Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M
126 Betreff: Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt
am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)
1. Der
Schulentwicklungsplan, Teil S - Sonderpädagogische Förderung wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen (vgl. Anlage). Vorhaben der Schulen, die sich
nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der
zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt. - - - - - Achtung !!!
Siehe auch Anlage - - - - - 2. Die für den Bereich Sonderpädagogische Förderung
(§§ 49 - 55 in Verbindung mit § 145 II des Hessischen Schulgesetzes )
verpflichtend vorgeschriebenen Bestandteile des Schulentwicklungsplans werden
wie folgt festgelegt: 2.1 Die Anzahl der Kleinklassen für Erziehungshilfe
wird mit Wirkung ab dem Schuljahr 2006/07 auf 30 festgesetzt (gemäß
Stellenzuweisung zurzeit bis zu 18). 2.2 Die Sprachheilklasse an der Ernst-Reuter-Schule
II wird zum Ende des Schuljahres 2006/07 aufgelöst. 2.3 Als Standorte für Gemeinsamen Unterricht (GU)
werden zur Schaffung eines quantitativ erweiterten und regional
ausgeglicheneren Angebots bestätigt bzw. neu festgelegt: a) bestehende Standorte: Grundschulen: - Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) - Astrid-Lindgren-Schule
(Ginnheim) - Diesterwegschule
(Ginnheim) -
Elsa-Brändström-Schule (Westend) - Freiligrathschule (Fechenheim) - Heinrich-Seliger-Schule
(Dornbusch) - Merianschule
(Nordend) -
Münzenbergerschule (Eckenheim) - Römerstadtschule (Heddernheim/Nordweststadt)
- Theobald-Ziegler-Schule
(Preungesheim) - (An der Riedhofschule,
Sachsenhausen, wird ab dem Schuljahr 2004/05 Gemeinsamer Unterricht nicht mehr
angeboten.) Nachrichtlich: - Die Integrative Schule Frankfurt
(Grundschule in freier Trägerschaft, Niederursel, künftig Ginnheim) wird
auch weiterhin zum Gesamtangebot des Gemeinsamen Unterrichts in Frankfurt am
Main beitragen. Eine förmliche Festlegung im Rahmen des SEP-S ist nicht
erforderlich. Weiterführende Schulen (Sekundarstufe
I): - Carlo-Mierendorff-Schule
(Preungesheim) -
Ernst-Reuter-Schule II (Niederursel/Nordweststadt) - Friedrich-Stoltze-Schule (Innenstadt) - IGS Nordend (Nordend) b) neue Standorte Grundschulen: Im Westen des Stadtgebiets: - Berthold-Otto-Schule (Griesheim) - Walter-Kolb-Schule
(Unterliederbach) -
Fridtjof-Nansen-Schule (Nied) Im Süden des Stadtgebiets: - Eine Grundschule wird durch das Staatliche Schulamt
als GU-Standort festgelegt Innenstadt und Osten des Stadtgebiets: - Uhlandschule (Ostend) Im Norden des Stadtgebiets: - Schule am Riedberg (Riedberg/ Kalbach; zurzeit noch
Außenstelle der Heinrich-Kromer-Schule) Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I): Im Westen des Stadtgebiets: - Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) 2.4 Weitere Vorklassen an Sonderschulen (künftig:
Förderschulen) werden nicht eingerichtet. 3. Als Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches
Schulgesetz werden beschlossen: 3.1 Es wird eine zweite Schule für Praktisch Bildbare
als gebundene Ganztagsschule errichtet. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme in
Form eines Schulneubaus in Nied (Birminghamstraße) umzusetzen. Mit der
Errichtung der Schule wird das dortige städtische Grundstück zu etwa 1/4 in
Anspruch genommen.
