allgemeiner Definition) umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 745 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 78
Frankfurter Vorgartensatzung
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Nachfrage zur Vorlage M 55
Antrag vom 24.04.2017, OF 274/2 Betreff: Nachfrage zur Vorlage M 55 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Durch wen wird zukünftig die Verwaltung und Vermietung des neu erworbenen Objekts in der Beethovenstraße 6 erfolgen. 2. Besteht die Möglichkeit das o. g. Objekt den Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften zur Nutzung zu überlassen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 55 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 426 2017 1. Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 274/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 175/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs. Begründung: Der bestehende, baulich getrennte Radweg ist zu schmal, als dass dort Radfahrer überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung könnte das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert werden und der Radverkehr besser fließen. Die Alternativrouten, zum Beispiel über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 956 Aktenzeichen: 66 2
Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 998 entstanden aus Vorlage: OF 166/2 vom 10.11.2016 Betreff: Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen bzw. mehrere Zebrastreifen an der Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße/Schwindstraße einzurichten. Begründung: Mehrfache Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ergaben folgende Situation: Viele Fahrzeuge fahren mit erhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Für die ortskundigen Fahrer liegt diese Kreuzung mitten auf einem "Schleichweg". Kommend von der Bockenheimer Landstraße, nehmen sie die Abkürzung Schumannstraße und fahren den Beethovenplatz runter. Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Kreuzung zu überqueren. Die Autos fahren ungebremst in den Kreuzungsbereich ein. Sie achten nur auf den Verkehr der von links kommenden Straßen (Beethovenstraße/Schwindstraße; in der Folge Schubertstraße/Corneliusstraße), wobei die Fahrer häufig nur darauf achten, dass ihnen nicht die Vorfahrt (rechts vor links) genommen wird. Die Fußgänger, die von rechts die Straße überqueren wollen, werden, wenn überhaupt, als Letztes wahrgenommen. Ein Zebrastreifen würde dazu führen, dass die Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren und ein sicherer Überweg auch für langsame Fußgänger (Mutter mit Kind, alte Bürger mit Rollator, Behinderte) gefahrlos möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 511 Aktenzeichen: 32 1
„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 991 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 15.09.2016 Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 508 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 132/2 vom 14.10.2016 Betreff: Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2. Sicheres, vorgabegerechtes Linksabbiegen der Fahrradfahrer in die Taunusanlage vom Opernplatz kommend. 3. Klare und eindeutige Markierungen der Fahrradwege. Der Magistrat wird gebeten, mögliche Verbesserungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1
Aufzug U-Bahn-Station „Westend“
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 78 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 10.05.2016 Betreff: Aufzug U-Bahn-Station "Westend" Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat 2 im Rahmen der Sitzung am 18.01.2016 vorgestellten Überlegungen zum Einbau eines Aufzugs für die U-Bahn-Station "Westend" noch einmal dahin gehend zu überarbeiten, dass eine Lösung ohne "Verschiebung" der Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße realisiert wird. Idealerweise ergibt sich ein Zugang zum Aufzug über den Odina-Bott-Platz. Die Planung ist dem Ortsbeirat auch unter dem Aspekt einer Kostenanalyse vorzustellen. Begründung: Die dem Ortsbeirat 2 vorgestellten Überlegungen zum Einbau eines Aufzugs für die U-Bahn-Station "Westend" erscheinen nicht zustimmungsfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1220 Antrag vom 12.10.2016, OF 135/2 Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 819 Aktenzeichen: 92 13
Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten
Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich
Antrag vom 11.05.2016, OF 17/2 Betreff: Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirf aufgefordert. 1. Für das Gelände des Hochhaus am Park ( Fürstenberger Straße 235 ) wird ein Objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt 2.Für das Grundstück des Hochhauses am Park (Fürstenberger Straße 235) wird eine Nutzungsänderung von Misch und Kerngebiet (Büros) auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 3.Es werden das derzeitige Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, und die in den 80er Jahren durch ein Objektblattverfahren genehmigten Änderungen des Maßes der baulichen Nutzungen im neuen Bebauungsplan festgeschrieben. 4.Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Bei der Bebauung des Geländes des Hochhaus am Park Fürstenberger Straße 235 gab es während des Baus mehrere Abweichungen von der Baugenehmigung und deshalb mehrere Baustopps. Um die höhere Ausnutzung des Gebäudes abzumindern, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass das 1. und 2. Obergeschoss nur für Stellplätze genutzt werden kann. Da aufgrund dieser Festschreibung das Gebäude fast 10 Jahre als leer stehende Bauruine dort stand, wurde dem Investor in den 80er Jahren ein Verfahren und eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, so dass zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks das 1. und 2. als Bürofläche genutzt werden kann und die Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden können. Diese Nutzungsänderung wurde leider nicht durch ein reguläres Bebauungsplan Verfahren genehmigt. Nun soll zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Gebäudes erneut eine Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Es ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht mit einer vorherigen Befreiung vom Bebauungsplan begründet werden. Für eine weitere Nutzungsänderung des Gebäudes ist eine Änderung des Bebauungsplans, beziehungsweise ein objektbezogener Bebauungsplan wie bei dem Gelände des Opernturms oder dem Gelände des ehemaligen Hochtief-Hochhauses an der Bockenheimer Landstraße notwendig. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Anlage Hochaus_Am_Park_B-Plan (ca. 6,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt zu diesem Thema einen Vertreter des Magistrats und den Investor einzuladen, die über geplante Maßnahmen berichten sollen. 2. Die Vorlage OF 17/2 wird bis auf bis zur Vorstellung der Pläne zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur Sitzung am 28.11.2016 beziehungsweise bis zu einer Vorstellung der Maßnahme im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 17/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 17/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 3 SPD und 1 GRÜNE Ziffer 4.: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614
Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen
Anregung vom 18.01.2016, OA 706 entstanden aus Vorlage: OF 827/2 vom 19.12.2015 Betreff: Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Verhandlungen mit dem Land darauf hingewirkt werden kann, wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a-142 nicht mehr für den Bau der Studiobühne der Musikhochschule benötigt wird, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor, bis zum Abriss der Gebäude im Jahr 1988, als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen. Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenapartments. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken, die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 11.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Beratung der Vorlage) Aktenzeichen: 64 0
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das „Institut zur Erforschung der Judenfrage“ während der NS-Zeit
Antrag vom 29.12.2015, OF 831/2 Betreff: Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" während der NS-Zeit Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten : 1. Im kleinen Grünstreifen vor dem Haus eine Schrifttafel zu installieren, die folgende Inschrift haben soll: An dieser Stelle, der Bockenheimer Landstr. 68-70, befand sich von 1941- 1944 das "Institut zur Erforschung der Judenfrage". Die antisemitische Ideologie der Nationalsozialisten wurde hier unter pseudo-wissenschaftlichen Bedingungen weiter ausgebaut und vertieft. Dabei wurden viele Publikationen veröffentlicht, die die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten. Und unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt. 1944 wurde das ursprüngliche Gebäude bei einem Bombenangriff zerstört. 2. der Ortsbeirat 2 wird gebeten für dieses Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von max. 5.000 Euro bereitzustellen. Begründung: Das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" gehört zu den unrühmlichsten Kapiteln der Geschichte der Stadt Frankfurt. Mit Unterstützung der damaligen Verwaltung wurde besagte Einrichtung extra nach Frankfurt geholt und mehrere städtische Beamte unterstützen die Arbeit der NS- "Forscher" tatkräftig. Im Rahmen der historischen Wahrnehmung ist eine Schrifttafel an der Stelle an der sich einst dieses "Institut" befand, notwendig und angebracht. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt mit dem wir in dieser Angelegenheit im Kontakt stehen, hat den Textvorschlag gebilligt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 407 2016 Die Vorlage OF 831/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Landstr." durch das Wort "Landstraße" ersetzt wird und der vierte und fünfte Satz des Tenors wie folgt lauten: "Dabei wurden viele Publikationen veröffentlicht, welche die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten. Unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsführung Siesmayerstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 761/2 vom 10.09.2015 Betreff: Verkehrsführung Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. mit welchen Maßnahmen dem Autorückstau in der Siesmayerstraße an der Kreuzung zur Bockenheimer Landstraße entgegengewirkt werden kann, insbesondere hinsichtlich der Länge der Rechtsabbiegerspur und der Dauer der Grünphasen (für Rechtsabbieger); 2. inwieweit die von Norden kommende Einfädelung von der Siesmayerstraße in die Fahrradspur der Bockenheimer Landstraße weiter in die Siesmayerstraße verlegt werden kann, um Radfahrern ein Passieren der rückgestauten Autos (ohne auf den Gehweg auszuweichen) zu ermöglichen - ohne jedoch hierdurch die Hauptproblematik des Autorückstaus weiter zu verschärfen. Begründung: Aufgrund der derzeitigen kurzen Rechtsabbiegerspur und sehr kurzer Grünphasen kommt es insbesondere während der Stoßzeiten zu einem langen Autorückstau in die Siesmayerstraße, der sich stark beeinträchtigend auf Anwohner, Autofahrer und Radfahrer auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 108 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 2
Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4530 entstanden aus Vorlage: OF 759/2 vom 10.09.2015 Betreff: Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem ADFC die Bockenheimer Landstraße als Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr zu entwickeln und dabei insbesondere auch den Schutz der Fußgänger vor aggressiven Fahrradfahrern zu gewährleisten. Bestandteile eines solchen Modellvorhabens sollen u. a. sein: 1. Einrichtung regelmäßiger Streifen, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, die auch ausdrücklich angewiesen sind, Radfahrer auf dem Gehweg zu stoppen und ggf. deren Personalien aufzunehmen; 2. Prüfung, ob eine deutliche und spürbare Erhöhung der Sanktionsmöglichkeiten (derzeit 10 Euro) bei wiederholten Verstößen möglich ist; 3. Erarbeiten und Vorstellen eines Konzepts, wie der Fahrradweg und der Straßenquerschnitt auf der Bockenheimer Landstraße effizienter gestaltet werden können, um den heutigen Standards gerecht zu werden; 4. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge der Bockenheimer Landstraße. Begründung: Anwohner der Bockenheimer Landstraße erleben, dass die Aggressivität im Straßenverkehr deutlich zugenommen hat. Einmalige Kontrollen im November 2014 auf der Bockenheimer Landstraße haben aber zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt. Im Vergleich mit anderen fahrradfreundlichen Städten, wie z. B. Münster, sind die Zustände in Frankfurt verbesserungsfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 993 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 10.09.2015 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die an der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 vorgenommenen Umbauten, die eventuell gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verstoßen, zurückgenommen und entsiegelt werden können und das Parken auf dem Vorgartengrundstück durch geeignete Maßnahmen wie Poller unterbunden werden kann. Auch ist zu prüfen und zu berichten, ob die Pflanzkübel am Rande der Siesmayerstraße für eine mögliche neue Einfädelspur für Fahrradfahrer entfernt werden können . Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind die Flächen für einen Vorgarten, der der Vorgartensatzung entsprechen soll, stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der Satzung. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayerstraße von Norden kommend auf die Bockenheimer Landstraße fahren, sind die augenscheinlich nicht sehr ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca. 147 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Bockenheimer Landstraße fahrradfreundlich gestalten
Antrag vom 08.09.2015, OF 760/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße fahrradfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Dem Ortsbeirat Planungen vorzulegen, wie der Fahrradweg auf der Bockenheimer Landstraße verbessert werden kann und den heutigen Mindeststandards gerecht wird. 2. Die Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge aufzuheben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße ist eine viel benutzte Fahrradverbindung zwischen dem Bockenheimer Einzugsgebiet und der Innenstadt. Leider entspricht er nicht mehr den heutigen Anforderungen an Fahrbahnbreite und ist dem steigenden Radverkehr, auch in Puncto Sicherheit, nicht mehr gewachsen. Wir fordern deshalb den beidseitigen Radweg neu zu planen und entsprechend baulich zu verändern. Die Radwegbenutzungspflicht verhindert gerade zu Stoßzeiten das überholen langsamerer Fahrradfahrer und sollte als Zwischenlösung, aufgehoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 760/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 759/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Palmengartenstraße - Verkehrssicherheit für Fußgänger
