Parkordnung Ziegelhüttenweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM
5391 entstanden aus Vorlage:
OF 1491/5 vom
22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg
Der Magistrat wird
gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch
zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des
Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf
dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende
Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken.
Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird
verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln
auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine
begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem
verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll
Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den
Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad
begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die
Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke
sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 449
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1