Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren.
- Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können.
- Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern.
- Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden.
- Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2
Betreff: Die Stadt soll ein
wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten.
Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der
Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von
Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
1. Der Magistrat soll sich bei der
neuen Landesregierung für die Einführung folgender
wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte
enthalten sein:
a. Einführung einer
Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch
das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder
Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche
Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige
gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der
"Fremden"beherbergung
- Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des
Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen
zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für
die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden
Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete
Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz
) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a.
Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch
das Land Hessen, die
folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum
überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder
Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende
gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung,
- Leerstand von
Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des
Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen
zulässt. c. Die Gründung einer Institution
zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen
Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in
Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch
schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in
Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen
- "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung
vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind
in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen:
- In Gebieten mit
sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen,
ob eine höhere
Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und
ggf. einer
aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer
Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen
einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das
ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und
Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen
1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur
Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige
Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im
Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer
Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung
beschlossen. Allein durch
die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung
der Mietwohnungen in der
Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange
Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden
können. Fälle von
Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an
ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten
durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert
werden. Angesichts der fortschreitenden
Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend
durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen
(Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum
Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren,
für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München,
der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen
Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog.
Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie
unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die
Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000
Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und
Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen
Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße
in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF
431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
431/2 wurde zurückgezogen.