Meine Nachbarschaft: Karlsbader Straße
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Vorlagen
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (3)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 21.01.2020 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (3) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19; OM 4995/19 OBR 5; ST 2394/19 Der Magistrat wird gebeten, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussinger Straße im Norden einzuzäunen und somit die Nutzung dieses Areals durch nicht sesshafte Personen dauerhaft zu unterbinden. Begründung: Die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats (ST 831 sowie ST 2394) in dieser Angelegenheit sind nicht zufriedenstellend. Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die Nutzung dieses Geländes durch nicht sesshafte Personen zu unterbinden. Insbesondere wenn der Magistrat in der Stellungnahme ST 2394 ausführt, dass eine "Einzäunung aller vergleichbarer Flächen im Stadtgebiet (...) wirtschaftlich nicht darstellbar (sei)", geht dies an der spezifischen Problematik dieses Geländes vorbei. Zum einem hat der Ortsbeirat 5 nie gefordert, "alle vergleichbaren Flächen im Stadtgebiet" einzuzäunen, und zum zweiten sei daran erinnert, dass sich in unmittelbarer Nähe dieses Geländes ein Kinderspielplatz befindet, der von dort aus bislang frei zugänglich ist. Hinsichtlich der immer wiederkehrenden Müllproblematik ist dieser Zustand im Sinne des Kindeswohls nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 915 Aktenzeichen: 23 20
Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1578/5 vom 26.01.2020 Betreff: Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünschaltung der Fußgängerampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen zu verzögern; 2. Warnschilder aufzustellen, um die Autofahrer auf die Schulkinder aufmerksam zu machen; 3. eine Tempo-30-Zone in dem oben genannten Bereich einzurichten; 4. seitliche Ausbuchtungen einzurichten, die umfahren werden müssen und verhindern, dass eine kerzengerade Straße entsteht und der Blick der Autofahrerinnen und Autofahrer nur auf die weiter hinten liegenden Ampeln gerichtet wird; 5. für mehr verkehrspolizeiliche Kontrolle der Rotschaltung (Blitzer) im oben genannten Bereich zu sorgen . Begründung: Es handelt sich um zwei Ampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen. Anwohnerinnen und Anwohner berichten dem Ortsbeirat, sie haben unzählige Male erlebt, dass Autos über Rot fuhren, während die Fußgängerampel Grün war. Die Fußgängerampel in dem oben genannten Bereich schaltet nur mit minimaler Zeitverzögerung auf Grün nachdem die Autofahrerampel auf Rot schaltet, sodass immer wieder Autos gerade noch über die Kreuzung fahren, wenn die Fußgängerampel schon Grün anzeigt und sich die Schulkinder deshalb schon auf der Straße befinden. Einige wenige Male konnten Eltern sogar beobachten, dass Autofahrer die bereits roten Ampeln komplett übersehen, möglicherweise weil die Straße sehr lang und gerade ist und Autofahrer nur auf weiter hinten liegende Ampeln achten. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um (tödliche) Unfälle zu vermeiden und um die Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 988 Aktenzeichen: 61 1
Verbesserte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1460/5 vom 31.10.2019 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 395 Aktenzeichen: 66 2
Parkordnung Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5391 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 1434/5 vom 07.10.2019 Betreff: Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein Forum zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt hinsichtlich der Gestaltung des o. g. Bereichs an den Magistrat gewandt, ohne dass dies - bislang - nennenswerte Ergebnisse erbracht hat. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Gestaltung des Kreuzungsbereichs des sog. "Riedhofkreisels" von erheblicher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Sachsenhausens ist, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen wie z. B. Aufenthaltsqualität und Verkehrssituation. Damit die vielen guten bislang geäußerten Vorschläge und Ideen in die Überlegungen des Ortsbeirates 5 und des Magistrats einfließen können, ist die Einrichtung eines solchen Forums eine sinnvolle Maßnahme, auch um die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 302 Antrag vom 24.02.2022, OF 382/5 Etatanregung vom 25.03.2022, EA 210 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 174 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 183 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5294 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 07.10.2019 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamtprotokolle vom 30.08.2019 und 31.08.2019). Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxidbelastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage, allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt, zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern) ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0
Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1466/5 Betreff: Abriss und Neubau des Gebäudes Stresemannallee 78 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass das Gebäude Stresemannallee 78 in Sachsenhausen demnächst vollständig abgerissen werden soll? 2. Wenn ja, gibt es konkrete Pläne hinsichtlich eines Neubaus an dieser Stelle? 2.1 Wird es auch weiterhin dort einen Supermarkt geben? 2.2 Ist darüber hinaus an den Neubau von Wohnungen im unteren und mittleren Mietsegment gedacht? 3. Besteht die Möglichkeit, im Zuge eines etwaigen Neubaus eine Quartiersgarage für die Heimat- und die Fritz-Kissel-Siedlung als Tiefgarage unter dem Grundstück Stresemannallee 78 zu errichten? Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte um Klärung entsprechender Mutmaßungen und Gerüchte hinsichtlich der Stresemannallee 78. Derzeit steht dort ein einstöckiges Gebäude, in dem ein Supermarkt untergebracht ist. Sollte es zutreffend sein, dass das Gebäude abgerissen und neu errichtet wird, so sollte dies als Gelegenheit genutzt werden, die soziale und verkehrstechnische Infrastruktur des gesamten Viertels zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1480 2019 Die Vorlage OF 1466/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPoller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5191 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 01.09.2019 Betreff: Poller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Poller aufzustellen, die das Zuparken des Radwegs von der Haltestelle "Louisa" zum Main verhindern. Begründung: Anwohner schildern, dass im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/ Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße täglich und immer wieder der Radweg von der Haltestelle "Louisa" an den Main von parkenden Autos blockiert wird. Radfahrer müssen auf den Gehweg ausweichen und Fußgänger werden behindert und gefährdet. Der Weg ist als offizieller Schulweg zur Riedhofschule ausgewiesen. Das Aufstellen von Pollern an der entsprechenden Stelle könnte dem widerrechtlichen Parken dort wirksam entgegenwirken. Anwohner, die diesbezüglich initiativ geworden sind, berichten davon, dass sie trotz schriftlicher Zusage der Behörden immer wieder vertröstet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2305 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 entstanden aus Vorlage: OF 1320/5 vom 29.07.2019 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (2) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19 Der Magistrat wird aufgefordert, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussiger Straße im Norden häufiger als bisher durch das zuständige Fachamt gärtnerisch pflegen zu lassen und hierbei insbesondere im Sommer regelmäßig die Büsche zurückzuschneiden, damit das Gelände insgesamt offener und von außen besser einsehbar wird. Begründung: Mit der Anregung vom 10.08.2018, OM 3480, hat sich der Ortsbeirat 5 dafür ausgesprochen, das o. g. Gelände zu reinigen und durch eine Absperrung zukünftig zu verhindern, dass obdachlose Personen dort wild campieren. Mit der Stellungnahme ST 831 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das betreffende Gelände hat reinigen lassen, was Anwohner bestätigen. Allerdings sähe er bezüglich wild campierender Personen, vor allem hinsichtlich des benachbarten Kinderspielplatzes, keinen weiteren Handlungsbedarf. Dennoch sollte dem Sicherheitsgefühl der Anwohner und deren spielender Kinder sowie deren allgemeine Aufenthaltsqualität durch eine entsprechende Gestaltung der Grünfläche Rechnung getragen werden. Dieses Gelände ist schon aufgrund fehlender sanitärer Einrichtungen für eine dauerhafte Nutzung als Campingplatz ungeeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 Aktenzeichen: 67 0
Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5002 entstanden aus Vorlage: OF 1328/5 vom 01.08.2019 Betreff: Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Grünfläche zwischen dem Anwesen Ziegelhüttenweg 30 und der Bahnschranke in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Begründung: Die obige Fläche ist völlig verwahrlost und verunkrautet. Des Weiteren befinden sich dort Müllablagerungen. Insgesamt bietet sich ein unansehnlicher Anblick, der beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1336/5 vom 08.08.2019 Betreff: Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, die Bänke in der Rosistenanlage 2, Ziegelhüttenweg gegenüber Hausnummer 50, die nicht zur Gaststätte gehören, auszutauschen oder auszubessern. Begründung: Das Gelände der Kleingärtenanlage gehört der Stadt Frankfurt. Die Wege zwischen den Gärten werden gerne von Passanten, die die Gaststätte nicht aufsuchen, zum Spazierengehen genutzt. An dem Platz gegenüber und am Weg neben der Gaststätte befinden sich Bänke, die gerne nach dem Spaziergang zum Ausruhen einladen. Sie sind jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Ein Austausch bzw. die Instandsetzung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2137 Aktenzeichen: 67 0
Sachsenhausen: Baumscheiben in der Kennedyallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5001 entstanden aus Vorlage: OF 1327/5 vom 06.08.2019 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben in der Kennedyallee Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben in der Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz zu überarbeiten und gegebenenfalls zu vergrößern. Vor der Kennedyallee 46 ist der fehlende Baum zu ersetzen. Begründung: In der Kennedyallee sind einige Baumscheiben ausreichend groß, die meisten aber eindeutig zu klein. Sie könnten vergrößert werden, ohne in die Flächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Vor dem Haus Kennedyallee 46 ist ein Baum gefällt, aber bisher nicht nachgepflanzt worden. Winzige Baumscheibe in der Kennedyallee: Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 1326/5 vom 06.08.2019 Betreff: Sachsenhausen: Baumscheiben und Baumpflanzungen Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges den Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg zumindest teilweise zu entsiegeln, die Baumscheiben zu vergrößern und, wo immer möglich, neue Bäume zu pflanzen. Begründung: Der Streifen zwischen dem Radweg und dem Fußweg ist abschnittsweise recht unansehnlich. Es gibt Absperrgitter, zugewachsene ehemalige Baumscheiben und teilweise aufgebrochene Asphaltflächen. Die Baumscheiben könnten verlängert werden, ohne in die Verkehrsflächen von Fuß- oder Radweg einzugreifen. Überflüssige Drängel- und Schutzgitter im Ziegelhüttenweg: Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2299 Aktenzeichen: 66 0
Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4996 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 30.07.2019 Betreff: Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken Der Magistrat wird aufgefordert, die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels rund um den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße/Stresemannallee (Riedhofkreisel) zu bewahren und zu stärken, und nicht etwa durch die Ausweitung der Kapazitäten in der weiteren Nachbarschaft zu schwächen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, im noch zu beschließenden neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Funktion dieses und ähnlicher Nahversorgungsbereiche für den sozialen Zusammenhalt der benachbarten Wohnsiedlungen anzuerkennen und durch geeignete Maßnahmen der Wirtschafts- und Standortförderung proaktiv zu stärken. Begründung: Ende 2016 wurden dem Ortsbeirat 5 vom beauftragten Gutachterbüro Junker + Kruse die gemeinsam mit Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung erarbeiteten Vorschläge für die Weiterentwicklung des Frankfurter Einzelhandelskonzepts vorgestellt. Bislang ist ein solches Konzept jedoch nicht vom Magistrat oder vom Stadtparlament diskutiert bzw. abgestimmt worden. Schon damals wurde im Ortsbeirat 5 moniert, dass eine einseitige, von großen Lebensmittelmärkten und Einkaufszentren geprägte Einzelhandelsstruktur dem kleinen und spezialisierten Einzelhandel wenig zuträglich ist. In Zeiten des ausufernden Internethandels und den damit einhergehenden schädlichen Folgen für das Klima durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sind derartige kleinteilige, für mehrere Tausend Bewohner fußläufig gut zu erreichende Einzelhandelsstrukturen, wie sie am Riedhofkreisel durchaus noch vorzufinden sind, von großer Bedeutung, weit über den wirtschaftlichen Aspekt hinaus. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass ein umfassendes Nahversorgungsangebot in unmittelbarer Nachbarschaft den sozialen Zusammenhalt im direkten Wohnumfeld zu stärken vermag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Neuordnung der Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft Stresemannallee 71
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 1310/5 Betreff: Neuordnung der Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft Stresemannallee 71 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft "Stresemannallee 71" neu zu ordnen. Hierbei sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Ersetzen der Platten des Weges parallel zur Liegenschaft "Stresemannallee 71" durch eine wassergebundene Wegedecke 2. Abbau der beiden Bänke und der Papierkörbe an dem Weg parallel zur Liegenschaft "Stresemannallee 71" 3. Aufstellen einer Bank und eines Papierkorbes vor dem Tennisplatz des Tennisclubs Schwarz-Weiß 4. Aufstellen eines Papierkorbes vor dem Eingang des ASP Wildgarten Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die Fläche zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und der Liegenschaft "Stresemannallee 71" bedarf einer Überarbeitung. Der Ortsbeirat unterstützt den vom Grünflächenamt erarbeiteten Vorschlag. Quelle: Grünflächenamt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 340 2019 Die Vorlage OF 1310/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4. des Tenors nach dem Wort "Aufstellen" die Worte "zweier Bänke und" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenAnfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 1319/5 Betreff: Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum? 2. Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf. nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird es hierfür eine angemessene Mietminderung geben? 3. Die Nassauische Heimstätte hat ihren Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen Wohneinheiten? 4. Zugesichert wurde in diesem Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten adäquat ersetzt werden? 5. In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom 04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte: Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird? 6. Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet, dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um deren Beantwortung jetzt gebeten wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1398 2019 Die Vorlage OF 1319/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 1289/5 vom 23.05.2019 Betreff: Abgrenzung entlang der Stresemannallee zum Radweg hin zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Bordsteins an der Stresemannallee zwischen Liegnitzer Straße und Mörfelder Landstraße eine Abgrenzung, z. B. durch Poller, errichten zu lassen, sodass die auf der Stresemannallee gegenüber der S-Bahn-Haltestelle parkenden Autos nicht mehr zum Teil auf dem Radweg parken können. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass in diesem Abschnitt der Stresemannallee, der auch Schulweg für Kinder der Riedhofschule ist, Autos zum Teil auf dem Radweg parken und Radfahrer dann auf den Gehweg ausweichen müssen. Dies gefährdet dann die dort laufenden Fußgänger und führt zu Streitigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1832 Aktenzeichen: 66 2
Bahnübergang Welscher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 21.05.2019 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Schließzeiten der geplanten Schrankenanlage sich an den Schließzeiten des Bahnübergangs über den Ziegelhüttenweg auf dieser Strecke orientieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat endlich diese wichtige Maßnahme zum Lärmschutz und zur Verkehrssicherheit in Angriff nimmt. Im Zuge der jahrelangen Untersuchungen wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, dass die geplante Schranke täglich über viele Stunden geschlossen bleiben müsse, wenn nämlich keine eigene Signaltechnik für die Anlage installiert würde. Der Ortsbeirat erwartet angemessene Schließzeiten. Sonst hätte die Anlage nur Alibicharakter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1834 Aktenzeichen: 66 6
Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 1292/5 vom 21.05.2019 Betreff: Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71 Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um auf dem Grünflächendreieck zwischen dem ASP Wildgarten, dem Tennisclub Schwarz-Weiß und dem Haus Stresemannallee 71 zukünftig für mehr Ruhe und Sauberkeit zu sorgen und das Gelände insgesamt aufzuwerten. Hierbei sind das städtische Ordnungsamt, die zuständige Dienststelle der Landespolizei, die Sozialbehörde vor Ort und das Grünflächenamt mit einzubeziehen. Ziel ist es, die Grünfläche als Erholungsmöglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere der nahe gelegenen Altenwohnanla ge, zu erhalten bzw. wieder nutzbar zu machen. Von daher ist auf die Beibehaltung ausreichender, fest installierter Sitzgelegenheiten zu achten. Begründung: Aus der Nachbarschaft heraus hat es massive Beschwerden gegeben, dass diese Grünfläche mit einem Baum in der Mitte und drei Bänken an der Seite am Haus Stresemannallee 71 zunehmend verwahrlost, unangemessen genutzt wird und es zu massiver Lärmbelästigung sowie zur Vermüllung des Geländes kommt. Dies ist sowohl für die Anwohner als auch für die jugendlichen Besucher des Abenteuerspielplatzes und die Kinder der Osterkindertagesstätte der Maria-Magdalena-Gemeinde unzumutbar. Eine Grundschule sowie die Altenwohnanlage des Frankfurter Verbandes liegen ebenso in unmittelbarer Nähe. Das Grünflächenamt hat auf Anregung von betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern einen Plan zur Umgestaltung des Geländes angefertigt, um dieses aufzuwerten (siehe Bild). Diese Planung kann jedoch nicht mehr als eine erste Arbeitsgrundlage sein, da die in den Bürgerbeschwerden angesprochenen dissozialen Verhaltensweisen viele weitere Schritte im ordnungspolizeilichen und sozialen Bereich nötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1896 Aktenzeichen: 67 0
Errichtung eines Zebrastreifens auf der Gablonzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4604 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 06.03.2019 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens auf der Gablonzer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Gablonzer Straße in Höhe der Hausnummer 21 einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: In der Gablonzer Straße befinden sich die Bushaltestellen der Linie 35 in beiden Richtungen. Für Fahrgäste, die dort in Bahnen an der Haltestelle "Louisa" umsteigen wollen, wäre es sicherer, die Gablonzer Straße auf einem Zebrastreifen zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 1267/5 Betreff: Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve Der Magistrat wird gebeten den mit der Zeit sehr verblassten, durchgezogenen Mittelstrich in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee zu erneuern und ein Halteverbotsschild vor der Kurve auf der Gablonzer Straße errichten zu lassen. Begründung: In der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee kommt es immer wieder zu gefährlichen Engpässen, da einerseits Fahrzeuge aus Richtung Stresemannallee kommend die Kurve schneiden und andererseits Fahrzeuge aus Richtung Gablonzer Straße durch einen permanent kurz vor der Kurve geparkten Kleinbus gehindert werden ihre Spur einzuhalten. Die Erneuerung des durchgezogenen Mittelstrichs und das Aufstellen eines Halteverbotsschildes würden zur Entschärfung der Situation beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenEntwicklung im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2019, OF 1264/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße vermehrt Beschwerden über Lärm, Müll und Vandalismus zugetragen worden ist und wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über Lärm, Müll und Vandalismus. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1264 2019 Die Vorlage OF 1264/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 18.03.2019 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 1164/12 OBR 5; ST 1000/13; F 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkordnung vor der Schule, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umzuwandeln und entsprechend zu markieren; 2. die Fahrbahn, wo immer möglich, zugunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß zu verengen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das "Elterntaxi" für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg aufgrund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule aufgrund der quer parkenden Kfzs auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner Stellungnahme ST 1000 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch einmal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F 1503) sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1664 Aktenzeichen: 32 1
