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Meine Nachbarschaft: Karlsbader Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg

10.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3474 entstanden aus Vorlage: OF 891/5 vom 24.05.2018 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, mit Geschwindigkeitskontrollen und weiteren geeignet erscheinenden Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg - etwa im Bereic h der Kreuzung mit der Opppenheimer Landstraße stadtauswärts und stadteinwärts - beachtet wird. Begründung: Im Ziegelhüttenweg ist zwar eine Tempo-30-Zone eingerichtet, tatsächlich hat sich aber nichts zur Verkehrsberuhigung getan. Speziell für die Kinder aus dem Frauenhaus hat sich die Gefahrenlage nicht verbessert. Um die Grundschule am Sachsenhäuser Berg und zurück zu erreichen, müssen die Kinder den Ziegelhüttenweg überqueren, der eine stark befahrene Straße ist. Seit dort eine neue Raucherbar eröffnet hat, muss leider festgestellt werden, dass die dortige Klientel in röhrenden Fahrzeugen die Fahrbahn nutzt. Gelegentliche mobile Geschwindigkeitskontrollen oder die Installation einer Blitzlichtsäule und weitere geeignet erscheinende Maßnahmen sind also dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2158 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung und Sperrung des Geländes zwischen der Aussiger Straße 14 und der SBahnHaltestelle „Louisa“

10.08.2018 · Aktualisiert: 04.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 entstanden aus Vorlage: OF 921/5 vom 18.07.2018 Betreff: Reinigung und Sperrung des Geländes zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle "Louisa" Der Magistrat wird aufgefordert, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussiger Straße im Norden (s. Abb. 1) rund um den hier unterirdisch verlaufenden Luderbach zu reinigen und für den unbefugten Zugang Richtung Bach zu sperren. Abb. 1 (Quelle: Google-Maps) Begründung: Anwohner haben sich über illegale Müllablagerungen auf diesem Gelände beklagt. Auch lassen Matratzen und Kissen etc. darauf schließen, dass sich hier möglicherweise ein Lagerplatz für nichtsesshafte Personen etabliert hat (s. Abb. 2 bis 5). Hinsichtlich des in unmittelbarer Nähe gelegenen Kinderspielplatzes und des benachbarten Jugendzentrums am Bahnhof "Louisa" stellt dies eine nicht zumutbare Belastung für die Anwohner dar, die aus Gründen des Umweltschutzes, einer möglichen Kindes- und Jugendwohlgefährdung sowie im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigt werden sollte. Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Antrag vom 29.07.2019, OF 1320/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2)

10.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475 entstanden aus Vorlage: OF 910/5 vom 17.07.2018 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ziegelhüttenweg (2) Vorgang: OM 2141/17 OBR 5; ST 2523/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherheit der Anwohner und zur Beruhigung der stark zugenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ziegelhüttenweg 1. die Vorfahrtsregelungen durch entsprechende Schilder an den Kreuzungen deutlich zu kennzeichnen; 2. die Tempo-30-Zone durch weitere Schilder entsprechend zu kennzeichnen; 3. auf Geschwindigkeitsmessungen auch in den Abendstunden hinzuwirken; 4. die Einhaltung der Parkverbortszonen zur besseren Sicht aus Einfahrten sicherzustellen; 5. bauliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigen zu überprüfen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Ziegelhüttenweg ist bereits seit Längerem ein Problem (siehe u. a. OM 2141 und ST 2523 aus 2017). Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Gefährdung der Anwohner aus den Wohnhäusern und insbesondere auch der Kinder aus der Tagesstätte und der Krabbelstube dar. Auch der von der Stadt geplante Fahrradweg am Ziegelhüttenweg ist unter diesen Bedingungen extrem gefährdet. Die Tempo-30-Zone sowie Vorfahrtsregelungen werden nach wie vor regelmäßig missachtet. Die Situation ist bereits hinlänglich bekannt und wurde durch Messungen Ende 2017 bestätigt - jedoch wurden bis jetzt keine erfolgreichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere auf eine gesonderte Beschilderung der Tempo-30-Zone wird nach wie vor verzichtet. Seit der Eröffnung einer Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 zu Beginn 2018 hat sich die Situation weiter wesentlich verschlechtert. Es werden nun - insbesondere auch in den Abendstunden und am Wochenende - nicht nur die Tempo-30-Zone missachtet, sondern häufig von "Profilierungsfahrern" entsprechende Rennen mit Geschwindigkeiten jenseits der 70 km/h durchgeführt. Neben der Lärmbelästigung haben sich hierdurch bereits diverse gefährliche Situationen ergeben. Daher besteht dringender Handlungsbedarf - entsprechende Beschwerden und Meldungen seitens der Anwohner liegen den Behörden (Polizeipräsidium, Stadtpolizei) vor, jedoch wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Zusätzlich wird explizit auf die Mitverantwortung der Stadtverwaltung und der Behörden hingewiesen, Gefährdungen und Schäden von den Bürgern abzuwenden - in diesem Fall ist es nur eine Frage der Zeit bis schwerwiegendere Unfälle, wohlmöglich mit schlimmen Personenschäden, passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2159 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sozialraumanalyse für die Heimatsiedlung und die Fritz-Kissel-Siedlung

