Meine Nachbarschaft: Im Bruch
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1229/1 Betreff: Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen einer Baustelle eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee in geeigneter Weise in eine dauerhafte Verkehrsregelung übergehen zu lassen. Zusätzlich sind Maßnahmen ergreifen zu lassen (verschwengte Parkplätze), die ein langsames Fahren in der Straße erforderlich machen. Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern beklagte Situation und chaotische Zustände haben sich deutlich gebessert. Offensichtlich liegt es an der für die Baustelle eingerichteten Einbahnstraßenreglung. Diese sollte daher dauerhaft beibehalten werden, allerdings müssen Vorkehrungen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBegrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5812 entstanden aus Vorlage: OF 1231/6 vom 03.02.2020 Betreff: Begrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied Der Magistrat wird gebeten, das Gleisbett der derzeit von der Straßenbahnlinie 11 genutzten Trasse zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied zu begrünen. Begründung: Das Gleisbett als Grünstreifen würde eine Aufwertung der Mainzer Landstraße und der neuen Bebauung darstellen. Weiterhin würde dieser gut in das Straßenbild passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14
Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5800 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 30.01.2020 Betreff: Nied: Radverkehrsführung über die Nidda (Wörthspitze) Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr entlang des Mains nicht ausschließlich zum "Gaasebrickelsche", sondern auch zur nahe liegenden Niddabrücke (Mainzer Landstraße) zu führen. Dazu müssen die Radwegweiser und die Radrouten entsprechend geändert werden. Die neue Radwegführung sollte möglichst einen Hinweis auf die Engstelle "Gaasebrickelsche" enthalten. Eine Ausschilderung dieser Umleitung für Lasten- und mehrspurige Liegeräder direkt am "Gaasebrickelsche" sollte für die Fahrtrichtung Nied und Griesheim in Höhe Amtsgasse/Seilerbahn stehen. Für Radfahrer, die aus Nied bzw. Griesheim kommen und nach Höchst weiterfahren möchten, sollte jedoch bereits in Höhe des Spielplatzes Wörthspitze und der Aussichtsplattform auf die Wegführung über die Mainzer Landstraße hingewiesen werden. An der Brücke selbst ist ein Hinweis auf die Umfahrung anzubringen, um den Fahrern sperriger Räder eine Alternative zum Schwimmen zu geben, auch wenn dies ein Zurückradeln bis zum Abzweig bedeutet. In diesem Zusammenhang muss auch die Benutzung des Radweges auf der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) in beide Fahrtrichtungen gut erkennbar freigegeben werden. Die Ausschilderung könnte analog zur Lösung auf der Friedensbrücke umgesetzt werden. Begründung: Der Radfahrverkehr nimmt im gesamten Stadtgebiet deutlich zu. Diese Entwicklung wird begrüßenswerterweise durch den Magistrat gefördert. Seit Langem ist die Problemstelle "Gaasebrickelsche" an der Wörthspitze bekannt. Das schützenswerte historische Bauwerk wird bei schönem Wetter stark frequentiert. Durch das Ausschildern einer alternativen Route ist eine Abnahme des Radverkehrs an dieser Engstelle zu erwarten. Für größere Räder (z. B. Liege- oder Lastenräder) stellt das Drängelgitter eine im Extremfall unüberwindbare Hürde dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der „kleinen Mainzer Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1225/6 vom 03.02.2020 Betreff: Rücknahme der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, insbesondere in der Schmidtbornstraße und auch in der Oeserstraße. Zudem verleitet die derzeitige Einrichtung die Verkehrsteilnehmer, verkehrswidrig in die Kehreinstraße entgegen der Einbahnstraße zu fahren, um auf den Weg in Richtung Luthmerstraße und Saalbau Nied zu gelangen, anstatt erneut den Weg über die Kreuzung an der Kirche durch Alt-Nied und über die Schmidtbornstraße zu fahren. Die derzeitige Einbahnstraßenregelung erhöht das Verkehrsaufkommen in der Schmidtbornstraße, welche im Bereich zwischen Alt-Nied und Sauerstraße sehr schmal und gut beparkt ist. Anwohner der unteren Spielmannstraße müssen, um in die Oeserstraße zu gelangen, entweder in der Straße wenden oder über die Mainzer Landstraße und durch Alt-Nied fahren, um in die Oeserstraße zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Antrag vom 23.08.2021, OF 143/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 Aktenzeichen: 32 1
Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1185/1 vom 25.01.2020 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europa-Allee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird auch von Autofahrern als Abkürzung genommen, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres Queren der Eppenhainer Straße möglich sein, vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist, und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 Aktenzeichen: 32 0
Radstreifen Mainzer Landstraße symbolfrei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1187/1 vom 26.01.2020 Betreff: Radstreifen Mainzer Landstraße symbolfrei Der Magistrat wird aufgefordert, auf den farbigen Radstreifen in der Mainzer Landstraße auch weiße Fahrradsymbole anbringen zu lassen. Begründung: Dies dient dem besseren Schutz des Radverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 819 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Neue Chance für ein Gymnasium in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 05.01.2020 Betreff: Nied: Neue Chance für ein Gymnasium in Nied Der Wunsch nach einem Gymnasium in Nied besteht schon sehr lange. Im Jahr 2015 wurde durch die damalige Bildungsdezernentin Sarah Sorge der Plan vorgestellt, an der Mainzer Landstraße ein Gymnasium zu errichten. Diese Pläne scheiterten jedoch daran, dass aufgrund der Nähe zum Industriepark Griesheim (Seveso-Richtlinie) ein Sicherheitsabstand eingehalten werden musste, in dem kein Neubau einer Schule möglich war. Nachdem nun aber im Sommer 2019 der letzte Chemiebetrieb im Industriepark Griesheim stillgelegt wurde und im Dezember 2019 schließlich beschlossen wurde, den Standort in einen Gewerbepark weiterzuentwickeln, ist dieses Hindernis beseitigt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Planungen für ein Gymnasium in Nied am ursprünglich vorgesehenen Standort nun schnell voranzutreiben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die Pläne für ein Gymnasium in Nied am Standort an der Mainzer Landstraße wieder aufzugreifen und so bald wie möglich umzusetzen. Begründung: Gelände, das für Schulneubau geeignet ist, ist in Frankfurt sehr rar. Überall in der Stadt wird händeringend nach geeigneten Standorten gesucht. Das Gelände in Nied ist verkehrlich gut erschlossen, es ist bereits als Schulstandort in den entsprechenden Plänen vorgesehen, möglicherweise kann man, was genauere Planungen angeht, sogar schon auf die Pläne von 2015 zurückgreifen. Man bräuchte die Nieder Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf den umständlichen Weg zum Gymnasium am Rebstock schicken. Bedarf für Schulplätze am Gymnasium am Rebstock gibt es auch in Bereichen, die näher am Rebstock liegen. Es spricht also alles dafür, die Chance schnell am Schopf zu ergreifen und den Nieder Kindern endlich den Besuch eines Gymnasiums in ihrem Stadtteil zu ermöglichen. Dies würde die von einigen als benachteiligt dargestellten Stadtteile Nied wie auch das benachbarte Griesheim erkennbar aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Antrag vom 21.02.2023, OF 710/6 Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 632 Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Auskunftsersuchen vom 16.04.2024, V 924 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 34
