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Parkordnung Ziegelhüttenweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5391 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1