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Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 90 Betreff: Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) 1. Der Errichtung eines Provisoriums für die Jahrgänge 7 bis 10 der sechszügigen Kooperativen Gesamtschule (KGS) Niederrad mit Cafeteria zum Schuljahr 2019/20 wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügten Kostendeckblättern werden wie folgt bewilligt: 22.369.577 € 3. Es dient zur Kenntnis, dass die KGS Niederrad bereits zum Schuljahr 2017/18 ihren Betrieb mit dem ersten 5. Jahrgang in der Goldsteinstraße 27 in Niederrad aufgenommen hat. Die dortigen Räumlichkeiten sind nach dem Schuljahr 2018/19 und der Aufnahme eines zweiten Jahrgangs erschöpft. 4. Die neue Anlage Im Mainfeld deckt die Differenz zwischen dem reduzierten provisorischen Raumprogramm und den vorhandenen Räumlichkeiten der Goldsteinstraße 27 ab. Der vorübergehend produzierte Leerstand wird durch die Unterbringung von gemeldeten Bedarfen des Stadtschulamtes teilweise kompensiert. 5. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für das Provisorium der Jahrgänge 7 bis 10 wird zugestimmt. 6. Es wird weiterhin zugestimmt, dass die in Anlage 1 aufgeführte Küchenfläche um 80 qm erweitert wird. Die Küche wird beide Standorte der KGS mit Essen versorgen, was sowohl eine höhere zu produzierende Essenszahl, als auch zusätzlich benötigte Lagerflächen für Transportmittel der Warmanlieferung bedeutet. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die Akustik der Anlage aufgrund des Lernschwerpunkts Sprache und Hören einer besonderen Ausstattung bedarf. 8. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass das zu bebauende Grundstück keine Kapazitäten für den Sportunterricht bietet. Es werden aktuell Alternativen für eine standortnahe Sportnutzung gesucht. 9. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von 22.369.577 € erfolgt über folgende Buchungsdaten: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element KGS Niederrad Neubau Provisorium, sonst. Aufwendungen 8078 5100 5.007238.500.999.100-700 KGS Niederrad Neubau Provisorium, Cafeteria 8078 5100 5.007239.500.900.100-700 Die Deckung der Planungsaufwendungen gemäß der beschlossenen Planungsmittelfreigabe vom 17.07.2017 in Höhe von 900.000 € erfolgt über die Projektdefinition 5.002760 - Elisabethenschule, Gesamtsanierung. Das Projekt ist im Investitionsprogramm 2018 - 2021 unter der Projektdefinition 5.007238.500.999.100-700 mit insgesamt 7.677.731 € eingeplant. Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von netto 1.602.613 € werden unter der Projektdefinition 5.007239.500.999.100-700 gebucht. Zur Deckung der restlichen Aufwendungen von 13.791.846 € werden die folgenden Projektdefinitionen herangezogen: PSP-Element Bezeichnung Deckungsbetrag 5.001848 Planungspauschale Gymnasium 300.000 € 5.002006 Planpauschale Förderschulen 100.000 € 5.002520 Holzhausen Erweiterung 3.000.000 € 5.002754 Schwarzburg San 731.846 € 5.002760 Elisabethenschule Sanierung 600.000 € 5.003167 Lessing San Nord 300.000 € 5.006639 Kerschensteinerschule TH 2.300.000 € 5.006665 Boehleschule Ganztag 400.000 € 5.007860 Pauschale 2. Rettungsweg 3.000.000 € 5.003897 A. Frank V-Frankl Erweiterung 1.000.000 € 5.006906 Uhlandschule / AHRS 960.000 € 5.007228 Grundschule Niederrad 1.100.000 € 13.791.846 € Die genannten Deckungsbeträge werden mit Aufstellung des Investitionsprogramms 2020 - 2024 angepasst. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. 11. Die Anlage der KGS Niederrad Im Mainfeld wird nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen geplant, kann jedoch nicht als Passivhausbau, sondern stattdessen mit Einplanung von Passivhauskomponenten und unter Berücksichtigung der aktuellen EnEV -30% errichtet werden. Begründung: A) Zielsetzung Mit dem Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, M 93 vom 29.05.2015 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1628 vom 16.07.2015, wurde dem Neubau einer kooperativen Gesamtschule in Niederrad zugestimmt. Die KGS Niederrad war auf Grund des im SEP A dargelegten Schulplatzbedarfes bereits zum Schuljahr 2017/18 in Betrieb zu nehmen. Bis zur Errichtung eines Neubaus, welcher