Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.09.2018, OA 310 entstanden aus Vorlage:
OF 718/1 vom
03.09.2018 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V.
("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des
Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der
Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der
Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke
(A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus)
zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und
Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 04 e.
V. (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut
(Mainzer Landstraße 482) gezogen. Begründung: Der Frankfurter Fußballverein Sportfreunde 04
e. V. ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der
weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus
und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder
Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem
angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits
seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr, als die
Autobahnbrücke (A 5) westlich des betreffenden Grundstücks eine
"landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon gelegenen
Grundstücke des FFV Sportfreunde 04 e. V. und des KGV Gutleut ohnehin eine
"Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellen,
die sinnvollerweise bereits längst dem Gallus hätten zugeschlagen werden
sollen. Ein Zuschlag des Grundstücks des KGV
Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort:
Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig -
erscheint bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über
zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei
unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des FFV Sportfreunde
04 e. V. ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher
erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins
Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer
Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße
zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet,
dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze
zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 630
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 310
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 55
Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
27. Sitzung des
OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die
Beratung der Vorlage OA 310 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen. Beschluss:
1. Der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion
wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 310 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und
fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
26. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2018, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 310 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 55
Beschluss: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3357, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3499, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 12 0