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Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 1022/1 vom 22.07.2019 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern, zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße, eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengelände geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für die Anwohner und die Ortsbeiratsmitglieder nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o. g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1