Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM
5257 entstanden aus Vorlage:
OF 1135/6 vom
06.10.2019 Betreff: Griesheim: Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen
Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der
nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße)
aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende
Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für
langsamere Radfahrerinnen und Radfahrern soll weiter erlaubt bleiben, dann aber
unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger, z. B.
durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei"
(Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ).
Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache,
dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in
Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrerinnen und Radfahrer in
vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße.
Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen
Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung
stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden.
Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile
sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die mit
normalen Radgeschwindigkeiten von etwa 20 bis 25 km/h unterwegs sind, ist
der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf
der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.07.2020, ST 1348
Antrag vom
26.08.2020, OF
1354/6
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476
Antrag vom
14.05.2021, OF 62/6
Anregung an
den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6
am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bereits
mit der schriftlichen Stellungnahme ST 1348/20 die Angelegenheit abschließend
beantwortet hat. Aktenzeichen: 32 1