Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM
4425 entstanden aus
Vorlage: OF 1223/5 vom
18.03.2019 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser
Landwehrweg Vorgang: OM 1164/12 OBR 5; ST 1000/13; F 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkordnung vor der Schule, wie auch schon vor
der Kita, in Längsparken umzuwandeln und entsprechend zu markieren; 2. die Fahrbahn, wo immer möglich,
zugunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß zu verengen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an
der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch
mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann.
Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für
Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und
zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das "Elterntaxi"
für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder
fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg aufgrund
der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die
Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule aufgrund der quer
parkenden Kfzs auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger.
Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt
werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs
ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner
Stellungnahme ST 1000 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu
erreichen, sind hier auch einmal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit
Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule
in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F 1503) sollte auch auf die
Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der
Martin-Buber-Schule Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000
Frage vom
01.11.2018, F 1503
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1343
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2307
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2020, ST 1664
Aktenzeichen: 32 1