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Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308 entstanden aus Vorlage: OF 838/1 vom 03.02.2019 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, einen abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage auf der westlichen Seite (d. h. von Norden nach Süden fahrend) in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 1 einzurichten. Der Fahrradschutzstreifen sollte von der Mainzer Landstraße bis zum Untermainkai durchgängig eingerichtet werden. Dieser Fahrradschutzstreifen sollte dort eingerichtet werden, sobald die Bauarbeiten am Marienturm beendet sind , die dortige Baustelleneinrichtung abgebaut ist und damit die zweite Fahrspur wieder benutzbar wird. Begründung: Im Radwegenetz der Stadt gibt es an dieser Stelle eine große Lücke. Zwischen Mainzer Landstraße und Untermainkai existiert kein Radweg. Das führt dazu, dass viele Radfahrer durch die Wallanlagen fahren und es dort zu Konflikten mit Fußgängern kommt. Radfahrer, die von der Mainzer Landstraße Richtung Süden auf der Straße fahren wollen, müssen sich diese mit den Autos teilen und es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Straße Taunusanlage ist zwei- oder mehrspurig. Zurzeit ist eine Spur wegen der Baustelle am Marienturm gesperrt und der Verkehr fließt trotzdem ordentlich. Es sollte demnach verkehrlich kein Problem darstellen, einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2