Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen:
- In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum?
- Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf. nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird es hierfür eine angemessene Mietminderung geben?
- Die Nassauische Heimstätte hat ihren Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen Wohneinheiten?
- Zugesichert wurde in diesem Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten adäquat ersetzt werden?
- In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom 04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte: Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird?
- Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet, dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um deren Beantwortung jetzt gebeten wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.07.2019,
OF 1319/5 Betreff: Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in
der Fritz-Kissel-Siedlung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat
der Stadt Frankfurt hinsichtlich der geplanten Nachverdichtung in der
Fritz-Kissel-Siedlung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In der Fitz-Kissel-Siedlung haben sowohl die
Nassauische Heimstätte, die Vonovia als auch die GWH Wohnungsgesellschaft mbH
Hessen Wohnungen. Es wurden allerdings lediglich die Mieter der Nassauischen
Heimstätte und der Vonovia über die anstehenden Pläne zur "verträglichen
Innenentwicklung der Fritz-Kissel-Siedlung" informiert. Auch aus der
Presseberichterstattung lässt sich eine Beteiligung der GWH
Wohnungsgesellschaft mbH Hessen an diesem Projekt nicht entnehmen. Warum?
2. Zumindest die Nassauische Heimstätte hat die ggf.
nach erfolgreicher statischer Untersuchung zur Aufstockung vorgesehenen Gebäude
benannt und deren Mieter schriftlich über diese Absicht informiert. Es handelt
sich um Gebäude in der Breslauer Straße, der Mörfelder Landstraße und dem
Ziegelhüttenweg. In diesen Häusern haben die Mieter*innen auch Dachkammern
gemietet. Fallen diese bei einer Aufstockung der Gebäude weg und wenn ja, wird
es hierfür eine angemessene Mietminderung geben? 3. Die Nassauische Heimstätte hat ihren
Bestandsmietern schriftlich zugesagt, dass es im Zuge der Aufstockung zu
keinerlei Mieterhöhungen kommt. Trifft dies auch für die Mieter der Vonovia AG
zu? Nach welchen Kriterien orientieren sich die Mieten für die neu geschaffenen
Wohneinheiten? 4. Zugesichert wurde in diesem
Zusammenhang "ein Mobilitätskonzept für das Quartier mit dem Ziel, die
Freiräume zwischen den Häusern zu schonen und gleichzeitig den Parkdruck
nachhaltig zu verringern." Bedeutet der Begriff "schonen", dass alle bisherigen
Grünflächen und Anpflanzungen erhalten bleiben bzw. nach Abschluss der
Bauarbeiten adäquat ersetzt werden? 5. In dem Anschreiben der Nassauischen Heimstätte vom
04.06.2019 an die betroffenen Mieter ist die Rede davon, dass die Mieter*innen
durch die geplanten Arbeiten in ihrem Alltagsleben möglichst wenig
beeinträchtigt werden. Da dies insbesondere für die Mieter der oberen
Stockwerke, insbesondere bei älteren Mieter*innen kaum möglich sein dürfte:
Besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung bis
zum Abschluss der Bauarbeiten, wenn dieser Wunsch geäußert wird? 6. Eine Aufstockung der genannten Gebäude bedeutet,
dass diese nunmehr mindestens vier Obergeschosse haben werden. Ist bei den
anstehenden Planungen an den Einbau von Fahrstühlen gedacht, was insbesondere
für ältere und mobilitätseingeschränkte Mieter*innen eine Voraussetzung für den
Bezug/Verbleib in den oberen Stockwerken sein wird? Begründung: Anfang Juni 2019 wurden die betroffenen Mieter
schriftlich und auch öffentlich durch die Tagespresse über die beabsichtigte
Aufstockung von Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und der
Vonovia AG in der Fritz-Kissel-Siedlung informiert. Dies hat seitens der
betroffenen Mieterschaft natürlich zu Nachfragen an den Ortsbeirat geführt, um
deren Beantwortung jetzt gebeten wird. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1398 2019
Die Vorlage OF 1319/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme