Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirf aufgefordert.
- Für das Gelände des Hochhaus am Park ( Fürstenberger Straße 235 ) wird ein Objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt
- Für das Grundstück des Hochhauses am Park (Fürstenberger Straße 235) wird eine Nutzungsänderung von Misch und Kerngebiet (Büros) auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
- Es werden das derzeitige Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, und die in den 80er Jahren durch ein Objektblattverfahren genehmigten Änderungen des Maßes der baulichen Nutzungen im neuen Bebauungsplan festgeschrieben.
- Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Bei der Bebauung des Geländes des Hochhaus am Park Fürstenberger Straße 235 gab es während des Baus mehrere Abweichungen von der Baugenehmigung und deshalb mehrere Baustopps. Um die höhere Ausnutzung des Gebäudes abzumindern, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass das 1. und
- Obergeschoss nur für Stellplätze genutzt werden kann. Da aufgrund dieser Festschreibung das Gebäude fast 10 Jahre als leer stehende Bauruine dort stand, wurde dem Investor in den 80er Jahren ein Verfahren und eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, so dass zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks das 1. und 2. als Bürofläche genutzt werden kann und die Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden können. Diese Nutzungsänderung wurde leider nicht durch ein reguläres Bebauungsplan Verfahren genehmigt. Nun soll zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Gebäudes erneut eine Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Es ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht mit einer vorherigen Befreiung vom Bebauungsplan begründet werden. Für eine weitere Nutzungsänderung des Gebäudes ist eine Änderung des Bebauungsplans, beziehungsweise ein objektbezogener Bebauungsplan wie bei dem Gelände des Opernturms oder dem Gelände des ehemaligen Hochtief-Hochhauses an der Bockenheimer Landstraße notwendig. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Anlage Hochaus_Am_Park_B-Plan (ca. 6,9 MB)
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 17/2
Betreff: Für das Grundstück des Hochhaus am
Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan
erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan
festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich
aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen
Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag
verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat
wirf aufgefordert. 1. Für das Gelände des Hochhaus am Park (
Fürstenberger Straße 235 ) wird ein Objektbezogener Bebauungsplan
aufgestellt 2.Für das
Grundstück des Hochhauses am Park (Fürstenberger Straße 235) wird eine
Nutzungsänderung von Misch und Kerngebiet (Büros) auf Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt. 3.Es werden das
derzeitige Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, und die in den 80er Jahren
durch ein Objektblattverfahren genehmigten Änderungen des Maßes der baulichen
Nutzungen im neuen Bebauungsplan festgeschrieben. 4.Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche
Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen,
der regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen.
Begründung: Bei der Bebauung des Geländes des Hochhaus am
Park Fürstenberger Straße 235 gab es während des Baus mehrere Abweichungen von
der Baugenehmigung und deshalb mehrere Baustopps. Um die höhere Ausnutzung des
Gebäudes abzumindern, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass das 1. und 2.
Obergeschoss nur für Stellplätze genutzt werden kann. Da aufgrund dieser
Festschreibung das Gebäude fast 10 Jahre als leer stehende Bauruine dort stand,
wurde dem Investor in den 80er Jahren ein Verfahren und eine Befreiung vom
Bebauungsplan genehmigt, so dass zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit
des Grundstücks das 1. und 2. als Bürofläche genutzt werden kann und die
Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden können. Diese Nutzungsänderung
wurde leider nicht durch ein reguläres Bebauungsplan Verfahren genehmigt. Nun
soll zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Gebäudes erneut eine
Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Es ist
nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden
soll. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht mit einer vorherigen
Befreiung vom Bebauungsplan begründet werden. Für eine weitere Nutzungsänderung
des Gebäudes ist eine Änderung des Bebauungsplans, beziehungsweise ein
objektbezogener Bebauungsplan wie bei dem Gelände des Opernturms oder dem
Gelände des ehemaligen Hochtief-Hochhauses an der Bockenheimer Landstraße
notwendig. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu
schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt
als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks
durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau
ausweisen. Anlage Anlage Hochaus_Am_Park_B-Plan (ca. 6,9 MB) Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der
Ortsvorsteher wird beauftragt zu diesem Thema einen Vertreter des Magistrats
und den Investor einzuladen, die über geplante Maßnahmen berichten
sollen. 2. Die Vorlage OF 17/2 wird bis auf bis zur Vorstellung
der Pläne zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 3. Sitzung des OBR 2
am 27.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2
am 29.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
17/2 wird bis zur Sitzung am 28.11.2016 beziehungsweise bis zu einer
Vorstellung der Maßnahme im Ortsbeirat zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF
17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2
am 16.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2
am 13.02.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN
wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
1. Die Ziffern 1.
bis 3. der Vorlage OF 17/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 4. der
Vorlage OF 17/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung:
Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.
und Piraten (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen
LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 3 SPD und 1 GRÜNE
Ziffer 4.: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei
Enthaltung SPD