Griesheim: Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4520 entstanden aus Vorlage:
OF 977/6 vom
22.04.2019 Betreff: Griesheim: Sportanlage in der Mainzer
Landstraße 480 - Funktionsgebäude in angemessenen Zustand versetzen
Der Magistrat wird
gebeten, in Bezug auf die vom FFV Sportfreunde 04 e. V. genutzte
Sportanlage in der Mainzer Landstraße 480 die folgenden Themen zu
berücksichtigen und über deren Fortgang zu berichten: 1. Der Magistrat wird gebeten dazulegen, warum eine
Erweiterung und Renovierung des vorhandenen, sehr maroden Funktionsgebäudes
sinnvoller als ein Abriss und Neubau ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, mit dem Verein FFV
Sportfreunde 04 e. V. einen Zeitplan der demnächst beschlossenen
Baumaßnahmen zu vereinbaren. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Nutzern der
Sportanlage für den Zeitraum des Ausfalls des Funktionsgebäudes eine
Übergangslösung mit Containern zur Verfügung zu stellen. 4. Der Magistrat wird gebeten, eine Prüfung einzuleiten, ob der Bau von Containern, welche
das Funktionsgebäude vorübergehend ersetzen werden, schon vorgezogen werden
kann, damit die Nutzung des in schlechtem Zustand befindlichen
Funktionsgebäudes möglichst bald beendet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin haben sich mehrere Mitglieder
des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen ein Bild vom schlechten Zustand des
Funktionsgebäudes gemacht. Da dies vom Magistrat auch nicht bestritten wird,
bedarf es keiner weiteren Begründung. Der Verein leidet auch unter dem fehlenden Zeitplan
für Umbau oder Abriss. Es ist offensichtlich ein großer Nachteil, wenn man in
einem Jahr ein Turnier plant und nicht weiß, ob Toiletten, Duschen,
Umkleideräume etc. zum Zeitpunkt des Turniers zur Verfügung stehen werden.
Allein die Zusage, dass aufgrund von Fristen u. Ä. alles für zwölf Monate
beim Alten bleibt, erlaubt verlässliches Planen. Der Zustand des Funktionsgebäudes lässt die Frage
aufkommen, ob gegenüber einem Anbau und einer Renovierung nicht ein kompletter
Neubau die sinnvollere Lösung wäre. Auf jeden Fall ist hier eine Abwägung
vorzunehmen und dazulegen. Damit die Sportanlage während der Baumaßnahmen
genutzt werden kann, sind sicherlich Container erforderlich. Daher sollten die
Container möglichst bald aufgestellt werden, damit sie anstelle des alten
Funktionsgebäudes genutzt werden können. Das vielfältige, auch gesellschaftlich wichtige
Wirken des Vereins ist bekannt und soll hier nicht weiter dargestellt werden,
insbesondere weil allseits Einigkeit in Bezug auf den schlechten Zustand des
Funktionsgebäudes besteht und die Notwendigkeit, hier praktisch ein neues
Funktionsgebäude zu errichten, nicht bestritten wird. Die Probleme sind eher in
der partnerschaftlichen Umsetzung zu suchen und lösbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1527
Aktenzeichen: 52 0