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Gestaltung Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 16.08.2013, OF 367/2 Betreff: Gestaltung Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. durch welche Maßnahmen eine optische Aufwertung der Bockenheimer Landstraße erzielt werden kann; 2. welche Haushaltsmittel dazu erforderlich sind; 3. wann aus Sicht des Magistrats eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen realisierbar erscheint. Begründung: An der Bockenheimer Landstraße haben viele Unternehmen ihren Sitz, die mit ihren Gewerbesteuern in nicht unerheblichem Maße zur Finanzierung der Stadt beitragen. Seitens dieser Unternehmen wurde wiederholt das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße beklagt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 367/2 wurde zurückgezogen.
Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern
Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein
Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 25.04.2013 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecke Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße bis zum Opernplatz entfernt und diese Maßnahme gegebenenfalls zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der PATRIZIA Immobilien AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach circa zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1241 Aktenzeichen: 90 31
Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2165 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 25.04.2013 Betreff: Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wie die Andienung bestehender Geschäfte und Läden auf der Bockenheimer Landstraße durch Lkw geregelt werden kann, ohne dass es zu Verkehrsstörungen in den Hauptverkehrszeiten kommt . Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Verkehrsknoten morgens regelmäßig angefahren und kontrolliert wird. Begründung: Wiederholt haben sich Bürger beschwert, dass morgens zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr auf der Bockenheimer Landstraße, auf dem Abschnitt zwischen Oberlindau und Opernplatz, Lkw mitten auf den Fahrspuren (manchmal auch auf dem Radweg) halten und die dort ansässigen Geschäfte und Büros beliefern. Diese Verengung des Berufsverkehrs führt zu einem massiven Rückstau, teilweise bis hoch zur Senckenberganlage. Der Bereich ist übrigens als absolute Halteverbotszone ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern
Antrag vom 26.04.2013, OF 330/2 Betreff: Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken und Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7 bis 11 Uhr und abends von 18 bis 22 Uhr zu verlängern. Begründung: Durch die Eröffnung mehrere großer Restaurants entlang der Bockenheimer Landstraße/Feuerbachstraße hat sich die Parksituation für die Anwohner auch östlich der Bockenheimer Landstraße erheblich verschärft. Parkplatzsuchende Restaurantgäste missachten das Anwohnerparken, parken/fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung oder stellen ihr Fahrzeug auf Sperrflächen von Feuerwehrzufahren und im "Knie" Odina-Bott-Platz/Wiesenau ab. Mit der in diesem Jahr bevorstehenden Wiedereröffnung des Triton-Hauses ist eine weitere Verschärfung der Park- und Verkehrssituation zu erwarten. Die bei 30.000 qm Bürofläche vorgesehenen 450 Parkplätze werden nicht ausreichen, um allen Mitarbeitern und Besuchern des Hauses ausreichend Parkfläche zu bieten. Durch die Verschiebung der Arbeitszeiten in die Abendstunden hinein und auch an Wochenenden, wird es zukünftig für die Anwohner noch schwieriger, abends einen Parkplatz zu finden. Die rigide Ausweitung der Anwohnerparkzeiten auch auf das Wochenende wird in anderen Städten mit Erfolg praktiziert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 330/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2013 Die Vorlage OF 330/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anwohnerparken die die Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr verlängert und die Einhaltung dessen regelmäßig kontrolliert werden kann. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Neue Lösung für Universitätsbibliothek und Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Antrag vom 14.02.2013, OF 297/2 Betreff: Neue Lösung für Universitätsbibliothek und Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Realisierungschancen für den Umzug der Universitätsbibliothek an einen neuen Standort und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst zum Kulturcampus Bockenheim/Westend durch folgende Planänderungen verbessert werden können: 1. Die Universitätsbibliothek wird in zwei Teile getrennt; der naturwissenschaftliche Teil wird zum Riedberg, der geisteswissenschaftliche zum Campus Westend verlegt. Dabei werden nach Möglichkeit Kosteneinsparungen durch Einplanung der Bibliotheksräumlichkeiten in bereits geplante oder als Anbau an bestehende Gebäude erzielt. Zudem wird durch die getrennte Aufstellung der Bibliotheksbereiche der Zugang für die Nutzer entscheidend verbessert, insbesondere für die des Campus Riedberg. 2. Das bisher für den Neubau der Universitätsbibliothek vorgesehene Gelände zwischen Hansaallee, Miquelallee und Eschersheimer Landstraße wird für Gewerbe- und Mischbebauung umgeplant. Dadurch lassen sich zusätzlich zu den beim Grundstücksverkauf auf dem Areal des alten Campus Bockenheim eingeplanten Erträgen zusätzliche Einnahmen erwirtschaften. 3. Durch die genannten höheren Einnahmen des Landes Hessen und die beim veränderten Umzug der Universitätsbibliothek einzusparenden Kosten kann die Realisierung der beiden genannten Umzüge beschleunigt werden. Begründung: Aus Kostengründen ist derzeit mit einem Umzug der Universitätsbibliothek nach bisheriger Planung in absehberer Zeit nicht zu rechnen; es wurden bereits die Jahre 2022-25 genannt. Solange aber die Bibliothek nicht umgezogen ist, kann die HfMDK ihrerseits nicht auf das Gelände nördlich der Bockenheimer Landstraße ziehen. Damit besteht Gefahr, daß beide Vorhaben auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden und zusätzlich kostspielige Notlösungen gefunden werden müssen. Wie z.B. eine Verteilung der HfMDK auf unterschiedliche Standorte, was die Arbeit der Hochschule unangenehm erschweren würde. Wie z.B. ein täglicher Bibliothekstransportverkehr zwischen den Standorten, der nicht nur Geld kostet und die Verfügbarkeit der benötigten Literatur für die Nutzer verzögert, sondern auch zusätzlich Lärm und Abgase durch die verwendeten KfZ produziert. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 297/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 08.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 297/2 wird zurückgestellt, bis eine Informationsveranstaltung zu dem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 297/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)
