Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM
4090 entstanden aus
Vorlage: OF 1110/5 vom
29.12.2018 Betreff: Pflasterung des Bürgersteigs an der
Mörfelder Landstraße (II) Vorgang: OM 946/16 OBR 5; ST 516/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflasterung des
Bürgersteiges mit "Edalith" 1. auf Höhe Mörfelder Landstraße Nr. 199-201 bis
Nr. 203-205; 2. auf
Höhe des Hauses Mörfelder Landsraße Nr. 179b, unmittelbar vor dem Gebäude
des Lebenshilfe e. V.; 3. unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der
Mörfelder Landstraße Nr. 175 umgehend zu veranlassen, so wie es in der
Stellungnahme des Magistrats ST 516 bereits für den Sommer 2017 zugesagt
wurde. Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der
Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist
der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Diesem Zustand muss umgehend
Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter
Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehhilfen wie
Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei
entsprechender Witterungslage besonders. In der aus der Anregung OM 946 resultierenden
Stellungnahme des Magistrats ST 516 wurde ausgeführt, dass "im Zuge der im
Jahr 2011 durchgeführten Gehwegsanierung im Bereich der
Mörfelder Landstraße von Stresemannallee bis zur Breslauer Straße (...)
diese Stellen nicht gepflastert werden (konnten), da die direkt darunter
liegenden Baumwurzeln dies nicht zulassen. (...) Im Sommer 2017 werden die
unbefestigten Bereiche mit dem mittlerweile etablierten ‚Edalith' versehen
(...)". Diese Aufbringung von "Edalith" ist
an den genannten Stellen bislang noch immer nicht erfolgt (siehe Abbildungen)
und sollte umgehend nachgeholt werden. Es braucht nicht betont zu werden, dass
die Nichteinhaltung gemachter Zusagen durch den Magistrat geeignet ist, das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit einer
demokratisch verfassten Kommunalverwaltung zu schwächen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2016, OM 946
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2017, ST 516
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 764
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 9