3.2 Der Magistrat wird
beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Entwicklung der
folgenden Schulen zu gebundenen Ganztagschulen (§ 15 Hessisches Schulgesetz in
der ab 01.08.2005 geltenden Fassung) zu erreichen: - Viktor-Frankl-Schule (Körperbehinderte) - Albert-Griesinger-Schule (Praktisch
Bildbare). 3.3 Der Magistrat wird beauftragt,
auf einen Wechsel der Trägerschaft für die Hermann-Herzog-Schule (Schule für
Sehbehinderte) zum Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und auf eine räumliche
Verlagerung hinzuwirken. Hierzu sind in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt
und der Hermann-Herzog-Schule die Verhandlungen mit dem LWV und die
erforderlichen weiteren Abklärungen fortzuführen und über das Ergebnis und den
Zeitpunkt der Umsetzung zu berichten. 4. Als weitere Maßnahmen werden beschlossen: 4.1 Die Hermann-Luppe-Schule wird nach Inbetriebnahme
des Neubaus um eine Lerngruppe erweitert (neu 5, bisher 4); 4.2 Die Euckenschule wird um zwei Lerngruppen
erweitert (neu 5, bisher 3); 4.3 Zur Erweiterung von Prävention und Ambulanz an
den allgemeinen Schulen wird der Magistrat beauftragt, der Einrichtung weiterer
regionaler sonderpädagogischer Beratungs- und Förderzentren durch das Hessische
Kultusministerium bzw. das Staatliche Schulamt an folgenden Sonderschulen
(künftig: Förderschulen) zuzustimmen und die Umsetzung zu unterstützen: - Viktor-Frankl-Schule (Körperbehinderte) - Albert-Griesinger-Schule (Praktisch
Bildbare) -
Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Lernhilfe, Eschersheim) - Wallschule (Lernhilfe, Sachsenhausen) - Kasinoschule (Lernhilfe, Höchst)
und /oder -
Karl-Oppermannschule (Lernhilfe, Unterliederbach) 4.4 Für die Weißfrauenschule (Sprachheilschule) wird
die Aufnahmekapazität der Schule entsprechend der Raumkapazitäten auf 29
Klassen/Lerngruppen einschließlich der Vorklassen begrenzt. Der Magistrat wird
beauftragt darauf hinzuwirken, dass die Nutzung der Schule durch Schülerinnen
und Schüler aus umliegenden Städten und Landkreisen zurückgeführt und der
regionale Anteil des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums
ausgebaut wird. 4.5 Die Berthold-Simonsohn-Schule wird als Teil des
Zentrums für Erziehungshilfe erhalten. Der Magistrat wird beauftragt, in
Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Zentrum für Erziehungshilfe ein
Konzept für einen Ausbau des Zentrums, ggf. einschließlich der Einrichtung
weiterer Stationen zu erarbeiten und rechtzeitig zu den Beratungen über den
Haushaltsplan 2007 vorzulegen. 5. Es dient zur Kenntnis, dass 5.1 der Schulentwicklungsplan S, die
Organisationsmaßnahmen und die weiteren Maßnahmen mit dem Staatlichen Schulamt
für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind; 5.2 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen
vorgenannter Schulen gemäß § 130 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz durchgeführt
wurden; 5.3 die Schulkommission in der
Sitzung am 29.11.2004 dem Entwurf der Beschlussvorlage und dem Entwurf des
Schulentwicklungsplans Sonderpädagogische Förderung (in der Fassung vom
08.11.2004) ohne Gegenstimme zugestimmt hat; 5.4 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des
Stadtschülerrates gemäß § 115 Hessisches Schulgesetz im Anschluss an den
Beschluss des Magistrats durchgeführt wird; 5.5 die förmliche Abstimmung mit den benachbarten
Schulträgern nach § 145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes im Anschluss an den
Beschluss des Magistrats durchgeführt wird; 5.6 das Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen dem
Schulausschuss die Ergebnisse der Anhörungen nach 5.4. und der Abstimmungen
nach 5.5. zu den Beratungen über den Schulentwicklungsplan S zur Kenntnis geben
wird. 6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass bei einer
Umsetzung der im SEP-S für die Stadt Frankfurt am Main vorgesehenen
Maßnahmenplanung insbesondere in folgenden Bereichen finanzielle Auswirkungen
zu erwarten sind:
6.1 Neubau, Ausstattung sowie
