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Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4520 entstanden aus Vorlage: OF 977/6 vom 22.04.2019 Betreff: Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die vom FFV Sportfreunde 04 e. V. genutzte Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 die folgenden Themen zu berücksichtigen und über deren Fortgang zu berichten: 1. Der Magistrat wird gebeten dazulegen, warum eine Erweiterung und Renovierung des vorhandenen, sehr maroden Funktionsgebäudes sinnvoller als ein Abriss und Neubau ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, mit dem Verein FFV Sportfreunde 04 e. V. einen Zeitplan der demnächst beschlossenen Baumaßnahmen zu vereinbaren. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Nutzern der Sportanlage für den Zeitraum des Ausfalls des Funktionsgebäudes eine Übergangslösung mit Containern zur Verfügung zu stellen. 4. Der Magistrat wird gebeten, eine Prüfung einzuleiten, ob der Bau von Containern, welche das Funktionsgebäude vorübergehend ersetzen werden, schon vorgezogen werden kann, damit die Nutzung des in schlechtem Zustand befindlichen Funktionsgebäudes möglichst bald beendet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin haben sich mehrere Mitglieder des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen ein Bild vom schlechten Zustand des Funktionsgebäudes gemacht. Da dies vom Magistrat auch nicht bestritten wird, bedarf es keiner weiteren Begründung. Der Verein leidet auch unter dem fehlenden Zeitplan für Umbau oder Abriss. Es ist offensichtlich ein großer Nachteil, wenn man in einem Jahr ein Turnier plant und nicht weiß, ob Toiletten, Duschen, Umkleideräume etc. zum Zeitpunkt des Turniers zur Verfügung stehen werden. Allein die Zusage, dass aufgrund von Fristen u. Ä. alles für zwölf Monate beim Alten bleibt, erlaubt verlässliches Planen. Der Zustand des Funktionsgebäudes lässt die Frage aufkommen, ob gegenüber einem Anbau und einer Renovierung nicht ein kompletter Neubau die sinnvollere Lösung wäre. Auf jeden Fall ist hier eine Abwägung vorzunehmen und dazulegen. Damit die Sportanlage während der Baumaßnahmen genutzt werden kann, sind sicherlich Container erforderlich. Daher sollten die Container möglichst bald aufgestellt werden, damit sie anstelle des alten Funktionsgebäudes genutzt werden können. Das vielfältige, auch gesellschaftlich wichtige Wirken des Vereins ist bekannt und soll hier nicht weiter dargestellt werden, insbesondere weil allseits Einigkeit in Bezug auf den schlechten Zustand des Funktionsgebäudes besteht und die Notwendigkeit, hier praktisch ein neues Funktionsgebäude zu errichten, nicht bestritten wird. Die Probleme sind eher in der partnerschaftlichen Umsetzung zu suchen und lösbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1527 Aktenzeichen: 52 0