Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM
4089 entstanden aus Vorlage:
OF 1109/5 vom
03.01.2019 Betreff: Aufstellung eines fest verankerten
ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle
"Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird aufgefordert, das
bisherige Straßenbahnhaltestellenschild an der Haltestelle
"Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" in Fahrtrichtung stadteinwärts umgehend zu entfernen und durch ein normales,
fest verankertes Haltestellenschild zu ersetzen. Begründung: Dieses Provisorium befindet sich dort seit der
barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle. Es handelt sich hierbei um ein
einfaches Metallschild mit einem Betonsockel (siehe Abb.). Gegen Umfallen oder
unbefugtes Entfernen ist dieses Schild nur durch einen Kabelbinder "gesichert",
der das Schild mit einem weiteren Verkehrsschild verbindet. Im Falle von
Sachbeschädigung oder möglicherweise starken Windböen besteht somit die Gefahr,
dass das Schild auf den Bahnsteig oder sogar auf die Fahrbahn gerät, was ein
nicht unerhebliches Unfallrisiko darstellt. Diesem Umstand gilt es
schnellstmöglich abzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2019, ST 1298
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5
am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5
am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13