Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM
4308 entstanden aus Vorlage:
OF 838/1 vom
03.02.2019 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der
Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, einen abgetrennten
Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage auf der westlichen Seite
(d. h. von Norden nach Süden fahrend) in Abstimmung mit dem
Ortsbeirat 1 einzurichten. Der Fahrradschutzstreifen sollte von der
Mainzer Landstraße bis zum Untermainkai durchgängig eingerichtet werden. Dieser
Fahrradschutzstreifen sollte dort eingerichtet werden, sobald die Bauarbeiten
am Marienturm beendet sind , die dortige
Baustelleneinrichtung abgebaut ist und damit die zweite Fahrspur wieder
benutzbar wird.
Begründung: Im Radwegenetz der Stadt gibt es an dieser Stelle
eine große Lücke. Zwischen Mainzer Landstraße und Untermainkai existiert kein
Radweg. Das führt dazu, dass viele Radfahrer durch die Wallanlagen fahren und
es dort zu Konflikten mit Fußgängern kommt. Radfahrer, die von der Mainzer
Landstraße Richtung Süden auf der Straße fahren wollen, müssen sich diese mit
den Autos teilen und es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Straße
Taunusanlage ist zwei- oder mehrspurig. Zurzeit ist eine Spur wegen der
Baustelle am Marienturm gesperrt und der Verkehr fließt trotzdem ordentlich. Es
sollte demnach verkehrlich kein Problem darstellen, einen Fahrradschutzstreifen
anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2