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Straßenbahnhaltestellen „Südbahnhof“ senioren-/behindertengerecht verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 28.02.2019 Betreff: Straßenbahnhaltestellen "Südbahnhof" senioren-/behindertengerecht verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob das Ein- und Aussteigen zu den Straßenbahnlinien 15, 16 und 18 für Senioren und Behinderte verbessert werden kann. Die Höhendifferenz zwischen Straßenbahneinstieg und Vorplatz-/Gehwegniveau soll mittels Teilaufpflasterungen (je ca. 5 Meter x 2,5 Meter) oder zumindest provisorisch mittels Schrägrampen ausgeglichen werden. Diese Teilbereiche sind jeweils nach den Haltestellenüberdachungen sinnvoll und möglich; ggf. wird der Magistrat gebeten aufzu zeigen, wie er das gegenwärtig gänzliche Fehlen von Einstiegs-/Ausstiegshilfen verbessern kann. Begründung: Das Problem besteht im Ortsbezirk 5 an mehreren Stellen; der Ortsbeirat erwartet im Zuge der Umplanung/Umgestaltung des Schweizer Platzes eine bauliche dauerhafte Gesamtlösung; im Falle Vorplatz Südbahnhof (Diesterwegplatz) ist eine Teil- oder provisorische Maßnahme möglich und dringend erforderlich. Der intensiv und verkehrlich hochfrequentierte Platz ist nicht nur durch den Südbahnhof wichtig, der Platz dient dienstags und freitags als Wochenmarkt und ist auch durch das Postamt von großer Bedeutung. Als Beispiel einer immerhin denkbaren Hilfe dient die Anrampung an der Haltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1311 Aktenzeichen: 92 13
Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Kreuzung Stresemannallee/Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1194/5 Betreff: Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Kreuzung Stresemannallee/Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die vielfältigen Vorhaben und Planungen rund um die Verkehrsinsel (Riedhofkreisel) im Kreuzungsbereich Stresemannallee und Mörfelder Landstraße in Sachsenhausen konzeptionell zu bündeln und diese gezielt und koordiniert zeitnah durchzuführen. Zu diesen umzusetzenden Maßnahmen gehören sowohl Einzelvorhaben, die auf Anregung des Ortsbeirates 5 vom Magistrat bereits beschlossen, aber noch nicht angegangen wurden, aber eben auch Maßnahmen zu deren Umsetzung sich der Magistrat bislang nicht hat entschließen können. 1. Bereits beschlossene bzw. projektierte Maßnahmen, die nunmehr zügig durch den Magistrat umgesetzt werden sollen: - Die Einrichtung und der Betrieb eines Jugendtreffs sowie für ein generationsübergreifendes Nachbarschaftszentrum mit kulturintegrativem Anspruch in der Heimatsiedlung. - Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße. - Sanierung der Fahrbahn und der Fußgängerüberwege südlich der Verkehrsinsel. - Bau und Betrieb einer kommunalen Quartiersgarage im Bereich Heimatsiedlung und Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen. 2. Maßnahmen, die aus Sicht des Ortsbeirates sowie der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der ansässigen Gewerbetreibenden sinnvoll und wünschenswert sind: - Einrichtung von Kurzzeitparkplätze im Bereich des Riedhofkreisels zur Stärkung des Einzelhandels. - Gestaltung des Abschnitts zwischen Richard-Strass-Allee und Stresemannallee mit Baumbestand und ausreichend Parkplätzen. - Aufwertung der Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße. Gegenstand der Aufwertung sollen u. a. Neupflanzungen und ggf. das Aufstellen eines Kunstwerkes sein. - Der Magistrat wird um Vorschläge gebeten, die einer Erhöhung der Sicherheit bzw. des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bewohner der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung dienlich sind, zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung des Geländes, häufigere Kontrollen der Stadt- und Landespolizei. - Zügige Aufnahme zumindest der Heimatsiedlung in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" oder aber auch in das Bundesprogramm "Soziale Stadt". Begründung: Verkehrsteilnehmer die aus Richtung Süden kommend über die Mörfelder Landstraße nach Frankfurt einfahren, erhalten am Verkehrsknotenpunkt Mörfelder Landstraße keinen allzu guten ersten Eindruck von der Stadt Frankfurt am Main. Zwischen Bahnunterführung und Verkehrsinsel ist die Mörfelder Landstraße in einem verwahrlosten Zustand, auch wenn auf die Lagerung von Baumaschinen- und Materialien dort mittlerweile verzichtet wird. Die Gestaltung dieser Fläche mit Baumpflanzungen im Mittelbereich und ausreichend (Kurzzeit-) Parkplätzen für Anwohner und Kunden der zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte ist mehr als überfällig. Die nördlich der Mörfelder Landstraße gelegene Heimatsiedlung ist im 90. Jahr ihres Bestehens in keinem guten Zustand. Dies gilt sowohl für das soziale Gefüge der Siedlung als auch für den Zustand der Fassaden und der Straßen in der Heimatsiedlung. Auch wenn vereinzelt mit Instandsetzungsarbeiten begonnen wurde - echte Fortschritte lassen seit Jahren auf sich warten! Dies gilt auch für sie soziale Betreuung der Bewohner. Der Problemdruck ist aus Sicht der Bewohner der Heimatsiedlung (unabhängig von der Einschätzung des Magistrats!) mittlerweile derartig hoch, dass nur noch gezielte und konzentrierte Maßnahmen das Abgleiten der Heimatsiedlung zu einem echten sozialen Brennpunkt verhindern können. Dies gilt vor allem deshalb, da es momentan weder für Jugendliche noch für Migranten noch für ältere Mitbürger echte soziale Betreuungsangebote gibt, die den Zusammenhalt in der Siedlung zwischen den einzelnen Bevölkerungsteilen stärkt. Grundsätzlich befindet sich Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße in einem sehr unguten Zustand. Dies betrifft sowohl den Straßenbelag (Schlaglöcher etc.), aber auch Teile des Bürgersteiges sind schadhaft, was ein nicht geringes Verletzungsrisiko in sich birgt. Ganz gleich zu welcher Jahreszeit: Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich von Stresemannallee und Mörfelder Landstraße (Riedhofkreisel) macht einen überaus trostlosen Eindruck. Dass derartige Verkehrsinseln mit etwas guten Willen trotz der Straßenbahnschienen durch Anpflanzungen und durch das Aufstellen eines Kunstobjektes ansehnlich gestaltet werden können, auch unter Beibehaltung des Status als "Wildblumenwiese", beweist das Beispiel Schweizer Platz. Der Parkdruck in und um die Heimatsiedlung sowie die Fritz-Kissel-Siedlung ist immens, was mittlerweile auch zu sicherheitsrelevanten