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Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019

Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen:

  1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges;

  2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise;

  3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise;

  4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und

  5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern

  6. bis

  7. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern

  8. und

  9. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5