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Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2836 entstanden aus Vorlage: OF 523/2 vom 11.03.2018 Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder gesungen und große Fotos von Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wer die Veranstalter dieser Mahnwachen sind und ob dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vorliegen (im Zweifel ist dem Ortsbeirat vertraulich zu berichten); 2. welche rechtlichen Möglichkeiten aufseiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmengartenstraße Kundgebungen in Form von Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und singen lautstark wahrnehmbar Lieder. Frauen, die die Beratungsstelle wegen einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es für die Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den vielen anderen in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentralen und öffentlichkeitswirksamen Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den Rat suchenden Menschen die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt, die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung, in Anspruch nehmen. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 903 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0