10.08.2018 · Aktualisiert: 18.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3481 entstanden aus Vorlage: OF 922/5 vom 18.07.2018 Betreff: Sozialraumanalyse für die Heimatsiedlung und die Fritz-Kissel-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, für die Fritz-Kissel-Siedlung sowie für die Heimatsiedlung in Sachsenhausen eine Sozialraumanalyse durchzuführen. Im Ergebnis dieser Analyse soll geklärt werden, ob dieser Sozialraum - ganz oder teilweise - in ein Programm zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes aufgenommen wird. Hierbei kann es sich um das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" handeln, oder aber auch um Maßnahmen aus dem Bundesprogramm "Soziale Stadt". Begründung: Der Süden des Stadtteils Sachsenhausen ist geprägt durch zwei Wohnsiedlungen, in denen insgesamt rund 5.000 Menschen leben: Die Heimatsiedlung sowie die Fritz-Kissel-Siedlung. Beide Siedlungen sind sowohl von der Bebauung her als auch von ihrer Sozialstruktur durchaus unterschiedlich, dennoch macht es schon wegen der räumlichen Nähe her Sinn, diesen Wohnbereich als soziale und kulturelle Einheit zu betrachten. Die Heimatsiedlung wurde bereits nach 1920 unter Stadtbaurat Ernst May gebaut und befand sich von Anfang an bis Mitte der 1980er Jahre in gewerkschaftlicher und genossenschaftlicher Trägerschaft. Sie war die erste Großsiedlung des "Neuen Frankfurt", die auch erstmals teilweise aus vorgefertigten Großplatten errichtet wurde. Sie wird seit einiger Zeit im Stil ihrer Entstehungszeit, im sogenannten "Bauhaus-Stil" renoviert, allerdings gehen diese Arbeiten aufgrund des dort bestehenden Denkmalschutzes nur sehr zäh und langsam voran. Ursprünglich war auch das Gebiet der heutigen Fritz-Kissel-Siedlung für die Heimatsiedlung vorgesehen, die Bebauung konnte aber erst nach dem 2. Weltkrieg in geänderter Form ab den 1950er Jahren umgesetzt werden. Seinerzeit wurde dringend Wohnraum gebraucht, insbesondere für Flüchtlinge und Heimatvertriebene, und es entstand diese Siedlung unter Federführung des Generalbaumeisters der Nassauischen Heimstätte Fritz Kissel, deren Straßennamen an Städte in den ehemals deutschen Ostgebieten erinnern. Hier herrscht eine großflächige Blockarchitektur vor, die Häuser stehen von der Straße versetzt inmitten von Grünanlagen, die Außenstehende gerne mit einer "Parklandschaft" vergleichen. Selten sind die Häuser höher als vier Stockwerke. Die Sanierungsarbeiten in der Fritz-Kissel-Siedlung sind mittlerweile fast vollständig abgeschlossen und werden von den Mietern im Allgemeinen gelobt. Dennoch hatte diese Bestandssanierung zum Teil auch deutliche Mietpreissteigerungen zur Folge. Der Bevölkerungszuwachs im Sachsenhäuser Süden nach dem Zweiten Weltkrieg erforderte auch eine eigene Infrastruktur: An der Schnittstelle der Heimatsiedlung mit der Fritz-Kissel-Siedlung, der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee, wurde eine Ladenstraße mit Kino, Gaststätten und einem Postamt gebaut. Heute sind noch viele Läden aus dieser Zeit erhalten, andere sind neu hinzugekommen. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger wird allgemein als ausreichend angesehen. Auch eine katholische (St. Aposteln) und eine evangelische (Ostergemeinde) Kirchengemeinde wurde in den 1950er Jahren für diesen neuen Stadtteil gegründet. Dieser Stadtteil spiegelt also sowohl die idealtypische Infrastruktur sozialreformerischer Städteplanung im Frankfurt der Nachkriegszeit wider als auch deren Niedergang. Das Ende der Vollbeschäftigungsära nach dem Zweiten Weltkrieg, Globalisierung und Migration sowie nicht zuletzt die Privatisierung von ursprünglich öffentlichem Wohneigentum sowie die Vernachlässigung städtischer Infrastruktur durch öffentlichen "Sparzwang" bilden sich in der Heimatsiedlung sowie mit deutlichen Abstrichen in der Fritz-Kissel-Siedlung ab. Besondere Probleme bereitete den Bewohnern der Heimatsiedlung die Übertragung der Wohnungen von der Gewerkschaftsnahen "Neuen Heimat" auf die öffentlich-rechtliche Nassauische Heimstätte, die eigentlich bis heute relativ wenig Interesse an dieser Siedlung und an ihrem besonderen historischen, sozialen und kulturellen Kontext aufbringt. Seit vielen Jahren schon gibt es Klagen der Bewohner, die Nassauische Heimstätte lasse das Viertel systematisch verfallen, aus der einstmals so beliebten Vorzeige-Siedlung sei ein "Elendsquartier" geworden, gezeichnet durch eine massive (Sperr-)Müllproblematik, verfallender Bausubstanz, einem hohen Anteil von Beziehern staatlicher Transferleistungen und einem überdurchschnittlich hohen Ausländeranteil. Der früher durch einen Siedlerverein geförderte soziale Zusammenhalt in der Heimatsiedlung ist längst völlig zum Erliegen gekommen. Die Sozialstruktur ist mit rund 80 Prozent Sozialwohnungen überaus ungünstig, ebenso die Altersstruktur: Für junge Familien mit Kindern ist dieser Stadtteil längst nicht mehr attraktiv. Kurz gesagt gilt die Heimatsiedlung längst als ein Stadtteil der Alten und der sozial Schwachen. Dass mittlerweile rund zwanzig Prozent der Wohnungen privatisiert wurden, dürfte die sozialen Spannungen im Viertel noch weiter verschärft haben. Die Besitzer der Eigentumswohnungen fühlen ihr Eigentum durch die sichtbare Armut in ihrem direkten Wohnumfeld entwertet. Die alteingesessenen Bewohner fühlen sich durch die Privatisierungen einem permanenten Gentrifizierungsdruck ausgesetzt und die ärmeren Bevölkerungsteile der Heimatsiedlung, nicht selten mit Migrationshintergrund, fühlen sich abgeschnitten von öffentlicher Fürsorge und persönlicher Perspektive. Für Kinder und Jugendliche existieren auch aus deren eigener Sicht keine erreichbaren Betreuungsangebote. Das Gleiche gilt für die vielen älteren Mitbürger. Räumlichkeiten, z. B. für ein kulturintegratives und generationsübergreifendes Nachbarschaftszentrum, wären sehr wohl vorhanden. Zur Verwirklichung dieser Pläne fehlt es aber an einem wirklichen Problembewusstsein der Stadt Frankfurt und leider auch nach wie vor an der Kooperationsbereitschaft der Nassauischen Heimstätte. Diese Probleme lassen sich in stark abgemilderter Form ansatzweise auch in der Fritz-Kissel-Siedlung beobachten. Wenngleich hier die sozialen Strukturen sehr viel gefestigter erscheinen, so ist doch in den nächsten Jahren auch hier von wachsenden Problemen auszugehen, da zum einem hier immer mehr Wohnungen aus der sozialen Mietpreisbindung fallen werden und zum anderen hier die Mieten im Zuge der zahlreichen wünschenswerten Sanierungsmaßnahmen zunehmend steigen. Schließlich wäre zu bemerken, dass die Wohn- und Lebensqualität der Siedlungsbewohner im Sachhäuser Süden durch eine Vielzahl von Lärmemissionen überaus stark beeinträchtigt wird. Schon immer sind beide Siedlungen begrenzt von stark frequentierten Bahnlinien und durchschnitten von vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen. Seit der Eröffnung der Nordwestlandebahn im Jahr 2011 hat auch hier der Fluglärm unzumutbar stark zugenommen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2168 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Stresemannallee 90 bis 96