Aspekten führt, wenn Feuerwehzufahrten und Anfahrtswege für Müllentsorgungsfahrzeuge ständig zugeparkt sind. Der Bau einer Quartiersgarage für die Anwohner, aber auch für Besucher der zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte des täglichen Bedarfs sowie der zahlreichen Arztpraxen, ist hier die einzig realistische Abhilfe! Insgesamt fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner in dem genannten Bereich in ihrem "Quartier" in den letzten Jahren unwohler, aber auch unsicherer. Allgemein wird darüber geklagt, man sei von der Stadt Frankfurt "vergessen" worden, der Stadtteil sei von der übrigen, durchaus prosperierenden Entwicklung Frankfurts und anderen Teilen Sachsenhausens "abgehängt". Diesem Gefühl gilt es durch eine kraftvolle Gemeinschaftsanstrengung entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1194/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1194/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 03.02.2019 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: 1. Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten, soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. 2. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen, z. B. durch Aufpflasterung, sind zu prüfen. 3. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs, zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. 4. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. 5. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie 6. e ine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schillerschule oder die Carl-Schurz-Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende Pkws übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt aufgrund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1
Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 02.01.2019 Betreff: Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg Der Magistrat wird gebeten, die maroden, mit Schlaglöchern versehenen Straßenbeläge des Bertha-von-Suttner-Rings vor den Hausnummern 22a bis 28, der Karlsbader Straße, des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt Karlsbader Straße bis Teplitz-Schönauer-Straße und des Parkplatzes am Bischofsweg/Ecke Darmstädter Landstraße umgehend zu sanieren. Begründung: Auf den genannten Verkehrsflächen befinden sich zahlreiche Schlaglöcher, die für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den Autoverkehr Gefahren darstellen. Um Unfälle zu verhindern, ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4089 entstanden aus Vorlage: OF 1109/5 vom 03.01.2019 Betreff: Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird aufgefordert, das bisherige Straßenbahnhaltestellenschild an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" in Fahrtrichtung stadteinwärts umgehend zu entfernen und durch ein normales, fest verankertes Haltestellenschild zu ersetzen. Begründung: Dieses Provisorium befindet sich dort seit der barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle. Es handelt sich hierbei um ein einfaches Metallschild mit einem Betonsockel (siehe Abb.). Gegen Umfallen oder unbefugtes Entfernen ist dieses Schild nur durch einen Kabelbinder "gesichert", der das Schild mit einem weiteren Verkehrsschild verbindet. Im Falle von Sachbeschädigung oder möglicherweise starken Windböen besteht somit die Gefahr, dass das Schild auf den Bahnsteig oder sogar auf die Fahrbahn gerät, was ein nicht unerhebliches Unfallrisiko darstellt. Diesem Umstand gilt es schnellstmöglich abzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4090 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 29.12.2018 Betreff: Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II) Vorgang: OM 946/16 OBR 5; ST 516/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflasterung des Bürgersteiges mit "Edalith" 1. auf Höhe Mörfelder Landstraße Nr. 199-201 bis Nr. 203-205; 2. auf Höhe des Hauses Mörfelder Landsraße Nr. 179b, unmittelbar vor dem Gebäude des Lebenshilfe e. V.; 3. unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße Nr. 175 umgehend zu veranlassen, so wie es in der Stellungnahme des Magistrats ST 516 bereits für den Sommer 2017 zugesagt wurde. Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. In der aus der Anregung OM 946 resultierenden Stellungnahme des Magistrats ST 516 wurde ausgeführt, dass "im Zuge der im Jahr 2011 durchgeführten Gehwegsanierung im Bereich der Mörfelder Landstraße von Stresemannallee bis zur Breslauer Straße (...) diese Stellen nicht gepflastert werden (konnten), da die direkt darunter liegenden Baumwurzeln dies nicht zulassen. (...) Im Sommer 2017 werden die unbefestigten Bereiche mit dem mittlerweile etablierten ‚Edalith' versehen (...)". Diese Aufbringung von "Edalith" ist an den genannten Stellen bislang noch immer nicht erfolgt (siehe Abbildungen) und sollte umgehend nachgeholt werden. Es braucht nicht betont zu werden, dass die Nichteinhaltung gemachter Zusagen durch den Magistrat geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit einer demokratisch verfassten Kommunalverwaltung zu schwächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 946 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 764 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 9
Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4088 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 02.01.2019 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Magistrat wird gebeten, den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden, z. B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert, die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/ Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 796 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1106/5 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurden mit dem Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Gespräche geführt, um die Gründe für den derzeitigen Leerstand zu erfahren? 2. Wenn ja, wurde dabei erörtert, wie die Stadt Frankfurt am Main den Eigentümer dabei unterstützen kann, die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen? Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg steht schon seit längerer Zeit leer und befindet sich in einem immer schlechter werdenden Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2019 Die Vorlage OF 1106/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenDurchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Main hier: Unterführung Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3971 entstanden aus Vorlage: OF 1084/5 vom 08.11.2018 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Main hier: Unterführung Friedensbrücke Der Magistrat wird gebeten, unter der Friedensbrücke auf der Sachsenhäuser Seite einen Radweg auszuweisen und auf diesem das dort derzeit vorhandene Kopfsteinpflaster durch Asphalt oder einen anderen ebenen Belag zu ersetzen. Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen und Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen. Der Radweg sollte unter der Friedensbrücke entlang geführt werden, um eine Querung der Stresemannallee zu umgehen. Hierzu ist unter der Friedensbrücke ein Stück Kopfsteinpflaster zu entfernen und durch Asphalt oder einen anderen ebenen Belag zu ersetzen, um den Weg am Main unabhängig von dem auf dem Hochkai verlaufenden Radweg zu halten und so Konflikte mit entlang des Mains laufenden Passanten zu vermeiden. Auch müssten Radler zur Meidung des Kopfsteinpflasters künftig keine Haken mehr schlagen, was gerade in Anbetracht der anstehenden Steigung verkehrsökonomisch sinnvoll ist. Vorgeschlagener Verlauf des Radweges unter der Friedensbrücke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 472 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1053/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 226 2018 Die Vorlage OF 1053/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Stresemannallee sowie der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße und in Fahrtrichtung Zentrum zwischen der Stresemannallee und der Breslauer Straße in den Haushalt 2019 eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenLärmbelästigung durch die Trinkhalle in der Karlsbader Straße 6-8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 02.09.2018 Betreff: Lärmbelästigung durch die Trinkhalle in der Karlsbader Straße 6-8 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise die Lärmbelästigungen, die von den Besuchern der Trinkhalle in der Karlsbader Straße 6-8 - insbesondere nach 22:00 Uhr - ausgehen, unterbunden werden können. Begründung: Anwohner beklagen sich immer wieder über Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, insbesondere nach 22:00 Uhr, die von Besuchern der o. g. Trinkhalle in den letzten Wochen ausgegangen sind. Diese scheint gar keine Schließzeiten zu haben, sodass es wiederholt bis tief in die Nacht und sogar bis in die Morgenstunden zu unzumutbaren Lärmbelästigungen für die Anwohner gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 298
Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 02.11.2018 Betreff: Instandsetzung des Fahrradweges im Ziegelhüttenweg vor den neu erbauten Apartmenthäusern bis zu den Bahngleisen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Fahrradweg, der vor der Bebauung des Grundstückes der neu erbauten Apartmenthäusern im Ziegelhüttenweg bis zu den Bahngleisen verlief, wieder instand gesetzt wird. Begründung: Der Fahrradweg, der bisher im Ziegelhüttenweg stadtauswärts bis zu den Bahngleisen verlief, endet plötzlich vor den neu erbauten Apartmenthäusern. Er ist dem neu errichteten Bürgersteig zum Opfer gefallen. Da auch die Grenzsteine entfernt wurden, wird die frei gewordene Fläche jetzt als Parkfläche genutzt. Die Stadt Frankfurt bemüht sich verstärkt darum, möglichst viele Fahrradwege zu installieren. Deshalb ist es umso unverständlicher, wenn im Ziegelhüttenweg nun das Gegenteil passiert und Fahrradwege zu Parkplätzen für Autos umfunktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 584 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Lärmbelästigung und Raser im Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3911 entstanden aus Vorlage: OF 1008/5 vom 01.10.2018 Betreff: Lärmbelästigung und Raser im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Rasen, Lärmen und Posen mit Pkws im Ziegelhüttenweg zu unterbinden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.08.2018 waren Anwohnerinnen und Anwohner des Ziegelhüttenwegs anwesend und haben sich über zunehmenden Lärm und das schnelle Anfahren von Pkws mit den entsprechend lauten Motoren beschwert. Dies geschieht nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch mittlerweile am Tag. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wurde berichtet, dass es sich vornehmlich um Besucher der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 handelt. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen (Kontrollen und Blitzmaßnahmen auch in den Abend- und Nachtstunden), damit dort keine Unfälle passieren und die Anwohnerinnen und Anwohner wieder in Ruhe schlafen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 196