Kulturcampus Bockenheim ausbauen hier: Hochschule für Musik teilweise südlich der Bockenheimer Landstraße ansiedeln und Universitätsbibliothek als Magazinbibliothek am heutigen Standort erhalten
Antrag vom 06.11.2012, OF 253/2 Betreff: Kulturcampus Bockenheim ausbauen hier: Hochschule für Musik teilweise südlich der Bockenheimer Landstraße ansiedeln und Universitätsbibliothek als Magazinbibliothek am heutigen Standort erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Universitätsbibliothek bleibt als denkmalgeschützte Kulturgebäude am alten Standort erhalten und wird in Zukunft als Magazinbibliothek genutzt. 2. Die Verwaltung, die Buchausgabe, die Lesesäle sowie die Magazine für besonders wertvolle Bestände werden als kostengünstige Variante für eine Universitätsbibliothek auf dem Areal des Campus Westend gebaut. 3. Die Hochschule für Musik erhält auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße zusammen mit den anderen Kulturinstituten wie Ensemble Modern, Forsight Company, Frankfurt Lab die von ihr benötigten Räumlichkeiten. Begründung: Die Universitätsbibliothek wurde von Ferdinand Kramer geplant und ist als wichtiges denkmalgeschütztes Gebäude charakteristisch für den Ausbau der Universität nach dem 2. Weltkrieg. Sie wurde mit den Steuergeldern der Stadt Frankfurt - damaliger Betreiber der Universität bis 1967 - errichtet und mit Beteiligung der Stadt Frankfurt bei der Finanzierung bis zur Übergabe an das Land Hessen mehrfach saniert: Unter anderem beim Bau der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße in den 80er Jahren und beim Bau der U-Bahn von der Bockenheimer Warte zum Hauptbahnhof, ebenso beim Ausbau der Untergeschosse für die weit angelegten Magazine. In Zeiten der "Schuldenbremse" und der damit einhergehenden Einsparungen, z. B. im Bereich sozialer Sektor ist nicht nachvollziehbar und auch nicht zu erwarten, wenn in nur 2,5 Kilometer Entfernung einer voll funktionsfähigen Bibliothek eine neue, inklusive neuer Magazine Universitätsbibliothek für 130 Millionen Euro gebaut werden soll. Laut Aussagen von Kulturdezernent Semmelroth und von Bürgermeister Curnitz ist die Ansiedlung der Kulturinstitute wie Frankfurt Lab und Ensemble Modern unmittelbar mit der Ansiedlung der Musikhochschule auf dem Kulturcampus Frankfurt verbunden. Das bedeutet, dass die Musikhochschule aufgrund des nicht zu erwartenden Umzugs der Universitätsbibliothek nicht an den geplanten Standort umziehen kann und der Bau weiterer Kultureinrichtungen damit hinfällig würde. Um einen "KULTURCAMPUS BOCKENHEIM OHNE KULTUR" zu verhindern, ist es dringend erforderlich 30% der für die Musikhochschule vorgesehenen Bauflächen südlich der Bockenheimer Landstraße zu reservieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 04.02.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 253/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD und FDP
Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zur Spielfläche
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 06.09.2012 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zur Spielfläche Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Grünflächenamt, der Kinderbeauftragten und dem Ortsbeirat 2 Möglichkeiten zur kinder- und jugendfreundlichen Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zwischen Westendstraße und Bettinaplatz zu erarbeiten. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen Mittel aus seinem Budget zur Verfügung stellen kann. Begründung: Im Westend besteht angesichts der erfreulicherweise deutlich zunehmenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen ein zunehmender Bedarf an altersgerechten Aufenthaltsmöglichkeiten für diese Gruppen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1969 Aktenzeichen: 67 0
Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 239/2 vom 24.09.2012 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Was ist der Grund für die bereits seit Längerem in der Bockenheimer Landstraße liegenden oberirdischen (Abwasser-) Leitungen? 2. Wann ist wieder mit der Entfernung dieser Leitungen zu rechnen? Begründung: Das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße ist aus Sicht des Ortsbeirates 2 nicht befriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1904 Aktenzeichen: 66 0
Ersatzpflanzung für gefällte Platanen in der Liebigstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1187 entstanden aus Vorlage: OF 178/2 vom 14.05.2012 Betreff: Ersatzpflanzung für gefällte Platanen in der Liebigstraße Der Magistrat wird gebeten, die Liebigstraße durch die Pflanzung von weiteren Lindenbäumen in den Grünstreifen am Straßenrand neben dem Westend Duo wieder als Allee zu komplettieren. Begründung: Die Liebigstraße ist als Lindenallee angelegt. Den Abschluss dieser Allee zur Einmündung in die Bockenheimer Landstraße bildeten früher zwei große Platanen. Die zwei Platanen wurden in den Jahren 2004 und 2005 gefällt, um eine Baustellenzufahrt für das Westend Duo einzurichten. Die Fällgenehmigung war mit der Auflage der Wiederbepflanzung erteilt worden. Nach Fertigstellung des Westend Duo im Jahre 2006 wurde jedoch nur ein Lindenbaum nachgepflanzt, obwohl in dem Randstreifen noch genügend Patz für eine gleichmäßige Baumpflanzung bis zur Einmündung in die Bockenheimer Landstraße vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1114 Aktenzeichen: 67 0
Stolpersteine im Ortsbezirk 9
Antrag vom 26.04.2012, OF 356/9 Betreff: Stolpersteine im Ortsbezirk 9 In der Zeit vom 11. bis 13. Mai 2012 werden von der Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. in Frankfurt wieder etliche Stolpersteine verlegt. Unter anderen sollen auch im Dornbusch für das Ehepaar Alma Zehden, geborene Pincus, geboren am 10.06.1889, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942 und Artur Zehdehn, geboren am 11.07.1880, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942, die in der Martorffstraße 7 gewohnt haben, Stolpersteine verlegt werden. Die Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. sucht hierfür Patinnen oder Paten, die ein Stolperstein, bzw. die Kosten pro Stolperstein in Höhe von 120 Euro, übernehmen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 beteiligt sich aus seinen Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit mit einem Betrag von 240 Euro an der Aktion und der Verlegung der beiden Stolpersteine. Begründung: Stolpersteine sind eine gute Gelegenheit, historische Erinnerungen in den Alltag zu integrieren. "Mit dem Stein vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig", die dort einst gelebt haben. (Gunter Demnig) Bei den Stolpersteinen handelt es sich um 10 cm X 10 cm große Betonquader, auf deren Oberseite eine Messingplatte mit Namen und Daten von Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden, verankert ist. Durch den Gedenkstein vor seinem Wohnhaus wird die Erinnerung an diesen Menschen in unseren Alltag geholt. Jeder persönliche Stein symbolisiert auch die Gesamtheit