am Standort Schwanheimer Straße (derzeit: Salzmannschule) geplant werden soll, ist der Bedarf über einen provisorischen Bau zu kompensieren. B) Alternativen Keine. Derzeit stehen keine anderen geeigneten Flächen oder Liegenschaften in Niederrad in der benötigten Größenordnung zur Verfügung. C) Lösung 1) Ausgangssituation und Nutzung der Anlage Zum Schuljahr 2017/18 wurde am Standort Goldsteinstraße 27 (ehemalige Außenstelle der Salzmannschule) ein erster provisorischer Standort zur Inbetriebnahme der KGS Niederrad hergerichtet. Dieser Standort kann den Bedarf für den 5. und 6. Jahrgang abdecken. Zum Schuljahr 2019/20 müssen weitere Räumlichkeiten für die Aufnahme des nächsten Jahrgangs zur Verfügung stehen. Dieser Standort muss ausreichend sein, um insgesamt die Jahrgänge 7 bis 10 unterzubringen und so alle notwendigen Räume zur Verfügung stellen, die bis zur Errichtung eines Neubaus von der KGS Niederrad benötigt werden. Ein solcher soll am derzeitigen Standort der noch bis 2021 auslaufenden Salzmannschule in der Schwanthalerstraße in Niederrad entstehen. Im Anschluss an den Auszug der KGS ist dem Grunde nach eine Nachnutzung bzw. die Demontierbarkeit und der Wiederaufbau der Anlage an einem anderen Standort möglich. Die Planung sieht vor, die Gesamtanlage für das Schuljahr 2019/20 Im Mainfeld zu errichten. Dem Bedarf nach vorübergehend leer stehende Räumlichkeiten in den Schuljahren 2019/20f. sollen nach Bedarfsmeldung des Stadtschulamtes u.a. durch die Unterbringung der auslaufenden Wallschule genutzt werden. Es bestehen zu dieser Schule bereits personelle Bezüge, da die an der KGS Niederrad eingesetzten Förderschulpädagoginnen und -pädagogen parallel die Klassenführung in beiden Jahrgängen der Wallschule innehaben. Die Mitnutzung weiterer Unterrichtsräume (NaWi, ästhetische Bildung, usw.) ist vorgesehen. Ebenso benötigt das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) Frankfurt Süd ab dem Schuljahr 2019/20 Räume. Zukünftig wird das BFZ Frankfurt Süd nach Umsetzung der Sanierung und Erweiterung am Schulcampus der Integrierten Gesamtschule Süd verortet sein. Die Anlage Im Mainfeld besteht aus zwei Gebäudeteilen und wird durch die Mainfeldstraße getrennt. Eine Verbindung der beiden Gebäude und den sich anschließenden Außenanlagen wird mittels eines Übergangs im 2. OG hergestellt. Für die barrierefreie Nutzung und Erschließung wird je Gebäude ein Aufzug vorgesehen. Darüber hinaus werden weitere inklusive Maßnahmen berücksichtigt. An den beiden Hauptzugängen werden elektronische und per Taster zu öffnende Automatiktüren geplant. Die Alarmierung im Brandfall wird sowohl akustisch als auch optisch vorgesehen. Die Beschilderung wird so gestaltet, dass eine spätere Nachrüstung mit einem taktilen Feld möglich ist. Auch bei der Schulhofgestaltung werden Angebote vorgesehen, die auch von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung genutzt werden können. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007, § 2443 (NR 522, NR 523) sollen Neubauten in Passivhausbauweise errichtet werden. Eine Sportmöglichkeit kann aufgrund der beengten Grundstückssituation für die Jahrgänge 7 bis 10 nicht dargestellt werden. Es ist geplant, die Versorgung über standortnahe Schul- und Vereinskooperationen im Stadtteil Niederrad sicherzustellen. Hierfür wurden bereits die Gespräche aufgenommen. Um eine qualitativ nutzbare Fläche im Außenbereich für die Schülerinnen und Schüler herrichten zu können, ist auch beabsichtigt, möglichst viele Stellplätze abzulösen. Die genaue Anzahl der Ablösungen befindet sich in Abstimmung mit der Bauaufsicht. 2) Raumprogramm Das Raumprogramm wurde auf Basis des Modellraumprogramms für Integrierte Gesamtschulen M 122 vom 11.06.2010, § 8612 vom 02.09.2010 erstellt. Die Anzahl der Räume der vierzügigen Raumprogrammsgrundlage wurden auf den Bedarf der Sechszügigkeit hochgerechnet und anschließend unter Berücksichtigung der provisorischen Nutzung in Teilen gekürzt. Am Standort Im Mainfeld sind insgesamt bis zu 700 Schülerinnen und Schüler für die Jahrgänge 7 bis 10 unterzubringen. Diese setzen sich je Jahrgang aus einer Hauptschulklasse mit 25 Kindern, zwei Realschulklassen mit je 30 Kindern und drei Gymnasialklassen mit ebenfalls je 30 Kindern zusammen (175 Kinder pro Jahrgang). Hinzu kommt der Bedarf nach der Einrichtung von zwei Intensivklassen. Diese sind mit einer Klassenstärke von bis zu 16 Schülerinnen und Schülern auszulegen. Es ergibt sich folglich eine Gesamtschülerzahl von 732. Bei den Lehrkräften und der Verwaltung ist mit bis zu 85 Personen zu rechnen. Allgemeine Unterrichtsräume I und II Es ergibt sich aus der Sechszügigkeit über sechs Jahrgänge grundsätzlich ein Bedarf nach 36 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) der Größenordnung von ca. 65 m2. 