Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM
832 entstanden aus
Vorlage: OF 133/2 vom
07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur
Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den
Rebstockpark (alt); - an der
Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur
Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße
(Richtung Westbahnhof); - an
der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur
Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden
können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben
können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der
Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu-
und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit
Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer
Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen
Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr
und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290