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Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 18.03.2019 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 1164/12 OBR 5; ST 1000/13; F 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkordnung vor der Schule, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umzuwandeln und entsprechend zu markieren; 2. die Fahrbahn, wo immer möglich, zugunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß zu verengen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das "Elterntaxi" für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg aufgrund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule aufgrund der quer parkenden Kfzs auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner Stellungnahme ST 1000 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch einmal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F 1503) sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1664 Aktenzeichen: 32 1

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