Instandsetzen des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg zum Bahngleisbahnkörper stadtauswärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2018, OF 1025/5 Betreff: Instandsetzen des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg zum Bahngleisbahnkörper stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das letzte Teilstück (etwa 5 Meter) des Ziegelhüttenweges zum Bahngleiskörper stadtauswärts endlich instand gesetzt wird. Begründung: Das letzte asphaltierte Stück vom Ziegelhüttenweg zum Gleiskörper der Bahn ist in einem sehr schlechten Zustand - und das schon seit Jahren. Zerbröckelnde Steine und Löcher zwingen die Menschen, die den Gleiskörper überqueren müssen, vor allem ältere Passanten mit Rollatoren und Mütter mit Kinderwagen, die Straße zu benutzen. Das ist auf dem stark befahrenen Ziegelhüttenweg ein gefährliches Unterfangen. Während einer Ortsbegehung zur Klärung einer Möglichkeit zum Querparken im Ziegelhüttenweg wurde das Verkehrsamt bereits auf die maroden Zustände aufmerksam gemacht. Bis jetzt ist nicht geschehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1025/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1025/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenLeinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2018, OF 1024/5 Betreff: Leinenzwang für Hunde in der Kisselsiedlung, vor allem zwischen Breslauer Straße, Mörfelder Landstraße, Beuthener Straße und dem Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, zu verfügen, dass in der Fritz-Kisselsiedlung Leinenzwang für Hunde eingeführt wird, vor allem zwischen Breslauer-, Mörfelder-, Beuthener Strasse und dem Ziegelhüttenweg. Begründung: Seit mehrere Mieter mit großen Hunden in die Siedlung eingezogen sind, die diese frei laufen lassen, ist es zum wiederholten Male zu Beißereien gekommen. Die Polizei mußte eingeschaltet werden. Mieter fühlen sich belästigt, vor allem Hundebesitzer, die ihre Tiere an der Leine führen, sind verängstigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1024/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenErrichtung einer Quartiersgarage im Bereich Fritz-Kissel-Siedlung und der Heimatsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3766 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 02.09.2018 Betreff: Errichtung einer Quartiersgarage im Bereich Fritz-Kissel-Siedlung und der Heimatsiedlung Vorgang: E 16/17 CDU/SPD/GRÜNE; OM 2726/18 OBR 5; ST 862/18 Der Magistrat wird aufgefordert, seine Bemühungen zur Beseitigung des immensen Parkdrucks im Bereich der Fritz-Kissel-Siedlung sowie der Heimatsiedlung in Sachsenhausen deutlich zu intensivieren - insbesondere durch die zügige Planung und Errichtung einer Quartiersgarage, ggf. in eigener Bauherrenschaft. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ggf. die Tiefgarage unter dem REWE-Markt an der Ecke Stresemannallee/Mörfelder Landstraße für diese Zwecke geeignet ist. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner Sitzung am 16.02.2018 einstimmig einen interfraktionellen Antrag zur Errichtung einer Quartiersgarage für die o. g. Siedlungen verabschiedet (OM 2726). Die hieraus resultierende Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 862, sagt aus, dass der Magistrat grundsätzlich die Errichtung von Quartiersgaragen an geeigneter Stelle unterstützt, nicht selbst als Bauherr auftreten möchte und derzeit noch Konzepte erarbeitet, wo und wie Quartiersgaragen errichtet werden können. Zitat: "Des Weiteren erarbeitet der Magistrat zurzeit vor dem Hintergrund der Beschlusslage zum Haushalt 2017 (E 16) ein Leistungsbild für die Weiterentwicklung und Aktualisierung des Prüfschemas zur Beurteilung potenzieller Standorte für Quartiersgaragen. Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor, sodass eine Beurteilung von möglichen neuen Standorten derzeit noch nicht erfolgen kann." Dieses Verfahren erscheint den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu langatmig und zu bürokratisch. Sie erwarten von ihrer Stadtregierung schnelles und zielgerichtetes Handeln zur Beseitigung der bestehenden Probleme. Ansonsten besteht die Gefahr eines weiteren Vertrauensverlustes in die Handlungsfähigkeit demokratischer Strukturen und deren Institutionen, insbesondere auf kommunaler Ebene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 16 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2726 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 253 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parksituation Stresemannallee 90 bis 96 (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3769 entstanden aus Vorlage: OF 983/5 vom 02.09.2018 Betreff: Parksituation Stresemannallee 90 bis 96 (2) Vorgang: OM 3002/18 OBR 5; ST 1269/18 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das sogenannte "Fremdparken" in der Stresemannallee im Bereich der Hausnummern 90 bis 96 vorzugehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den o. g. Bereich Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der genannte Bereich, es handelt sich um eine Art Sackgasse parallel zu den Straßenbahnschienen, ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird nicht nur in den dafür vorgesehenen Parkbuchten geparkt, sondern auch auf dem Grünstreifen zwischen der Straße und der Straßenbahnlinie. Außerdem wird der Bereich von Nicht-Anwohnern wegen der nahe gelegenen S-Bahn-Station als Park-and-ride-Parkplatz genutzt, ebenso offensichtlich von Flughafennutzern, die ihre Fahrzeuge dort über mehrere Tage abstellen. Aus den Kreisen der Anwohner des oben genannten Bereichs ist die Anregung auf Einrichtung einer Parkzone gekommen. Selbstverständlich ist ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Frankfurter Süden isolierten Einzelmaßnahmen vorzuzuziehen. Da ein solches Konzept laut der Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1269, zumindest nicht kurzfristig umzusetzen ist, kann dem Parkdruck im Bereich der oberen Stresemannallee durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zumindest vorübergehend abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3002 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 135 Beratung im Ortsbeirat: 5
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