26.07.2018 · Aktualisiert: 28.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2018, OF 916/5 Betreff: Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Stresemannallee 90 bis 96 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, im Bereich der Stresemannallee 90 bis 96 eine Parkzone für Anwohner einzurichten. Begründung: Aus den Kreisen der Anwohner des oben genannten Bereichs ist die Anregung auf Einrichtung einer Parkzone gekommen. Der genannte Bereich, es handelt sich um eine Art Sackgasse parallel zu den Straßenbahnschienen - ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird nicht nur in den dafür vorgesehenen Parkbuchten geparkt, sondern auch auf dem Grünstreifen zwischen der Straße und der Straßenbahnlinie. Außerdem wird der Bereich von Nicht-Anwohnern wegen der naheliegenden S-Bahnstation als Park & Ride Parkplatz genutzt, ebenso offensichtlich von Flughafennutzern, die ihre Fahrzeuge dort über mehrere Tage abstellen. Selbstverständlich ist ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Frankfurter Süden isolierten Einzelmaßnahmen vorzuzuziehen. Da ein solches Konzept laut der ST 1269 des Magistrats vom 23.07.2018 zumindest nicht kurzfristig umzusetzen ist, kann dem Parkdruck im Bereich der oberen Mörfelder Landstraße durch die Einrichtung einer Anwohnerparkzone zumindest vorübergehend abgeholfen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 916/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 916/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35

08.06.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3307 entstanden aus Vorlage: OF 885/5 vom 19.05.2018 Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit den zuständigen Behörden - Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt und Bauaufsicht - eine Lösung für die übermäßige Lärm- und extreme Rauch- bzw. Geruchsbelästigung der Nachbarschaft durch die obige Shisha-Bar zu finden. Begründung: Zum Jahreswechsel 2018 hat im Ziegelhüttenweg 35 in bisher als Büroräume genutzten Ladenflächen eine neue Shisha-Bar eröffnet. Diese befindet sich inmitten eines stark familiär geprägten Wohngebiets. Im gleichen Gebäude der Bar sowie in den angrenzenden Häusern wohnen zum großen Teil junge Familien und ältere Menschen und befinden sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kita, Krabbelstube, Tagesmutter). Seit der Eröffnung der Bar haben sämtliche Anwohner im größeren Umkreis mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen, die im Laufe des Frühjahrs und der beginnenden Freiluftsaison deutlich zugenommen haben. Regelmäßig, und insbesondere an den Wochenenden, wird durch die Lüftungsanlage der Bar, zwei Ventilatoren, ab 16:00 Uhr nachmittags bis 04:00 Uhr nachts äußerst durchdringender Shisha-Rauch ungefiltert auf die Straße geblasen. Ebenso wird im Wirtschaftsgarten der Bar im Freien Shisha geraucht. Die entsprechende Geruchsbelästigung ist derart intensiv, dass nicht nur ein Aufenthalt im Freien/auf den Balkonen und Terrassen kaum denkbar, sondern auch ein Lüften der Wohnung am Abend und während der Schlafenszeit nicht mehr möglich ist, was bei dem einen oder anderen Anwohner auch zur Übelkeit führt. Auch im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken, insbesondere für kleine Kinder und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sind deshalb viele besorgt. Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen im Bezug auf Lärm, da die Lokalität zu Veranstaltungen inkl. DJ ab 22:00 Uhr einlädt - mit entsprechender Musikbeschallung bis 04:00 Uhr morgens -, teilweise wird sogar erst ab 02:00 Uhr nachts eingeladen. Die Gesamtsituation ist für die Anwohner belastend und inakzeptabel. Insgesamt stellt die neue Lokalität eine erhebliche Belastung für das nachbarschaftliche Miteinander in diesem Wohnviertel auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme dar. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 676 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße

04.05.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3076 entstanden aus Vorlage: OF 817/5 vom 20.03.2018 Betreff: Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Stesemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße zu sanieren. Begründung: Die Fahrbahn der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße ist in einem desolaten Zustand. Der Fahrbahnrand ist auf der Seite zu den Parkplätzen hin stark abschüssig gewölbt, sodass bei Regen eine Entwässerung in den dafür vorgesehenen Gulli, gleich nach der Rechtskurve nach dem Überqueren der Straßenbahnschienen, nicht stattfindet. Es entsteht dadurch eine ca. zwei bis drei Quadratmeter große, relativ tiefe Pfütze. Ebenso läuft das Regenwasser ein paar Meter weiter, in Richtung Karlsbader Straße, in den nächsten Gulli nicht ab. Eine Sanierung des Fahrbahnbelages und der dazugehörenden Entwässerung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1483 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht Stresemannallee/Aussiger Straße (III)

04.05.2018 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3075 entstanden aus Vorlage: OF 816/5 vom 20.03.2018 Betreff: Rotlicht Stresemannallee/Aussiger Straße (III) Vorgang: OM 3027/04 OBR 5; ST 26/05; OM 1213/17 OBR 5; ST 820/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrfach zugesagte (Stellungnahme vom 10.01.2005, ST 26, und Stellungnahme vom 28.04.2017, ST 820) verkehrsabhängige Steuerung eines Rotlichtes an der Gleisquerung in der Stresemannallee Höhe Aussiger Straße zu installieren. Begründung: Bisher ist an dem in Rede stehenden Bahnübergang nur ein dauerhaftes gelbes Blinklicht installiert. Ein Rotlicht, das nur bei Annäherung einer Trambahn leuchtet, würde die Verkehrssicherheit erheblich verbessern. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 28.04.2017, ST 820, angekündigt, dass die Inbetriebnahme der neuen Lichtsignalanlage im Herbst 2017 stattfinden kann. Bisher ist dies jedoch nicht geschehen. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2004, OM 3027 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2005, ST 26 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1472 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1235 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149 hier: Sicherung der Feuerwehrzufahrt

