Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M
90 Betreff:
Kooperative Gesamtschule
(KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M
93) 1. Der Errichtung eines Provisoriums für die
Jahrgänge 7 bis 10 der sechszügigen Kooperativen Gesamtschule (KGS) Niederrad
mit Cafeteria zum Schuljahr 2019/20 wird auf Basis der beigefügten Unterlagen
zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten gemäß
beigefügten Kostendeckblättern werden wie folgt bewilligt: 22.369.577 € 3. Es dient zur Kenntnis, dass die KGS Niederrad
bereits zum Schuljahr 2017/18 ihren Betrieb mit dem ersten 5. Jahrgang in der
Goldsteinstraße 27 in Niederrad aufgenommen hat. Die dortigen Räumlichkeiten
sind nach dem Schuljahr 2018/19 und der Aufnahme eines zweiten Jahrgangs
erschöpft. 4. Die neue Anlage Im Mainfeld deckt
die Differenz zwischen dem reduzierten provisorischen Raumprogramm und den
vorhandenen Räumlichkeiten der Goldsteinstraße 27 ab. Der vorübergehend
produzierte Leerstand wird durch die Unterbringung von gemeldeten Bedarfen des
Stadtschulamtes teilweise kompensiert. 5. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für das
Provisorium der Jahrgänge 7 bis 10 wird zugestimmt. 6. Es wird weiterhin zugestimmt, dass die in Anlage
1 aufgeführte Küchenfläche um 80 qm erweitert wird. Die Küche wird beide
Standorte der KGS mit Essen versorgen, was sowohl eine höhere zu produzierende
Essenszahl, als auch zusätzlich benötigte Lagerflächen für Transportmittel der
Warmanlieferung bedeutet. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die Akustik der
Anlage aufgrund des Lernschwerpunkts Sprache und Hören einer besonderen
Ausstattung bedarf. 8. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass das zu
bebauende Grundstück keine Kapazitäten für den Sportunterricht bietet. Es
werden aktuell Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung gesucht.
9. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von
22.369.577 € erfolgt über folgende Buchungsdaten: Bezeichnung des
Vorhabens Sachkonto PSP-Element KGS
Niederrad Neubau Provisorium, sonst. Aufwendungen
8078 5100 5.007238.500.999.100-700
KGS
Niederrad Neubau Provisorium, Cafeteria
8078 5100 5.007239.500.900.100-700 Die Deckung der Planungsaufwendungen gemäß der
beschlossenen Planungsmittelfreigabe vom 17.07.2017 in Höhe von 900.000 €
erfolgt über die Projektdefinition 5.002760 - Elisabethenschule,
Gesamtsanierung.
Das Projekt ist im
Investitionsprogramm 2018 - 2021 unter der Projektdefinition
5.007238.500.999.100-700 mit insgesamt 7.677.731 € eingeplant. Die
Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von netto 1.602.613 € werden unter
der Projektdefinition 5.007239.500.999.100-700 gebucht. Zur Deckung der restlichen Aufwendungen von
13.791.846 € werden die folgenden Projektdefinitionen herangezogen:
PSP-Element Bezeichnung Deckungsbetrag 5.001848 Planungspauschale Gymnasium 300.000 €
5.002006 Planpauschale Förderschulen 100.000 €
5.002520 Holzhausen Erweiterung 3.000.000
€ 5.002754 Schwarzburg San
731.846 € 5.002760 Elisabethenschule Sanierung 600.000 €
5.003167 Lessing San Nord 300.000 €
5.006639 Kerschensteinerschule TH 2.300.000
€ 5.006665 Boehleschule Ganztag 400.000 €
5.007860 Pauschale 2. Rettungsweg 3.000.000
€ 5.003897 A. Frank V-Frankl Erweiterung 1.000.000
€ 5.006906 Uhlandschule / AHRS 960.000
€ 5.007228 Grundschule Niederrad 1.100.000
€ 13.791.846 €
Die genannten Deckungsbeträge werden mit Aufstellung
des Investitionsprogramms 2020 - 2024 angepasst. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu
beginnen. 11. Die Anlage der KGS Niederrad Im
Mainfeld wird nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen geplant, kann
jedoch nicht als Passivhausbau, sondern stattdessen mit Einplanung von
Passivhauskomponenten und unter Berücksichtigung der aktuellen EnEV -30%
errichtet werden. Begründung:
A)
Zielsetzung Mit dem Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt
Frankfurt am Main, M 93 vom 29.05.2015 und Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 1628 vom 16.07.2015, wurde dem Neubau einer
kooperativen Gesamtschule in Niederrad zugestimmt. Die KGS Niederrad war auf
Grund des im SEP A dargelegten Schulplatzbedarfes bereits zum Schuljahr 2017/18
in Betrieb zu nehmen. Bis zur Errichtung eines Neubaus, welcher am Standort
Schwanheimer Straße (derzeit: Salzmannschule) geplant werden soll, ist der
Bedarf über einen provisorischen Bau zu kompensieren. B) Alternativen Keine. Derzeit stehen keine anderen geeigneten
Flächen oder Liegenschaften in Niederrad in der benötigten Größenordnung zur
Verfügung. C) Lösung 1) Ausgangssituation und Nutzung der
Anlage Zum Schuljahr 2017/18 wurde am
Standort Goldsteinstraße 27 (ehemalige Außenstelle der Salzmannschule) ein
erster provisorischer Standort zur Inbetriebnahme der KGS Niederrad
hergerichtet. Dieser Standort kann den Bedarf für den 5. und 6. Jahrgang
abdecken. Zum Schuljahr
2019/20 müssen weitere Räumlichkeiten für die Aufnahme des nächsten Jahrgangs
zur Verfügung stehen. Dieser Standort muss ausreichend sein, um insgesamt die
Jahrgänge 7 bis 10 unterzubringen und so alle notwendigen Räume zur Verfügung
stellen, die bis zur Errichtung eines Neubaus von der KGS Niederrad benötigt
werden. Ein solcher soll am
derzeitigen Standort der noch bis 2021 auslaufenden Salzmannschule in der
Schwanthalerstraße in Niederrad entstehen. Im Anschluss an den Auszug der KGS ist dem Grunde
nach eine Nachnutzung bzw. die Demontierbarkeit und der Wiederaufbau der Anlage
an einem anderen Standort möglich. Die Planung sieht vor, die Gesamtanlage für das
Schuljahr 2019/20 Im Mainfeld zu errichten. Dem Bedarf nach vorübergehend leer
stehende Räumlichkeiten in den Schuljahren 2019/20f. sollen nach Bedarfsmeldung
des Stadtschulamtes u.a. durch die Unterbringung der auslaufenden Wallschule
genutzt werden. Es bestehen zu dieser Schule bereits personelle Bezüge, da die
an der KGS Niederrad eingesetzten Förderschulpädagoginnen und -pädagogen
parallel die Klassenführung in beiden Jahrgängen der Wallschule innehaben. Die
Mitnutzung weiterer Unterrichtsräume (NaWi, ästhetische Bildung, usw.) ist
vorgesehen. Ebenso benötigt das Beratungs- und Förderzentrum
(BFZ) Frankfurt Süd ab dem Schuljahr 2019/20 Räume. Zukünftig wird das BFZ
Frankfurt Süd nach Umsetzung der Sanierung und Erweiterung am Schulcampus der
Integrierten Gesamtschule Süd verortet sein. Die Anlage Im Mainfeld besteht aus
zwei Gebäudeteilen und wird durch die Mainfeldstraße getrennt. Eine Verbindung
der beiden Gebäude und den sich anschließenden Außenanlagen wird mittels eines
Übergangs im 2. OG hergestellt. Für die barrierefreie Nutzung und Erschließung
wird je Gebäude ein Aufzug vorgesehen. Darüber hinaus werden weitere inklusive
Maßnahmen berücksichtigt. An den beiden Hauptzugängen werden elektronische und
per Taster zu öffnende Automatiktüren geplant. Die Alarmierung im Brandfall
wird sowohl akustisch als auch optisch vorgesehen. Die Beschilderung wird so
gestaltet, dass eine spätere Nachrüstung mit einem taktilen Feld möglich ist.