laufende Betriebskosten (einschließlich Personalkosten für Schulsekretariat und
Schulhausverwaltung) für eine zweite Schule für Praktisch Bildbare als
Ganztagsschule (gebundene Form); 6.2 ggf. erforderliche Schaffung von räumlichen und
sächlichen Voraussetzungen für weitere genehmigte Standorte für Gemeinsamen
Unterricht; 6.3 ggf. notwendige Ergänzungen der
vorhandenen räumlichen und sächlichen Ausstattung der Albert-Griesinger-Schule
für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs (gebundene Form) im Fall einer
erfolgreichen Antragstellung; 6.4 Schaffung der räumlichen und sächlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung der Viktor-Frankl-Schule zu einer
Ganztagsschule (gebundene Form) im Fall einer erfolgreichen Antragstellung;
6.5 Anmietung von Räumen und Ausstattung zusätzlicher
Lerngruppen (Euckenschule); 6.6 Unterstützung durch Integrationshelfer in
weiteren Klassen mit Gemeinsamem Unterricht und in der zweiten Schule für
Praktisch Bildbare; 6.7 Bei einem Wechsel der Schulträgerschaft der
Hermann-Herzog-Schule zum Landeswohlfahrtsverband Hessen: Einsparung von
Personal- und Sachkosten sowie alternative Nutzungsmöglichkeit für das
bisherige Schulgebäude bei Verlagerung der Schule an einen anderen Standort,
zusätzliche Kosten im Rahmen der Verbandsumlage bzw. durch Kostenerstattung an
den LWV für die Beschulung der Frankfurter Schülerinnen und Schüler nach
angestrebter, landesweiter Vereinbarung über die künftige Kostenregelung im
Bereich der Schulen für Sehbehinderte; 6.8 Zuordnung weiterer Stellen für Sozialpädagoginnen
/ Sozialpädagogen für den Jugendhilfebereich des Zentrums für Erziehungshilfe
im Rahmen des Betriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Fall
eines mittelfristigen Ausbaus des Zentrums. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die am 29. November
2004 beschlossene Änderung des Hessischen Schulgesetzes mit Wirkung ab
01.08.2005 die Ersetzung der Bezeichnung "Sonderschule" durch "Förderschule"
vorsieht. Als Bezeichnung des Siebten Abschnitts im Dritten Teil des Hessischen
Schulgesetzes (§§ 49 - 55), der die unterschiedlichen Angebotsformen wie
Prävention und Rehabilitation, Gemeinsamer Unterricht und Förderschulen
zusammenfasst, bleibt weiterhin der Begriff "Sonderpädagogische Förderung"
erhalten. Der auf diesen Bereich bezogene Schulentwicklungsplan sollte daher
weiterhin mit SEP- S bezeichnet werden. Die einzelnen gesetzlichen Regelungen
des genannten Abschnitts bleiben inhaltlich unverändert. 8. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des
Hessischen Kultusministeriums gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz zum
Schulentwicklungsplan Teil S - Sonderpädagogische Förderung und zu den
beschlossenen Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz zu
beantragen. 9. Der Magistrat wird beauftragt, nach Genehmigung
des Schulentwicklungsplans Teil S - Sonderpädagogische Förderung durch das
Hessische Kultusministerium einen Umsetzungsbeschluss vorzulegen, in dem die
geplanten Maßnahmen nach Prioritäten unter Berücksichtigung des Bedarfs für die
jeweilige Schulform bzw. Schule, der vorhandenen Räumlichkeiten, und deren
Ausnutzung sowie die finanziellen Auswirkungen und deren Folgekosten dargelegt
werden. Unabhängig davon ist der Bedarf bei den Raumprogramm- und den Bau- und
Finanzierungsvorlagen aufgrund der aktuellen Entwicklung erneut zu
überprüfen. Begründung: A. Zielsetzung
Der Magistrat erfüllt mit dem vorliegenden
Schulentwicklungsplan seine Planungsverpflichtung nach § 145 Hessisches
Schulgesetz für den Teilbereich Sonderpädagogische Förderung. Mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan soll mit
einer Gesamtkonzeption und einer differenzierten Maßnahmenplanung die Grundlage
dafür geschaffen werden, ein gestaffeltes, gut abgestimmtes Gesamtsystem
sonderpädagogischer Förderung in Frankfurt am Main zu erhalten und
weiterzuentwickeln und dabei vorrangig die Integrationskraft der allgemeinen
Schulen zu stärken. B.
