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„...die Blinden sehen, die Lahmen gehen...“ (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1501 entstanden aus Vorlage: OF 250/2 vom 06.04.2017 Betreff: ". .die Blinden sehen, die Lahmen gehen. ." (Lukas 7,22) Wartet der Magistrat auf ein biblisches Wunder oder stellt er schnellstens doch Barrierefreiheit für das Gesellschaftshaus Palmengarten her? Vorgang: OM 2007/13 OBR 2; ST 745/13; OM 4401/15 OBR 2; ST 1768/15 In der Stellungnahme des Magistrats, ST 1768, ist zu lesen: "Der Palmengarten ist sich der leider immer noch bestehenden Defizite bewusst und ist bemüht, die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Die mit der Planung der Außenanlage um das Gesellschaftshaus Palmengarten beauftragte Firma wurde bereits zur Abgabe eines Angebotes zur erforderlichen Beschilderung und Sicherung des barrierefreien Zugangs aufgefordert. Nach Eingang und Prüfung des Angebotes wird der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung beauftragen." Davon ist bis zum heutigen Tage, mit Ausnahme einer leichter berollbaren Zufahrt, nichts umgesetzt! Der Magistrat wird deshalb erneut dringend aufgefordert, im Benehmen mit dem Palmengarten Barrierefreiheit für den Zugang/die Zufahrt (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) zum Gesellschaftshaus Palmengarten herzustellen. Ebenfalls erneut weist der Ortsbeirat auf die Notwendigkeit hin, dass auf Barrierefreiheit angewiesene Menschen die betreffenden Räumlichkeiten und Einrichtungen selbstständig aufsuchen und nutzen können. Begründung: Von der Palmengartenstraße kommend gibt es keinerlei Beschilderung, die auf einen geeigneten Weg für Menschen mit Einschränkungen hinweist. Zwar wurde ein leichter berollbares Pflaster vor dem Gesellschaftshaus eingebaut, dieser Weg endet jedoch vor einer Tür. Dort befindet sich wiederum kein Hinweis, keine Klingel, nichts. Für den behinderten Menschen oder Personen mit Kinderwagen endet dort der Besuch im Palmengarten Gesellschaftshaus beziehungsweise Restaurant, denn ohne eine weitere Person, die zu Fuß die Treppen in das Restaurant oder das Gesellschaftshaus erklimmen kann, um um Einlass zu bitten, geht es nicht weiter. Der Palmengarten scheint für den Begriff schnellstmöglich eine sehr eigene, auf einen sehr langen Zeitraum ausgerichtete Definition zu haben. Auch scheinen von der Aufforderung bis zur Abgabe eines Angebots und dessen Prüfung weit mehr als ein Jahr vergehen zu müssen, bevor der Palmengarten unmittelbar die Umsetzung beauftragt. Um sich weitere dieser Peinlichkeiten zu ersparen, wird der Magistrat ersucht, dem Palmengarten näherzubringen, die dringend benötigte Barrierefreiheit nun schnellstmöglich und unmittelbar (nach allgemeiner Definition) umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 745 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 78

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