Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4541 entstanden aus
Vorlage: OF 1007/6 vom
16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit
Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die
Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende
Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im
Bereich der Boehleschule); -
Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst);
- Sossenheimer Weg (Höchst,
zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und
Sindlingen); - Oeserstraße
(Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen
Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im
westlichen Abschnitt); -
Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und
Victor-Gollancz-Haus); -
West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler
Weg); - Alt-Zeilsheim
(Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger
Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die
Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also
auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur
Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen
Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer
Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte
Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der
Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im
Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 421
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435
Aktenzeichen: 32 4