Alternativen Die Vorlage eines
Schulentwicklungsplans Sonderpädagogische Förderung ist gesetzlich
verpflichtend vorgeschrieben. Die Erarbeitung der vorliegenden Gesamtkonzeption des
SEP-S und der Maßnahmenplanung erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden
Bestandsanalyse und in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und unter
Beteiligung der betroffenen Schulen. Nach diesem Beratungs- und
Abwägungsprozess und unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltssituation
handelt es sich um die am besten geeigneten Maßnahmen. C. Lösung Schulentwicklungsplan Teil S (vgl. Anlage),
insbesondere Kapitel 2 (Handlungsrahmen des Schulträgers und bildungspolitische
Grundorientierung) und Kapitel 4 (Gesamtkonzeption, Modellrechnung und
Maßnahmenplanung)
D. Kosten Da es sich um den ersten Schulentwicklungsplan für
den Teilbereich der Sonderpädagogischen Förderung in Frankfurt am Main handelt,
wird erst mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch das Hessisches
Kultusministerium Planungssicherheit bezüglich der Maßnahmen erreicht, die
weiter zu verfolgen sind. Der SEP-S verzichtet angesichts der dauerhaft
angespannten Haushaltssituation darauf, umfassendere Konzepte zum
integrationsorientierten Umbau des Gesamtsystems sonderpädagogischer Förderung
vorzuschlagen bzw. vorauszusetzen, die nur auf der Basis erheblicher
zusätzlicher städtischer Mittel (Projekte, freiwillige Leistungen) umgesetzt
werden könnten. Die
Maßnahmenplanung beschränkt sich vielmehr auf Felder, in denen nach den
gesetzlichen Vorgaben und / oder den dargelegten Entwicklungstrends dringender
Handlungsbedarf besteht. Die Bereiche, in denen finanzielle Auswirkungen für
die Stadt Frankfurt am Main zu erwarten sind, sind unter Ziffer 6 benannt und
werden im folgenden näher erläutert. Für die Errichtung einer 2. Schule für Praktisch
Bildbare (Ziff. 3.1., 6.1.) wird durch den SEP-S ein unabweisbarer Bedarf
im einzelnen nachgewiesen. Es muss dauerhaft eine Kapazität von ca. 80
Schulplätzen (10-12 Lerngruppen) geschaffen werden. Dies soll als eigenständige
Schule mit Ganztagsbetrieb (gebundene Form) umgesetzt werden. Der an das
Hessische Kultusministerium zu übersendende beschlossene Schulentwicklungsplan
muss eine Aussage zum vorgesehenen Standort (ggf. Alternativen) enthalten.
Die Unterbringung der 2. PB-Schule
in bestehenden Schulgebäuden bzw. Liegenschaften wurde vorrangig geprüft (vgl.
Auflage Nr. 11 des Genehmigungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern
und für Sport zum Haushaltsplan 2004). Nach einer ersten Vorprüfung unter Kapazitäts- und
Fachgesichtspunkten wurde u.a. die zunächst erwogene Option, zusätzliche
PB-Kapazitäten im eventuell frei werdenden Schulgebäude der
Hermann-Herzog-Schule zu schaffen, aufgegeben (nicht ausreichend, da anteiliger
Flächenbedarf der räumlich beengten und für Ganztagsbetrieb vorgesehene
Viktor-Frankl-Schule zu decken ist). Eine über das Hochbauamt beauftragte, seit
15.02.05 vorliegende Machbarkeitsstudie zu zwei Standorten kommt zu dem
Ergebnis, dass eine Unterbringung der 2. PB-Schule an der Hallgartenschule
(Sonderschule, Bornheim) vor allem aus städtebaulichen und denkmalpflegerischen
Gründen auch bei Abriss der Pavillons nicht umsetzbar ist. Bezüglich der
Linnéschule (Grundschule, Ostend) wird eine Umsetzung grundsätzlich für möglich