04.05.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 857/5 vom 14.04.2018 Betreff: Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149 hier: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, das Projekt Lebenshaus St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149, dahin gehend zu unterstützen, dass ein einvernehmlicher Verkauf oder Tausch des für die Feuerwehrzufahrt benötigten Grundstücks durch die beteiligten Vertragsparteien zu dem Lebenshaus St. Aposteln abgewickelt werden kann. Begründung: Die Kirchengemeinde St. Aposteln plant u. a. durch Umbaumaßnahmen die Errichtung eines Lebenshauses St. Aposteln auf ihrer Liegenschaft Ziegelhüttenweg 149. Um den Plan zu verwirklichen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, muss jedoch eine Feuerwehrzufahrt errichtet werden. Diese muss links an der Katholischen Kirche St. Aposteln vorbeigeführt werden. Bedauerlicherweise ist der Platz dort zu gering, sodass hier entweder ein Grundstücksverkauf oder ein Grundstückstausch das Problem beheben würde. Im Ortsbezirk 5 wird Wohnraum benötigt. Daher hält der Ortsbeirat die Errichtung des Lebenshauses St. Aposteln für wichtig und wünscht sich eine Verwirklichung unter Einbeziehung der Vertragsparteien. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1422 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Aufbringen eines „Mensch-Ärgere-Dich-Nicht“-Spiels

14.04.2018 · Aktualisiert: 16.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 856/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Aufbringen eines "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spiels Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Kirchengemeinde St. Aposteln, Ziegelhüttenweg 149, 60598 Frankfurt am Main beim Aufbringen eines "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spielfeldes auf dem Kirchplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro. Begründung: Zusammen mit Jugendlichen plant die Kirchengemeinde St. Aposteln auf dem Kirchenvorplatz ein "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"-Spielfeld aufzubringen. Dies soll zur Steigerung der Attraktivität des Kirchenvorplatzes beitragen, der nicht nur von Jugendlichen, sondern auch von den Kindern der Kita St. Aposteln genutzt werden kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 209 2018 Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg

13.04.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 814/5 vom 29.03.2018 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert, das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freizugeben. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz im Letzten Hasenpfad/ Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1245 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856

13.04.2018 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 29.03.2018 Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 856 - Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB dahin gehend zu ergänzen, dass die Flurstücke Flur 560, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33 (485), Bereich Sachsenhäuser Landwehrweg auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 39 und 56, entsprechend den baulichen Vorgaben in diesem Bereich bebaut werden können. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Vorliegend geht es um die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, östlich der Hausnummer 56. Diese soll die Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 18/2, 19/2 und 20/2 umfassen. Diese Fläche beträgt ca. 7.700 Quadratmeter. Sie liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 856 und stellt somit einen Außenbereich dar, sodass sich dieser bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB richtet. Hiernach ist eine Bebauung zurzeit nicht möglich. Eine solche bietet sich aber im Hinblick auf den Bedarf für neuen Wohnraum entsprechend zur vorhandenen beidseitigen Bebauung im Sachsenhäuser Landwehrweg bis zur Hausnummer 56 an. Diese Grundstücke liegen nicht im Schutzbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 (StAnz Nr. 22, S. 1508). Der Verordnungsgeber hat seinerzeit bei der Überarbeitung der Grüngürtelsatzung die vorbezeichneten Flurstücke von der Unterschutzstellung ausgenommen und die Grenze des Landschaftsschutzgebietes entlang einer fiktiven hinteren Baugrenze gezogen. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes bietet sich geradezu an. Sie würde entlang des Sachsenhäuser Landwehrweges durchgängig eine beidseitige Bebauung ermöglichen und damit den Ortsteil abrunden. Die Bebauung entspräche voll und ganz dem Gebietscharakter und würde die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Die Bebauung würde den Grüngürtel nicht schmälern oder nachteilig berühren, weil bei dessen Abgrenzung das Vorschlagsgebiet im Hinblick auf eine künftige Bebauung ausdrücklich zugelassen wurde. Die Bebauung entspricht weiterhin dem Gesetzeszweck, dringend benötigte Wohnbauflächen ohne Landschaftsverbrauch zu schaffen. Der Bebauungsplan führt nicht zu Kosten zulasten der Stadt, weil die vorhandenen Erschießungsanlagen für den Anschluss von ca. zehn bis elf Wohngebäuden á drei Wohneinheiten ausreichen. Im betroffenen Bereich befinden sich weiterhin vier Grundstücke im Eigentum der Stadt (Flurstücke 5/2, 13/3, 17/1 und 19/2). Hier hat die Stadt die Möglichkeit, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es bietet sich an, vorliegend im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorzugehen. Nach der BauGB-Novelle 2017 können auch kleinere Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umgeplant werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche des Bebauungsplans weniger als 10.000 Quadratmeter umfasst, ausschließlich Wohnnutzung zugelassen wird, die geplante Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, die Aufstellung bis zum 31.12.2019 beschlossen wird und der Bebauungsplan als Satzung bis zum 31.12.2021 beschlossen wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Das Gebiet würde als reines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem zweigeschossige Einfamilienhäuser mit höchstens drei Wohnungen zulässig sind, die zur Straße hin an einer Baulinie liegen, an die zur Wahrung der Bauflucht angebaut werden muss und die im hinteren Grundstücksbereich eine Baugrenze nicht überschreiten dürfen. Ein solcher Bebauungsplan entspräche exakt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 856. Diesem Vorhaben steht auch nicht der regionale Flächennutzungsplan (FNP) entgegen, der lediglich die tatsächliche Nutzung in diesem Bereich aufzeigt, ohne hier rechtsverbindlich eine endgültige planerische Festsetzung zu treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1207 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit an dem Straßenbahnübergang Stresemannallee in Höhe der TeplitzSchönauerStraße