der Opfer, denn alle eigentlich nötigen Steine kann man nicht verlegen. Der Initiator der Aktion, Gunter Demnig, hat bisher in etwa 800 deutschen Städten und Gemeinden sowie in Österreich, den Niederlanden, Ungarn und anderen Ländern mehr als 32.000 Stolpersteine verlegt und wurde für sein Projekt im Oktober 2005 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet Weitere Informationen zu Artur und Alma Zehden: Arthur Zehden wurde in Landsberg an der Warthe geboren, seine Ehefrau Alma Zehden, geb. Pincus, in Poznan (Posen). Die Eltern von Arthur Zehden waren der Kaufmann Julius Zehden (1847-1913) und Henriette Wolff (1855 -1929), die in Landsberg ein Geschäft für "Rohhäute und Fellhandlung" besaßen und vier Töchter und drei Söhne hatten. Auch Arthur Zehden war Kaufmann und wohnte mit seiner Frau in Frankfurt zunächst in der Hedderichstraße 42 und ab 1932 in der Martorffstraße 7 im Dornbusch. Von dort zogen sie 1937 in die Schumannstraße 61, zuletzt mussten sie 1940 in die Eppsteinerstraße 42 und 1941 in die Leerbachstraße 10 umziehen. Dabei handelte sich um ein "Judenhaus", in dem antisemitisch Verfolgte vor ihrer Deportation konzentriert wurden. Im Ghetto Lodz sind zwei Brief von Arthur Zehden erhalten. Er schrieb an die sogenannte "Aussiedlungskommission", die darüber entschied, wer aus dem Ghetto "ausgesiedelt" werden musste - die "Ausgesiedelten" wurden nach Chelmno deportiert und ermordet. Die Leute im Ghetto wussten das nicht, aber ahnten es vielleicht. Sie stellten deshalb Anträge auf Ausnahme von der "Aussiedlung". Im Falle von Arthur und Alma Zehden wurde der Antrag sogar genehmigt, obwohl nicht die eigentlich erforderliche etatisierte Arbeitsstelle vorlag. Vermutlich genügte die Bescheinigung der Fäkalienabfuhr, denn diese Tätigkeit qualifizierte für alles, zumal sie natürlich nicht sehr begehrt war. Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Das verschaffte den beiden ein paar weitere Lebensmonate. An Arthus Zehdens beiden Brüder Walter (1882-5.12.1941 Berlin) und Siegfried (1883-1943 Auschwitz) erinnern Stolpersteine in Teltow und in Berlin. Auch die jüngste Schwester Martha (1886-1942 Sobibor) wurde ermordet. Die Stolpersteine wurden angeregt von Dr. Gabriele Bergner, Leiterin der AG Stolpersteine in Teltow. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 336/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 336/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 356/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der letzten Zeile des dritten Absatzes das Wort "untergebracht" für das Wort "konzentriert" eingefügt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich ziehen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement dem Beobachter nicht durchgehend optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parkbänke im Rothschildpark zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 20.01.2012, OF 127/2 Betreff: Parkbänke im Rothschildpark zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Rothschildparks zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße drei Parkbänke aufstellen zu lassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des OBR zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße wird von Fußgängern stark frequentiert. Viele ältere Mitbürger gehen zu Fuß in die City, und würden am Rothschildpark zum Gehweg an der Bockenheimer Landstraße eine Parkbank zum verschnaufen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 127/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße
Antrag vom 09.01.2012, OF 115/2 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der GOOBR auf, die Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 29) zu verbessern. Hierzu soll die sich auf den südlichen Teil der Westendstraße befindlichen und in östlicher Richtung zum Fußgängerüberweg angeordneten Sperrfläche als erweiterter Bürgersteig angelegt werden. Die dadurch bedingte vergrößerte Seitenraumbreite soll durch Fahrradabstellmöglichkeiten aufgewertet werden. Begründung: Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats hatten sich durch Begehung vor Ort von der Sinnhaftigkeit der genannten Maßnahme (Bordsteinkante statt Sperrfläche) überzeugt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2011, OF 51/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 12 2012 1. Die Vorlage OF 51/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 115/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Mietwohnungen erhalten - Vertreibung stoppen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2011, OM 599 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 09.11.2011 Betreff: Mietwohnungen erhalten - Vertreibung stoppen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Vertreibung von Mietern und eine Vernichtung von günstigen Mietwohnungen durch Luxussanierung, Abriss oder Umbau in Eigentumswohnungen im Westend stattfindet. Begründung: Im Westend ist das soziale Klima gefährdet. Immer mehr Bürger beklagen, dass sie aus ihren Wohnungen durch Umbau oder Abriss vertrieben werden. Sie finden aber auch keine vergleichbaren Mietwohnungen in ihrer Umgebung, weil das Angebot durch Luxussanierung und Umbau in Eigentumswohnungen immer knapper wird, so geschehen zum Beispiel in der Eppsteiner Straße, der Palmengartenstraße und in der Bockenheimer Landstraße bei über 50 Mietwohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 346 Aktenzeichen: 64 0
Sitzbänke entlang der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 09.11.2011, OF 98/2 Betreff: Sitzbänke entlang der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Bockenheimer Landstraße alle 150-200 m eine Sitzbank in den Grünstreifen zwischen Bürgersteig und Radfahrweg aufstellen zu lassen. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße wird von älteren Fußgängern stark frequentiert. Die älteren Mitbürger gehen die 800 m lange Bockenheimer Fuß in die City, weil sie mit ihrem Rollator weder die Rolltreppen noch die Treppen zu den U-Bahnen herunter kommen. Auf dem Fußweg zum Opernplatz fehlen jedoch die Sitzbänke zum Verschnaufen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 98/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt?
