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Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 02.09.2018 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich? Vorgang: OM 2655/18 OBR 1; ST 1121/18 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits am 23.01.2018 (vgl. OM 2655) geschilderten zahlreichen Missstände in der Schwalbacher Straße durch die in der Vorlage eindringlich geforderten und weitere geeignete Maßnahmen endlich (!) zu beheben. Die Anwohner können (vor allem auch nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121) nicht im Geringsten erkennen, dass ihre Beschwerden vom Magistrat ernst genommen, geschweige denn die von ihnen bemängelten zahlreichen Missstände in jedweder Hinsicht wirkungsvoll angepackt worden sind. Die Anwohner fühlen sich hinsichtlich der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße sowie ihrer dortigen Sicherheit vom Magistrat im Stich gelassen. Vorausgeschickt sei erneut Folgendes: Die Schwalbacher Straße stellt zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee eine der zentralen Wegeverbindungen im Gallus dar; die Haltestelle der Straßenbahnlinien ist eine der am stärksten frequentierten der beiden Bahnlinien. Viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gebiet südlich der Mainzer Landstraße nutzen sie, um zu Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen. Der Bereich um die Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee mit Spielplatz, Café (Quartierspavillon), Supermarkt, Ärzten, Apotheke usw. hat für das an Plätzen und Begegnungsräumen arme Gallus noch am ehesten "Zentrumsqualität". Umso ärgerlicher ist der Zustand der Straße und ihrer Gehwege zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee: - Beidseitig parken Fahrzeuge oft so weit auf den Gehwegen, dass zu Fuß Gehende nicht aneinander vorbeilaufen können; - in zweiter oder gar dritter Reihe haltende Fahrzeuge führen zu langen Stauphasen, die oft zu einem Rückstau auf der Mainzer Landstraße führen; - durch die wild parkenden Fahrzeuge und die so herbeigeführten "Staus" werden zu Fuß Gehende beim Queren der Straße behindert und es entstehen aufgrund der Unübersichtlichkeit gefährliche Situationen; - im Bereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 lädt der ungepflegte Hofbereich wohl dazu ein, Hausmüll u. Ä. ungeordnet zu entsorgen; dazu wird dieser Bereich als öffentliche Toilette benutzt; der Gestank, dem zu Fuß Gehende ausgesetzt sind, ist oft unerträglich; - die Baumscheiben werden als wilde Müllkippen genutzt, auf denen nicht nur Sperrmüll, sondern größere Mengen an Essensresten/Hausmüll abgeladen werden; dies ist nicht nur ekelerregend, sondern zieht (in Verbindung mit zahlreichen Gastronomiebetrieben) Ungeziefer an; - die im Straßenraum gelagerten kostenlosen Werbezeitungen (z. B. am Verteilerkasten Ecke Mainzer Landstraße) verschandeln und vermüllen die Straße zusätzlich; - durch Außenrestauration (vor allem durch "Café Kral", daneben auch durch "Tipico" und "Café Umut") gibt es eine hohe Lärmbelästigung; starke Geruchsbelästigung geht vor allem vom "blauen Haus" aus, gegenüber der Pizzeria Engel gibt es in den Garagen eine starke Vermüllung und Ratten; in der Nachbarschaft des Thai-Restaurants in der Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße klagen Anwohner über massive Lärm- und Geruchsbelästigung; - insgesamt klagen Anwohner darüber, dass das vorhandene Recht nicht durchgesetzt wird und sie sogar durch "wilde Parker" und die Inhaber von "Café Kral", "Tipico" und "Café Umut" angefeindet werden; überdies gibt es trotz der bekannten Problematik keine Streifen von Polizei und Ordnungsbehörden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schwalbacher Straße verkehrlich geordnet werden kann, dieses Konzept vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen und den Ortsbeirat in die Planungen einzubeziehen; 2. parallel dazu umgehend sämtliche vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Schwalbacher Straße durchzuführen; hierzu gehören insbesondere die Durchsetzung der vorhandenen Regeln eines geordneten und gedeihlichen Zusammenlebens; 3. in diesem Zusammenhang mit den in der Straße ansässigen Gewerbetreibenden (insbesondere von Gastronomiebetrieben) in Kontakt zu treten und sie in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Sauberkeit einzubinden (Stichwort: Verpackungsmüll und Essensreste); 4. kurzfristig das Reinigungsintervall in der Straße zu erhöhen; 5. kurzfristig die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs zu erhöhen; 6. für eine verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungsbehörden zu sorgen; 7. mit dem Eigentümer der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47-49 in Verbindung zu treten und nachhaltige Reinigungsmaßnahmen sowie die Reinigung und Reparatur der Fassade zu veranlassen; 8. zu prüfen und zu berichten, ob durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anlieger (mit der die Sauberhaltung der Baumscheibe verbunden ist) die Vermüllung dieser Gebiete und der angrenzenden Gehwegbereiche verhindert werden kann. Hier nochmals einige Eindrücke: Begründung: Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121, können die Anwohner vor Ort keine Verbesserung erkennen. Im Gegenteil: Bei einem Ortstermin am 28.08.2018 haben Anwohner sogar eindrücklich geschildert, dass sich die Missstände verfestigt und verschlimmert haben. Die Schwalbacher Straße befindet sich in diesem Bereich in einem unzumutbaren Zustand. Mit Einzelmaßnahmen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder vom Ortsbeirat gefordert wurden, ist augenscheinlich keine nachhaltige Verbesserung zu erreichen. Daher wird der Magistrat nochmals eindringlich aufgefordert, die Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen und endlich tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0