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Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126 Betreff: Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) 1. Der Schulentwicklungsplan, Teil S - Sonderpädagogische Förderung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen (vgl. Anlage). Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt. - - - - - Achtung !!! Siehe auch Anlage - - - - - 2. Die für den Bereich Sonderpädagogische Förderung (§§ 49 - 55 in Verbindung mit § 145 II des Hessischen Schulgesetzes ) verpflichtend vorgeschriebenen Bestandteile des Schulentwicklungsplans werden wie folgt festgelegt: 2.1 Die Anzahl der Kleinklassen für Erziehungshilfe wird mit Wirkung ab dem Schuljahr 2006/07 auf 30 festgesetzt (gemäß Stellenzuweisung zurzeit bis zu 18). 2.2 Die Sprachheilklasse an der Ernst-Reuter-Schule II wird zum Ende des Schuljahres 2006/07 aufgelöst. 2.3 Als Standorte für Gemeinsamen Unterricht (GU) werden zur Schaffung eines quantitativ erweiterten und regional ausgeglicheneren Angebots bestätigt bzw. neu festgelegt: a) bestehende Standorte: Grundschulen: - Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) - Astrid-Lindgren-Schule (Ginnheim) - Diesterwegschule (Ginnheim) - Elsa-Brändström-Schule (Westend) - Freiligrathschule (Fechenheim) - Heinrich-Seliger-Schule (Dornbusch) - Merianschule (Nordend) - Münzenbergerschule (Eckenheim) - Römerstadtschule (Heddernheim/Nordweststadt) - Theobald-Ziegler-Schule (Preungesheim) - (An der Riedhofschule, Sachsenhausen, wird ab dem Schuljahr 2004/05 Gemeinsamer Unterricht nicht mehr angeboten.) Nachrichtlich: - Die Integrative Schule Frankfurt (Grundschule in freier Trägerschaft, Niederursel, künftig Ginnheim) wird auch weiterhin zum Gesamtangebot des Gemeinsamen Unterrichts in Frankfurt am Main beitragen. Eine förmliche Festlegung im Rahmen des SEP-S ist nicht erforderlich. Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I): - Carlo-Mierendorff-Schule (Preungesheim) - Ernst-Reuter-Schule II (Niederursel/Nordweststadt) - Friedrich-Stoltze-Schule (Innenstadt) - IGS Nordend (Nordend) b) neue Standorte Grundschulen: Im Westen des Stadtgebiets: - Berthold-Otto-Schule (Griesheim) - Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) - Fridtjof-Nansen-Schule (Nied) Im Süden des Stadtgebiets: - Eine Grundschule wird durch das Staatliche Schulamt als GU-Standort festgelegt Innenstadt und Osten des Stadtgebiets: - Uhlandschule (Ostend) Im Norden des Stadtgebiets: - Schule am Riedberg (Riedberg/ Kalbach; zurzeit noch Außenstelle der Heinrich-Kromer-Schule) Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I): Im Westen des Stadtgebiets: - Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) 2.4 Weitere Vorklassen an Sonderschulen (künftig: Förderschulen) werden nicht eingerichtet. 3. Als Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz werden beschlossen: 3.1 Es wird eine zweite Schule für Praktisch Bildbare als gebundene Ganztagsschule errichtet. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme in Form eines Schulneubaus in Nied (Birminghamstraße) umzusetzen. Mit der Errichtung der Schule wird das dortige städtische Grundstück zu etwa 1/4 in Anspruch genommen. 3.2 Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Entwicklung der folgenden Schulen zu gebundenen Ganztagschulen (§ 15 Hessisches Schulgesetz in der ab 01.08.2005 geltenden Fassung) zu erreichen: - Viktor-Frankl-Schule (Körperbehinderte) - Albert-Griesinger-Schule (Praktisch Bildbare). 3.3 Der Magistrat wird beauftragt, auf einen Wechsel der Trägerschaft für die Hermann-Herzog-Schule (Schule für Sehbehinderte) zum Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und auf eine räumliche Verlagerung hinzuwirken. Hierzu sind in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und der Hermann-Herzog-Schule die Verhandlungen mit dem LWV und die erforderlichen weiteren Abklärungen fortzuführen und über das Ergebnis und den Zeitpunkt der Umsetzung zu berichten. 