Ladezone Mainzer Landstraße Ecke Platz der Republik
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2020, OF 1186/1 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Ecke Platz der Republik Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit unbeschränkten Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße Höhe Hausnummer 73 ab Platz der Republik bis zur Hausnummer 65 als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Haltverbot und Lieferverkehr frei, auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Fahrradfahrer*innen, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1186/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 6 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1186/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Zahl "65" durch die Zahl "69" ersetzt wird. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Antragstenor der Vorlage OF 1186/1 die Zahl "73" durch die Zahl "71" zu ersetzen. Beschluss: 1. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1186/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenWie weiter mit der Schwalbacher Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2019, OF 1147/1 Betreff: Wie weiter mit der Schwalbacher Straße? Die Situation in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee beschäftigt den Ortsbeirat schon lange. Der Verkehr auf der Schwalbacher muss fließen, um ein Ausweichen von Fahrzeugen auf parallel verlaufende reine Wohnstraßen zu vermeiden. Außerdem führen Staus in der Schwalbacher zu einem Rückstau auf die Mainzer Landstraße und hier zeitweise mit Behinderung des ÖPNV, da die Haltestelle der Straßenbahnlinien 11 und 21 direkt an der Kreuzung Mainzer/Schwalbacher gelegen ist. Die Schwalbacher ist die einzige Straße im Gallus, die - in Verbindung mit dem Kreuzungsbereich zur Frankenallee - so etwas wie einen Stadtteilmittelpunkt mit Gewerbe, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Reinigung, Ärzten und Gastronomie bildet. Auf diesem kurzen Teilstück der Schwalbacher Straße befinden sich aktuell sieben Gastronomiebetriebe, die im Sommer auf Gehwegen und Pkw-Stellplätzen Außengastronomie betreiben und z.T. zusätzlich Lieferservice über die einschlägigen Dienstleister anbieten. Anwohnerinnen und Anwohner der Schwalbacher sowie andere dort ansässige Gewerbe beklagen das Verhalten der Gäste der Gastronomiebetriebe in der Straße: Fahrzeuge werden (kürzer oder länger) in Einfahrten geparkt, Pkw stehen hinter der Außengastronomie auf der Fahrbahn, Fahrzeuge halten auf der Straße, damit Fahrer sich mit Gästen unterhalten können (ohne sich um die sich hinter ihnen bildenden Staus zu kümmern). Auf Ansprache reagieren die Fahrzeugführer i.d.R. aggressiv, Anwohnende, die in der Straße bekannt sind, sind bedroht worden. In mehreren Sitzungen des Präventionsrats haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Polizeidienststellen, Ortsbeirat und Quartiersmanagement um eine Lösung der Situation bemüht. Neben der Forderung nach höherer Überwachungsdichte wurden die Gastronomiebetreiber angeschrieben, eingeladen, angesprochen und in persönlichen Gesprächen darum gebeten, auf ihre Gäste so einzuwirken, dass Fahrzeuge ordentlich geparkt (evtl. auch einige Gehminuten entfernt) und nicht direkt vor den Lokalen wild im Straßenraum abgestellt werden. Ernüchterndes Fazit aller Bemühungen ist, dass die Gastronomen das Geschäft über die Außengastronomie gerne "mitnehmen", sich dabei aber rücksichtslos über die legitimen Interessen anderer hinwegsetzen. Diese Situation wird sich in 2020 dadurch verschärfen, dass mit dem Abriss des ehemaligen Sozialrathauses und dem neuen Bauvorhaben begonnen wird. Die Firma FBW Projektbau GmbH hat im Dez. 2019 mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen und als Bezugstermin das 4te Quartal 2021 für die Käufer angegeben. Es ist also davon auszugehen, dass mind. im Jahr 2020 die ganze Straßenbreite benötigt wird, da vermutlich Baustellenabsperrungen in den öffentlichen Raum reinragen, im Baustellenbereich sichere Fuß- und Radwegeführung hergestellt werden und auch Baufahrzeuge die Baustelle beliefern können müssen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. im Jahr 2020 die Genehmigung für Außengastronomie allen Gastronomen auf der Schwalbacher zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu versagen. 2. in diesem Jahr zu prüfen und zu berichten, wie sich ein Wegfall der Außengastronomie auf den Verkehrsfluss in der Straße auswirkt. 3. zu prüfen und zu berichten, unter welchen Auflagen einzelnen Betrieben Außengastronomie gestattet werden kann. Begründung: Bei den Beteiligten des Präventionsrat ist der Eindruck entstanden, dass allen Gastronomen in der Straße der Wille fehlt, ihre Gäste dazu anzuhalten, sich so zu verhalten, dass Anwohnende und andere Gewerbe nicht über das zu erwartende Maß hinaus belästigt werden. Da es sich nach allen Beobachtungen bei der Mehrzahl der Gastronomiebetriebe um solche mit einem sehr hohen Anteil an Stammpublikum handelt, könnte ein Inhaber hier durchaus eingreifen. Anwohnende und Vertreter*innen des Präventionsrats wünschen sich mit Entzug der Genehmigung zur Außenbewirtschaftung ein Signal an die Gastronomie, dass nicht alles geduldet wird. Grundsätzlich befürworten die Antragstellenden Außengastronomie und sind insbesondere dagegen, dass Außengastronomie zu Gunsten von Pkw-Stellflächen und zur Sicherstellung des Verkehrsflusses verboten wird. Hier stellt sich die Situation aber anders dar: 1. Den Gastronomiebetreibern muss deutlich werden, dass sie auf Einnahmen verzichten müssen, wenn sie und ihre Gäste sich nicht an Regeln halten. Wer etwas von der Gemeinschaft will - hier einen Teil des öffentlichen Raums - der muss sich an die Regeln dieser Gemeinschaft halten! Regelverstöße müssen Folgen haben. 2. Es muss verhindert werden, dass sich dauerhaft Ausweichverkehr in den angrenzenden reinen Wohnstraßen etabliert (wie es bereits in Ansätzen zu beobachten ist). 3. Häufig ist die Schadstoffbelastung der Schwalbacher mit ihrem relativ schmalen Straßenschnitt und der Blockrandbebauung mit mehrstöckigen Altbauten deutlich zu riechen. Ursache ist neben der allgemeinen Belastung durch die Mainzer Landstraße die Situation in der Schwalbacher selbst: insbesondere die Staus zu Spitzenzeiten sowie ganztägig meist mehrere Fahrzeuge, die mit laufenden Motoren auch über einen langen Zeitraum halten, weil deren Fahrer die Gastronomie nutzen oder weil die Fahrzeuginsassen mit einem der Gäste ein längeres Gespräch führen "müssen". 4. Die Verkehrssituation trägt auch nicht zu einer attraktiven Außengastronomie bei; die Gäste verzehren ihr Essen vor allem tagsüber in einer Abgaswolke und mit Lärm belastet. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1147/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen BFF und U.B. (= Annahme)
Partei: U.B.
