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Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4089 entstanden aus Vorlage: OF 1109/5 vom 03.01.2019 Betreff: Aufstellung eines fest verankerten ordnungsgemäßen Straßenbahnhaltestellenschildes an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird aufgefordert, das bisherige Straßenbahnhaltestellenschild an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" in Fahrtrichtung stadteinwärts umgehend zu entfernen und durch ein normales, fest verankertes Haltestellenschild zu ersetzen. Begründung: Dieses Provisorium befindet sich dort seit der barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle. Es handelt sich hierbei um ein einfaches Metallschild mit einem Betonsockel (siehe Abb.). Gegen Umfallen oder unbefugtes Entfernen ist dieses Schild nur durch einen Kabelbinder "gesichert", der das Schild mit einem weiteren Verkehrsschild verbindet. Im Falle von Sachbeschädigung oder möglicherweise starken Windböen besteht somit die Gefahr, dass das Schild auf den Bahnsteig oder sogar auf die Fahrbahn gerät, was ein nicht unerhebliches Unfallrisiko darstellt. Diesem Umstand gilt es schnellstmöglich abzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13