„...die Blinden sehen, die Lahmen gehen...“ (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM
1501 entstanden aus
Vorlage: OF 250/2 vom
06.04.2017 Betreff: ". .die Blinden sehen, die Lahmen
gehen. ." (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder
oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus
Palmengarten her? Vorgang: OM 2007/13 OBR 2; ST 745/13; OM
4401/15 OBR 2; ST 1768/15 In der Stellungnahme des Magistrats, ST 1768,
ist zu lesen: "Der Palmengarten ist sich der leider immer noch bestehenden
Defizite bewusst und ist bemüht, die Situation schnellstmöglich zu verbessern.
Die mit der Planung der Außenanlage um das Gesellschaftshaus Palmengarten
beauftragte Firma wurde bereits zur Abgabe eines Angebotes zur erforderlichen
Beschilderung und Sicherung des barrierefreien Zugangs aufgefordert. Nach
Eingang und Prüfung des Angebotes wird der Palmengarten unmittelbar die
Umsetzung beauftragen." Davon ist bis zum heutigen Tage, mit Ausnahme einer
leichter berollbaren Zufahrt, nichts umgesetzt! Der Magistrat wird deshalb erneut dringend
aufgefordert, im Benehmen mit dem Palmengarten Barrierefreiheit für den
Zugang/die Zufahrt (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) zum
Gesellschaftshaus Palmengarten herzustellen. Ebenfalls erneut weist der
Ortsbeirat auf die Notwendigkeit hin, dass auf Barrierefreiheit angewiesene
Menschen die betreffenden Räumlichkeiten und Einrichtungen selbstständig
aufsuchen und nutzen können. Begründung: Von der Palmengartenstraße kommend gibt es keinerlei
Beschilderung, die auf einen geeigneten Weg für Menschen mit Einschränkungen
hinweist. Zwar wurde ein leichter berollbares Pflaster vor dem
Gesellschaftshaus eingebaut, dieser Weg endet jedoch vor einer Tür. Dort
befindet sich wiederum kein Hinweis, keine Klingel, nichts. Für den behinderten
Menschen oder Personen mit Kinderwagen endet dort der Besuch im Palmengarten
Gesellschaftshaus beziehungsweise Restaurant, denn ohne eine weitere Person,
die zu Fuß die Treppen in das Restaurant oder das Gesellschaftshaus erklimmen
kann, um um Einlass zu bitten, geht es nicht weiter. Der Palmengarten scheint für den Begriff
schnellstmöglich eine sehr eigene, auf einen sehr langen Zeitraum ausgerichtete
Definition zu haben. Auch scheinen von der Aufforderung bis zur Abgabe eines
Angebots und dessen Prüfung weit mehr als ein Jahr vergehen zu müssen, bevor
der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung beauftragt. Um sich weitere dieser Peinlichkeiten zu ersparen,
wird der Magistrat ersucht, dem Palmengarten näherzubringen, die dringend
benötigte Barrierefreiheit nun schnellstmöglich und unmittelbar (nach
allgemeiner Definition) umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2013, ST 745
Anregung an den
Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.12.2015, ST 1768
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.08.2017, ST 1407
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 78