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Meine Nachbarschaft: Karlsbader Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren

09.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 477/5 vom 10.06.2022 Betreff: Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren Der Magistrat wird gebeten, Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) zu installieren. Hierfür eignet sich beispielsweise der Gehweg an der Mauer des Südfriedhofs gegenüber der Bergkirche. Ferner könnte geprüft werden, ob ein Pkw-Stellplatz auf der östlichen Seite des Hainer Wegs auf Höhe der Bergkirche hinter dem Tempo-30-Schild zugunsten von Fahrradstellplätzen entfallen kann. Begründung: An der Bergkirche im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 gibt es bislang keine Fahrradabstellplätze. Viele Jugendliche und jüngere Familien kommen mit dem Fahrrad zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen in der Bergkirche und finden bislang keine adäquaten Abstellmöglichkeiten vor. Im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes der Bergkirche wollte die Dreikönigsgemeinde sieben Fahrradbügel auf dem Kirchengelände installieren. Von der Bauaufsicht wurde die Anbringung von lediglich drei Fahrradbügeln erlaubt. Dies reicht nicht aus, um die Nachfrage an Stellplätze zu decken. Es besteht daher Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 60 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen

09.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2676 entstanden aus Vorlage: OF 520/5 vom 20.07.2022 Betreff: Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern, den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird. Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 286 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg

25.08.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 517/5 Betreff: Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind. II. Falls I. zutreffend ist fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist, 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind, 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird, 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind, 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll, 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im BBP 538 vorgeschriebene Fläche von 300 m2 hätte, 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind. Begründung: Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 309 und die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2022 Die Vorlage OF 517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick

22.07.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2022, OF 510/5 Betreff: Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Goetheblick ein Sonnensegel anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der gut frequentierte Spielplatz Goetheblick (Sachsenhäuser Landwehrweg Ecke Letzter Hasenpfad und Fritz-Boehle-Straße) ist im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich praktisch kein schattiger Platz und die Kinder und Familien sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt, befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Sonnensegels o.ä., um den beliebten Spielplatz auch im Sommer permanent nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 162 2022 Die Vorlage OF 510/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 451/5 vom 14.05.2022 Betreff: Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Stresemannallee südlich des Kreisels an der Mörfelder Landstraße vor dem Zebrastreifen zur Haltestelle der Straßenbahnlinie 17 eine Aufpflasterung für die von Süden kommenden Autos anzubringen, damit eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist. Begründung: Wenn die Straßenbahn zur Haltestelle einfährt, überqueren viele Menschen den Zebrastreifen in Richtung Haltestelle in aller Eile - oft ohne nach Autos zu schauen, um noch rechtzeitig die Straßenbahn zu erwischen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses müssen diese Straße überqueren, um zu ihren Wohnungen in der Heimatsiedlung zu gelangen. Beim Ortstermin des Konrad-von-Preysing-Hauses wurde berichtet, dass viele Autos mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Zebrastreifen fahren. Wegen der parkenden Autos sind dann Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig zu sehen. Nur ein Parkplatz wurde bislang zur besseren Sichtbarkeit der Fußgängerinnen und Fußgänger abgepollert. Um die Parkplätze für Anwohner zu erhalten, sollte zur Sicherheit des Fußverkehrs zumindest dafür gesorgt werden, dass die Autofahrer an den Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2242 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 14.05.2022 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Quelle: privat Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg

03.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2310 entstanden aus Vorlage: OF 452/5 vom 14.05.2022 Betreff: Abfalleimer an den Bänken am Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, an dem kleinen Platz vor dem Konrad-von-Preysing-Haus an der Teplitz-Schönauer-Straße/Ecke Ziegelhüttenweg Abfalleimer an den vorhandenen Bänken aufzustellen Begründung: Auf dem Ortstermin mit der Politik AG der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses der Caritas wurde darum gebeten, an den Bänken Abfalleimer aufzustellen. Es sei schön, auf dem Platz unter dem Baum auf den Bänken zu sitzen und einen kleinen Snack zu essen. Allerdings gibt es keine Entsorgungsmöglichkeit für den Abfall. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1956 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 457/5 vom 30.04.2022 Betreff: Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße Maßnahmen zu ergreifen, um die dortige Rattenplage zu bekämpfen und an den Nischen und T-Trägern Taubengitter anbringen zu lassen. Begründung: Im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße wurden in letzter Zeit immer häufiger Ratten gesehen - auch tote Tiere liegen auf den Wegen. Besonders im Abschnitt Penny-Markt, Bolzplatz, Wildgarten und im Bereich der S-Bahn-Station halten sich vermehrt Ratten auf. Es ist zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit mehrere Beschwerden wegen des Fütterns von Tauben gab, was natürlich auch Ratten anlockt. Deshalb wäre das Anbringen von Gittern und Drähten zur Taubenabwehr an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Station angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2217 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinkanten an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“ für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer sichtbarer machen