Weiter lesenNied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 entstanden aus Vorlage: OF 1171/6 vom 10.11.2019 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Parken von Reisebussen im Halteverbot vor der Gaststätte "Der goldene Wok", Mainzer Landstraße 793, zu unterbinden. Begründung: Auf dem Gehweg vor dem Restaurant parken häufig Reisebusse, die dort offenbar auf ihre Reisegäste warten, die das Restaurant besuchen. Durch dort im Halteverbot parkende Busse müssen Fußgänger und Radfahrer auf die Mainzer Landstraße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Antrag vom 08.08.2022, OF 547/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2570 Aktenzeichen: 32 4
Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 1099/1 vom 11.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 256 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 658 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 503 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4986, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5331, 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 61 00
Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5459 entstanden aus Vorlage: OF 1125/1 vom 10.11.2019 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll befreit werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle angrenzenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der jeweilige Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten, wird der Magistrat aufge fordert, in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, das sich auf der Straße befindet, eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, sodass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen, und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 620 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 1180/6 Betreff: Griesheim: Welche Schule(n) werden auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, welche Schule(n) er auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 zu bauen beabsichtigt. Begründung: Die Magistratsvorlage M187 benennt ausdrücklich den steigenden Bedarf an Grundschulplätzen in Griesheim. Es werden aber auch dringend Flächen für weiterführende Schulen im Frankfurter Westen gesucht. Die Bevölkerung sollte baldmöglichst erfahren, wie es mit dem Grundstück weitergeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1486 2019 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchädlingsbekämpfung im Gallus durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 1076/1 vom 08.10.2019 Betreff: Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Mönchhofstraße sowie im Bereich der rechts und links befindlichen Wohnquartiere eine Schädlingsbekämpfung im Umfeld von Baustellen durchführen zu lassen, um den Rattenbefall in diesen Bereichen zu reduzieren. Begründung: Die Rattenpopulation in diesem Bereich hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, begünstigt insbesondere durch frei stehende Mülltonnen und die durch Baumaßnahmen erfolgte Verdrängung aus deren ursprünglichen Lebensräumen. Damit einhergeht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der dort lebenden Bevölkerung. Eine Schädlingsbekämpfung ist nach dem Infektionsschutzgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 318 Aktenzeichen: 32 0
Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5353 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 14.10.2019 Betreff: Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbahnlinienweg auf der Rebstöcker Straße zweigleisig auszubauen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 14 wird aktuell zwischen der Haltestelle "Ordnungsamt" und der Endhaltestelle "Gustavsburgplatz" eingleisig geführt. Zukünftig soll die Straßenbahnlinie 14 bis zur Mönchhofstraße weitergeführt werden. Durch Verspätungen kann es dann bei den Fahrten stadteinwärts zu Rückstau auf der Mainzer Landstraße kommen, da die Strecke zwischen Mönchhofstraße und der Abzweigung zum Gustavsburgplatz auch von den Straßenbahnlinien 11 und 21 genutzt wird. Die Auslastung auf diesem Streckenabschnitt ist bereits heute hoch. Unnötige Verspätungen durch Rückstaus sollen vermieden werden, um die Zuverlässigkeit und Attraktivität des ÖPNV zu stärken. Die Rebstöcker Straße ist breit genug, um ein zweites Gleis zu verlegen. Die Straße ist bereits heute in voller Breite asphaltiert, sodass keine weitere Versiegelung von Böden erforderlich wird. Die Probleme einer eingleisigen Streckenführung können heute schon bei der Straßenbahnlinie 16 beobachtet werden, die regelmäßig stadtauswärts im Rückstau steht, da die Straßenbahnlinie 17 auf einen entgegenkommenden Zug warten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 281 Aktenzeichen: 92 14
Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 entstanden aus Vorlage: OF 1135/6 vom 06.10.2019 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrerinnen und Radfahrern soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger, z. B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrerinnen und Radfahrer in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die mit normalen Radgeschwindigkeiten von etwa 20 bis 25 km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1348 Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bereits mit der schriftlichen Stellungnahme ST 1348/20 die Angelegenheit abschließend beantwortet hat. Aktenzeichen: 32 1
Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 1069/1 Betreff: Was plant Frankfurt mit dem Zeitungsviertel? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zu seinen Planungen betreffend des Zeitungsviertels im Gallus zu berichten. 1. Welchen Sachstand kennt der Magistrat zum Zeitungsviertel zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee? 2. Welche konkreten Grundstücke sind Gegenstand der aktuellen Debatte zur Umgestaltung des Zeitungsviertels? 3. In welchem Zeithorizont sieht der Magistrat eine Neugestaltung des Zeitungsviertels? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat auf die Neugestaltung des Viertels Einfluss zu nehmen? 5. Welche Ziele und Forderungen nennt Frankfurt in Verhandlungen mit der Eigentümerin des Geländes? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bezahlbare Wohnungen und soziale Infrastruktur wie einen öffentlichen Platz, Schulen oder Kindertagesstätten in die Neugestaltung des Viertels zu integrieren? 7. Welche Möglichkeiten sieht er ein dauerhaftes Andenken an die Nutzung durch Verlage zu schaffen? 8. Stehen Teile der bestehenden Bebauung unter Denkmalschutz oder sollten aus anderen Grünen erhalten werden? Begründung: Vor über einem Jahr wurde öffentlich, dass die FAZIT-Stiftung plant, die Nutzung des Zeitungsviertels in wenigen Jahren zu ändern und die Verwendung insbesondere durch Verlage aufzugeben. Die Größe des Geländes lässt eine Diskussion, um eine umfassende Nutzungsänderung zu. Bei der Bevölkerung im Gallus sind insbesondere Begehrlichkeiten nach der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und sozialer Infrastruktur geweckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1465 2019 Die Vorlage OF 1069/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 1138/6 Betreff: Griesheim: Sachstand zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge folgende Fragen zur weiteren Nutzung des Grundstückes Mainzer Landstraße 581, Griesheim beantworten 1. Wer ist Eigentümer des Grundstückes Mainzer Landstraße 581, Griesheim? 