12 AUR werden am Standort Goldsteinstraße 27 bereits abgebildet (= zwei Jahrgänge). 24 weitere sind Im Mainfeld nachzuweisen (= vier Jahrgänge). Die Gestaltung des Unterrichtes ist heute vielseitig. Die Entwicklung bewegt sich weg vom Frontalunterricht hin zu gruppenorientiertem selbstständigem Lernen. Im Fall der KGS Niederrad werden hierfür Lernbüros eingerichtet, die je nach Nachfrage und Angebot unterschiedlicher Größen bedürfen. Ab der Jahrgangsstufe 7 wird eine Ausdehnung des Prinzips der Lernbüros geplant. Da bis zu sechs Klassen parallel die Lernbüros besuchen, braucht die KGS je nach Fach- und der von den Kindern bevorzugten Sozialform (Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit) unterschiedlich große Lerngruppen und damit unterschiedlich große Räume. Dabei sollen teilweise bis zu zwei Klassen gleichzeitig arbeiten und beaufsichtig werden, als auch kleinere Gruppen unterrichtet werden können. Dies erfordert Raumgrößen zwischen einer halben Klassengröße (30 m2) und der doppelten Klassengröße (120 m2). Fachräume Arbeitslehre Für das Fach Arbeitslehre werden zwei Fachrichtungen angeboten, die einer Lehrküche und einer Universalwerkstatt bedürfen. Hier findet der Fachpraxisunterricht statt. Sowohl für den Haupt- und Realschulzweig im Rahmen von Arbeitslehre und Wahlpflichtunterricht als auch für die inklusive Beschulung im Bereich berufspraktischer Unterricht, sind beide Fachräume von hohem Stellenwert. Fachräume Kunst und Musik Gemäß der Verordnung über die Stundentafel ergeben sich für die Jahrgänge 5 bis 10 jeweils für Kunst und Musik Bedarfe von 1,3 Räumen je Fach. Jeweils ein Kunst- und ein Musikraum können in der Goldsteinstraße 27 dargestellt werden, wonach Im Mainfeld ebenfalls je ein Kunst- und Musikraum zu errichten ist. Fachräume Naturwissenschaften Gemäß der Verordnung über die Stundentafel ergibt sich für die Jahrgänge 5 bis 10 in den Bereichen Biologie, Chemie und Physik ein Bedarf von 3,9 Räumen. Am Standort Goldsteinstraße 27 existiert kein spezifizierter Naturwissenschaftsraum, da hierfür baulich keine Möglichkeit besteht. Demnach sind alle vier Räume am Standort Im Mainfeld darzustellen. Aus Gründen der flexiblen Stunden-/Raumplanung sind jeweils zwei Chemie- und zwei Physik-/Biologieräume geplant. Mediothek, Schülerarbeit und EDV-Räume Der Bereich Mediothek, Schülerarbeit und EDV erhält innerhalb der Planung eine eigene Gewichtung. Das Konzept der KGS Niederrad sieht vor, die hierfür zur Verfügung stehenden Flächen nicht in eigenständigen Räumen abzubilden, sondern diese vornehmlich den nutzbaren Fluren vor den allgemeinen Unterrichtsbereichen als Leseecken, Schülerarbeitsplätze etc. zuzuordnen. Küche/Speiseraum Die Cafeteria am Standort Im Mainfeld ist für 50% der Schülerinnen und Schüler von vier Jahrgängen, sowie die Schülerinnen und Schüler der Intensivklassen auszulegen. Zwei Jahrgänge der KGS sind weiterhin am Standort der Goldsteinstraße 33 mit Essen versorgt. Die Essen beider Standorte werden Im Mainfeld produziert und von dort bedarfsgerecht an den Standort Goldsteinstraße geliefert. Die Küche ist entsprechend auf etwa das 1,5-fache an Essen auszulegen, wie es das Modellraumprogramm der vierzügigen IGS (648 Kinder) mit 120 qm vorsieht. Da auch die Transportbehältnisse für die Warmanlieferung einer entsprechenden Lager- und Reinigungsfläche bedürfen, ist die Küchengröße um 80 qm auf 200 qm anzupassen. Am Standort Im Mainfeld, von einem Essensangebot in drei Schichten ausgehend, ergibt sich eine Essensanzahl von ca. 125 pro Schicht. Unter Berücksichtigung von 1,1 m2 pro Platz ist bei der Cafeteria mit einer Fläche von 138 m2 zu