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 477 entstanden aus Vorlage: OF 88/2 vom 23.10.2011 Betreff: Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und berichten: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage am 20. Oktober 2011 ab 20 Uhr die polizeiliche Räumung der Westendvilla ohne vorausgegangene Verhandlungen mit den Besetzern über ein freiwilliges Verlassen der Räumlichkeiten durchgeführt wurde. 2. Mit welcher Begründung und durch welche Umstände der Einsatz eines Polizeiaufgebots in Kampfausrüstung gerechtfertigt war, obwohl es sich um eine friedliche Besetzung handelte und von den Besetzern keinerlei Gefahr ausging. So war z. B. auf einem an der Hauswand angebrachten Transparent die Telefonnummer der Verhandlungsführer im Haus groß und leserlich veröffentlicht. 3. Warum die Besetzer bei ihrer Verhaftung mit scharfkantigen Kabelbindern gefesselt wurden und welche Verletzungen diese Maßnahme zur Folge hatten. 4. Warum die Personalien der Besetzer, die in Polizeigewahrsam genommen wurden, nicht wie allgemein üblich vor Antritt der Fahrt festgestellt wurden, z. B. um eine unzulä ssige Unterbringung von Minderjährigen in Polizeigewahrsam zu verhindern. 5. Womit der mehrfache Schlagstockeinsatz begründet wird. Von einem Einsatz von Leuchtspurmunition in der Schumannstraße - von der Presse als Auslöser für die polizeiliche Vorgehensweise angegeben - war Iaut Auskunft von Zeugen bei Dunkelheit nichts zu sehen. 6. Warum vor zwei Jahren das Gebäude nach dem Verlassen des Instituts der Goethe-Universität nicht unmittelbar wieder einer Wohnnutzung zugeführt wurde. Schließlich gab es von Seiten der Universität eine Zusage, dass alle im Westend frei werdenden Institutsgebäude, die zuvor dem Wohnen dienten, sofort wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. 7. Warum das leer stehende Gebäude trotz eklatanter Wohnraumnot für Studenten geräumt wurde, nachdem am Donnerstagmorgen vom Universitätspräsidenten Müller-Esterl ein Aufruf an alle Vermieter Frankfurts erfolgt war, dringend den benötigten preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am Donnerstag, dem 20. Oktober 2011, wurde nach 20 Uhr die seit zwei Jahren leer stehende Westendvilla in der Schumannstraße 60 geräumt. Diese Villa befindet sich im Besitz des Landes Hessen und der Goethe-Universität Frankfurt. Mit dem Beschluss des Umzugs der Universität vom Campus Bockenheim zum Campus Westend gab es die Zusage, dass sämtliche von der Universität genutzten Westendvillen, nach deren Aufgabe, wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Polizei hat die Westendvilla ohne vorherige Ankündigung und mit brachialer Gewalt geräumt. Für die überhastete Räumung mit einem großen Polizeiaufgebot bestand kein Anlass. Es gab keine Gefahr im Verzug. Studenten und Studentinnen hatten sich friedlich im Haus versammelt. Es gibt für das leer stehende Gebäude keine Pläne für sofortige Sanierungsmaßnahmen. In Frankfurt herrscht große Wohnungsnot. So sah sich die AStA der Goethe-Universität z. B. gezwungen, in den Versammlungsräumen des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim vorübergehend Matratzenlager zur Übernachtung zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 181 Aktenzeichen: 32 0
Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 89/2 vom 23.10.2011 Betreff: Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen Der Magistrat wird beauftragt, sich mit dem Hessischen Immobilienmanagement in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch in der Schumannstraße 60 gegen die aus dem Studentenbereich kommenden Besetzer und Besetzerinnen verzichtet wird, damit die persönliche und berufliche Zukunft der Betroffenen durch einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nicht gefährdet wird. Begründung: Die Villa in der Schumannstraße 60 stand seit über zwei Jahren leer. Sie befindet sich im Besitz des Landes Hessen und war vorher im Besitz der Goethe-Universität. In Frankfurt suchen Tausende von Studenten bezahlbare Zimmer oder Wohnungen (s. FAZ vom 22.10.2011). Dennoch wurde die Villa nicht wieder einer Wohnnutzung zugeführt. Die Studenten folgten eigentlich dem Aufruf des Universitätspräsidenten Müller-Esterl an die Frankfurter Wohnungseigentümer, den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie sahen die Räumlichkeiten dementsprechend als freies Wohnprojekt an und wollten unter anderem auf den kritikwürdigen Missstand in Frankfurt hinweisen. Für ihre Aktion dürfen sie nicht mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch "belohnt" werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 112 Aktenzeichen: 32 4
Pilotprojekt Tempo 30 auf der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 23.08.2011, OF 52/2 Betreff: Pilotprojekt Tempo 30 auf der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Regelung zu finden, dass der Verkehrslärm und Verkehrsstau auf der Bockenheimer Landstraße vermindert werden kann und ggf. über ein Pilotprojekt testen, ob bei Tempo 30 der Verkehr flüssiger fließen kann. Begründung: Täglich fahren tausende Pendler mit dem Auto über die Bockenheimer Landstraße zur Arbeit und Uni ins Westend. Der Verkehrsstau wird immer größer. Neue Wohnungen entstehen an der Bockenheimer Landstraße und die Immissionen werden größer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 52/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrrad
Antrag vom 23.08.2011, OF 51/2 Betreff: Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrradbügel zum Schutz des Schulweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, im Kreuzungsbereich Beethovenstraße 29/ Westendstraße die Abmarkierung von Sperrflächen 5 Meter vor und hinter dem Kurvenpunkt im Kreuzungsbereich, sowie die Entfernung der im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29 verkehrswidrig abmarkierten Parkplätze, sowie die Abmarkierung von Sperrflächen 5 Meter vor und hinter dem Zebrastreifen vor der Westendstraße 90 durchzuführen. Der Zebrastreifen vor der Westendstraße 90 ist ein Verkehrsschild für Zebrastreifen anzubringen, und der Zebrastreifen dadurch kenntlich zu machen. Durch den Kauf und die Montage von Fahrradanlehnbügeln auf den abmarkierten Sperrflächen ist der Schulweg vor verbotswidrigen Parken zu schützen. Die Fahrradbügel sind aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die nicht vorhandenen Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen und die im Kurvenbereich abmarkierten Parkplätze verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere nicht zu verantworten, da es sich bei dem neu abmarkierten Zebrastreifen um eine Schulwegsicherungsmaßnahme handelt. Durch die Abmarkierung von Sperrflächen, die Anbringung von einer Zebrastreifenbeschilderung und von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 413 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2012, OF 115/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 12 2012 1. Die Vorlage OF 51/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 115/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Verlängerung der Grünzeit bei der Fußgängerampelanlage Bockenheimer Landstraße/Odina-Bott-Platz