erachtet (Räumlichkeiten im Gebäudebestand und zusätzlicher Baukörper auf dem
Schulhof). Neben einem vergleichsweise hohen Kostenaufwand für einen
anforderungsgerechten Umbau ist die Unterbringung von Grundschülern wie von
Kindern mit geistigen, teilweise zusätzlich körperlichen Beeinträchtigungen bis
in das 4. Obergeschoss problematisch. Auch bei der Frage der Zufahrten und
Schulbusstellplätzen ist mit Problemen zu rechnen. In der Abwägung scheidet
daher auch diese Option aus. Gleiches gilt für eine Teilnutzung der
Heinrich-von-Stephan-Schule (Berufsschule, Sachsenhausen), die mit einem hohen
Kostenaufwand verbunden wäre. Daneben wird das Gebäude nach Auflösung der
Heinrich-von-Stephan-Schule und Aufnahme eines Großteils der derzeitigen
Schülerinnen und Schüler durch die Heinrich-Kleyer-Schule zunächst (bis zum
Abschluss der Brandschutzsanierung des Schulgebäudes Kühhornshofweg) weiter als
Dependance der Heinrich-Kleyer-Schule benötigt. Auf Grund der besonderen Anforderungen an eine Schule
für Praktisch Bildbare sind mit einem Neubau Kostenvorteile gegenüber dem Umbau
eines bestehenden Gebäudes verbunden. Bei dem vorgeschlagenen Standort an der
Birminghamstraße in Nied handelt es sich um eine Gemeinbedarfsfläche, die für
eine schulische Nutzung vorgesehen war. Der Standort ist hinsichtlich der Lage
im Stadtgebiet und der Verkehrsanbindung gut geeignet. Gegenüber der bisherigen
Beschulung durch die Albert-Griesinger-Schule würde es für einen Teil der
Schülerinnen und Schüler zu einer deutlichen Verkürzung der Fahrtzeiten
kommen. Die finanziellen Auswirkungen des
vorgeschlagenen Trägerwechsels der Hermann-Herzog-Schule zum
Landeswohlfahrtsverband Hessen (Ziff. 3.3., 6.7.) und der damit verbundenen
räumlichen Verlagerung können erst nach Klärung der Voraussetzungen und der
Umsetzungsschritte ermittelt werden. Neben einer Berechnung der zu erwartenden
Einspareffekte ist insbesondere noch offen, welche Kosten für die künftige
Beschulung von Frankfurter Schülerinnen und Schülern anfallen werden.
Handlungsbedarf ergibt sich auch daraus, dass das Hessische Kultusministerium
im Zusammenhang mit der Genehmigung des Schulentwicklungsplans des LWV
letzteren gebeten hat, eine hessenweite Neuordnung der schulischen Versorgung
im Bereich der Sehbehinderten zu konzipieren und die erforderlichen Abklärungen
einzuleiten. Im Einvernehmen
von LWV, Hessischem Städtetag und Hessischem Landkreistag wurde Mitte
April 2005 eine Arbeitsgruppe konstituiert, die eine landesweite Vereinbarung
über die künftige Kostenregelung im Bereich der Schulen für Sehbehinderte
vorbereiten soll. Die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Kassel, die noch
Sonderschulkapazitäten für Sehbehinderte in eigener Trägerschaft vorhalten,
werden in der Arbeitsgruppe vertreten sein. Mit den Maßnahmevorschlägen zur
Hermann-Herzog-Schule und zur Weißfrauenschule wird zugleich eine
strukturelle Lösung für die Frage der überregionalen Mitnutzung Frankfurter
Schulen ohne kostendeckende Gastschulbeiträge (vgl. Auflage Nr. 12 des
Genehmigungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum
Haushaltsplan 2004) vorgeschlagen. Im Hinblick auf Stellenplan und Personalkosten
ergeben sich bei Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmenplanung des
vorliegenden SEP-S vor allem Auswirkungen für das Land Hessen, das u.a.