rechnen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zweite Essensausgabe, auch in mobiler Form, notwendig ist, um die Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler zu verringern und den Schichtbetrieb beim Essen durchführen zu können. Auch ist planerisch innerhalb der Mensa ein Wartebereich vor der Essensaufgabe zu berücksichtigen. Deshalb wird die Anstellfläche von 15 m2 als separater Flächenbedarf aufgeführt. Da die KGS weder über eine eigene Turnhalle, noch über eine Aula verfügt, wird dem Speiseraum eine Mehrzweckfähigkeit zugesprochen. Hierfür ist der Aufenthaltsraum (70 m2) der Speisefläche zuschaltbar zu planen. Nebenräume Der Bedarf nach Lagermöglichkeiten umfasst nicht mehr nur Lehrmittel wie Bücher und allgemeine Unterrichtsmaterialen. Auch schulische Hilfsmittel (wie Lagerungskissen/-matten; Heidelberger Liegebär, Rollstühle etc.) für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung benötigen ihren Platz. Für diese Hilfsmittel, die nur phasenweise während des Tages benötigt werden, müssen entsprechende Lagerflächen vorgehalten werden. Die zur Verfügung stehenden Nebenflächen von insgesamt 229 m2 sollen daher überwiegend in kleineren Einheiten den einzelnen Jahrgängen zugeordnet werden. D) Kosten 1. Investitionsbedarf gesamt: 22.369.577 € 2. Für die Errichtung des Provisoriums ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2017 237.079,49 € 203.510,58 € 2018 16.500.000,00 € 8.557.278,00 € 2019 4.500.000,00 € 9.210.894,00 € 2020 1.132.497,51 € 3.481.561,00 € 2021 916.333,42 € ___________________________________________ Summe 22.369.577,00 € 22.369.577,00 € 3. Zugehörige Folgekosten 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten 202.340 € b) sächliche Folgekosten 536.817 € c) Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 615.163 € Abschreibung 686.554 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Die Berechnung des Personalbedarfs bezieht sich auf die Schülerzahl im Endausbau der Schule. Geschaffen werden zwei Vollzeitstellen für Schulsekretär/innen der Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein mittlerer Jahreswert in Höhe von 53.080 € zu veranschlagen. Eine Stelle wurde bereits zum 01.05.2017 besetzt. Weiterhin werden zwei Schulhausverwaltungsstellen der Entgeltgruppe 5 TVöD benötigt. Hierfür ist eine zusätzliche Stelle mit einem mittleren Jahreswert von 48.090 € erforderlich. Darüber hinaus wird perspektivisch die derzeitige Schulhausverwaltungsstelle der Salzmannschule an die KGS Niederrad übergehen. Anlage _1_Raumprogramm_nach_Standorten (ca. 52 KB) Anlage _2_Bau-und_Nutzungsbeschreibung (ca. 66 KB) Anlage _3_Kostendeckblaetter_ (ca. 223 KB) Anlage _4_Flaechenansaetze (ca. 65 KB) Anlage _5_Soll-Ist_Vergleich (ca. 175 KB) Anlage _6_Plaene_Schnitte (ca. 524 KB) Anlage _7_Plaene_Grundrisse (ca. 10,4 MB) Anlage _8_Aussenanlagenplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 122 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Antrag vom 11.06.2018, NR 597 Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 90 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 11.06.2018, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 90 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 597 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 90 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 597 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Beratung der Vorlage M 90); BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Zurückstellung der Vorlage NR 597); BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Enthaltung) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 20 Protokollerklärung der BFF: Die Kritik des Revisionsberichts wird durch die Stellungnahme des Magistrats nicht entkräftet Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 597 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 597) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 90 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 597 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 597) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2862, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 30

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