Anregung an den Magistrat vom 08.08.2011, OM 188 entstanden aus Vorlage: OF 27/2 vom 19.07.2011 Betreff: Verlängerung der Grünzeit bei der Fußgängerampelanlage Bockenheimer Landstraße/Odina-Bott-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grün- und Schutzzeit bei der Fußgängerampelanlage über die Bockenheimer Landstraße zum Odina-Bott-Platz verlängert und die Wartezeit verkürzt werden kann. Begründung: 1. Die älteren Bürger aus den umliegenden Seniorenanlagen mit Rollator haben Schwierigkeiten, die Straße während der Grünzeit rechtzeitig zu überqueren. Zumal sie auch auf die Radfahrer, die den Weg verkehrswidrig queren, achten müssen. Die älteren Fußgänger fühlen sich subjektiv gefährdet, wenn die Ampel auf halbem Weg auf Rot schaltet und die Räumzeit unter Umständen nicht mehr ausreicht, um die Fahrbahn während der Schutzzeit schnell und ungefährdet zu verlassen. Es kommt zu Panik und Unfällen. 2. Der Anteil an Kindern (Bettinaschule, Kindergärten), Senioren und Bus- und U-Bahnbenutzern (Rolltreppe auf der Seite des Odina-Bott-Platzes) ist auf diesem Übergang höher als an anderen Kreuzungen auf der Bockenheimer Landstraße. 3. Geltende Richtlinien für Lichtsignalanlagen gehen von einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Metern in der Sekunde aus. Bei einer zu überquerenden Breite von circa 12 Metern müsste die Grünzeit 10 Sekunden betragen. Anlage 1 (ca. 152 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 81 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung der Immissionsbelastung durch Großbaustellen im Westend
Antrag vom 21.07.2011, OF 25/2 Betreff: Überprüfung der Immissionsbelastung durch Großbaustellen im Westend Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es für Großbaustellen in Wohn- und Mischgebieten behördliche Messungen gibt, die nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz die Immissionsbelastungen "am Ohr des Gestörten" unabhängig messen und von Anwohnern an Großbaustellen eigenständig angefragt werden kann. Begründung: Im Westend gibt es z.Zt. mehrere große Baustellen auf engstem Gebiet, die gemeinsam den Baulärm potenzieren. Dadurch verstärkt sich die Immissionsbelastung bei den Anwohnern. Seit Anfang dieses Jahres mussten die Schüler und Lehrer der Bettina-Schule Lärm und Schmutz hinnehmen, ohne dass sich eine Behörde zuständig fühlte, die Immissionen zu überprüfen und die Werte einzuhalten. Lärmmessungen im Kettenhofweg wegen der Baustelle Vero (Barckhausstr. 9) haben allein ergeben, dass die Baustelle der Allianz (Bockenheimer Landstraße) dort Werte von ca. 65 Dezibel produziert. Da die Allianz-Baustelle vom Messpunkt weit entfernt ist, entspricht dies etwa 80 Dezibel in der näheren Umgebung der Baustelle. Seit Monaten wird die Wohnqualität der Anwohner durch den Baustellenlärm erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Gefährdungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Viele Bürger klagen über zunehmenden Baulärm. In der Westendstraße 61-63 wurde am 24. Juni eine Baustelle erst durch den massiven Protest der Bürger nachgemessen und geschlossen. Es ergaben sich bis zu 78 Dezibel. Erst Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erreicht, dass auf der Baustelle Barckhausstraße (Mischgebiet) der Grenzwert von 65 Dezibel eingehalten werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 08.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 25/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 25/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kindergarten in Verkehrsgarten integrieren und das Gelände ganzjährig nutzen
Antrag vom 13.05.2011, OF 11/2 Betreff: Kindergarten in Verkehrsgarten integrieren und das Gelände ganzjährig nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsgarten am Grüneburgpark auch zu einem ganzjährigen Kindergarten umgebaut und genutzt werden kann. Begründung: Im Westend fehlen Kindergartenplätze mit Außenanlagen. Es gibt kaum Möglichkeiten, die vorhandenen Kindergärten zu erweitern. In allen bestehenden städtischen wie privaten Kindergärten gibt es Wartelisten. Das Grundstück des Verkehrsgartens liegt entfernt vom Stadtlärm und direkten Anwohnern ruhig am Grüneburgpark, für die Eltern gut und sicher über den großen Parkplatz vor dem Gebäude zu erreichen. Laut Stadtschulamt, "Trägerübergreifende Aufgaben im Kitabereich", weist die Stichtagserhebung (November 2010) für das Westend, Grundschulbezirke Elsa-Brändström-Schule und Engelbert-Humberdinck-Schule im Bereich Kindergarten 432 Plätze aus, was eine Versorgungsquote von 60 % für reine "Stadtteilangebote" bedeutet. Hinzuzurechnen sind weitere 40 "Stadtteilplätze" einer Einrichtung in der Beethovenstraße, die nach der Stichtagserhebung in Betrieb ging. Unter Einrechnung dieser Plätze erhöht sich die zuvor genannte Quote auf 65%. Hinzuzurechnen sind Plätze in Einrichtungen mit einem sogenannten gesamtstädtischen Angebot, so dass sich die Versorgungsquote auf ca. 84% beläuft, also immer noch deutlich unter Soll. Hier könnte eine Zusatznutzung des Verkehrsgartens Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2011, TO I, TOP 9 Die CDU-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden und über den Tagesordnungspunkt 9. abzustimmen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 11/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 2. GRÜNE, 4 CDU und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Soziale Kosten bei Abriss von jüngeren Bürobauten und Wohnhäusern berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichsabgaben stufenweise erhöhen
Antrag vom 13.04.2011, OF 3/2 Betreff: Soziale Kosten bei Abriss von jüngeren Bürobauten und Wohnhäusern berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichsabgaben stufenweise erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob die sozialen Folgekosten bei Abrissarbeiten von Bürobauten und Wohnhäusern jüngerer Bauweise wie Lärm, Staub und Verkehr ausreichend kalkuliert sind und vom Investor gedeckt werden und nicht zu Lasten der Bürger und der Stadt gehen. Die Ausgleichsabgaben an die Stadt sollten entgegengesetzt (reziprok) zum Alter des Hauses steigen, um die unnötige Belastung der Anwohner durch eine jederzeit mögliche Neubebauung zu vermindern. Auch in Minblick der Energieeffizienz ist zu prüfen, ob Wohnhäuser nicht nachgerüstet werden können. Begründung: Jüngstes Beispiel ist der Teilabriss des Triton-Hauses Ecke Bockenheimer Landstraße 42 und 44 / Frei-herr-vom-Stein-Straße. Auch wenn das neue Haus mit neuzeitlichen energiesparenden Standards ausgerüstet wird, ist die neuerliche Umweltbelastung durch den Abriss und Neubau des erst 1987 eröffneten Gebäudes für die Bewohner sehr groß. Der Abriss erfordert erhebliche Energie- und Soziale Kosten, die sich in kürzester Zeit amortisieren müssen, um gerechtfertigt zu sein. Auf dem Gelände des heutigen Triton-Hauses befand sich bis 1952 eine Parkanlage. Im Mai 1952 wurden ein siebenstöckiges Bürogebäude und ein vierstöckiges Verwaltungsgebäude fertiggestellt. Im Januar 1985 erfolgte der Abriss und 1985 bis 1987 der Bau des Triton-Hauses, 2011 wieder ein Teilabriss mit Neubau. Ebenso stellt sich das Problem für Wohnhäuser, wie z. B. in der Palmengartenstraße 8 mit über 30 Parteien. Dort ist das Wohnhaus trotz Erhaltlingssatzung entmietet worden und soll abgerissen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.