13.04.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 807/5 vom 24.03.2018 Betreff: Barrierefreiheit an dem Straßenbahnübergang Stresemannallee in Höhe der Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbahnübergang über die Stresemannallee in Höhe der Teplitz-Schönauer-Straße barrierefrei zu gestalten. Begründung: Der Straßenbahnübergang über die Stresemannallee in Höhe der Teplitz-Schönauer-Straße ist derzeit nicht barrierefrei gestaltet. Er ist nicht gut für Fußgängerinnen und Fußgänger einsehbar, die Markierungen sind mangelhaft und es gibt keine Bodenmarkierungen für Sehbehinderte und auch keine Warnhinweise. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 339 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Videoüberwachung des öffentlichen Raumes vor dem Generalkonsulat der Volksrepublik China in der Stresemannallee 19-23

16.03.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2927 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 21.02.2018 Betreff: Videoüberwachung des öffentlichen Raumes vor dem Generalkonsulat der Volksrepublik China in der Stresemannallee 19-23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Videoüberwachung der Verkehrsflächen rund um das Generalkonsulat der Volksrepublik China in der Stresemannallee 19-23 seitens des Konsulates stattfindet. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Videokameras des Generalkonsulates der Volksrepublik China in der Stresemannallee 19-23 derart eingestellt sind, dass hiermit der öffentliche Straßenraum gefilmt werden kann. Soweit dies der Fall ist, stehen dem rechtlich erhebliche Bedenken entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1159 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße

16.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg

16.02.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 761/5 vom 01.02.2018 Betreff: Instandsetzung der Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg Der Magistrat wird gebeten, die Leitplanke entlang der Bahn vom Ziegelhüttenweg 45 bis zur Ecke Ziegelhüttenweg/Oberer Schafhofweg instand zu setzen. Begründung: Diese Leitplanke befindet sich seit Jahren in einem äußerst desolaten Zustand. Sie ist zum Teil aus der Verankerung gerissen, zerstört und verrostet. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürohäuser und die Mieterinnen und Mieter im Ziegelhüttenweg ein unschöner Anblick und wird auch von den Autofahrern, die sich an der Leitplanke orientieren, als gefährlich angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 801 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2608 entstanden aus Vorlage: OF 703/5 vom 13.12.2017 Betreff: Aufwertung der Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße aufzuwerten. Gegenstand der Aufwertung sollen u. a. Neupflanzungen und ggf. das Aufstellen eines Kunstwerkes sein. Begründung: Aus Sicht des Ortsbeirates bedarf die Verkehrsinsel am Verkehrsknotenpunkt Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einer optischen und ökologischen Aufwertung. Bislang besteht die Fläche aus einer Blumenwiese und ein paar Bäumen. Durch das Pflanzen von zusätzlichen Gewächsen wird die Verkehrsinsel optisch aufgewertet und die Weite des Raumes wird durchbrochen. Des Weiteren steht man vor dem Problem, dass die Städte sich im Sommer immer weiter aufheizen. Aus diesem Grunde sind in 2017 "Grüne Zimmer" im Stadtgebiet aufgestellt worden. Da Wasser, das auf und in den Pflanzen steckt, verdunstet, entsteht die sogenannte Verdunstungskälte, die die nähere Umgebung im Sommer angenehm abkühlt. Durch das Setzen zusätzlicher Gewächse kann man hier sowohl optisch als auch ökologisch eine Aufwertung erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2260 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den vom Gotheturm-Parkplatz aus kommend auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fußwegverbindung in der Stresemannallee (Westseite) zum Bahnhof „Louisa“ II

19.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2018, OA 216 entstanden aus Vorlage: OF 712/5 vom 04.01.2018 Betreff: Fußwegverbindung in der Stresemannallee (Westseite) zum Bahnhof "Louisa" II Vorgang: EA 29/17 OBR 5; ST 1631/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine direkte Wegeverbindung zwischen dem südlichen Ende der ausgebauten Stresemannallee und der Station "Louisa" entlang der Gleise herzustellen. Das Land Hessen beteiligt sich finanziell an der Modernisierung der Trambahnstation. Dabei sollte im Zuge des barrierefreien Ausbaus auch diese kundenfreundliche Verbindung verwirklicht werden. Falls der Magistrat, wie in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1631, mitgeteilt, keine eigenen Mittel zur Verfügung stellen kann oder will, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen, ob die Landesmittel auch für diesen Verbindungsweg bereitgestellt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat forderte mit seiner Etatanregung vom 10.03.2017, EA 29, eine direkte und kundenfreundliche Wegeverbindung auf der Westseite der Stresemannallee zur Trambahn- und S-Bahn-Station "Louisa". Der Magistrat argumentierte in seiner Stellungnahme, dass der vorhandene Gehweg auf der Ostseite ausreiche. Leider berücksichtigt er dabei nicht, dass es auf der Westseite eine größere Wohnsiedlung, Gewerbebetriebe und ein Jugendzentrum gibt. Bürger, die ihr Ziel westlich der Stresemannallee haben, müssen dreimal die Fahrbahnen (davon einmal ungesichert in der unübersichtlichen Kurve) und zweimal die Gleise queren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 29 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1631 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 160 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 216 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2337, 18. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.02.2018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fußgängerüberweges über die Stresemannallee zur Trambahnhaltestelle

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 04.01.2018 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberweges über die Stresemannallee zur Trambahnhaltestelle Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich zwischen den zwei Fußgängerüberwegen über die Mörfelder Landstraße und über die Stresemannallee zur Trambahnhaltestelle gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Der Weg zwischen den Fußgängerüberwegen im Kurvenbereich Mörfelder Landstraße stadteinwärts und Stresemannallee Richtung Süden ist regelmäßig bis zur Bordsteinkante zugeparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 729 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg, der entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verläuft, an Mainradweg anbinden und besser kennzeichnen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2609 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 10.12.2017 Betreff: Fahrradweg, der entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verläuft, an Mainradweg anbinden und besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, 1. d en entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verlaufenden Fahrradweg an den entlang des Mains verlaufenden Fahrradweg anzubinden und 2. den Fahrradweg im Bereich zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße besser zu kennzeichnen. Begründung: Derzeit besteht keine Verbindung zwischen dem entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verlaufenden Fahrradweg und dem entlang des Mains verlaufenden Fahrradweg. Viele aus der Innenstadt kommende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer biegen an dieser Stelle von dem aus der Innenstadt kommenden Fahrradweg auf den Theodor-Stern-Kai in Richtung Niederrad ab. In den ersten hundert Metern des Theodor-Stern-Kais ist jedoch kein Fahrradweg ausgewiesen. Weiterhin ist die Kennzeichnung des Fahrradwegs zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße verbesserungsbedürftig. Es ist zwar eine Trennung von Fahrrad- und Fußgängerweg ausgewiesen, eine Kennzeichnung mittels Trennlinie fehlt aber. Auch wären weitere Kennzeichnungen durch Fahrradzeichen bzw. Nachzeichnung der bestehenden auf dem Streckenabschnitt zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße sinnvoll. Blick vom Theodor-Stern-Kai in Richtung Gartenstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 725 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Beschilderung Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee

30.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 709/5 Betreff: Überprüfung der Beschilderung Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße und Stresemannallee (B 44) auf Eindeutigkeit und Unmissverständlichkeit hin zu überprüfen. Begründung: Verkehrsteilnehmer beklagen die unübersichtliche Ausschilderung in diesem Bereich. Dies würde zu unangenehmen und gefährlichen Verkehrssituationen führen. Auch hätte dies rücksichtsloses Fahren zur Folge, wenn beispielsweise Autofahrer, die sich falsch eingeordnet haben, dies ohne große Umwege korrigieren wollen - um Beispiel durch das Überfahren durchgezogener Linien, Zurücksetzen, Schneiden von Zweiradfahrern etc. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 709/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Gablonzer Straße

29.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2017, OF 676/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Gablonzer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Sanierung der Gablonzer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Schlaglöcher auf der Gablonzer Straße teilweise so tief sind, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Nachdem die Oberfläche nun instand gesetzt worden ist, ist es wünschenswert, dass die Oberfläche der Gablonzer Straße saniert wird. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 22 2018 Die Vorlage OF 676/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2433 entstanden aus Vorlage: OF 655/5 vom 08.11.2017 Betreff: Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee (B 44) auf Eindeutigkeit und Unmissverständlichkeit hin zu überprüfen. Begründung: Verkehrsteilnehmer beklagen die unübersichtliche Ausschilderung in diesem Bereich. Dies würde zu unangenehmen und gefährlichen Verkehrssituationen führen. Auch hätte dies rücksichtsloses Fahren zur Folge, wenn beispielsweise Autofahrer, die sich falsch eingeordnet haben, dies ohne große Umwege korrigieren wollen - zum Beispiel durch das Überfahren durchgezogener Linien, Zurücksetzen, Schneiden von Zweiradfahrern et cetera. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 129 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee verhindern II

24.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2431 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 02.11.2017 Betreff: Parken auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee verhindern II Vorgang: OM 1891/17 OBR 5; ST 1848/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/ Stresemannallee besser und ansehnlich gegen Wildparker zu schützen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 23.06.2017, OM 1891, darum gebeten, die auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stesemannallee gelegene Blumenwiese durch Installation einer doppelten Aufkantung gegen dort unerlaubt parkende Autos zu schützen. Dies hat der Magistrat ohne Nennung eines Grundes in seiner Stellungnahme vom 18.09.2017, ST 1848, abgelehnt. Der Ortsbeirat hält es zum Schutz der Blumenwiese als auch zur Ansehnlichkeit des Platzes für erforderlich, dass die Verkehrsinsel vor unerlaubt parkenden Autos geschützt wird. Die derzeit vereinzelt in die Erde geschlagenen Holzpflöcke stellen hier nur einen unzureichenden Schutz dar und tragen zudem zur Verunstaltung der Fläche bei. Insofern wird der Magistrat gebeten, sofern dieser eine doppelte Aufkantung weiterhin ablehnt, Alternativen hierzu zu finden und auszuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1891 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 379 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 523/5 vom 16.06.2017 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Kraftfahrzeugf ahrer im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg zu schaffen. Begründung: In dem oben genannten Abschnitt kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer, die diesen als Schleichweg benutzen. Die Straße ist jedoch hier ausgesprochen eng. Zudem wird sie von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt, die immer wieder konkreten Gefährdungen hierdurch ausgeliefert sind. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird meistens nicht eingehalten. Da eine ständige Verkehrsüberwachung durch Polizeibehörden nicht möglich ist, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. So wäre beispielsweise zu überlegen, ob im Verlauf der Straße Bodenschwellen angebracht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 383 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 einhalten im Letzten Hasenpfad

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 609/5 vom 17.10.2017 Betreff: Tempo 30 einhalten im Letzten Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, im unteren nördlichen Teil des Letzten Hasenpfads Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Tempo-30-Regelung sicherzustellen. Innerhalb des nächsten halben Jahres soll an zwei Terminen, je außerhalb der Schulferien, wochentags geblitzt werden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Begründung: Anwohner berichten, dass viele Autofahrer den Letzten Hasenpfad als Abkürzung benutzen, um aus Neu-Isenburg oder Darmstadt kommend nach Frankfurt zu fahren. Die zunehmende Lärm- und Abgasbelastung ist deutlich spürbar. Was Anwohner aber besonders besorgt ist, dass es immer häufiger Autofahrer gibt, die mit erhöhtem Tempo entweder die Straße hinauf- oder herunterfahren. Das Tempolimit beträgt 30 km/h. Daran halten sich die meisten Leute aber leider nicht. Auch auf dem Zebrastreifen an der Einmündung zum Ziegelhüttenweg geschieht es häufiger, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Auch im Interesse der hier ansässigen Kinder und alten Menschen ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Wohnstraße nicht von Leuten als Rennstrecke genutzt wird, denen es scheinbar nicht bewusst ist, welche Gefahr sie darstellen oder denen ihre persönlichen Motive schnell zu fahren wichtiger sind als die Sicherheit ihres Umfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 371 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad

19.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 612/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mit geeigneten Maßnahmen der Gefahr entgegenzuwirken, dass in der Straße "Letzter Hasenpfad" Kraftfahrzeuge unter Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, dass etwa alle 6 - 8 Wochen in der Staße "Letzter Hasenpfad" die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Radarkontrollen überwacht wird und Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" immer häufiger mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Obwohl das Tempolimit dort 30 km/h beträgt, halten sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht daran. Immer wieder wird mit 50 km/h und auch deutlich mehr gefahren, was dazu führt, dass Fußgänger sich häufig bedrängt oder genötigt fühlen, vom Gehsteig zurückzuweichen bzw. im Bedarfsfall besonders rasch die Straße überqueren zu müssen, weil Fahrzeuge mit überhöhtem Tempo unterwegs sind. Wegen überhöhter Geschwindigkeit wird sogar der Zebrastreifen an der Einmündung Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg zum Gefahrenpunkt, weil es dort häufig vorkommt, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Wiederholte Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung mit Bußgeldern bzw. Ordnungsstrafen sind ein probates Mittel, um Temposünder zu angemessener Fahrweise zu erziehen. Das zeigen die Erfahrungen in Straßen, in denen dies praktiziert wird Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 612/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 30.08.2017 Betreff: Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges Der Magistrat wird gebeten, das nicht asphaltierte Stück von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges (siehe Schild auf dem Foto) so herzurichten, dass dieses Wegestück gefahrlos genutzt werden kann, am besten wäre hier eine Asphaltierung. Begründung: Auf diesem kleinen Abschnitt des Weges befinden sich 15 mehr oder weniger große Löcher (siehe Foto). Diese Beschädigungen sind sicher durch die häufige Benutzung durch Autos, die zum Parkplatz des Sportplatzes fahren, entstanden. Diese Löcher sind aber eine Gefahr für Radfahrer und vor allen Dingen für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2358 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflege der Fläche vor dem REWE City in der Stresemannallee

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2145 entstanden aus Vorlage: OF 556/5 vom 29.08.2017 Betreff: Pflege der Fläche vor dem REWE City in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, für die Pflege der Fläche vor dem REWE City entlang der Stresemannallee zwischen der Oskar-Sommer-Straße und den Bahngleisen Sorge zu tragen. Falls die Fläche sich in öffentlicher Hand befindet, muss eine regelmäßige Reinigung beauftragt werden. Abfalleimer müssen aufgestellt werden. Falls die Fläche sich in Privatbesitz befindet, muss der Eigentümer herangezogen und zur regelmäßigen Instandhaltung aufgefordert werden. Begründung: Anwohner beklagen die Verwahrlosung und Verschmutzung der Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2360 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausschilderung des Fahrradwegs Sachsenhausen - Langener Waldsee

15.09.2017 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2149 entstanden aus Vorlage: OF 560/5 vom 31.08.2017 Betreff: Ausschilderung des Fahrradwegs Sachsenhausen - Langener Waldsee Der Magistrat wird aufgefordert, die ordnungsgemäße Ausschilderung für den Fahrradweg von Sachsenhausen zum Langener Waldsee im Bereich Stresemannallee/Bahnhof "Louisa" zu überprüfen. Begründung: Die Ausschilderung des Fahrradweges zum Langener Waldsee ist in diesem Bereich unübersichtlich und führt bei Radfahrern zu Orientierungsschwierigkeiten. Am Kreisel Mörfelder Landstraße/Stresemannallee weist ein Schild richtigerweise in die Stresemannallee. Allerdings wird nicht darauf hingewiesen, dass man auf der linken Seite fahren muss. Der Weg auf der rechten Seite endet im Nichts. An der Straßenbahnhaltestelle "Louisa" gibt es ein weiteres Schild. Hier verliert sich aber die Spur des vorgesehenen Weges. Dem Radfahrer wird nicht deutlich, wo er weiter langfahren muss. Weitere Schilder sind nicht auffindbar. Erst im Stadtwald selbst befinden sich dann weitere Hinweisschilder. Hier sollte eine Überprüfung in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2466 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141 entstanden aus Vorlage: OF 549/5 vom 27.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 4743/15 OBR 5; ST 373/16 Der Magistrat wird gebeten, im Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen zwischen der Einmündung der Oppenheimer Landstraße in den Ziegelhüttenweg und dem Bahnübergang schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und ggf. sicherzu stellen, dass die Verkehrsregel "rechts vor links" im Ziegelhüttenweg im Bereich der Einmündung Lamboystraße vollumfänglich eingehalten wird. Begründung: Anwohner haben sich darüber beschwert, dass die seit rund zwei Jahren im Ziegelhüttenweg eingerichtete Tempo-30-Zone insbesondere in diesem Bereich von den Autofahrern zu wenig beachtet wird. Da in diesem Bereich viele Familien mit Kindern wohnen und dort auch die Krabbelstube Benjamin der Diakonie angesiedelt ist, stellen diese Geschwindigkeitsübertretungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar und führen auch zu vermeidbaren Belästigungen durch Verkehrslärm. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373, zugesagte vorfahrtsregelnde Beschilderung ist bis heute im Ziegelhüttenweg/Ecke Lamboystraße nicht aufgestellt worden, was zu erheblichem Unmut bei den Anliegern geführt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4743 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2523 Antrag vom 17.07.2018, OF 910/5 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3475 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewohnerparken im Bereich Wormser Straße/Niersteiner Straße und Walldorfer Straße

31.08.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2017, OF 561/5 Betreff: Bewohnerparken im Bereich Wormser Straße/Niersteiner Straße und Walldorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, Anwohnerparken im Bereich Wormser Straße/ Niersteiner Straße und Walldorfer Straße einzuführen. Begründung: Der umfangreiche Neubau im Ziegelhüttenweg 27 hat zu einer spürbaren Verschlechterung der Parksituation in oben genannten Straßen geführt. Diese wird sich durch den bereits begonnenen Bau von 220 Mikro-Appartements im Ziegelhüttenweg noch mehr verschlechtern. Anwohner finden schon jetzt kaum einen Parkplatz, wenn sie von der Arbeit heimkommen. Anwohnerparken kann die Parkplatzprobleme sicherlich nicht ganz aus der Welt schaffen, würde den Anwohnern im genannten Bereich jedoch sicherlich helfen und einen Fortschritt gegenüber der jetzigen Situation darfstellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 561/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parksituation Ziegelhüttenweg

26.08.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2017, OF 548/5 Betreff: Parksituation Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wer Eigentümer des unbefestigten Weges entlang des Ziegelhüttenwegs ist und ob auf diesem geparkt werden darf. Begründung: Derzeit ist unklar, ob der Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main oder des angrenzenden Kleingartenvereins steht. Außerdem ist unklar, ob auf diesem Weg geparkt werden darf. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 590 2017 Die Vorlage OF 548/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schrägparken an der Mörfelder Landstraße

