Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM
5294 entstanden aus Vorlage:
OF 1432/5 vom
07.10.2019 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der
Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu
ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der
o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank)
nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamtprotokolle vom 30.08.2019
und 31.08.2019). Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft
gebeten, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor
fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben
sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der
Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch,
Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5).
Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und
verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxidbelastung, Lärmbelästigung,
Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit
des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend
geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar
wieder - zwar mit neuer Abluftanlage, allerdings sofort wieder mit genau den
gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn
genötigt, zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die
Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden
und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern) ein
starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft
zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage
Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen.
Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der
Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und
belästigt. Die Situation ist also mitnichten
verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der
Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.02.2020, ST 357
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5
am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0