Moratorium zum Schutz von Wohnungen
Antrag vom 13.04.2011, OF 2/2 Betreff: Moratorium zum Schutz von Wohnungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob mit einem Moratorium zur Stadtentwicklung (Bebauungsplan Westend) der ständige Verlust von bisher bezahlbarem Wohnraum und die Ausdehnung der Luxussanierung bis zur Vorlage eines Berichts über die derzeitige Situation im Stadtteil (Bestandsaufnahme, bereits genehmigte und geplante Abriss- bzw. Baumaßnahmen) aufzuhalten ist. Für die weitere Entwicklung des Westends sollte ein Runder Tisch eingerichtet werden. Über die Arbeitsergebnisse dieses Gremiums sowie die Entwicklung des Stadtteils hinsichtlich der Wohnsituation ist dem OBR 2 und der STVO-Versammlung zu berichten. Begründung: Im Westend werden immer mehr Häuser aus den 50iger Jahren wegen angeblicher Baumängel abgerissen. Ganze Wohnblöcke mit vielen Wohneinheiten verschwinden. Die Menschen mit ihren Familien werden aus ihrer langjährigen Heimat gerissen. So geschehen in der Eppsteiner Straße und wieder in der Palmengartenstraße. Hier werden wahrscheinlich 30 Wohnungen abgerissen. Das Westend hat noch viele solcher Siedlungen, denen anzusehen ist, dass die Wohnungsverwallungen und Eigentümer wenig Interesse an ihrem Erhalt haben. Da die Grundstückpreise im Westend weiter steigen, sollte mit der städtischen Ballgesellschaft überlegt werden, wie dieser Wohnraum für die dort lebenden Menschen erhalten bleiben kann oder wie ein Ausgleich an Wohnraum für diese Bewohner im Westend geschaffen werden kann. Es soll erreicht werden, dass die Entwicklung unseres Stadtteils als eine gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung der Bewohner und Akteure vor Ort verstanden wird und Politik und Verwaltung in die Verantwortung für diese Entwicklung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 2/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Weitere Versorgung des Westends mit Postdienstleistungen/geplante Schließung der Postfiliale auf der Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2010, OM 4548 entstanden aus Vorlage: OF 528/2 vom 10.09.2010 Betreff: Weitere Versorgung des Westends mit Postdienstleistungen/geplante Schließung der Postfiliale auf der Bockenheimer Landstraße Vor dem Hintergrund der geplanten Schließung der Postfiliale auf der Bockenheimer Landstraße wird der Magistrat gebeten, die Deutsche Post AG aufzufordern, die weitere Versorgung des Westends mit ortsnahen Postdienstleistungen sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Deutsche Post AG den Postbetrieb in der Filiale auf der Bockenheimer Landstraße so lange aufrechterhalten, bis eine Post-Agentur in fußläufiger Nähe zum bisherigen Standort eröffnet wird. Begründung: Die geplante Schließung der Postfiliale in der Bockenheimer Landstraße zum 30.09.2010, ohne Ersatz in fußläufiger Nähe, bringt eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung des Westends mit Postdienstleistungen mit sich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2010, ST 1538 Aktenzeichen: 92 31
Bushaltestelle Liebigstraße Ecke Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4286 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 27.05.2010 Betreff: Bushaltestelle Liebigstraße Ecke Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Betreff genannte provisorisch eingerichtete Bushaltestelle so zu gestalten, dass die Haltestelle klar erkennbar ist und die Fahrgäste nicht über den Grünstreifen laufen müssen, um in den Bus bzw. vom Bus aus auf den Gehweg zu gelangen. Begründung: Die in der Liebigstraße Ecke Bockenheimer Landstraße eingerichtete Bushaltestelle ist nur durch ein provisorisches Haltestellenschild erkennbar. Weder wurde der Bereich so hergerichtet, dass man diesen ohne Schwierigkeiten als Haltestelle erkennen kann, noch wurde für die Fahrgäste die Möglichkeit geschaffen, ohne Querung des Grünstreifens vom Fußgängerweg aus in den Bus zu gelangen bzw. vom Bus aus auf den Fußgängerweg. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, hier dafür Sorge zu tragen, dass die Haltestelle als solche gut erkennbar und benutzbar ist. Auch ein Provisorium muss Fußgänger nicht im Regen stehen und durch Grünflächen bzw. Matsch laufen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2010, ST 1264 Aktenzeichen: 92 13
Alleenbäume vor dem Opernturm
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4281 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 28.05.2010 Betreff: Alleenbäume vor dem Opernturm Der Magistrat wird gebeten, zu untersuchen und darzustellen, unter welchen Umständen die Alleebepflanzung entlang der Mainzer Landstraße, die sich derzeit bis zur Einmündung der Bockenheimer Landstraße erstreckt, vor dem Opernturm bis zum Anschluss Rothschildpark entlang des Reuterweges fortgesetzt werden kann. Etwaige "fertige Planungen" sind auf dieses Ziel hin zu untersuchen, die Konsequenzen zur Abwägung darzustellen. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung der Mainzer Landstraße in den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts wurde der Straßencharakter der Mainzer Landstraße als Allee (letztlich beginnend am Mönchhof bzw. der Autobahnquerung der A 5) stadteinwärts bis zur Alten Oper fortgesetzt. Lediglich entlang des Anlagenringes/Taunusanlage ist diese unterbrochen, da die Taunusanlage selbst den Grünraum bildet. Diese Situation setzt sich am oberen Ende des Reuterweges bis zur Hansaallee fort. Auch in der Hansaallee sollte langfristig eine Alleebepflanzung vorgenommen werden. Im Rahmen dessen soll nach Möglichkeiten gesucht werden, die Alleebepflanzung in diesem für Frankfurter Verhältnisse außerordentlich lang gestalteten Straßenraum - entlang der beschriebenen Wegstrecke - an allen denkbaren Abschnitten, soweit machbar, zu vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1178 Aktenzeichen: 66 0
Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4285 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 12.05.2010 Betreff: Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Fußgänger durch Abpollerung der Gehwege vor Falschparkern zu schützen; 2. dort, wo es die Straßenbreite zulässt, weiteres Parken beidseitig oder durch Schrägparkplätze in der Niedenau zuzulassen; 3. die Markierungen auf dem Straßenbelag wieder gut sichtbar aufzufrischen bzw. den neuen Gegebenheiten klar sichtbar anzupassen. Begründung: Nachdem nun die Baustellen in der Niedenau zwischen Guiollettstraße und Bockenheimer Landstraße beseitigt sind, parken die Verkehrsteilnehmer rücksichtslos in absoluten Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen und damit verbunden auch auf den Gehwegen. Für die Fußgänger ist ein gefahrloses Begehen ihres Bereiches nicht mehr möglich. Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Personen, die nebeneinander gehen möchten, werden an der ordentlichen Nutzung des Gehweges durch das rücksichtslose Parken gehindert. Das Ordnungsamt müht sich redlich, durch Verteilung von Bußgeldbescheiden Abhilfe zu schaffen. Diese Strafen schrecken die Falschparker jedoch nicht ab. Oft genug wird mit Unverständnis reagiert. Damit für die Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer die Wege auf den ihnen zugewiesenen Gehwegen gesichert werden können, fordert der Ortsbeirat die Abgrenzung der Gehwege von der Straße mittels Poller. Dort, wo die Straßenbreite es zulässt, soll nach wohlwollender Prüfung Parken auf beiden Straßenseiten oder durch Schrägparkplätze regulär ermöglicht werden. Dies würde auch zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs führen. Um den Autofahrern klar aufzuzeigen, welches Parkbuchten sind und was von der Straße Fahrbahn ist, sollen die Markierungen ergänzt bzw. aufgefrischt werden. Dies insbesondere auch vor und im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße. In diesem Bereich ist die Straßenführung der Niedenau zweispurig (Abbiegespur links sowie Abbiegespur rechts und Fahrspur geradeaus). Die gleichen Maßnahmen müssen auch im Bereich zwischen Guiollettstraße und Friedrich-Ebert-Anlage geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2010, ST 1208 Aktenzeichen: 66 0