31.07.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 520/5 Betreff: Schrägparken an der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, das Schrägparken von PKW im Bereich zwischen der Mörfelder Landstraße 134 bis zur Einmündung der Stresemannallee (in diesem Bereich ohnehin nicht gestattet) durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt bei den zuständigen Behörden der Stadt Frankfurt über verbotswidriges Schrägparken beschwert, da dadurch die Nutzungsbreite des Fußweges unzumutbar eingeschränkt wird. Durch das Aufstellen von Pollern oder ähnlichen Sperren ließe sich dieses Problem wohl am ehesten in den Griff bekommen. Auch vermehrte Kontrollen könnten hilfreich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 520/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 520/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 entstanden aus Vorlage: OF 435/5 vom 02.05.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald Der Magistrat wird gebeten, die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Begründung: Der Ortsbeirat ist verwundert über die Installation einer Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh. In der Vergangenheit war eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten Pkw-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig. Ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot ist dem Ortsbeirat nicht bekannt. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Personen mit Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche der Gablonzer Straße

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 489/5 vom 04.06.2017 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche der Gablonzer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche der Gablonzer Straße derart instand zu setzen, dass die Schlaglöcher auf der Fahrbahn verschwinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Schlaglöcher auf der Gablonzer Straße teilweise so tief sind, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche der Gablonzer Straße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1940 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blumenvielfalt auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee schaffen

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1890 entstanden aus Vorlage: OF 490/5 vom 02.06.2017 Betreff: Blumenvielfalt auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, die Blumenwiese auf der Verkehrsinsel Mörfelder Landstraße/Stresemannallee durch Aussäen bzw. Anpflanzen noch nicht vorhandener Arten (z. B. Mohn-, Ko rn- und Glockenblumen sowie Ginster) zu ergänzen. Begründung: Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des BUND Kreisverband Frankfurt, ist es möglich, durch Anpflanzen bzw. Aussäen von z. B. Mohn-, Korn- und Glockenblumen sowie Ginster eine, auch für nicht Fachleute, optische Vielfalt von Blumen zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2045 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee verhindern

23.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1891 entstanden aus Vorlage: OF 491/5 vom 02.06.2017 Betreff: Parken auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, um die Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee eine "Doppelte Aufkantung" anzubringen. Begründung: Die Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stesemannallee ist als Blumenwiese ausgewiesen. Immer wieder kommt es vor, dass dort Autos unerlaubt parken. Um dies zu verhindern ist es nötig, diese mit einer "Doppelten Aufkantung" zu schützen. Außerdem ist eine solche Umrandung ein sauberer Abschluss zur Fahrbahn hin, sodass die Pflanzen nicht auf die Straße kippen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1848 Antrag vom 02.11.2017, OF 653/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2431 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation in der Grünanlage hinter der Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße 210, 212

19.05.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1640 entstanden aus Vorlage: OF 434/5 vom 03.05.2017 Betreff: Situation in der Grünanlage hinter der Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße 210, 212 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Grünanlage zwischen der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. und den Plätzen des Tennisclub Schwarz-Weiß e. V. zwischen der Mörfelder Landstraße, dem Riedhofweg und der Stresemannallee verstärkt zu Fällen von Belästigung, Lärmbelästigung und Vandalismus gekommen ist. Wenn dies zutrifft, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, was in der Vergangenheit bereits gegen derartige Vorkommnisse unternommen wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Vorschläge gebeten, die einer Erhöhung der Sicherheit der Bewohner der Seniorenwohnanlage dienlich sind, zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung des Geländes, häufigere Kontrollen der Stadtpolizei u. Ä. Begründung: Bewohner der Seniorenwohnanlage klagen über Lärmbelästigung und Pöbeleien in dem genannten Areal. Auch habe es Fälle von Vandalismus und Drogenhandel gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1680 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherung Schulweg zur Riedhofschule (Rotlichtverstöße)

19.05.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1650 entstanden aus Vorlage: OF 449/5 vom 02.05.2017 Betreff: Verkehrssicherung Schulweg zur Riedhofschule (Rotlichtverstöße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Rotphasen der Ampel auf der Kennedyallee an der Ecke Stresemannallee eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sollte die Häufigkeit von Rotlichtverstößen, insbesondere zu Schulbeginn, geprüft werden. Begründung: Die Kennedyallee ist eine große Einfallstraße im Süden Frankfurts und gerade im Berufsverkehr stark befahren. Andererseits ist die Ampel an der Kreuzung zur Stresemannallee ein wichtiger Übergang für Kinder auf dem Schulweg zur Riedhofschule und als Ampel für Menschen mit Sehbehinderung ausgelegt. In diesem Zusammenhang wurde von Elternvertretern der Riedhofschule festgestellt, dass gerade im Berufsverkehr, damit insbesondere für den Schulweg zur Schule bedeutsam, häufiger Rotlichtverstöße festzustellen sind. Gerade bei größeren Einfallstraßen geht das teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit einher und führt damit zu einer erhöhten Gefährdung an dieser Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1509 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern

03.05.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg auf der rechten Seite stadtauswärts vor dem Zugang zum Gleisgelände

29.04.2017 · Aktualisiert: 30.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 451/5 Betreff: Sanierung des letzten Teilstückes Ziegelhüttenweg auf der rechten Seite stadtauswärts vor dem Zugang zum Gleisgelände Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürgersteig im letzten Stück des Ziegelhüttenweges am Zugang zu dem Gleisgelände stadtauswärts saniert wird. Begründung: Etwa die letzten vier Meter des Bürgersteiges, der Zugang zu dem Gleisgelände hat, sind seit Jahren in einem unzumutbaren Zustand. Zerbröckelnder Alphalt, große Löcher und Schieflage machen es den Anwohnern der Kisselsiedlung, die täglich vom Ärztehaus, von den Supermärkten HIT und Aldi ihre Wohnungen erreichen müssen, das Begehen sehr schwer. Vor allem ältere Menschen mit Rollatoren und Mütter mit Kinderwagen weichen deshalb auf die Fahrbahn aus, was ein zusätzlicher Gefahrenherd ist. Es handelt sich um etwa 4 Meter, die unbedingt zu sanieren sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 451/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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