zusätzliche Stellen für Lehrkräfte, z.T. auch für andere pädagogische
Fachkräfte für den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts (Ziff. 2.3 b), der
Kleinklassen für Erziehungshilfe (Ziff. 2.1.), der sonderpädagogischen
Beratungs- und Förderzentren (Ziff. 4.3., 4.4., 4.5.), für die 2. Schule für
Praktisch Bildbare (Ziff. 3.1.) und für die zusätzlichen Lerngruppen in der
Hermann-Luppe-Schule (Ziff. 4.1.) und der Euckenschule (Ziff. 4.2.) in der
Personalplanung berücksichtigen müsste. Für die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger sind
folgende personelle Auswirkungen im Bereich des Stadtschulamtes zu
erwarten: - Bei einem Wechsel
der Schulträgerschaft der Hermann-Herzog-Schule zum LWV (Ziff. 3.3.) können die
Stelle im Schulsekretariat (30 Stunden/Woche) und die entsprechenden
Personalkosten wegfallen. Eine Schulhausverwalterstelle ist nicht vorhanden, da
die Aufgabe vom Schulhausverwalter der benachbarten Anne-Frank-Schule
wahrgenommen wird; - für die
neu zu errichtende 2. Schule für Praktisch Bildbare (Ziff. 3.1.) wird eine
personelle Ausstattung des Schulsekretariats und der Schulhausverwaltung
erforderlich; - im Einzelfall
kann sich mittelfristig bei neuen Standorten für Gemeinsamen Unterricht (Ziff.
2.3.b) eine Erhöhung der Stunden im Schulsekretariat ergeben (Stundenzuschläge
ab mindestens 30 % Anteil integrativer Klassen). Ab 2007/08 können sich darüber hinaus im Fall einer
positiven Entscheidung über einen mittelfristigen Ausbau der
Berthold-Simonsohn-Schule bzw. des Zentrums für Erziehungshilfe (Ziff. 4.5.,
6.8.) Auswirkungen auf das Jugend- und Sozialamt als Kostenträger ergeben.
Proportional zu einer Ausweitung der Lehrkraft-Stellen durch das Land Hessen
müssten auch im Jugendhilfebereich des Zentrums weitere Stellen für
Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen im Rahmen des Betriebs Kommunale Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe bereit gestellt werden. Diese Frage wird jedoch nicht
im Rahmen des vorliegenden Schulentwicklungsplans S entschieden, sondern zu
gegebener Zeit gesondert zu beraten und zu beschließen sein. Gemäß Ziffer 9 wird eine detaillierte Darstellung der
personellen und finanziellen Auswirkungen des SEP-S im Rahmen der Vorlage zur
Umsetzung des SEP-S erfolgen, die umgehend nach Eingang und Auswertung des
Genehmigungserlasses des Hessische Kultusministeriums zum SEP-S erarbeitet
wird.
Anlage 1 (ca. 12,5 MB) Anlage redaktionelle_Aenderung_Hauptamt (ca. 22 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
13.07.2005, NR 1977
Antrag vom
12.10.2005, NR 2059
Antrag vom
02.11.2005, NR 2079
Antrag vom
03.11.2005, NR 2095
Anregung vom
30.09.2005, OA 2098
Antrag vom
16.09.2005, OF
858/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Anregung vom
30.06.2015, OA 645
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Schulausschuss Beratung im Ortsbeirat:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 Zuständige sonstige
Gremien: KAV
Versandpaket: 29.06.2005 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR
11 am 05.09.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2
am 05.09.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung der KAV am
05.09.2005, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 126 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1977 wird zugestimmt.
43. Sitzung des OBR 7
am 06.09.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
13 am 06.09.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 126 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
10 am 06.09.2005, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6
am 06.09.2005, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1
am 06.09.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4
am 06.09.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Ablehnung)
43. Sitzung des
OBR 8 am 08.09.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 126 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1977 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und FDP gegen 3 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme)
bei 4 Enthaltungen CDU zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
46. Sitzung des
OBR 5 am 09.09.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
12 am 09.09.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 126 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Schulausschusses am 12.09.2005, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 07.11.2005
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1977 wird bis zur
Sitzung des Ausschusses am 07.11.2005 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
43. Sitzung des OBR 3
am 15.09.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf
Wunsch der SPD wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage NR 1977 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9
am 15.09.2005, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 126 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1977 wird bis zur
Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
47. Sitzung des OBR 5
am 30.09.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 2098 2005
1. Der Vorlage
M 126 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 858/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 126 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage NR 1977 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Schulausschusses am 07.11.2005, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1977 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 2059 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 2079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage NR 2095 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 2098 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
42. Sitzung der KAV am
07.11.2005, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 126 wird zugestimmt. (Beschluss bereits am 05.09.2005)
2. Der Vorlage
NR 2059 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 2098 wird zugestimmt.
45. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf
Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1977
ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1977 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 2059 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 2079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage NR 2095 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung
der Vorlage OA 2098 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
46. Sitzung des
Schulausschusses am 05.12.2005, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der
Vorlagen NR 2059 Ziffern 1. bis 3. und 5., NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6.
bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ziffer 1.
Satz 2 der Vorlage wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich
nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil
der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich
aufgeführt."
2. Die Vorlage NR 1977 wird abgelehnt.
3. a) Den
Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2059 wird abgelehnt.
4. a) Den
Ziffern 2. bis 4 und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird zugestimmt. b)
Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt.
5. Der Vorlage
NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Der Vorlage
OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 2. CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
zu 3. zu a) Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP Ziffer 3.: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung) zu b) CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
zu 4. zu a) CDU, SPD (= Ziffern 2. und 7. Prüfung und
Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Annahme, Ziffern 6. und 8. Ablehnung),
GRÜNE und FDP zu b) SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme)
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FAG (M 126, NR 1977, NR 2059, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) REP (M 126, NR 2079 und OA 2098 =
Annahme, NR 1977, NR 2059 und NR 2095 = Ablehnung) E.L. (M 126, NR
1977, NR 2059, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Zurückstellung)
46. Sitzung des OBR 3
am 08.12.2005, TO I, TOP 8 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf
Nichtbefassung der Vorlage NR 1977. Beschluss: 1. Der Vorlage
M 126 wird zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung
der Vorlage NR 1977 wird abgelehnt. b) Der Vorlage NR 1977 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. zu a): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (=
Annahme) zu b): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL (Die CDU-Fraktion nimmt
an der Abstimmung zu b) nicht teil.) 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO I, TOP 20
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der
Vorlagen NR 1977, NR 2059, NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095
und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Satz der Ziffer 1.
wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft
der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden
Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt."
2. Der Vorlage
NR 1977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Der Vorlage
NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. a) Den
Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden
abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 3. NR 2059 Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
und FAG NR 2059 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung
und Berichterstattung) NR 2059 Ziffer 4.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU
und FDP (= Ablehnung) zu 4. a) NR 2079 Ziffern 2. und 7.: CDU,
GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) NR 2079
Ziffern 6. und 8.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) NR
2079 Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) SPD, GRÜNE, und
FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Annahme, NR 1977, NR 2059 und NR
2095 = Ablehnung) Die Linke. (M 126 und NR 2079 = Ablehnung, NR 1977,
NR 2059, NR 2095 und OA 2098 = Annahme) BFF (M 126 und NR 1977 =
Enthaltung, NR 2059 = Ablehnung, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Ablehnung, NR 2079 und NR 2095 =
Annahme) E.L. (M 126 und NR 2079 = Ablehnung, NR 1977, NR 2059, NR 2095
und OA 2098 = Annahme) 50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1977, NR 2059, NR 2079
Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe
zugestimmt, dass der zweite Satz der Ziffer 1. wie folgt lautet:
"Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt
Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden
Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt."
2. Der Vorlage
NR 1977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Der Vorlage
NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. a) Den
Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden
abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. 1. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Hupe, Welker, Brillante und Stock sowie von Stadträtin Ebeling dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen Die
Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); REP (= Annahme ohne Zusatz);
BFF (= Enthaltung)
zu 2. NR 1977: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. ÖkoLinX-ARL
und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
zu 3. zu 3. NR 2059 Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD,
GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen REP und BFF (= Ablehnung) NR
2059 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und BFF (= Ablehnung) NR 2059
Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU, FDP, REP, BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu 4. a) NR 2079 Ziffern 2. und 7.:
CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)
NR 2079 Ziffern 6. und 8.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG, Die
Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 3. und 4.:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L.
(= Ablehnung) b) SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen
CDU, FDP, REP und BFF (= Annahme) zu 5. NR 2095: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke.,
BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung)
zu 6. zu 1.: OA 2098: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die
Linke., BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 10451, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 40 1