4. Als weitere Maßnahmen werden beschlossen: 4.1 Die Hermann-Luppe-Schule wird nach Inbetriebnahme des Neubaus um eine Lerngruppe erweitert (neu 5, bisher 4); 4.2 Die Euckenschule wird um zwei Lerngruppen erweitert (neu 5, bisher 3); 4.3 Zur Erweiterung von Prävention und Ambulanz an den allgemeinen Schulen wird der Magistrat beauftragt, der Einrichtung weiterer regionaler sonderpädagogischer Beratungs- und Förderzentren durch das Hessische Kultusministerium bzw. das Staatliche Schulamt an folgenden Sonderschulen (künftig: Förderschulen) zuzustimmen und die Umsetzung zu unterstützen: - Viktor-Frankl-Schule (Körperbehinderte) - Albert-Griesinger-Schule (Praktisch Bildbare) - Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Lernhilfe, Eschersheim) - Wallschule (Lernhilfe, Sachsenhausen) - Kasinoschule (Lernhilfe, Höchst) und /oder - Karl-Oppermannschule (Lernhilfe, Unterliederbach) 4.4 Für die Weißfrauenschule (Sprachheilschule) wird die Aufnahmekapazität der Schule entsprechend der Raumkapazitäten auf 29 Klassen/Lerngruppen einschließlich der Vorklassen begrenzt. Der Magistrat wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass die Nutzung der Schule durch Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Städten und Landkreisen zurückgeführt und der regionale Anteil des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums ausgebaut wird. 4.5 Die Berthold-Simonsohn-Schule wird als Teil des Zentrums für Erziehungshilfe erhalten. Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Zentrum für Erziehungshilfe ein Konzept für einen Ausbau des Zentrums, ggf. einschließlich der Einrichtung weiterer Stationen zu erarbeiten und rechtzeitig zu den Beratungen über den Haushaltsplan 2007 vorzulegen. 5. Es dient zur Kenntnis, dass 5.1 der Schulentwicklungsplan S, die Organisationsmaßnahmen und die weiteren Maßnahmen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind; 5.2 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen vorgenannter Schulen gemäß § 130 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz durchgeführt wurden; 5.3 die Schulkommission in der Sitzung am 29.11.2004 dem Entwurf der Beschlussvorlage und dem Entwurf des Schulentwicklungsplans Sonderpädagogische Förderung (in der Fassung vom 08.11.2004) ohne Gegenstimme zugestimmt hat; 5.4 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß § 115 Hessisches Schulgesetz im Anschluss an den Beschluss des Magistrats durchgeführt wird; 5.5 die förmliche Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern nach § 145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes im Anschluss an den Beschluss des Magistrats durchgeführt wird; 5.6 das Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen dem Schulausschuss die Ergebnisse der Anhörungen nach 5.4. und der Abstimmungen nach 5.5. zu den Beratungen über den Schulentwicklungsplan S zur Kenntnis geben wird. 6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass bei einer Umsetzung der im SEP-S für die Stadt Frankfurt am Main vorgesehenen Maßnahmenplanung insbesondere in folgenden Bereichen finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind: 6.1 Neubau, Ausstattung sowie laufende Betriebskosten (einschließlich Personalkosten für Schulsekretariat und Schulhausverwaltung) für eine zweite Schule für Praktisch Bildbare als Ganztagsschule (gebundene Form); 6.2 ggf. erforderliche Schaffung von räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für weitere genehmigte Standorte für Gemeinsamen Unterricht; 6.3 ggf. notwendige Ergänzungen der vorhandenen räumlichen und sächlichen Ausstattung der Albert-Griesinger-Schule für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs (gebundene Form) im Fall einer erfolgreichen Antragstellung; 6.4 Schaffung der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Viktor-Frankl-Schule zu einer Ganztagsschule (gebundene Form) im Fall einer erfolgreichen Antragstellung; 6.5 Anmietung von Räumen und Ausstattung zusätzlicher Lerngruppen (Euckenschule); 6.6 Unterstützung durch Integrationshelfer in weiteren Klassen mit Gemeinsamem Unterricht und in der zweiten Schule für Praktisch Bildbare; 6.7 Bei einem Wechsel der Schulträgerschaft der Hermann-Herzog-Schule zum Landeswohlfahrtsverband Hessen: Einsparung von Personal- und Sachkosten sowie alternative Nutzungsmöglichkeit für das bisherige Schulgebäude bei Verlagerung der Schule an einen anderen Standort, zusätzliche Kosten im Rahmen der Verbandsumlage bzw. durch Kostenerstattung an den LWV für die Beschulung der Frankfurter Schülerinnen und Schüler nach angestrebter, landesweiter Vereinbarung über die künftige Kostenregelung im Bereich der Schulen für Sehbehinderte; 6.8 Zuordnung weiterer Stellen für Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen für den Jugendhilfebereich des Zentrums für Erziehungshilfe im Rahmen des Betriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Fall eines mittelfristigen Ausbaus des Zentrums. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die am 29. November 2004 beschlossene Änderung des Hessischen Schulgesetzes mit Wirkung ab 01.08.2005 die Ersetzung der Bezeichnung "Sonderschule" durch "Förderschule" vorsieht. Als Bezeichnung des Siebten Abschnitts im Dritten Teil des Hessischen Schulgesetzes (§§ 49 - 55), der die unterschiedlichen Angebotsformen wie Prävention und Rehabilitation, Gemeinsamer Unterricht und Förderschulen zusammenfasst, bleibt weiterhin der Begriff "Sonderpädagogische Förderung" erhalten. Der auf diesen Bereich bezogene Schulentwicklungsplan sollte daher weiterhin mit SEP- S bezeichnet werden. Die einzelnen gesetzlichen Regelungen des genannten Abschnitts bleiben inhaltlich unverändert. 8. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz zum Schulentwicklungsplan Teil S - Sonderpädagogische Förderung und zu den beschlossenen Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz zu beantragen. 9. Der Magistrat wird beauftragt, nach Genehmigung des Schulentwicklungsplans Teil S - Sonderpädagogische Förderung durch das Hessische Kultusministerium einen Umsetzungsbeschluss vorzulegen, in dem die geplanten Maßnahmen nach Prioritäten unter Berücksichtigung des Bedarfs für die jeweilige Schulform bzw. Schule, der vorhandenen Räumlichkeiten, und deren Ausnutzung sowie die finanziellen Auswirkungen und deren Folgekosten dargelegt werden. Unabhängig davon ist der Bedarf bei den Raumprogramm- und den Bau- und Finanzierungsvorlagen aufgrund der aktuellen Entwicklung erneut zu überprüfen. Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat erfüllt mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan seine Planungsverpflichtung nach § 145 Hessisches Schulgesetz für den Teilbereich Sonderpädagogische Förderung. Mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan soll mit einer Gesamtkonzeption und einer differenzierten Maßnahmenplanung die Grundlage dafür geschaffen werden, ein gestaffeltes, gut abgestimmtes Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung in Frankfurt am Main zu erhalten und weiterzuentwickeln und dabei vorrangig die Integrationskraft der allgemeinen Schulen zu stärken. B. Alternativen Die Vorlage eines Schulentwicklungsplans Sonderpädagogische Förderung ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Die Erarbeitung der vorliegenden Gesamtkonzeption des SEP-S und der Maßnahmenplanung erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsanalyse und in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und unter Beteiligung der betroffenen Schulen. Nach diesem Beratungs- und Abwägungsprozess und unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltssituation handelt es sich um die am besten geeigneten Maßnahmen. C. Lösung Schulentwicklungsplan Teil S (vgl. Anlage), insbesondere Kapitel 2 (Handlungsrahmen des Schulträgers und bildungspolitische Grundorientierung) und Kapitel 4 (Gesamtkonzeption, Modellrechnung und Maßnahmenplanung) D. Kosten Da es sich um den ersten Schulentwicklungsplan für den Teilbereich der Sonderpädagogischen Förderung in Frankfurt am Main handelt, wird erst mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch das Hessisches Kultusministerium Planungssicherheit bezüglich der Maßnahmen erreicht, die weiter zu verfolgen sind. Der SEP-S verzichtet angesichts der dauerhaft angespannten Haushaltssituation darauf, umfassendere Konzepte zum integrationsorientierten Umbau des Gesamtsystems sonderpädagogischer Förderung vorzuschlagen bzw. vorauszusetzen, die nur auf der Basis erheblicher zusätzlicher städtischer Mittel (Projekte, freiwillige Leistungen) umgesetzt werden könnten. Die Maßnahmenplanung beschränkt sich vielmehr auf Felder, in denen nach den gesetzlichen Vorgaben und / oder den dargelegten Entwicklungstrends dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bereiche, in denen finanzielle Auswirkungen für die Stadt Frankfurt am Main zu erwarten sind, sind unter Ziffer 6 benannt und werden im folgenden näher erläutert. Für die Errichtung einer 2. Schule für Praktisch Bildbare (Ziff. 3.1., 6.1.) wird durch den SEP-S ein unabweisbarer Bedarf im einzelnen nachgewiesen. Es muss dauerhaft eine Kapazität von ca. 80 Schulplätzen (10-12 Lerngruppen) geschaffen werden. Dies soll als eigenständige Schule mit Ganztagsbetrieb (gebundene Form) umgesetzt werden. Der an das Hessische Kultusministerium zu übersendende beschlossene Schulentwicklungsplan muss eine Aussage zum vorgesehenen Standort (ggf. Alternativen) enthalten. Die Unterbringung der 2. PB-Schule in bestehenden Schulgebäuden bzw. Liegenschaften wurde vorrangig geprüft (vgl. Auflage Nr. 11 des Genehmigungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum Haushaltsplan 2004). Nach einer ersten Vorprüfung unter Kapazitäts- und Fachgesichtspunkten wurde u.a. die zunächst erwogene Option, zusätzliche PB-Kapazitäten im eventuell frei werdenden Schulgebäude der Hermann-Herzog-Schule zu schaffen, aufgegeben (nicht ausreichend, da anteiliger Flächenbedarf der räumlich beengten und für Ganztagsbetrieb vorgesehene Viktor-Frankl-Schule zu decken ist). Eine über das Hochbauamt beauftragte, seit 15.02.05 vorliegende Machbarkeitsstudie zu zwei Standorten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Unterbringung der 2. PB-Schule an der Hallgartenschule (Sonderschule, Bornheim) vor allem aus städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gründen auch bei Abriss der Pavillons nicht umsetzbar ist. Bezüglich der Linnéschule (Grundschule, Ostend) wird eine Umsetzung grundsätzlich für möglich erachtet (Räumlichkeiten im Gebäudebestand und zusätzlicher Baukörper auf dem Schulhof). Neben einem vergleichsweise hohen Kostenaufwand für einen anforderungsgerechten Umbau ist die Unterbringung von Grundschülern wie von Kindern mit geistigen, teilweise zusätzlich körperlichen Beeinträchtigungen bis in das 4. Obergeschoss problematisch. Auch bei der Frage der Zufahrten und Schulbusstellplätzen ist mit Problemen zu rechnen. In der Abwägung scheidet daher auch diese Option aus. Gleiches gilt für eine Teilnutzung der Heinrich-von-Stephan-Schule (Berufsschule, Sachsenhausen), die mit einem hohen Kostenaufwand verbunden wäre. Daneben wird das Gebäude nach Auflösung der Heinrich-von-Stephan-Schule und Aufnahme eines Großteils der derzeitigen Schülerinnen und Schüler durch die Heinrich-Kleyer-Schule zunächst (bis zum Abschluss der Brandschutzsanierung des Schulgebäudes Kühhornshofweg) weiter als Dependance der Heinrich-Kleyer-Schule benötigt. Auf Grund der besonderen Anforderungen an eine Schule für Praktisch Bildbare sind mit einem Neubau Kostenvorteile gegenüber dem Umbau eines bestehenden Gebäudes verbunden. Bei dem vorgeschlagenen Standort an der Birminghamstraße in Nied handelt es sich um eine Gemeinbedarfsfläche, die für eine schulische Nutzung vorgesehen war. Der Standort ist hinsichtlich der Lage im Stadtgebiet und der Verkehrsanbindung gut geeignet. Gegenüber der bisherigen Beschulung durch die Albert-Griesinger-Schule würde es für einen Teil der Schülerinnen und Schüler zu einer deutlichen Verkürzung der Fahrtzeiten kommen. Die finanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen Trägerwechsels der Hermann-Herzog-Schule zum Landeswohlfahrtsverband Hessen (Ziff. 3.3., 6.7.) und der damit verbundenen räumlichen Verlagerung können erst nach Klärung der Voraussetzungen und der Umsetzungsschritte ermittelt werden. Neben einer Berechnung der zu erwartenden Einspareffekte ist insbesondere noch offen, welche Kosten für die künftige Beschulung von Frankfurter Schülerinnen und Schülern anfallen werden. Handlungsbedarf ergibt sich auch daraus, dass das Hessische Kultusministerium im Zusammenhang mit der Genehmigung des Schulentwicklungsplans des LWV letzteren gebeten hat, eine hessenweite Neuordnung der schulischen Versorgung im Bereich der Sehbehinderten zu konzipieren und die erforderlichen Abklärungen einzuleiten. Im Einvernehmen von LWV, Hessischem Städtetag und Hessischem Landkreistag wurde Mitte April 2005 eine Arbeitsgruppe konstituiert, die eine landesweite Vereinbarung über die künftige Kostenregelung im Bereich der Schulen für Sehbehinderte vorbereiten soll. Die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Kassel, die noch Sonderschulkapazitäten für Sehbehinderte in eigener Trägerschaft vorhalten, werden in der Arbeitsgruppe vertreten sein. Mit den Maßnahmevorschlägen zur Hermann-Herzog-Schule und zur Weißfrauenschule wird zugleich eine strukturelle Lösung für die Frage der überregionalen Mitnutzung Frankfurter Schulen ohne kostendeckende Gastschulbeiträge (vgl. Auflage Nr. 12 des Genehmigungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum Haushaltsplan 2004) vorgeschlagen. Im Hinblick auf Stellenplan und Personalkosten ergeben sich bei Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmenplanung des vorliegenden SEP-S vor allem Auswirkungen für das Land Hessen, das u.a. zusätzliche Stellen für Lehrkräfte, z.T. auch für andere pädagogische Fachkräfte für den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts (Ziff. 2.3 b), der Kleinklassen für Erziehungshilfe (Ziff. 2.1.), der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (Ziff. 