03.06.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2317 entstanden aus Vorlage: OF 459/5 vom 30.04.2022 Betreff: Bordsteinkanten an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer sichtbarer machen Der Magistrat wird gebeten, die Borsteinkanten an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" auf beiden Seiten durch Anbringen von Reflektoren oder durch einen weißen Anstrich an der senkrechten Seite des Bordsteins für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer besser sichtbar zu machen. Begründung: Bei ungünstigen Lichtverhältnissen sind die Borsteinkanten für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer beim Einfahren in die Unterführung sehr schlecht zu erkennen, da lediglich der weiße Haltestreifen für die wartenden Fahrgäste auffällt. Um ein Auffahren auf den Wartebereich zu verhindern, ist ein Sichtbarmachen des Bordsteins erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2250 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung der Martin-Buber-Schule auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg nachhaltig verbessern

25.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 407/5 vom 26.02.2022 Betreff: Schulwegsicherung der Martin-Buber-Schule auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg nachhaltig verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. vor der Martin-Buber-Schule soll Längsparken, in Absprache mit der Lehrerschaft bzgl. der Anzahl der für die Lehrerschaft erforderlichen Parkplätze, umgesetzt werden. Der durch das Längsparken gewonnene Raum ist für eine möglichst kontinuierliche Verbreiterung des Fußweges zu nutzen; 2. die Pflasterung/Asphaltierung des Fußweges ist zu sanieren/erneuern (Verbundsteinpflaster) und farblich so abzustimmen, dass er sich von der Fahrbahn deutlich unterscheidet (z. B. weiße Bordsteinkanten). Begründung: Der Schulweg der Martin-Buber-Schule ist in weiten Teilen sehr gefahrenbelastet. Beim Sachsenhäuser Landwehrweg, der an der Schule vorbeiführt, handelt es sich um einen ehemaligen Feldweg. Dementsprechend sind die Verhältnisse dort sehr beengt. Der an der Schule vorbeiführende Fußgängerweg (Sachsenhäuser Landwehrweg) ist außerdem stellenweise defekt. Je näher der Fußgängerweg der Schule kommt, desto gefährlicher ist er. Er variiert sehr in der Breite, ist jedoch an einigen wesentlichen Stellen, v. a. in unmittelbarer Nähe der Schule, zu eng, weswegen man schon von einem Nadelöhr sprechen kann, das die circa 280 Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule passieren müssen. Eine Verbreiterung ist an den engen Stellen zwingend erforderlich. Raum dafür könnte durch das bereits 2019 beantragte Längsparken entstehen. Außerdem ist der Belag stellenweise sehr beschädigt und sollte dringend erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen

25.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1923 entstanden aus Vorlage: OF 393/5 vom 10.03.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, am Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße einen Hundek otbeutelspender aufzustellen. Eine Pate dafür hat sich bereits gefunden. Die Anschrift wird separat mitgeteilt. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße ist eine belebte Kreuzung für Fußgänger und auch Hundebesitzer, die einen Spaziergang mit Hunden auf den Feldwegen unternehmen. Es wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender an dieser Ecke geäußert. Foto: Mitglied des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1380 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1702 entstanden aus Vorlage: OF 292/5 vom 03.01.2022 Betreff: Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, zumindest so lange die Baustelle im Ziegelhüttenweg existiert, die Parkordnung so anzupassen, dass möglichst viel Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen wird. Begründung: Durch die bestehende Baustelle im südlichen Bereich des Ziegelhüttenwegs steht derzeit weniger Parkraum für die Bevölkerung zur Verfügung als üblich. Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Familien, klagen vor Ort über mangelnden Parkmöglichkeiten. Eine optimierte Anpassung der Parkordnung soll zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1431 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1707 entstanden aus Vorlage: OF 318/5 vom 29.01.2022 Betreff: Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137 Der Magistrat wird gebeten, mindestens fünf weitere Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI im Ziegelhüttenweg 133 bis 137 zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zum Einkaufen in den Ziegelhüttenweg 133 bis 137 (gegenüber Hit/OBI) mit Fahrrädern, sodass die bestehenden Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Das führt dazu, dass die Fahrräder kreuz und quer aufgestellt werden (siehe Bild 1). Bild 1 - Foto: Cary Drud Bild 2 - Quelle: Google Maps (Pfeil: hier sollen weitere Fahrradbügel installiert werden) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1435 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1729 entstanden aus Vorlage: OF 350/5 vom 18.02.2022 Betreff: Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg 265 bis Einmündung Oberer Schafhofweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen. Begründung: Der Gehweg für die Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule in diesem Bereich ist sehr schmal, sodass Kinder öfter auf die Straße ausweichen. Alle Kinder sollen einen sicheren Schulweg begehen. Hierfür ist ein langsames und behutsames Fahren - vor allem in der Nähe der Schule - notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1445 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen

21.01.2022 · Aktualisiert: 01.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2022 Betreff: Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Stichwege Letzter Hasenpfad/Sachs enhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg ausweisen zu können. Begründung: Der Weg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen ist sowohl für Kinder als auch für Pendlerinnen und Pendler äußerst wichtig. Den Weg als Teil eines sicheren Schulwegs auszuweisen, hat bis jetzt nicht geklappt. Eine Ausweisung ist derzeit noch nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Dies sind die Beleuchtung sowie eine Pflasterung des Teilstücks. Die Schulleitung der Martin-Buber-Schule begrüßt das Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 998 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2558

OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation am S-Bahnhof „Stresemannallee“

03.01.2022 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 287/5 Betreff: Situation am S-Bahnhof "Stresemannallee" Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm im Bereich des S-Bahnhofs Stresemannallee vermehrt Beschwerden über Müllablagerungen und verbotswidriges Taubenfüttern zugetragen worden sind und wenn ja, welche Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Diese klagen über regelmäßige Müllablagerungen und verbotswidriges Taubenfüttern. Es ist im Sinne der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger, die Entwicklung im Bereich des S-Bahnhofs Stresemannallee positiv zu begleiten und Missstände zu beseitigen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 301 2022 Die Vorlage OF 287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 241/5 vom 08.11.2021 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Letzter Hasenpfad zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße Letzter Hasenpfad ist zwischen dem Schützenhüttenweg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 756 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkordnung Ziegelhüttenweg

08.11.2021 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 235/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße

29.10.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 195/5 vom 10.09.2021 Betreff: Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Vorgang: OM 6848/20 OBR 5; ST 518/21 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße dem Ortsbeirat 5 zugänglich zu machen und diese dem Ortsbeirat 5 sowie interessierten Bürgerinn en und Bürgern vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 26.02.2021, ST 518, dem Ortsbeirat zugesagt, die Planung für den genannten Bereich vorzustellen. Der Ortsbeirat 5 hat großes Interesse daran, dass das Gelände zeitnah aufgewertet wird. Daher bittet er den Magistrat um Vorstellung der Planung und Fortgang des Verfahrens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 03.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 943 entstanden aus Vorlage: OF 193/5 vom 15.09.2021 Betreff: Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. der Aussichtspunkt auf einem Hügel am Sachsenhäuser Landwehrweg, unweit des Spielparks Goetheturm, barrierefrei zugänglich wird, 2. zusätzlich zu der auf dem Hügel befindlichen Säule eine Bank installiert wird, 3. die Sträucher und Bäume am Hang des Hügels zurückgeschnitten werden, um den Ausblick in Richtung Lohrberg zu verbessern. Auch sind ggf. Eigentümer von Liegenschaften der Straße An der Goetheruh um Rückschnitt einiger Bäume zu bitten. Begründung: Der am Waldrand gelegene Aussichtspunkt ist in den vergangenen Jahren leider derart zugewuchert, dass der Ausblick in Richtung Lohrberg weitgehend verdeckt ist. Um auch Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, an der Aussicht teilhaben zu lassen, sollte der Zugang barrierefrei gestaltet und eine Sitzmöglichkeit mit Lehne aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 89 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 950 entstanden aus Vorlage: OF 202/5 vom 19.09.2021 Betreff: Bürgersteig Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee für Fußgängerinnen und Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, an der Ecke Tiroler Straße/Stresemannallee der Bürgersteig zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger frei zu halten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass der Bürgersteig regelmäßig zugestellt wird. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen oder das Setzen von Fahrradbügeln und Pollern sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg

10.09.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg am Luderbach

10.09.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen

02.07.2021 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 116/5 vom 12.06.2021 Betreff: Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen Vorgang: OM 6857/20 OBR 12; ST 473/21 Der Magistrat wird gebeten , ein sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs sicherzustellen und von einer Entfernung des Fußgängerüberwegs abzusehen bzw. den Fußgängerüberweg wieder zu errichten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat in der Stellungnahme ST 473 deutlich gemacht, dass es den Fußgängerüberweg auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 für entbehrlich hält. Der Ortsbeirat hält den Überweg nicht für entbehrlich. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und deren Kinder ist der Fußgängerüberweg für ein sicheres Überqueren der Straße nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen

22.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

11.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 21/5 vom 26.05.2021 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Magistrat wird gebeten, mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern. Begründung: Die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v. a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher, die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1720 Aktenzeichen: 79 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg

23.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen

07.05.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 111 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 21.04.2021 Betreff: Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung wie der illegalen Entsorgung von Hausmüll und Sperrmüll im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere die regelmäßige Kontrolle sowie das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" in Betracht. Gegen die Müllverursacher sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in dem genannten Bereich regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Hinzu kommt das Abstellen von Lastwagen und Wohnwagen, in denen Leute übernachten, die ihren Müll ebenfalls dort entsorgen. Da Müll bekanntermaßen weitere Müllabladungen anzieht, ist hier zügig Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1417 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Beleuchtung im ZiegelhĂĽttenweg zwischen Wormser StraĂźe und ALDI sowie in der Niersteiner StraĂźe und Wormser StraĂźe verbessern

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7331 entstanden aus Vorlage: OF 1871/5 vom 07.01.2021 Betreff: Die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße zu verbessern. Begründung: Die benannten Straßen werden ausschließlich durch alte Straßenlaternen beleuchtet, die zwar sehr schön sind, aber kaum Licht geben. Bewohner beschweren sich des Öfteren, dass sie befürchten, sich einer Gefahr auszusetzen, wenn sie die Straßen nach dem Dunkelwerden benutzen müssen. Auch in den Wintermonaten müssen Berufstätige noch ihre Einkäufe bei ALDI erledigen bzw. Anwohner ihre Wohnungen erreichen. Deshalb sollte die Beleuchtung der Laternen verbessert werden, damit Passanten gefahrlos ihr Ziel erreichen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1199 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee

22.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1867/5 vom 29.12.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um den auf Höhe der Esso-Tankstelle an der Stresemannallee stadtauswärts entlang des Gehwegs verlaufenden Fahrradweg besser zu kennzeichnen, so dass er für in die Tankstelle ein- sowie ausfahrende Autos besser zu erkennen ist. Begründung: Es kommt immer wieder zu bedrohlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger, weil Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn direkt in die Esso-Tankstelle einfahren. Dabei ist die Sicht bereits durch die dort dicht stehenden Bäume stark eingeschränkt. Der Fahrradweg auf der Stresemannallee stadtauswärts, zwischen Theodor-Stern-Kai und Paul-Ehrlich-Straße, ist als solcher kaum noch zu erkennen. Insbesondere ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Esso-Tankstelle nehmen den Fahrradweg offensichtlich kaum wahr. Für einfahrende Fahrzeuge ist der Fahrradweg auch durch die dort stehenden Bäume nur zu erahnen, die ausfahrenden Fahrzeuge tasten sich oft in den fließenden Verkehr, wobei sie vorher auf dem Fahrradweg zum Halten kommen und Fahrradfahrer dadurch regelmäßig abrupt anhalten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1140 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“

21.01.2021 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle "Stresemannallee" Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - ob ihm die Fütterung von Tauben im Bereich der S-Bahnhaltestelle durch Intensivtäter bekannt ist, - ob und mit welchen Maßnahmen er gegen solche Intensivtäter vorgeht, - ob er kurzfristig Sonderreinigungen vornehmen kann, wenn die großflächige Ausbringung von Abfällen bekannt werden, die Tauben oder Ratten als Nahrung dienen. Begründung: Der Ortsbeirat ist durch einen Zeitungsbericht darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der S-Bahnstation durch mindestens einen Intensivtäter immer wieder große Mengen Abfälle ausgebracht werden, die Tauben und Ratten als Nahrung dienen und zu einem deutlichen Populationsanstieg geführt haben. Schon die gelegentliche Fütterung von Tauben ist ein großes Ärgernis und selbstverständlich verboten. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist sehr aufwändig und meist nicht sehr wirksam. Wenn jedoch säckeweise Nahrungsabfälle ausgelegt werden, müssen diese Intensivtäter ausfindig gemacht, belehrt und verwarnt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Finanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad

12.12.2020 · Aktualisiert: 17.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1877/5 Betreff: Finanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird aufgefordert, einen "Runden Tisch" mit der Projektleiterin des Taubenprojektes in Oberrad einzuberufen und mit ihr zusammen einen detaillierten Kostenplan aufzustellen, der die von ihr benötigten Hilfskräfte mit einbezieht. Zielstellung ist es, dass sie ihre Aufgaben zukünftig problemlos hinsichtlich Kosten- und Personalaufwand erledigen kann. Hierzu gehören ebenfalls die erforderlichen Sachleistungen (z.B. besondere Leitern), Futtermittel, Taubenhäuser etc. um an dieser Stelle nur einiges zu nennen. Zu diesem Gespräch sind Ortsbeiratsmitglieder mit einzuladen. Begründung: Die Projektleiterin wird immer mehr für die Problematik der gesamten Taubenpopulation in Frankfurt herangezogen. Bislang hat Sie ihre Tätigkeit gerne getan, hat aber ständig finanzielle Sorgen für das laufende Projekt. Das ist nicht tragbar. Die Stadt braucht dieses Projekt dringend um die Stadt Frankfurt sauber und die Wege und Straßen weitgehend im hygienischen Zustand zu halten. Insbesondere in den anhaltenden Coronazeiten ist das wichtiger als je zuvor. Zusammen mit diesem Antrag wurde gerade der Antrag des Ortsbeirates 5 eingereicht: "Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee". Hierbei geht es um etwa 600 Tauben, die Straßen, Gehwege und Grünanlagen mit ihren Exkrementen versehen. Auch dieses Problem wird - wie immer - in die Hände der Taubenprojektleiterin gelegt werden. Wie hieran zu sehen ist, ist für das Taubenprojekt eine kontinuierliche finanzielle und personelle Vorsorge zu schaffen, die die Projektleiterin von finanziellen Sorgen und Nöten für ihr Projekt befreit. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee

12.12.2020 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße

30.10.2020 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 1806/5 vom 12.10.2020 Betreff: Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Planung für eine Neuordnung der Verkehrsfläche auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße wird derzeit wild geparkt. Zusätzlich verdreckt dieser Mittelstreifen zusehends und dienst als Abstellfläche nicht unbedingt verkehrstauglicher Automobile. Dieser Zustand ist so nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, den Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu überplanen. Aufgrund des Parkdrucks sollen dort Parkplätze, aber auch Fahrradbügel und Bäume berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Antrag vom 10.09.2021, OF 195/5 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

30.10.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1820/5 vom 15.10.2020 Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Straßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

15.05.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 25.02.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich, ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lückenschluss für die S-Bahn

26.03.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens

13.03.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5917 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 24.02.2020 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1033 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

13.03.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (3)

14.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 21.01.2020 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (3) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19; OM 4995/19 OBR 5; ST 2394/19 Der Magistrat wird gebeten, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussinger Straße im Norden einzuzäunen und somit die Nutzung dieses Areals durch nicht sesshafte Personen dauerhaft zu unterbinden. Begründung: Die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats (ST 831 sowie ST 2394) in dieser Angelegenheit sind nicht zufriedenstellend. Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die Nutzung dieses Geländes durch nicht sesshafte Personen zu unterbinden. Insbesondere wenn der Magistrat in der Stellungnahme ST 2394 ausführt, dass eine "Einzäunung aller vergleichbarer Flächen im Stadtgebiet (...) wirtschaftlich nicht darstellbar (sei)", geht dies an der spezifischen Problematik dieses Geländes vorbei. Zum einem hat der Ortsbeirat 5 nie gefordert, "alle vergleichbaren Flächen im Stadtgebiet" einzuzäunen, und zum zweiten sei daran erinnert, dass sich in unmittelbarer Nähe dieses Geländes ein Kinderspielplatz befindet, der von dort aus bislang frei zugänglich ist. Hinsichtlich der immer wiederkehrenden Müllproblematik ist dieser Zustand im Sinne des Kindeswohls nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 915 Aktenzeichen: 23 20

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