Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM
4947 entstanden aus
Vorlage: OF 1022/1 vom
22.07.2019 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich
wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der
Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße
zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern, zwischen der
Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der
Sondershausenstraße und der Ackermannstraße, eine Bewohnerparkzone
einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi
bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren
Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengelände
geparkt werden.
Die Ausführungen im Bericht des
Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für die Anwohner und die
Ortsbeiratsmitglieder nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat
aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der
Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen
Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage,
dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o. g.
Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern
des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert
werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der
Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße genutzt. Generell
herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher
Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 17.08.2018, B 265
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2020, ST 109
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1