4.3., 4.4., 4.5.), für die 2. Schule für Praktisch Bildbare (Ziff. 3.1.) und für die zusätzlichen Lerngruppen in der Hermann-Luppe-Schule (Ziff. 4.1.) und der Euckenschule (Ziff. 4.2.) in der Personalplanung berücksichtigen müsste. Für die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger sind folgende personelle Auswirkungen im Bereich des Stadtschulamtes zu erwarten: - Bei einem Wechsel der Schulträgerschaft der Hermann-Herzog-Schule zum LWV (Ziff. 3.3.) können die Stelle im Schulsekretariat (30 Stunden/Woche) und die entsprechenden Personalkosten wegfallen. Eine Schulhausverwalterstelle ist nicht vorhanden, da die Aufgabe vom Schulhausverwalter der benachbarten Anne-Frank-Schule wahrgenommen wird; - für die neu zu errichtende 2. Schule für Praktisch Bildbare (Ziff. 3.1.) wird eine personelle Ausstattung des Schulsekretariats und der Schulhausverwaltung erforderlich; - im Einzelfall kann sich mittelfristig bei neuen Standorten für Gemeinsamen Unterricht (Ziff. 2.3.b) eine Erhöhung der Stunden im Schulsekretariat ergeben (Stundenzuschläge ab mindestens 30 % Anteil integrativer Klassen). Ab 2007/08 können sich darüber hinaus im Fall einer positiven Entscheidung über einen mittelfristigen Ausbau der Berthold-Simonsohn-Schule bzw. des Zentrums für Erziehungshilfe (Ziff. 4.5., 6.8.) Auswirkungen auf das Jugend- und Sozialamt als Kostenträger ergeben. Proportional zu einer Ausweitung der Lehrkraft-Stellen durch das Land Hessen müssten auch im Jugendhilfebereich des Zentrums weitere Stellen für Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen im Rahmen des Betriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bereit gestellt werden. Diese Frage wird jedoch nicht im Rahmen des vorliegenden Schulentwicklungsplans S entschieden, sondern zu gegebener Zeit gesondert zu beraten und zu beschließen sein. Gemäß Ziffer 9 wird eine detaillierte Darstellung der personellen und finanziellen Auswirkungen des SEP-S im Rahmen der Vorlage zur Umsetzung des SEP-S erfolgen, die umgehend nach Eingang und Auswertung des Genehmigungserlasses des Hessische Kultusministeriums zum SEP-S erarbeitet wird. Anlage 1 (ca. 12,5 MB) Anlage redaktionelle_Aenderung_Hauptamt (ca. 22 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.07.2005, NR 1977 Antrag vom 12.10.2005, NR 2059 Antrag vom 02.11.2005, NR 2079 Antrag vom 03.11.2005, NR 2095 Anregung vom 30.09.2005, OA 2098 Antrag vom 16.09.2005, OF 858/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Anregung vom 30.06.2015, OA 645 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.06.2005 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung der KAV am 05.09.2005, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1977 wird zugestimmt. 43. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 06.09.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2005, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2005, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 08.09.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 126 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1977 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen 3 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei 4 Enthaltungen CDU zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Schulausschusses am 12.09.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 07.11.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1977 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 07.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. 43. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1977 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2005, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1977 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 47. Sitzung des OBR 5 am 30.09.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 2098 2005 1. Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 858/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1977 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1977 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2059 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 2079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 2095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 2098 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP 42. Sitzung der KAV am 07.11.2005, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. (Beschluss bereits am 05.09.2005) 2. Der Vorlage NR 2059 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 2098 wird zugestimmt. 45. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 126 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1977 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1977 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2059 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 2079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 2095 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 2098 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Schulausschusses am 05.12.2005, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 2059 Ziffern 1. bis 3. und 5., NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ziffer 1. Satz 2 der Vorlage wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt." 2. Die Vorlage NR 1977 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2059 wird abgelehnt. 4. a) Den Ziffern 2. bis 4 und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 3. zu a) Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Ziffer 3.: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, SPD (= Ziffern 2. und 7. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Annahme, Ziffern 6. und 8. Ablehnung), GRÜNE und FDP zu b) SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 126, NR 1977, NR 2059, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) REP (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Annahme, NR 1977, NR 2059 und NR 2095 = Ablehnung) E.L. (M 126, NR 1977, NR 2059, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Zurückstellung) 46. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2005, TO I, TOP 8 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage NR 1977. Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage NR 1977 wird abgelehnt. b) Der Vorlage NR 1977 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu b): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL (Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung zu b) nicht teil.) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1977, NR 2059, NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Satz der Ziffer 1. wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt." 2. Der Vorlage NR 1977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Den Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. NR 2059 Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG NR 2059 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) NR 2059 Ziffer 4.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. a) NR 2079 Ziffern 2. und 7.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) NR 2079 Ziffern 6. und 8.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) SPD, GRÜNE, und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Annahme, NR 1977, NR 2059 und NR 2095 = Ablehnung) Die Linke. (M 126 und NR 2079 = Ablehnung, NR 1977, NR 2059, NR 2095 und OA 2098 = Annahme) BFF (M 126 und NR 1977 = Enthaltung, NR 2059 = Ablehnung, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Ablehnung, NR 2079 und NR 2095 = Annahme) E.L. (M 126 und NR 2079 = Ablehnung, NR 1977, NR 2059, NR 2095 und OA 2098 = Annahme) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1977, NR 2059, NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Satz der Ziffer 1. wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt." 2. Der Vorlage NR 1977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Den Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. 1. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hupe, Welker, Brillante und Stock sowie von Stadträtin Ebeling dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); REP (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) zu 2. NR 1977: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. zu 3. NR 2059 Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen REP und BFF (= Ablehnung) NR 2059 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und BFF (= Ablehnung) NR 2059 Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU, FDP, REP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu 4. a) NR 2079 Ziffern 2. und 7.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 6. und 8.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) b) SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP, REP und BFF (= Annahme) zu 5. NR 2095: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung) zu 6. zu 1.: OA 2098: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 10451, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 40 1

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