Grundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer)
Begründung
Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer) Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob ihm für das o.g. Areal Entwicklungsabsichten bekannt sind. Begründung: Immer wieder einmal gab es Absichten, auf dem o.g. Areal eine gewerbliche Nutzung zu etablieren. Die Vielzahl der Eigentümer, darunter auch die Stadt und die Hessische Landesgesellschaft macht/machte das sicher nicht zu einem einfachen Vorhaben. Für den Ortsbeirat ist von Interesse, ob die Absichten noch aktuell sind oder eingeschlafen oder möglicherweise völlig ad acta gelegt wurden.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2019, OF 906/6
Betreff: Grundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer) Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob ihm für das o.g. Areal Entwicklungsabsichten bekannt sind. Begründung: Immer wieder einmal gab es Absichten, auf dem o.g. Areal eine gewerbliche Nutzung zu etablieren. Die Vielzahl der Eigentümer, darunter auch die Stadt und die Hessische Landesgesellschaft macht/machte das sicher nicht zu einem einfachen Vorhaben. Für den Ortsbeirat ist von Interesse, ob die Absichten noch aktuell sind oder eingeschlafen oder möglicherweise völlig ad acta gelegt wurden.Beratung im Ortsbeirat: 6