Auch bei der Schulhofgestaltung werden Angebote vorgesehen, die auch von
Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung genutzt werden
können. Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007, § 2443 (NR 522, NR 523) sollen
Neubauten in Passivhausbauweise errichtet werden. Eine Sportmöglichkeit kann
aufgrund der beengten Grundstückssituation für die Jahrgänge 7 bis 10 nicht
dargestellt werden. Es ist geplant, die Versorgung über standortnahe Schul- und
Vereinskooperationen im Stadtteil Niederrad sicherzustellen. Hierfür wurden
bereits die Gespräche aufgenommen. Um eine qualitativ
nutzbare Fläche im Außenbereich für die Schülerinnen und Schüler herrichten zu
können, ist auch beabsichtigt, möglichst viele Stellplätze abzulösen. Die
genaue Anzahl der Ablösungen befindet sich in Abstimmung mit der Bauaufsicht.
2) Raumprogramm Das Raumprogramm wurde auf Basis des
Modellraumprogramms für Integrierte Gesamtschulen M 122 vom 11.06.2010, § 8612
vom 02.09.2010 erstellt. Die Anzahl der Räume der vierzügigen
Raumprogrammsgrundlage wurden auf den Bedarf der Sechszügigkeit hochgerechnet
und anschließend unter Berücksichtigung der provisorischen Nutzung in Teilen
gekürzt. Am Standort Im Mainfeld sind
insgesamt bis zu 700 Schülerinnen und Schüler für die Jahrgänge 7 bis 10
unterzubringen. Diese setzen sich je Jahrgang aus einer Hauptschulklasse mit 25
Kindern, zwei Realschulklassen mit je 30 Kindern und drei Gymnasialklassen mit
ebenfalls je 30 Kindern zusammen (175 Kinder pro Jahrgang). Hinzu kommt der
Bedarf nach der Einrichtung von zwei Intensivklassen. Diese sind mit einer
Klassenstärke von bis zu 16 Schülerinnen und Schülern auszulegen. Es ergibt
sich folglich eine Gesamtschülerzahl von 732. Bei den Lehrkräften und der Verwaltung ist mit bis
zu 85 Personen zu rechnen. Allgemeine Unterrichtsräume I und II Es ergibt sich aus der Sechszügigkeit über sechs
Jahrgänge grundsätzlich ein Bedarf nach 36 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR)
der Größenordnung von ca. 65 m2. 12 AUR werden am Standort Goldsteinstraße 27
bereits abgebildet (= zwei Jahrgänge). 24 weitere sind Im Mainfeld nachzuweisen
(= vier Jahrgänge). Die
Gestaltung des Unterrichtes ist heute vielseitig. Die Entwicklung bewegt sich
weg vom Frontalunterricht hin zu gruppenorientiertem selbstständigem Lernen. Im
Fall der KGS Niederrad werden hierfür Lernbüros eingerichtet, die je nach
Nachfrage und Angebot unterschiedlicher Größen bedürfen. Ab der Jahrgangsstufe
7 wird eine Ausdehnung des Prinzips der Lernbüros geplant. Da bis zu sechs
Klassen parallel die Lernbüros besuchen, braucht die KGS je nach Fach- und der
von den Kindern bevorzugten Sozialform (Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit)
unterschiedlich große Lerngruppen und damit unterschiedlich große Räume. Dabei
sollen teilweise bis zu zwei Klassen gleichzeitig arbeiten und beaufsichtig
werden, als auch kleinere Gruppen unterrichtet werden können. Dies erfordert
Raumgrößen zwischen einer halben Klassengröße (30 m2) und der doppelten
Klassengröße (120 m2). Fachräume Arbeitslehre Für das Fach Arbeitslehre werden zwei Fachrichtungen
angeboten, die einer Lehrküche und einer Universalwerkstatt bedürfen. Hier
findet der Fachpraxisunterricht statt. Sowohl für den Haupt- und Realschulzweig
im Rahmen von Arbeitslehre und Wahlpflichtunterricht als auch für die inklusive
Beschulung im Bereich berufspraktischer Unterricht, sind beide Fachräume von
hohem Stellenwert. Fachräume Kunst und Musik Gemäß der Verordnung über die Stundentafel ergeben
sich für die Jahrgänge 5 bis 10 jeweils für Kunst und Musik Bedarfe von 1,3
Räumen je Fach. Jeweils ein
Kunst- und ein Musikraum können in der Goldsteinstraße 27 dargestellt werden,
wonach Im Mainfeld ebenfalls je ein Kunst- und Musikraum zu errichten ist.
Fachräume Naturwissenschaften Gemäß der Verordnung über die Stundentafel ergibt
sich für die Jahrgänge 5 bis 10 in den Bereichen Biologie, Chemie und Physik
ein Bedarf von 3,9 Räumen. Am Standort Goldsteinstraße 27 existiert kein
spezifizierter Naturwissenschaftsraum, da hierfür baulich keine Möglichkeit
besteht. Demnach sind alle vier Räume am Standort Im Mainfeld darzustellen.
Aus Gründen der flexiblen
Stunden-/Raumplanung sind jeweils zwei Chemie- und zwei Physik-/Biologieräume
geplant. Mediothek, Schülerarbeit und
EDV-Räume Der Bereich Mediothek, Schülerarbeit
und EDV erhält innerhalb der Planung eine eigene Gewichtung. Das Konzept der
KGS Niederrad sieht vor, die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen nicht in
eigenständigen Räumen abzubilden, sondern diese vornehmlich den nutzbaren
Fluren vor den allgemeinen Unterrichtsbereichen als Leseecken,
Schülerarbeitsplätze etc. zuzuordnen. Küche/Speiseraum Die Cafeteria am Standort Im Mainfeld ist für 50%
der Schülerinnen und Schüler von vier Jahrgängen, sowie die Schülerinnen und
Schüler der Intensivklassen auszulegen. Zwei Jahrgänge der KGS sind weiterhin
am Standort der Goldsteinstraße 33 mit Essen versorgt. Die Essen beider
Standorte werden Im Mainfeld produziert und von dort bedarfsgerecht an den
Standort Goldsteinstraße geliefert. Die Küche ist entsprechend auf etwa das 1,5-fache an
Essen auszulegen, wie es das Modellraumprogramm der vierzügigen IGS (648
Kinder) mit 120 qm vorsieht. Da auch die Transportbehältnisse für die
Warmanlieferung einer entsprechenden Lager- und Reinigungsfläche bedürfen, ist
die Küchengröße um 80 qm auf 200 qm anzupassen. Am Standort Im Mainfeld, von einem Essensangebot in
drei Schichten ausgehend, ergibt sich eine Essensanzahl von ca. 125 pro
Schicht. Unter
Berücksichtigung von 1,1 m2 pro Platz ist bei der Cafeteria mit einer Fläche
von 138 m2 zu rechnen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zweite
Essensausgabe, auch in mobiler Form, notwendig ist, um die Wartezeiten der
Schülerinnen und Schüler zu verringern und den Schichtbetrieb beim Essen
durchführen zu können. Auch ist planerisch innerhalb der Mensa ein Wartebereich
vor der Essensaufgabe zu berücksichtigen. Deshalb wird die Anstellfläche von 15
m2 als separater Flächenbedarf aufgeführt. Da die KGS weder über eine eigene Turnhalle, noch
über eine Aula verfügt, wird dem Speiseraum eine Mehrzweckfähigkeit
zugesprochen. Hierfür ist der Aufenthaltsraum (70 m2) der Speisefläche
zuschaltbar zu planen.
