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Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 18.09.2018, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 03.09.2018

Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 04 e. V. (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) gezogen. Begründung: Der Frankfurter Fußballverein Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr, als die Autobahnbrücke (A 5) westlich des betreffenden Grundstücks eine "landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon gelegenen Grundstücke des FFV Sportfreunde 04 e. V. und des KGV Gutleut ohnehin eine "Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellen, die sinnvollerweise bereits längst dem Gallus hätten zugeschlagen werden sollen. Ein Zuschlag des Grundstücks des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort: Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig - erscheint bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des FFV Sportfreunde 04 e. V. ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 26
OBR 6
TO I, TOP 41
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 28
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 55
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 27
OBR 6
TO I, TOP 9
Abgelehnt
1. Der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 310 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne Linke BFF Fdp Und Fraktionslos Alle
Sitzung 26
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke FRAKTION
Sitzung 29
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 55
Angenommen
Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL