Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690 entstanden aus Vorlage:
OF 709/1 vom
02.09.2018 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher
Straße - wann handelt der Magistrat endlich? Vorgang: OM 2655/18 OBR 1; ST 1121/18 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat
bereits am 23.01.2018 (vgl. OM 2655) geschilderten zahlreichen
Missstände in der Schwalbacher Straße durch die in der Vorlage eindringlich
geforderten und weitere geeignete Maßnahmen endlich (!) zu beheben. Die Anwohner können (vor allem auch nach der
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121) nicht im Geringsten
erkennen, dass ihre Beschwerden vom Magistrat ernst genommen, geschweige denn
die von ihnen bemängelten zahlreichen Missstände in jedweder Hinsicht
wirkungsvoll angepackt worden sind. Die Anwohner fühlen sich hinsichtlich der
Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße sowie ihrer
dortigen Sicherheit vom Magistrat im Stich gelassen. Vorausgeschickt sei erneut Folgendes: Die
Schwalbacher Straße stellt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee eine
der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der
Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden
Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer
Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu
gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit
Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für
das an Plätzen und Begegnungsräumen arme Gallus noch am ehesten
"Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer
Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den
Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe
haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf
der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so
herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert
und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen;
- im Bereich des Hauses
Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein,
Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als
öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind,
ist oft unerträglich; - die
Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur
Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden;
dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen
Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen
Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln
und vermüllen die Straße zusätzlich; - durch Außenrestauration (vor allem durch "Café
Kral", daneben auch durch "Tipico" und "Café Umut") gibt es eine hohe
Lärmbelästigung; starke Geruchsbelästigung geht vor allem vom "blauen Haus"
aus, gegenüber der Pizzeria Engel gibt es in den Garagen eine starke Vermüllung
und Ratten; in der Nachbarschaft des Thai-Restaurants in der Mainzer
Landstraße/Ecke Kriegkstraße klagen Anwohner über massive Lärm- und
Geruchsbelästigung; -
insgesamt klagen Anwohner darüber, dass das vorhandene Recht nicht durchgesetzt
wird und sie sogar durch "wilde Parker" und die Inhaber von "Café Kral",
"Tipico" und "Café Umut" angefeindet werden; überdies gibt es trotz der
bekannten Problematik keine Streifen von Polizei und Ordnungsbehörden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut
aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die
Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der
Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen
einzubeziehen; 2. parallel
dazu umgehend sämtliche vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
in der Schwalbacher Straße durchzuführen; hierzu gehören insbesondere die
Durchsetzung der vorhandenen Regeln eines geordneten und gedeihlichen
Zusammenlebens; 3. in diesem
Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere
von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur
Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und
Essensreste); 4. kurzfristig
das Reinigungsintervall in der Straße zu erhöhen; 5. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und
fließenden Verkehrs zu erhöhen; 6. für eine verstärkte Präsenz von Polizei und
Ordnungsbehörden zu sorgen; 7. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher
Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen sowie
die Reinigung und Reparatur der Fassade zu veranlassen; 8. zu prüfen und zu berichten, ob durch die Übernahme
von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe
verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden
Gehwegbereiche verhindert werden kann. Hier nochmals einige Eindrücke: Begründung: Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018,
ST 1121, können die Anwohner vor Ort keine Verbesserung erkennen. Im
Gegenteil: Bei einem Ortstermin am 28.08.2018 haben Anwohner sogar eindrücklich
geschildert, dass sich die Missstände verfestigt und verschlimmert haben.
Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem
Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den
letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist
augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Daher wird der Magistrat nochmals eindringlich
aufgefordert, die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen und endlich tätig zu
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 119
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0