Nebenräume Der Bedarf nach Lagermöglichkeiten umfasst nicht
mehr nur Lehrmittel wie Bücher und allgemeine Unterrichtsmaterialen. Auch
schulische Hilfsmittel (wie Lagerungskissen/-matten; Heidelberger Liegebär,
Rollstühle etc.) für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt
körperlich-motorische Entwicklung benötigen ihren Platz. Für diese Hilfsmittel, die nur
phasenweise während des Tages benötigt werden, müssen entsprechende
Lagerflächen vorgehalten werden. Die zur Verfügung stehenden Nebenflächen von
insgesamt 229 m2 sollen daher überwiegend in kleineren Einheiten den einzelnen
Jahrgängen zugeordnet werden. D) Kosten
1. Investitionsbedarf gesamt:
22.369.577
€
2. Für
die Errichtung des Provisoriums ist folgender Finanzierungsablauf zu
erwarten:
Jahre Verpflichtungen Mittelablauf
bis 2017 237.079,49 € 203.510,58
€ 2018 16.500.000,00
€ 8.557.278,00
€
2019 4.500.000,00 €
9.210.894,00 €
2020 1.132.497,51
€ 3.481.561,00
€
2021
916.333,42 €
___________________________________________
Summe 22.369.577,00 € 22.369.577,00 €
3.
Zugehörige Folgekosten
4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten 202.340 €
b) sächliche Folgekosten
536.817
€ c) Kapitalkosten
kalkulatorische Verzinsung 2,75 %
615.163 €
Abschreibung 686.554 €
5. Jahreserträge keine
6. Leistung Dritter keine
7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung
der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und
Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Die Berechnung
des Personalbedarfs bezieht sich auf die Schülerzahl im Endausbau der
Schule. Geschaffen werden zwei
Vollzeitstellen für Schulsekretär/innen der Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle
ist ein mittlerer Jahreswert in Höhe von 53.080 € zu veranschlagen. Eine
Stelle wurde bereits zum 01.05.2017 besetzt. Weiterhin werden zwei Schulhausverwaltungsstellen
der Entgeltgruppe 5 TVöD benötigt. Hierfür ist eine zusätzliche Stelle mit
einem mittleren Jahreswert von 48.090 € erforderlich. Darüber hinaus wird
perspektivisch die derzeitige Schulhausverwaltungsstelle der Salzmannschule an
die KGS Niederrad übergehen. Anlage _1_Raumprogramm_nach_Standorten (ca. 52 KB) Anlage _2_Bau-und_Nutzungsbeschreibung (ca. 66 KB) Anlage _3_Kostendeckblaetter_ (ca. 223 KB) Anlage _4_Flaechenansaetze (ca. 65 KB) Anlage _5_Soll-Ist_Vergleich (ca. 175 KB) Anlage _6_Plaene_Schnitte (ca. 524 KB) Anlage _7_Plaene_Grundrisse (ca. 10,4 MB) Anlage _8_Aussenanlagenplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 122
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Antrag vom
11.06.2018, NR 597
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 189
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 08.06.2018, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 90
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 11.06.2018, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die
Beratung der Vorlage M 90 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und
Integration die Beratung der Vorlage NR 597 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP
13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 90 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 597 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FDP gegen AfD (= Beratung der Vorlage M 90); BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FDP gegen AfD (= Zurückstellung der Vorlage NR 597); BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Enthaltung) 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 20 Protokollerklärung
der BFF: Die Kritik des Revisionsberichts wird durch die Stellungnahme
des Magistrats nicht entkräftet Bericht:
TO II
Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Beratung der Vorlage NR 597 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD
und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 597)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
ÖkoLinX-ARL (M 90 = Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Beratung der Vorlage NR 597 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR
597) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Beschlussausfertigung(en):
§ 2862, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 30