2. Sind dem Magistrat Pläne bekannt, wie das Gelände genutzt werden soll, wenn ja, wie lauten diese Pläne? 3. Inwieweit fällt das Grundstück unter Beschränkungen der Seveso-Richtlinie? 4. Wird sich der Magistrat aktiv in die weitere Entwicklung des Grundstückes einschalten? 5. Wird sich der Magistrat bemühen, eine Mindernutzung dieses Grundstückes, wie es zum Beispiel ein weiterer Parkplatz für Flughafengäste darstellen würde, zu vermeiden? 6. Wird der Ankauf des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt geprüft? 7. Besteht die Möglichkeit, auf dem Grundstück eine im Frankfurter Westen dringend benötigte weiterführende Schule zu errichten? Gibt es Pläne dazu? Wie lauten diese? Begründung: Der Presse (http://www.deal-magazin.com/news/84953/FCA-Motor-Village-Germany-findet-neuen-S tandort-bei-Frankfurt) war zu entnehmen, dass der bisherige Nutzer dieses Grundstückes, die FCA Motor Village Germany, das Gelände verlässt. Um zu vermeiden, dass hier eine Brache entsteht oder sich eine Nutzung ergibt, die den Stadtteil Griesheim nicht weiterbringt (Stichwort Airpark), ist es wünschenswert, dass sich die Stadt Frankfurt hier aktiv einschaltet. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 30.000 qm und bietet erhebliche Möglichkeiten für den Stadtteil Griesheim. Besonders wünschenswert wäre die Nutzung als weiterführende Schule. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1445 2019 Die Vorlage OF 1138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenRadweg Schmidtstraße auf der Fahrbahn ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5147 entstanden aus Vorlage: OF 1045/1 vom 02.09.2019 Betreff: Radweg Schmidtstraße auf der Fahrbahn ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Schmidtstraße auf die Fahrbahn zu verlegen und dort möglichst gefährdungsfrei für die Fahrradfahrer auszubauen, da der derzeit vorhandene Radweg zwischen der Fahrbahn und den Bäumen keinen ausreichenden Platz bietet, um dort wirklich Radfahren zu können. Begründung: Die Schmidtstraße ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen der Mainzer Landstraße und dem Rebstock und wird auch in hohem Maße von Radfahrern genutzt, was für diese aktuell nicht gefährdungsfrei möglich ist. Zum einen ist der vorhandene Radweg viel zu schmal (siehe Foto), zum anderen kommt es im Bereich des Schwarzen Weges immer wieder zu einem gefährlichen Zusammentreffen zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere in Höhe des dort ansässigen Imbisses mit Straßenverkauf. Aktuelle Situation des Radweges in der Schmidtstraße: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 24.08.2019 Betreff: Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Adam-Riese-Straße in allen Abschnitten für den Radverkehr als gute Radfahralternative zur Mainzer Landstraße öffnen zu lassen. Begründung: Zurzeit ist die Adam-Riese-Straße im Abschnitt des Gebäudes der städtischen Behörden aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt. Eine Öffnung für den Radverkehr ermöglicht eine Ausweichroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße mit mehr Sicherheit und besserer Luftqualität. Die Freigabe kann ohne Verhandlungen mit Dritten kostengünstig erfolgen. Der Anschluss an den Hauptbahnhof ist über die Niddastraße gegeben. Die Fortführung der Route mit besserer Verkehrsführung im Bereich der Hafenstraße kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 52 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 259 = Zurückweisung, OA 467 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4849, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 1022/1 vom 22.07.2019 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern, zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße, eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengelände geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für die Anwohner und die Ortsbeiratsmitglieder nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o. g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bleche gegen Tauben jetzt auch am Ausgang Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4944 entstanden aus Vorlage: OF 997/1 vom 03.08.2019 Betreff: Bleche gegen Tauben jetzt auch am Ausgang Frankenallee Der Magistrat wird aufgefordert, Bleche (keine Netze) gegen Tauben unter der Brücke der S-Bahn-Station "Galluswarte" nun auch am Ausgang Frankenallee zu installieren. Begründung: Die am Ausgang Mainzer Landstraße der S-Bahn-Station "Galluswarte" über dem Fußweg unter der Brücke installierten Bleche gegen Tauben haben sich bewährt. Eine Installation über der Straßenbahn hat der Magistrat noch für 2019 zugesagt. Die Problematik großer Verschmutzungen und hoher Reinigungskosten besteht analog am Ausgang Frankenallee. Dort können durch Gitter sowohl die Nutzerinnen und Nutzer der Bushaltestelle vor Taubenkot geschützt als auch der heute dauerhaft verdreckte Mittelstreifen der Frankenallee für etwaige Nutzung aktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2064 Aktenzeichen: 66 0
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1078/6 vom 28.07.2019 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus Von einer "Müllpatin" wird geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt worden, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls daliegen. Von diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen, am besten im Norden Griesheims, zum Beispiel im Gemeindehaus in der Elsterstraße, denkbar wäre aber auch eine Einladung in das Bürgerhaus Griesheim im Schwarzerlenweg. Zu diesem Treffen soll folgender Personenkreis eingeladen werden: Mitglieder des Ortsbeirates 6, Vorstände der Kleingartenvereine Gutleut, Gneisenau, Süd-West und Sankt Gallus, Vertreterinnen und Vertreter der FES, der Deutschen Bahn und des Grünflächenamtes sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ziel des Treffens soll es sein, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Problematik angegangen werden kann. Folgende Vorschläge werden gemacht, die in dieser Runde geprüft und bewertet werden sollen und über deren Ergebnis berichtet werden soll: - Möglichkeiten, die Kleingartenbesitzerinnen und -besitzer für die Problematik zu sensibilisieren; - Aufstellung von deutlichen Verbotsschildern an besonders problematischen Stellen (v. a. vor den Senken neben der Autobahnbrücke der A 5 über die Mainzer Landstraße); - Möglichkeiten im Umgang mit wilden Ablagerungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn; - Aufstellung von Müllcontainern an den Stellen, an denen der meiste Müll in die Büsche geworfen wird (v. a. vor den Eingängen zu den Gartenvereinen); - Verpflichtung für Kleingartenvereine, auf dem jeweiligen Gelände ausreichend Müllcontainer aufzustellen; - gemeinsame Säuberungsaktionen von freiwilligen Helferinnen und Helfern aus den Kleingärten sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern; - Absperrung relevanter Stellen durch einen Zaun (Bereich neben Autobahnbrücke). Eine kurze Absperrung würde schon genügen; - Sauberhaltung und Pflege der relevanten Stellen, z. B. regelmäßiger Rückschnitt der Brombeerranken und Wucherungen auf den Bahn- und Autobahnböschungen. Begründung: Die Problematik ist im Prinzip bekannt und es ist auch klar, dass es keine schnellen und einfachen Lösungen geben wird. Doch die Pflege von Grüngebieten im Wohnumfeld vieler Menschen ist wichtig und die Politik sollte nicht vor der Schwierigkeit der Aufgabe zurückschrecken. Die Lebensqualität vieler Menschen wird unmittelbar davon beeinflusst, wie das Wohnumfeld wahrgenommen wird. Der Versuch, zu diesem Thema einmal alle oder zumindest die meisten der Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, sollte auf jeden Fall unternommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2176 Antrag vom 01.03.2020, OF 1253/6 Aktenzeichen: 79 4
Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 30.05.2019 Betreff: Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 3226/18 OBR 6; ST 1676/18 Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen der Kiefernstraße sowie die Einmündung der Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße in die Waldschulstraße mit Fahrradbügeln und/oder schraffierten Sperrflächen so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Mit der Vorlage OM 3226 wurde der bessere Schutz gegen regelwidrig parkende Autos für die Einmündungen der Platanenstraße, der Ahornstraße und der Kastanienstraße in die Waldschulstraße beantragt. Laut Vorlage ST 1676 wurde dies auch umgesetzt. Die Praxis hat leider ergeben, dass sich das illegale Parken auf die Einmündungen der Kiefernstraße und insbesondere auf die Einmündung der kleinen Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße verlagert hat. Hier muss nach dem Vorbild der anderen Seitenstraßen nachgebessert werden. Fahrradbügel sind bei Eignung vorzuziehen, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1842 Aktenzeichen: 66 0
Radfahrstreifen rot einfärben - Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 954/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen auf der Mainzer Landstraße auf der südlichen Seite auf Höhe der Nummern 139 bis 151 rot einfärben zu lassen. Begründung: Der Radfahrstreifen muss in diesem Bereich von den rechts abbiegenden Autofahrern, die in die Hafenstraße abbiegen wollen, überquert werden. Dies birgt die Gefahr, dass Radfahrer übersehen werden. Um eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer zu gewährleisten und Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen überqueren, soll dieser rot eingefärbt werden, so wie es bereits an vielen gefährlichen Stellen in Frankfurt der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Sitzung im Integrationszentrum durchführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 984/1 Betreff: Sitzung im Integrationszentrum durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Jahr 2020 eine reguläre Sitzung des Ortsbeirates 1 im noch unbenannten Integrationszentrum der Stadt Frankfurt an der Mainzer Landstraße 293 durchzuführen. Zu der Sitzung sollen die Integrationsdezernentin und der Leiter des Amtes für Multikulturelle Angelegenheiten eingeladen werden, um insbesondere über das neue Integrationszentrum und generell die Integrationsarbeit im Ortsbezirk 1 zu berichten. Begründung: Als Anlaufstelle für Fragen zu Migration, Integration und Vielfalt beherbergt das neue Integrationszentrum an der Mainzer Landstraße im Herzen des Ortsbezirk 1 unter anderem die AmkA.Info, die Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung, das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten, die Volkshochschule und die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung. Das Gebäude bietet außerdem geeignete Sitzungsräume für die Zwecke des Ortsbeirates 1. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 984/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 952/1 Betreff: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Vorgang: V 1002/18 OBR 1; ST 265/19 Am 4.2.2019 teilt der Magistrat in einer vorläufigen Stellungnahme mit, dass er auf die Anfrage vom Sept. 2018 noch keine abschließende Antwort geben kann. Schon seit einiger Zeit informiert die FBW Projektbau GmbH auf ihrer Website über das Neubauvorhaben "Mezza". Das alte Sozialrathaus sowie das angrenzende Wohnhaus Schwalbacher 49 sollen nun offensichtlich abgerissen werden. Lt. FBW sind 69 Wohneinheiten (2.930 qm) und eine Gewerbeeinheit (478 qm) mit Tiefgarage geplant (https://www.fbw-projektbau.de/projekte/Mezza) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: Kenntnis des Magistrats vom Bauvorhaben: Aufgrund der Informationen des Projektentwicklers FBW kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Frankfurt zumindest mit einem Bauantrag o.ä. über das Projekt informiert wurde. 1. Seit wann ist der Magistrat über die Pläne am Standort des alten Sozialrathauses informiert? 2. Warum wurde die Anfrage des Ortsbeirats nicht korrekt beantwortet, zumal die Problematik "Schwalbacher Straße" auch im Umfeld des heruntergekommenen Gebäudes aufgrund diverser Anträge des Ortsbeirats hinlänglich bekannt sein dürfte? 3. Wann hat der Magistrat geplant, den Ortsbeirat über das Bauvorhaben zu informieren? zeitliche Planung: 4. Ist dem Magistrat bekannt, wann mit dem Abriss der Gebäude begonnen werden soll? 5. Ist dem Magistrat bekannt, über welchen Zeitraum die Bauarbeiten geplant sind (Beginn Abriss bis Fertigstellung der Gebäude)? Verkehrsführung während der Abriss- und Bauarbeiten: 6. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass die sich vermutlich über einige Jahre hinziehenden Bauarbeiten den Verkehr an der ohnehin schwierigen Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße nicht ins Stocken bringen? 7. Kann während der Abriss- und Bauphase der Zwei-Richtungsverkehr in der Schwalbacher Straße aufrecht erhalten werden? Mieterinnen und Mieter im Haus Schwalbacher Straße 49: Im Haus Nr. 49 sind noch Wohnungen bewohnt. Es soll sich hierbei um Wohnungen handeln, die zu einem niedrigen Mietpreis vermietet sind. 8. Ist dem Magistrat bekannt, was mit den Mieterinnen und Mietern, die vermutlich auf preisgünstige Wohnungen angewiesen sind, passiert (Stichwort: Ersatzwohnraum)? 9. Kann den "Altmietern" eine preisgünstige Wohnung im Neubau angeboten werden (Stichwort: Mietpreisgebundene Wohnungen)? Abriss - Wohnungsbau - Geschosszahlen Die auf der Website gezeigte Darstellung der Bebauung zeigt ein 7geschossiges Gebäude zur Mainzer Landstraße hin; zur Schwalbacher hin liegt ein Anbau mit 4 Geschossen. Vor dem Hintergrund des Mangels an Wohnungen in Frankfurt und Diskussionen um Aufstockungen bestehender Gebäude, stellt sich hier die Frage, warum das Gebäude nicht auch zur Schwalbacher Straße hin mit sieben Vollgeschossen geplant wird. Die zusätzliche Höhe wäre an dieser Stelle optisch zu verkraften und es könnten zusätzliche Wohnungen in verkehrlich hervorragend angeschlossener Lage entstehen. 10. Welche Wohnungen sollen gebaut werden (Eigentumswohnungen, Familienwohnungen, Mikroapartments o.ä.)? 11. Wie wird an dieser Stelle die Forderung der Stadt nach Sozialwohnungen und/oder Wohnungen im Rahmen des Mittelstandsprogramms erfüllt? 12. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Bauträger das Bauvorhaben so abzuändern, dass zur Schwalbacher Straße hin ebenfalls 7 Geschosse und damit zusätzliche Wohnungen realisiert werden? Gewerbefläche im Erdgeschoss Die auf der Website gezeigte Darstellung des Erdgeschosses zeigt einen Supermarkt. In der Bevölkerung von Gallus und Europaviertel wird immer wieder bemängelt, dass ein Bio-Supermarkt fehlt. In wenigen Gehminuten von diesem Standort befinden sich 3 Rewe-/ sowie 2 Penny-Märkte, so dass ein weiterer Rewe oder Penny entbehrlich ist; eine Ergänzung des Angebots / Sortiments wäre sinnvoll. 13. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um dafür zu sorgen, dass sich an diesem Standort ein tegut, basic o.ä. Bio-Vollsortimenter ansiedelt? Stellflächen für Paketdienste / Food-Lieferanten o.ä. - Forderung an die Neubebauung: Keine weitere Belastung für die Bevölkerung im aktuellen Wohnungsbestand Erfahrungsgemäß werden Wohngebäude oft mehrmals pro Stunde von Waren- (Hermes, DHL & Co.) und Essenslieferanten angefahren, halten in zweiter (oder auch mal dritter Reihe!) möglichst in Nähe des Eingangs. Die neu zu errichtenden Wohngebäude befinden sich im Kreuzungsbereich von Mainzer Landstraße und Schwalbacher Straße und führen wohl zu einer Verdopplung der Anzahl der in diesem Bereich Wohnenden. Bereits jetzt gibt es immer wieder Staus auf beiden Straßen durch Fahrzeuge, die in diesem Bereich halten (z.B. Pakete beim Schlüsseldienst abholen); auch der ÖPNV wird dadurch immer wieder behindert. Hier muss bereits bei der Planung des Bauvorhabens das geänderte Konsumverhalten mit den entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen durch Lieferdienste berücksichtigt werden. Mindestens bei Neubauten muss dies berücksichtigt werden, um nicht die Probleme auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Nach Bezug des Neubaus dann "Runde Tische zum Verkehr" einzurichten, bauliche Maßnahmen und stärkere Kontrollen durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes zu fordern ist wenig sinnvoll. 14. Berücksichtigt der Bauantrag bzw. die Bebauung modernes Konsumverhalten und sind oberirdische Flächen auf dem Geländer für diese privaten Anlieferungen vorgesehen? 15 Was tut der Magistrat, um mit Bauträger dahingehend zu verpflichten, dass auf dem Gelände ein sog. Mikrodepot für Paketdienste o.ä. eingeplant wird, um einen problemloseren Lieferservice in diesem hoch-verdichteten Gebiet zu ermöglichen? Begründung: Ein Neubauvorhaben an dieser Stelle bietet eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Probleme in der Schwalbacher Straße mit zu entschärfen. Gleichzeitig wird die Zeit von Abriss und Neubau für die verkehrliche Situation an dieser Stelle eine Herausforderung. Wohnungsbau und auch die vom Bauträger vorgesehenen Flächen für einen Discounter sollten hier eine gute Ergänzung zum bestehenden Angebot im Gallus und Europaviertel darstellen Insbesondere sollte die Fläche gut genutzt und so viele Wohnungen wie möglich hier zentral erstellt werden. Jede Wohnung im gut erschlossenen Stadtgebiet erspart den Bau einer Wohnung auf der grünen Wiese oder einem Acker am Stadtrand. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2019 Die Vorlage OF 952/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
Weiter lesenMainzer Landstraße: Radweg einfärben und Poller entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4580 entstanden aus Vorlage: OF 909/1 vom 17.04.2019 Betreff: Mainzer Landstraße: Radweg einfärben und Poller entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Mainzer Landstraße im Kreuzungsbereich der Hufnagelstraße rot einfärben zu lassen und den Beton-Poller, der sich auf dem Radweg befindet, zu entfernen. Begründung: Der Radweg auf der Mainzer Landstraße wird an der Galluswarte unterbrochen und beginnt auf Höhe der Kreuzung zur Hufnagelstraße. Dort biegen Autos rechts in die Straße ab und queren dabei den Radweg, auch Autos, die aus der Hufnagelstraße auf die Mainzer Landstraße fahren, müssen den Radweg überqueren. Um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen, sollte die Sichtbarkeit des Radweges durch eine farbliche Markierung gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1631 Aktenzeichen: 66
Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4520 entstanden aus Vorlage: OF 977/6 vom 22.04.2019 Betreff: Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die vom FFV Sportfreunde 04 e. V. genutzte Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 die folgenden Themen zu berücksichtigen und über deren Fortgang zu berichten: 1. Der Magistrat wird gebeten dazulegen, warum eine Erweiterung und Renovierung des vorhandenen, sehr maroden Funktionsgebäudes sinnvoller als ein Abriss und Neubau ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, mit dem Verein FFV Sportfreunde 04 e. V. einen Zeitplan der demnächst beschlossenen Baumaßnahmen zu vereinbaren. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Nutzern der Sportanlage für den Zeitraum des Ausfalls des Funktionsgebäudes eine Übergangslösung mit Containern zur Verfügung zu stellen. 4. Der Magistrat wird gebeten, eine Prüfung einzuleiten, ob der Bau von Containern, welche das Funktionsgebäude vorübergehend ersetzen werden, schon vorgezogen werden kann, damit die Nutzung des in schlechtem Zustand befindlichen Funktionsgebäudes möglichst bald beendet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin haben sich mehrere Mitglieder des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen ein Bild vom schlechten Zustand des Funktionsgebäudes gemacht. Da dies vom Magistrat auch nicht bestritten wird, bedarf es keiner weiteren Begründung. Der Verein leidet auch unter dem fehlenden Zeitplan für Umbau oder Abriss. Es ist offensichtlich ein großer Nachteil, wenn man in einem Jahr ein Turnier plant und nicht weiß, ob Toiletten, Duschen, Umkleideräume etc. zum Zeitpunkt des Turniers zur Verfügung stehen werden. Allein die Zusage, dass aufgrund von Fristen u. Ä. alles für zwölf Monate beim Alten bleibt, erlaubt verlässliches Planen. Der Zustand des Funktionsgebäudes lässt die Frage aufkommen, ob gegenüber einem Anbau und einer Renovierung nicht ein kompletter Neubau die sinnvollere Lösung wäre. Auf jeden Fall ist hier eine Abwägung vorzunehmen und dazulegen. Damit die Sportanlage während der Baumaßnahmen genutzt werden kann, sind sicherlich Container erforderlich. Daher sollten die Container möglichst bald aufgestellt werden, damit sie anstelle des alten Funktionsgebäudes genutzt werden können. Das vielfältige, auch gesellschaftlich wichtige Wirken des Vereins ist bekannt und soll hier nicht weiter dargestellt werden, insbesondere weil allseits Einigkeit in Bezug auf den schlechten Zustand des Funktionsgebäudes besteht und die Notwendigkeit, hier praktisch ein neues Funktionsgebäude zu errichten, nicht bestritten wird. Die Probleme sind eher in der partnerschaftlichen Umsetzung zu suchen und lösbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1527 Aktenzeichen: 52 0
Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4
Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenAbgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308 entstanden aus Vorlage: OF 838/1 vom 03.02.2019 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, einen abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage auf der westlichen Seite (d. h. von Norden nach Süden fahrend) in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 1 einzurichten. Der Fahrradschutzstreifen sollte von der Mainzer Landstraße bis zum Untermainkai durchgängig eingerichtet werden. Dieser Fahrradschutzstreifen sollte dort eingerichtet werden, sobald die Bauarbeiten am Marienturm beendet sind , die dortige Baustelleneinrichtung abgebaut ist und damit die zweite Fahrspur wieder benutzbar wird. Begründung: Im Radwegenetz der Stadt gibt es an dieser Stelle eine große Lücke. Zwischen Mainzer Landstraße und Untermainkai existiert kein Radweg. Das führt dazu, dass viele Radfahrer durch die Wallanlagen fahren und es dort zu Konflikten mit Fußgängern kommt. Radfahrer, die von der Mainzer Landstraße Richtung Süden auf der Straße fahren wollen, müssen sich diese mit den Autos teilen und es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Straße Taunusanlage ist zwei- oder mehrspurig. Zurzeit ist eine Spur wegen der Baustelle am Marienturm gesperrt und der Verkehr fließt trotzdem ordentlich. Es sollte demnach verkehrlich kein Problem darstellen, einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 853/1 vom 28.01.2019 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße D er Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tramlinie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 847 Aktenzeichen: 66 2
Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 853/1 vom 28.01.2019 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße D er Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tramlinie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 847 Aktenzeichen: 66 2
Betonwüste Francois-Mitterrand-Platz entsiegeln und Aufenthaltsqualität verbessern - städtische Anpassung an den Klimawandel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4306 entstanden aus Vorlage: OF 835/1 vom 30.01.2019 Betreff: Betonwüste Francois-Mitterrand-Platz entsiegeln und Aufenthaltsqualität verbessern - städtische Anpassung an den Klimawandel Der Francois-Mitterrand-Platz besticht durch seine graue Betonödnis, an der auch einige mickrige Bäumchen am westlichen und östlichen Rand des Platzes nichts ändern. Trotz Gastronomie am Ostrand des Platzes und vielen Firmen in Platznähe, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter irgendwo ihre Pausen verbringen wollen, ist der Platz nahezu zu allen Tageszeiten gähnend leer. Die Nutzung beschränkt sich auf eiliges Queren, Abstellen eines Fahrrads oder Mofas - menschliche Belebung findet nicht statt. Hier wird nicht nur die Chance vertan, Menschen innerstädtisch einen Platz anzubieten, der zum Verweilen einlädt. Unter dem Gesichtspunkt "Anpassung der Stadt an den Klimawandel" könnte hier am Rande des ohnehin durch die hohe Gebäudedichte, die Abwärme von Verkehr und Heizungs- sowie Kühlungsvorgängen belasteten Bahnhofsviertels eine größere Fläche entsiegelt werden, um Überwärmungstendenzen etwas entgegenzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es Pläne zur Umgestaltung des Francois-Mitterrand-Platzes mit großflächigen Entsiegelungen und der Anlage von Grünflächen? 2. Wenn die Frage unter Ziffer 1. bejaht wird, wird der Magistrat aufgefordert, diese Pläne auch im Vorplanungsstadium dem Ortsbeirat schriftlich vorzustellen. 3. Wenn die Frage unter Ziffer 1. verneint wird: Was spricht dagegen, den Platz zumindest teilweise zu entsiegeln? Wer hält sich hier vor allem im Sommer gerne auf? Begründung: Im Gebiet zwischen Mainzer Landstraße und Kaiserstraße leben auch Menschen, die im Sommer schon bei normalen Temperaturen unter Hitze leiden. Das Gebiet kühlt nachts nicht ab, im Gegenteil: Beton, Asphalt und Stein geben die tagsüber gespeicherte Hitze abends und nachts an die Umgebung ab und heizen diese auf. Innenstädte werden bei steigenden Temperaturen zunehmend weniger bewohnbar. Es ist nur vernünftig, jede Chance zu nutzen, um Grünflächen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1088 Antrag vom 03.02.2023, OF 736/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3578 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4125 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Rüsterstraße im Westend zu veranlassen: 1. Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Unterbinden des Zuparkens der Gehwege; 2. Anbringen von sichtbaren Tempo-30-Markierungen bzw. anderen Hinweisen auf Tempo 30 und Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße verstärkt von Lkw und sonstigem Lieferverkehr zur Umfahrung der Mainzer Landstraße genutzt wird und was ggf. dagegen getan werden kann. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGrundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 906/6 Betreff: Grundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer) Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob ihm für das o.g. Areal Entwicklungsabsichten bekannt sind. Begründung: Immer wieder einmal gab es Absichten, auf dem o.g. Areal eine gewerbliche Nutzung zu etablieren. Die Vielzahl der Eigentümer, darunter auch die Stadt und die Hessische Landesgesellschaft macht/machte das sicher nicht zu einem einfachen Vorhaben. Für den Ortsbeirat ist von Interesse, ob die Absichten noch aktuell sind oder eingeschlafen oder möglicherweise völlig ad acta gelegt wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1125 2019 Die Vorlage OF 906/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2019, OF 805/1 Betreff: Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Ist es der Stadt Frankfurt möglich einen dauerhaften, also nicht mobilen, kleinen Lebensmittelladen an der Galluswarte nahe dem Ausgang zur Mainzer Landstraße zu genehmigen? 2. Wenn 1. ja, welche formellen Vorgaben/Auflagen müssen erfüllt werden? 3. Welcher genaue Standort wäre möglich? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 805/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2019 Die Vorlage OF 805/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) unter Ziffer 1. des Antragstenors das Wort "Lebensmittelladen" durch die Worte "Obst- und Gemüseladen" ersetzt wird; b) Ziffer 3. des Antragstenors um den nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Ist es beispielsweise möglich, den Laden unterhalb der S-Bahn-Station zu bauen?"; c) dem Antrag nachfolgende Begründung angefügt wird: "Zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Anwohner passieren die Galluswarte täglich. Es besteht dort der Bedarf eines zusätzlichen Angebots in Form von einem Obst- und Gemüseladen." Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenAutofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsmessungen in der Braubachstraße und Mainzer Landstraße mit ViaCount-Gerät
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4014 entstanden aus Vorlage: OF 796/1 vom 12.11.2018 Betreff: Verkehrsmessungen in der Braubachstraße und Mainzer Landstraße mit ViaCount-Gerät Der Magistrat wird beauftragt, in der Braubachstraße und in der Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße mittels eines ViaCount-Geräts eine kommunale Verkehrsüberwachung vorzunehmen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass mögliche Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden, damit Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern - über die Mitglieder des Ortsbeirats - in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden sowie aus eigener Erfahrung sind die genannten Straßen bzw. Stellen als Orte bekannt, an denen die Geschwindigkeit häufig, besonders auch nachts, überschritten wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. Der ViaCount-Koffer führt anonyme Geschwindigkeitsmessungen durch und sendet Messergebnisse, nach Fahrzeugtyp gegliedert, an ein Rechenzentrum. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 337 Aktenzeichen: 32 4
Straßenbahnlinie 21
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 861/6 Betreff: Straßenbahnlinie 21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Linie 21 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 grundsätzlich an der Haltestelle "Nied Kirche" enden kann. Die Linie 14 könnte dann bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" verlängert werden. Begründung: Wenn die Linie 21 grundsätzlich an der Haltestelle "Nied Kirche" endet, würde dies die Belastung der Linie 11 im Bereich der Mainzer Landstraße mindern und die Möglichkeit bieten die Linie 14 bis zur Mönchhofstraße zu verlängern. Dies würde die Erreichbarkeit des Ordnungsamts aus dem Bereich vom Ortsbezirk 6 verbessern würde, weil an der Mönchhofstraße umgestiegen werden könnte ohne die Seite zu wechseln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1104 2018 Die Vorlage OF 861/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBewohnerparken in der Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3889 entstanden aus Vorlage: OF 743/1 vom 12.10.2018 Betreff: Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Kleyerstraße einseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Anwohner der Schwalbacher Straße, südlich der Mainzer Landstraße, benötigen eine Bewohnerparkzone, damit sie trotz des hohen Parkdrucks einen Parkplatz finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 183 Aktenzeichen: 32 1
Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 02.09.2018 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich? Vorgang: OM 2655/18 OBR 1; ST 1121/18 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits am 23.01.2018 (vgl. OM 2655) geschilderten zahlreichen Missstände in der Schwalbacher Straße durch die in der Vorlage eindringlich geforderten und weitere geeignete Maßnahmen endlich (!) zu beheben. Die Anwohner können (vor allem auch nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121) nicht im Geringsten erkennen, dass ihre Beschwerden vom Magistrat ernst genommen, geschweige denn die von ihnen bemängelten zahlreichen Missstände in jedweder Hinsicht wirkungsvoll angepackt worden sind. Die Anwohner fühlen sich hinsichtlich der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße sowie ihrer dortigen Sicherheit vom Magistrat im Stich gelassen. Vorausgeschickt sei erneut Folgendes: Die Schwalbacher Straße stellt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee eine der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für das an Plätzen und Begegnungsräumen arme Gallus noch am ehesten "Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen; - im Bereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein, Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind, ist oft unerträglich; - die Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden; dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln und vermüllen die Straße zusätzlich; - durch Außenrestauration (vor allem durch "Café Kral", daneben auch durch "Tipico" und "Café Umut") gibt es eine hohe Lärmbelästigung; starke Geruchsbelästigung geht vor allem vom "blauen Haus" aus, gegenüber der Pizzeria Engel gibt es in den Garagen eine starke Vermüllung und Ratten; in der Nachbarschaft des Thai-Restaurants in der Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße klagen Anwohner über massive Lärm- und Geruchsbelästigung; - insgesamt klagen Anwohner darüber, dass das vorhandene Recht nicht durchgesetzt wird und sie sogar durch "wilde Parker" und die Inhaber von "Café Kral", "Tipico" und "Café Umut" angefeindet werden; überdies gibt es trotz der bekannten Problematik keine Streifen von Polizei und Ordnungsbehörden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen einzubeziehen; 2. parallel dazu umgehend sämtliche vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Schwalbacher Straße durchzuführen; hierzu gehören insbesondere die Durchsetzung der vorhandenen Regeln eines geordneten und gedeihlichen Zusammenlebens; 3. in diesem Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und Essensreste); 4. kurzfristig das Reinigungsintervall in der Straße zu erhöhen; 5. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zu erhöhen; 6. für eine verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungsbehörden zu sorgen; 7. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen sowie die Reinigung und Reparatur der Fassade zu veranlassen; 8. zu prüfen und zu berichten, ob durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden Gehwegbereiche verhindert werden kann. Hier nochmals einige Eindrücke: Begründung: Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121, können die Anwohner vor Ort keine Verbesserung erkennen. Im Gegenteil: Bei einem Ortstermin am 28.08.2018 haben Anwohner sogar eindrücklich geschildert, dass sich die Missstände verfestigt und verschlimmert haben. Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Daher wird der Magistrat nochmals eindringlich aufgefordert, die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen und endlich tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2018, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 03.09.2018 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 04 e. V. (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) gezogen. Begründung: Der Frankfurter Fußballverein Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr, als die Autobahnbrücke (A 5) westlich des betreffenden Grundstücks eine "landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon gelegenen Grundstücke des FFV Sportfreunde 04 e. V. und des KGV Gutleut ohnehin eine "Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellen, die sinnvollerweise bereits längst dem Gallus hätten zugeschlagen werden sollen. Ein Zuschlag des Grundstücks des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort: Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig - erscheint bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des FFV Sportfreunde 04 e. V. ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 630 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OA 310 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 310 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3357, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3499, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 12 0
Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um „Poser“ zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 31.08.2018 Betreff: Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um "Poser" zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen Der Magistrat wird gebeten, vermehrt die künstlich getunten Automobile und Motorräder insbesondere in der Gutleutstraße, der Mainzer Landstraße, der Europa-Allee und der Straße Am Römerhof in dem zum Ortsbezirk 1 gehörenden Teil sowie in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel zu kontrollieren, um eine unnötige Lärmquelle durch sogenannte "Pos er" im öffentlichen Straßenraum einzudämmen. Begründung: In den letzten Wochen ist es den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich und des Bahnhofsviertels erneut vermehrt unangenehm aufgefallen, dass diese Lärmquellen die Umwelt beeinträchtigen und die Lebensqualität im o. a. Stadtbereich tagsüber und nachts erheblich stören. Wenn eine Minderheit von Menschen keine andere Möglichkeit findet, auf sich aufmerksam zu machen, darf dies kein Anlass sein, die Umwelt einem Lärmterror auszusetzen. Die Stadtpolizei sollte deshalb diese unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer schon bei der ersten akustischen Wahrnehmung verstärkt verfolgen und nicht nur Verwarnungen aussprechen, sondern im Wiederholungsfall auch Bußgeldbescheide erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2300 Aktenzeichen: 32 4
Ideen
Keine Ideen gefunden.