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4393 entstanden aus Vorlage: OF 735/2 vom 21.08.2015 Betreff: Palmengartenstraße - Verkehrssicherheit für Fußgänger Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit für Fußgänger, die etwa das Gesellschaftshaus Palmengarten über die Palmengartenstraße verlassen, auch nach Einbruch der Dunkelheit gegeben ist. Hierzu ist sicherzustellen, dass die Treppenstufen des Plateaus, welches das Vorfeld des Palmengartens abgrenzt, entsprechend ausgeleuchtet werden. Begründung: Es besteht Sturzgefahr, wie einzelne Ortsbeiratsmitglieder im Nachgang zur jüngsten Sitzung aus eigener Erfahrung bestätigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 893 Aktenzeichen: 66 2
Stufen am Palmengarten
Antrag vom 18.08.2015, OF 726/2 Betreff: Stufen am Palmengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Treppenstufen auf dem Platz zwischen Palmengartenstraße und Palmengarten-Gesellschaftshaus entfernen und durch eine lange flache Rampenlösung ersetzen zu lassen. Solange diese bauliche Verbesserung nicht erfolgt ist, sind die Stufen bei Nacht durch eine provisorische Beleuchtung zu markieren. Begründung: 1. Die Stufen stellen ein unnötiges Hindernis für Behinderte dar und widersprechen dem Bestreben, die Stadt barrierefrei zu gestalten. 2. Auch gesunde Menschen kommen darüber zu Fall, besonders wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit über den Platz gehen (z.B. nach einer Veranstaltung im Gesellschaftshaus) und natürlich nicht damit rechnen, daß ein großer freier Platz durch unerwartete Stufen unterbrochen ist, die noch dazu nicht beleuchtet, im Dunkeln also unsichtbar sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 726/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Zustand und Zukunft des Grünstreifens innerhalb der Beethovenstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2015, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 647/2 vom 18.02.2015 Betreff: Zustand und Zukunft des Grünstreifens innerhalb der Beethovenstraße Vorgang: ST 1969/12 1. Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen innerhalb der Beethovenstraße zu sanieren. Dazu gehört unter anderem: 1.1 Die Bepflanzung mit weiteren Bäumen und Sträuchern auf der neu gewonnenen Fläche und auch darüber hinaus sowie 1.2 der Abbau des Schachtisches und der vier Stühle am nördlichen Ende des Grünstreifens. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Grünstreifen einen eigenen Namen erhalten kann. Begründung: Der genannte Grünstreifen macht insgesamt einen eher trostlosen und in Ansätzen auch bereits einen heruntergekommenen Eindruck (Stichwort Schachtisch). Nachdem der Vorschlag des Ortsbeirates 2, an dieser Stelle einen Kinderspielplatz zu errichten, im Jahre 2012 vom Magistrat abgelehnt worden war (ST 1969), ist nun zumindest eine andere Form der Aufwertung dieses kleinen Stücks Vegetation notwendig und geboten. Dazu könnte unter anderem auch ein eigener Name beitragen (Ziffer 2). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 67 0
Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um zu erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3770 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 28.12.2014 Betreff: Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um zu erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 in Verhandlungen zu treten, damit das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 633 Aktenzeichen: 63 0
Das „Parken“ auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3768 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.12.2014 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 522 Aktenzeichen: 32 4
Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße
Antrag vom 14.11.2014, OF 593/2 Betreff: Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbereirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen der Magistrat wird aufgefordert den Kreuzungsbereich von Adalbert-und Gräfstraße an der Bockenheimer Warte mit dem Ziel zu überprüfen, Abbiegemöglichkeiten für den KFZ-Verkehr jeweils aus der Gräfstraße in die Adalbert-und Leibziger-straße sowie durchgehende Verkehrsbeziehungen auf der Gräfstraße zu ermöglichen. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs oder einer Kreisverkehr-ähnlichen Lösung überprüft werden. Der Magistrat wird gebeten die ggf. altrnatien Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes B569 werden die Nutzungen, die Bebauungen und Beziehungen des Gebietes neu beschrieben. Die Fortschreibung des Bebauungsplanes in konkretes Handeln sollte die Verkehrsituationen in den angrenzenden Gebieten des Bebauungsplanes ebenso überprüfen. Derzeit ist die durchgängige Verkehrsbeziehung in der Gräfstraße sowie die Abbiegemöglichkeiten aus der Adelbertstraße in die Fortsetzung der Bockenheimer Landstraße nicht bzw. teilweise gegeben. Hieraus entstehen verkehrliche Nutzungen von anderen Straßen oder Straßenbereichen, die vermeidbar sein sollten - vernetzte Straßen vermindern den Verkehrsfluss, Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 593/2 wurde zurückgezogen.
Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126
Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1
Ausgestaltung der Gabriel-Riesser-Allee
Antrag vom 17.04.2014, OF 499/2 Betreff: Ausgestaltung der Gabriel-Riesser-Allee Vorgang: OI 43/14 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich der Ausgestaltung der kürzlich benannten Gabriel-Riesser-Allee beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welcher Pflanzplan bzw. Freiflächengestaltungsplan hierzu Realisierung finden wird (halbschattiger Standort, Wärmeverträglichkeit, Baumband vs. alternierende Bepflanzung, säulenförmige Wuchsform/Kugelkrone, Abschattung, Rasengittersteinanlage, Baumschutz, Sitzbänke, Ausweichbuchten/Feuerwehr-Aufstellungsplätze, Ver- & Entsorgung); wie die bestehenden Überlegungen zum Abbau des Depot-Containers - der z. Z. als Kassenhäuschen, Büro und Restauration genutzt wird - aus Gründen von Alter und Zustand (mittelfristig?) als Möglichkeit der Flächenerweiterung umzusetzen sind. Ein revitalisiertes Kassenhäuschen, welches dann noch mehr an einen Straßenbahnwaggon als bislang erinnert, könnte dabei zweckmäßig weiter vorgelagert die Gabriel-Riesser-Allee vom Carlo-Schmid-Platz abgrenzen. Die Vermittlung zum altehrwürdigen Depot zum Kulturcampus - hier insbesondere optisch zum anrainenden Neubau sowie der zukünftigen Studiobühne wird eine Ausgestaltung im Steampunk-Design vermitteln (passend zum schon vorhandenen, dann diametral positionierten 'einfahrenden' U-Bahn-Abteil an der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die angrenzende Neubauanlage wirkt trotz großzügiger Freifläche optisch massiv, so dass städtebaulich der Grüngestaltung hier eine besondere Bedeutung zukommen muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 17.03.2014, OI 43 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 499/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 47 2014 Die Vorlage OF 499/2 wird als Ortsbeiratsinitiative mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "1. Die Ortsbeiratsinitiative vom 17.03.2014, OI 43, bezüglich der Benennung der unbenannten Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" wird aufgehoben und die Neubenennung in "Gabriel-Riesser-Weg" beschlossen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, für diesen Weg gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding ein Begrünungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen
Antrag vom 28.02.2014, OF 466/2 Betreff: Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, allen gewerblichen Nutzern, die mit mindestens einer wöchentlichen Belieferung rechnen müssen, die Ausweisung von Andienungsflächen zur Bedingung zu machen. Bei sämtlichen Neugenehmigungen und Genehmigungsänderungen zu prüfen, dass die gewerblichen Nutzer ihrem Zulieferverkehr auf eigene Kosten geeignete Andienungsflächen bereit stellen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die Verkehrskontrollen zu verschärfen, um das missbräuchliche Parken auf der Fahrbahn zu verhindern. Begründung: Im Westend und in Bockenheim werden täglich viele Geschäfte, Büros und Restaurants mit Kfz beliefert. Die meisten gewerblichen Nutzer haben keine Andienungsflächen und finden für ihren Zulieferverkehr in den Straßen, die zum Teil auch überörtliche Verbindungsstraßen wie die Bockenheimer Landstraße, die Mainzer Landstraße, der Reuterweg und die Eschersheimer Landstraße sind, keine geeigneten Parkflächen und blockieren eine Fahrspur. In den schmalen Erschließungsstraßen hinwiederum führen derart verkehrswidrig auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge durch ihre mehrminütige Entladung auf der Straße zur sofortigen Staus mit viel Lärm und Emissionsbelastungen. Was für die Anwohner auf Dauer unzumutbar ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 466/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen fraktionslos (= Annahme)
Zebrastreifen Kreuzung Rheinstraße/Beethovenstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2768 entstanden aus Vorlage: OF 436/2 vom 03.01.2014 Betreff: Zebrastreifen Kreuzung Rheinstraße/Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Übergang Richtung U-Bahn-Station "Festhalle/Messe" an der Kreuzung Rheinstraße/Beethovenstraße zum Beispiel durch Anbringen eines Zebrastreifens zusätzlich zu sichern. Begründung: Trotz bestehender Tempo-30-Zone haben Bewohner um zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 439
Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs
Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.
Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße
Anregung vom 25.11.2013, OA 447 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 22.11.2013 Betreff: Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, was der Grund dafür ist, dass entlang der Bockenheimer Landstraße oberirdisch schon wieder blaue Abwasserleitungen verlegt werden und wann mit der Entfernung dieser Leitungen gerechnet werden kann; 2. falls die blauen Abwasserleitungen aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich sind, weiterhin zu prüfen und zu berichten, ob aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die blauen Abwasserleitungen im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt bis zu dessen Fertigstellung zu einer dauerhaften Einrichtung werden; 3. die Frage zu beantworten, ob der Magistrat die blauen Abwasserleitungen vielleicht als Kunst im öffentlichen Raum und Bestandteil des Kulturcampus Frankfurt ansieht. Wenn der Magistrat dies so sieht, wird er um Kenntnisnahme gebeten, dass die Bürger des Westends die blauen Abwasserleitungen nicht als Kunstwerk ansehen bzw. solche Kunstwerke im öffentlichen Raum nicht wünschen; 4. zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass der Abraum von dem Hotelbau an der Alten Oper nicht den anliegenden öffentlichen Raum (Reuterweg, Opernplatz, aber auch die Bockenheimer Landstraße) verdreckt; 5. zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums, welche auf bestimmte Baumaßnahmen zurückzuführen sind, von den Bauherren der verursachenden Baumaßnahmen entschädigt werden. Begründung: Der Zustand der Bockenheimer Landstraße ist ihrer Bedeutung nicht angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 728 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 447 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4081, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 60 10
Neuer Altglascontainer, Bockenheimer Landstraße (REWE-Markt)
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 28.10.2013 Betreff: Neuer Altglascontainer, Bockenheimer Landstraße (REWE-Markt) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor dem REWE -Markt an der Bockenheimer Landstraße ein neuer Altglascontainer aufgestellt wird. Begründung: Vor der Sanierung des Bürohauses, in dem der Rewe-Markt ansässig ist, stand vor dem Haus ein Altglascontainer. Dieser wurde nach der Sanierung nicht wieder aufgestellt und fehlt. Viele Bürger möchten auf dem Weg zum Einkauf ihre Einwegflaschen entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 81 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2458 entstanden aus Vorlage: OF 368/2 vom 16.08.2013 Betreff: Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße und insbesondere die Nutzung der Gehwege durch Fahrradfahrer regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu sanktionieren. Begründung: Bürger haben sich wiederholt beschwert, dass der Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße zunehmend die Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1
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