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 entstanden aus Vorlage: OF 459/2 vom 06.03.2010 Betreff: Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 24 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, zu erläutern, a) welche Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II nicht in die Zuständigkeit des Magistrats fallen; b) warum im Magistratsbericht B 24 von 230 Verfahren der Prüfung der Einhaltung der Erhaltungssatzungen Westend I und II die Rede ist, jedoch von insgesamt 235 Baugenehmigungen; c) welchen Bestimmungen innerhalb von Prüfverfahren der Vorzug gegeben wird, wenn sich die jeweilige Erhaltungssatzung und der gültige Bebauungsplan widersprechen; d) ob die Zahl der versagten Genehmigungen so gering ist, weil die Stadt Frankfurt in streitigen Verfahren unterlegen ist, oder worauf es sonst zurückzuführen ist, dass in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II zahlreiche Bauvorhaben genehmigt wurden, die nicht im Einklang mit den Erhaltungssatzungen zu stehen scheinen (zum Beispiel Aufstockungen und Dachgeschossausbauten oder Abriss und Neubau ohne Bezugnahme auf das städtebaulich Prägende des Satzungsgebietes); e) wie viele der genannten Versagungen von Baugenehmigungen auf die Nichtvereinbarkeit der beantragten Bauprojekte mit den Bestimmungen der Erhaltungssatzung zurückzuführen sind; f) wie er zu der Aussage kommt, es wären im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend I keine Baugenehmigungen aus Milieuschutzgründen versagt worden, da im Rahmen von Anhörungen die notwendigen Änderungen durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig zahlreiche Bauprojekte mit hochpreisigen Wohnungen (z.B. im Kettenhofweg, in der Schumannstraße oder in der Wilhelm-Epstein-Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße) realisiert wurden; g) wieso dem Milieuschutz geschuldete Änderungen von Bauvorhaben durchgesetzt werden konnten, während im Magistratsbericht B 73/10 die Position vertreten wird, Milieuschutzsatzungen seien rechtlich bedenklich und würden nur wenig Schutzwirkung entfalten. Begründung: Der Magistratsbericht B 24/10 geht auf einen Antrag zurück, der darauf zielte, die Erhaltungssatzungen Westend I und II hinsichtlich der Schutzwirkung, die diese unterschiedlich beschaffenen Satzungen entfalten, zu vergleichen. Die Antworten des Magistrats lassen darauf leider keine Rückschlüsse zu, da sie unvollständig und widersprüchlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.03.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 24 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8399, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 0
Grünphase an der Fußgängerampel Taunusanlage Ecke Bockenheimer Landstraße verlängern!
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2010, OM 3930 entstanden aus Vorlage: OF 595/1 vom 22.12.2009 Betreff: Grünphase an der Fußgängerampel Taunusanlage Ecke Bockenheimer Landstraße verlängern! Der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase für Fußgänger an der Ampel Taunusanlage Ecke Bockenheimer Landstraße zu verlängern. Begründung: Um die Taunusanlage an dieser Stelle zu überqueren, müssen Fußgänger eine Verkehrsinsel und zwei Ampeln passieren. Die Ampeln haben ihre Grünphasen zwar gleichzeitig, jedoch ist es selbst bei zügigem Gehen schwierig, über beide Ampeln der Taunusanlage in dieser Grünphase zu kommen. Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit haben bereits bei einer Ampel Schwierigkeiten, auf die Verkehrsinsel zu gelangen. Diese Situation stellt ein Sicherheitsrisiko dar und sollte entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 527 Aktenzeichen: 32 1
Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 entstanden aus Vorlage: OF 427/2 vom 14.12.2009 Betreff: Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerampeln an folgenden Straßenquerungen kurzfristig mit akustischen Hinweisfunktionen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten, soweit diese nicht bereits installiert sind: a) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße über die Adalbertstraße; b) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße zur Bockenheimer Warte und in Folge in die Bockenheimer Landstraße; c) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße über die Sophienstraße; d) Übergänge von und zum Westbahnhof. Begründung: Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung Anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 398 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit auch für Fußgänger An der Ecke Westendstraße/Beethovenstraße Fußgänger und Radfahrer vor gefährlichen Situationen durch falsch parkende Kraftfahrzeuge sichern
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2009, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 05.10.2009 Betreff: Barrierefreiheit auch für Fußgänger An der Ecke Westendstraße/Beethovenstraße Fußgänger und Radfahrer vor gefährlichen Situationen durch falsch parkende Kraftfahrzeuge sichern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ecke Westendstraße/Beethovenstraße in Fahrtrichtung links durch geeignete Maßnahmen so zu beordnen, dass Radfahrer und Fußgänger vor falsch parkenden Kraftfahrzeugen geschützt werden. Es sind so viele legale Parkplätze wie möglich zu schaffen. Begründung: In der Westendstraße an der Ecke zur Beethovenstraße wird in Fahrtrichtung links entgegen der Abmarkierung, welche das Parken verbietet - gezackte Linie in der Kurve und eindeutiges Zusatzschild, das Längsparken ab einer bestimmten Stelle vorschreibt -, schräg geparkt. Dies führt dazu, dass auf dem Gehweg nicht mehr genügend Platz für Mütter mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ist. Fußgänger werden bei der Überquerung der Straße nicht gut gesehen und dadurch gefährdet. Außerdem haben Radfahrer, die in der Westendstraße vorschriftsmäßig gegen die Einbahnstraße fahren dürfen, keine Sicht auf die entgegenkommenden Kraftfahrzeuge und müssen wegen der falsch parkenden Kraftfahrzeuge, sich und andere gefährdend, in den Gegenverkehr ausweichen. Anlage 1 (ca. 405 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 172 Aktenzeichen: 66 2
Schulwegsicherung im Bereich Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße/Myliusstraße Gefährliche Situationen an der Ampelanlage
Anregung vom 22.06.2009, OA 930 entstanden aus Vorlage: OF 378/2 vom 02.06.2009 Betreff: Schulwegsicherung im Bereich Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße/Myliusstraße Gefährliche Situationen an der Ampelanlage Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich und umgehend die in 2004 erarbeitete Planung für den Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße/Myliusstraße zur Sicherung des Fußgängerüberweges umzusetzen (siehe Anlage). Begründung: Bei der am 8. Mai 2009 stattgefundenen Schulwegbegehung wurde erneut die Gefährlichkeit der oben angeführten Kreuzung für die Fußgänger und insbesondere für Kinder dargelegt. Bereits im Jahr 2004 wurde aufgrund eines Antrages des Ortsbeirates eine Planung erarbeitet, wie dieser Kreuzungsbereich ungefährlicher für die Fußgänger werden könnte. Leider wurde diese Planung immer wieder verschoben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass man zwischenzeitlich zum Zwecke des barrierefreien Zugangs zur U-Bahn einen Aufzug mittig der Bockenheimer Landstraße installieren möchte. Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar. Es muss nun endlich gehandelt werden. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, seine Pläne umgehend zu realisieren. Der Aufzug kann auch später - wenn er denn jemals gebaut werden sollte - integriert werden. Anlage 1 (ca. 213 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2010, B 177 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 930 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 930 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6492, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 § 7440, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2010 Aktenzeichen: 32 1
„Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase“ Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260
Anregung vom 01.12.2008, OA 774 entstanden aus Vorlage: OF 284/2 vom 11.08.2008 Betreff: "Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase" Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, umgehend ein Klimagutachten für das Areal des ehemaligen Campus Bockenheim und der angrenzenden Gebiete in Auftrag zu geben. Insbesondere Bestand und Planung der Hochhausbebauung im Bereich "Mainzer Landstraße", "Bockenheimer Anlage" sowie "Bockenheimer Landstraße" muss hierbei Berücksichtigung finden. Begründung: Ein an aktuellen Maßstäben ausgerichtetes klimagutachterliches Gesamtbild besteht für das oben bezeichnete Areal noch nicht. Gleichwohl sind aufgrund anbahnender Entwicklungen entsprechende Belastungen für die Stadtteile Westend und Bockenheim zu befürchten. Es erscheint daher ratsam, nachhaltig zu agieren, bevor "Fernwirksamkeit" in Beton gegossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2009, ST 382 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und ÖkoLinX-ARL (B 260 = Zurückweisung, OA 774 = Annahme) REP (B 260 = Kenntnis, OA 774 = vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5376, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 61 0
Umgestaltung des öffentlichen Bereichs vor Bockenheimer Landstraße 66
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2008, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 297/2 vom 02.10.2008 Betreff: Umgestaltung des öffentlichen Bereichs vor Bockenheimer Landstraße 66 Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, ob er der Umgestaltung des öffentlichen Bereichs bzw. des Fußgänger- und Fahrradweges vor der Bockenheimer Landstraße 66 - wie in der Broschüre von diesem Bauvorhaben angeführt - ohne Information des Ortsbeirats zugestimmt hat. Falls dies so sein sollte, wird der Magistrat gebeten, diese Umgestaltung im Ortsbeirat vorzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob noch weitere Änderungen im öffentlichen Bereich entlang der Bockenheimer Landstraße vorgesehen sind. Hier wird der Magistrat aufgefordert, rechtzeitig vorher unter Mitwirkung des Ortsbeirates die Änderungen zu beschließen. Begründung: Wie der Broschüre des Projektentwicklers und Vermieters FRANKONIA Eurobau Projektentwicklung GmbH & Co. KG zu entnehmen ist, entfällt der Grünstreifen vor dem Arkadengang zugunsten von Pflaster, Blumenkübel und Holzbänken. Der Arkadengang selbst wird mit Restaurantmobiliar für die beiden vorgesehenen Restaurants bestückt. Durch diese Veränderung wird das einheitliche Bild auf diesem Abschnitt verändert. Für das Eckrestaurant ist sogar vorgesehen, dass die Restaurantmöblierung den kompletten Fußweg ausnutzen kann, sodass sich eine Konfliktsituation zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern entwickelt. Diesem Zustand kann der Ortsbeirat nicht zustimmen. Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um Aufklärung und Darstellung der realen Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 88 Aktenzeichen: 63 1
Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147
Anregung vom 08.09.2008, OA 722 entstanden aus Vorlage: OF 293/2 vom 08.09.2008 Betreff: Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 147 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Für die im WA-Gebiet liegenden Stadtvillen in der Schumannstraße werden bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem bisherigen Bebauungsplan übernommen, es findet keine Ausweitung statt. Begründung: Die o. g. Stadtvillen haben zwischen drei und vier Geschosse, die meisten von ihnen stehen unter Denkmalschutz. Von daher ist nicht einzusehen, warum die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse in dem neuen Bebauungsplan erhöht wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.09.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 722 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 722) sowie FAG und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 147 = Enthaltung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 147 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 722 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 722 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 147 = Annahme unter Berücksichtigung OA 722, OA 722 = Annahme) NPD (M 147 und OA 722 = Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 722 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 722 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF; NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 147 = Annahme unter Berücksichtigung der OA 722, OA 722 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4661, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 64 0
Bauboom im Westend Gut für die Bauwirtschaft – Problem für die Bewohner
Anregung vom 07.04.2008, OA 629 entstanden aus Vorlage: OF 242/2 vom 09.03.2008 Betreff: Bauboom im Westend Gut für die Bauwirtschaft - Problem für die Bewohner Seit einigen Jahren befindet sich das Westend wieder in starkem Umbruch. Baulücken wurden und werden geschlossen. Bestehende Gebäude wurden und werden weiterhin abgerissen und neu bebaut oder kernsaniert. Die neue Bebauung ist massiver. Ein Ende dieser Bautätigkeiten ist nicht abzusehen. Durch diese Bautätigkeiten verändert sich das Wohnumfeld sehr schnell und stark. Das Westend ist aber keine Bürostadt. Sondern das Westend war ein Stadtteil, in dem einmal 50.000 Menschen lebten. Im Laufe der Zeit wurden diese durch Bürobauten und -hochhäuser zurückgedrängt, jedoch nicht verdrängt. Im Laufe der letzten Jahre zeigte sich auch, dass Menschen wieder in diesen Stadtteil ziehen wollen. Durch die massiven Bautätigkeiten im Westend, die teilweise sehr zentriert sind, ist die Wohnbevölkerung seit Jahren mit in diesem Zusammenhang stehenden unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Anbetracht der bestehenden und anstehenden Baumaßnahmen, wie z.B. Opernturm, Quartier Wiesenau/Feldberg/Friedrichstraße, DZ-Turm, Romeo und Julia, KFW-Gelände Senckenberganlage/Schumannstraße, DB-Türme, ZAV Feuerbachstraße/Barckhausstraße, Bockenheimer Landstraße 25, Bockenheimer Landstraße 33-35/37 und diejenigen Objekte, die dem Ortsbeirat noch nicht bekannt sind, umgehend Richtlinien zu erarbeiten, die die besonderen Begebenheiten beachten und das Miteinander von Bewohnern und Bauherren erträglich gestalten. Hierunter fallen u.a.: - strikte Einhaltung der Arbeitszeiten und verstärkte Kontrolle, - keine Genehmigung von Nacht- und Wochenendarbeiten, auch unter Benutzung von sogenannten lärmmindernden Maßnahmen, mit Ausnahme der Bodenplatten und unbedingt in einem zu verarbeitenden Teilen, - Aufbau von Arbeitsgeräten nur an Werktagen, - keine Genehmigung von Aufbauarbeiten an Sonntagen und Nächten von Sonntag auf Montag, - rechtzeitige Information der Anwohner über Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2008, ST 1314 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 629 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3929, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.05.2008 Aktenzeichen: 63 0
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