Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM
4996 entstanden aus Vorlage:
OF 1321/5 vom
30.07.2019 Betreff: Den Einzelhandel am Riedhofkreisel durch das
neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt stärken
Der Magistrat wird
aufgefordert, die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels rund um den
Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße/Stresemannallee (Riedhofkreisel) zu
bewahren und zu stärken, und nicht etwa durch die Ausweitung der Kapazitäten in
der weiteren Nachbarschaft zu schwächen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, im noch zu
beschließenden neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Funktion dieses und
ähnlicher Nahversorgungsbereiche für den sozialen Zusammenhalt der benachbarten
Wohnsiedlungen anzuerkennen und durch geeignete Maßnahmen der Wirtschafts- und
Standortförderung proaktiv zu stärken. Begründung: Ende 2016 wurden dem Ortsbeirat 5 vom beauftragten
Gutachterbüro Junker + Kruse
die gemeinsam mit Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung erarbeiteten
Vorschläge für die Weiterentwicklung des Frankfurter Einzelhandelskonzepts
vorgestellt. Bislang ist ein solches Konzept jedoch nicht vom Magistrat oder
vom Stadtparlament diskutiert bzw. abgestimmt worden. Schon damals wurde im
Ortsbeirat 5 moniert, dass eine einseitige, von großen Lebensmittelmärkten und
Einkaufszentren geprägte Einzelhandelsstruktur dem kleinen und spezialisierten
Einzelhandel wenig zuträglich ist. In Zeiten des ausufernden Internethandels und den
damit einhergehenden schädlichen Folgen für das Klima durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen sind derartige kleinteilige, für mehrere Tausend Bewohner
fußläufig gut zu erreichende Einzelhandelsstrukturen, wie sie am Riedhofkreisel
durchaus noch vorzufinden sind, von großer Bedeutung, weit über den
wirtschaftlichen Aspekt hinaus. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass ein
umfassendes Nahversorgungsangebot in unmittelbarer Nachbarschaft den sozialen
Zusammenhalt im direkten Wohnumfeld zu stärken vermag. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2020, ST 5 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31