Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM
2836 entstanden aus
Vorlage: OF 523/2 vom
11.03.2018 Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia
erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem
Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter
anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder gesungen und große Fotos von
Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
zu prüfen und zu berichten, 1. wer die Veranstalter dieser Mahnwachen sind und
ob dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vorliegen (im Zweifel ist dem
Ortsbeirat vertraulich zu berichten); 2. welche rechtlichen Möglichkeiten aufseiten der Stadt bestehen, gegen diese
Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro
Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der
Beratungsstelle Pro Familia in der Palmengartenstraße Kundgebungen in Form von
Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden
soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und
singen lautstark wahrnehmbar Lieder. Frauen, die die Beratungsstelle wegen
einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und
Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht
auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch
auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses
unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle
auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle
und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der
verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es für die
Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den
vielen anderen in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentralen und
öffentlichkeitswirksamen Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe
nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den Rat suchenden Menschen
die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten
kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es
werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die
Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen
tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den
Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu
treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation
christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der
Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und
Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation
stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei
der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher
Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine
Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der
Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt,
die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie
Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung, in
Anspruch nehmen.
Der Magistrat wird deshalb
gebeten zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese
Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu
erwarten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.05.2018, ST 903
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0