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Henri-Dunant-Schule - Abriss und Neubau - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.08.2017, M 159 Betreff: Henri-Dunant-Schule - Abriss und Neubau - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) - NR 1251/15 CDU/GRÜNE - 1. Dem Abriss und Neubau der Henri-Dunant-Schule zur Erhöhung der Zügigkeit und als Ersatz der verschimmelten maroden alten Gebäude wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Mittel werden entsprechend der geänderten Kostenberechnung in Höhe von brutto 22.324.400 € bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2017-2020 unter der Projektdefinition 5.006908 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von brutto: 15.168.000,-- € enthalten. Die Deckung der Differenz in Höhe von 7.156.400,- € erfolgt über die Bauunterhaltung. 4. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400839, PSP-Element 5.006908.500.999.100-700. In den Gesamtkosten sind konsumtive Anteile für die Auslagerung der Schule in die Containeranlage in der Palleskestraße 60 (ehemals Provisorium der IGS West) inklusive Bustransfer enthalten. Die Verausgabung der Auslagerungskosten in Höhe von 3.139.900 € erfolgen auf den jeweils gültigen Sachkonten des Ergebnishaushalts, Innenauftrag 40009415. Die Kosten für den Abriss in Höhe von 269.600 € werden über das Sachkonto 61610000, Kostenstelle 400839, Innenauftrag 40009511 gebucht. 5. Der Magistratsbeschluss vom 09.12.2016 wird hiermit hinfällig, da der Abriss nicht wie geplant, vorgezogen werden konnte. 6. Dem beigefügten Raumprogramm wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Der Schulentwicklungsplan (SEP), der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr. 0107 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im konkreten Fall der Henri-Dunant-Schule bedeutet es eine Erweiterung von 2- auf 3-Zügigkeit. Laut neuesten statistischen Zahlen ist es notwendig, die Zügigkeit der Schule auf 4 zu erhöhen. Der Abriss und Neubau der Henri-Dunant-Schule ist allerdings insbesondere aufgrund der Schimmelpilzbildung im bisherigen IPI-Gebäude notwendig. Diese entstand aufgrund bauphysikalischer Probleme des Dach- und Fassadenaufbaus. Eine Machbarkeitsstudie machte deutlich, dass auch das bisherige ABC-Gebäude aufgrund der temporären Bauweise sowie der für ein Gesamtkonzept ungünstigen Lage ebenfalls als nicht erhaltenswert eingestuft wird. Gegen den Erhalt der beiden Bestandsgebäude spricht auch die Tatsache, dass eine bauliche Erweiterung zu insgesamt drei Einzelgebäuden führen würde, die in der Summe deutlich unwirtschaftlicher zu betreiben sind, als ein einziges kompaktes Schulgebäude. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Tatsache, dass auch eine Sanierung der Dachhaut das bauphysikalische Problem des Kondensat Anfalls mit zwangsläufiger Schimmelbildung nicht löst, war ein weiterer Verbleib der Kinder und des Lehrerkollegiums in dem Gebäude aus umwelt- und präventivmedizinischer Sicht nicht tragbar. Um gesundheitliche Folgeschäden von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer auszuschließen, erfolgte zum Schuljahr 2015/16 die Auslagerung in die Pavillonanlage in der Palleskestraße 60. Im Anschluss ist der Abriss und Neubau der Schule notwendig, da die Grundschulkinder derzeit von Sossenheim nach Höchst in einem Bus transportiert werden. Hierbei ist auch ein erweitertes Raumprogramm zugrunde zu legen, da dies aufgrund von Ganztag und Inklusion notwendig wird. B) Alternativen Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Sanierung und Erweiterung der alten verschimmelten, maroden Schule die unwirtschaftlichere Alternative ist. C) Lösung Um eine Gesundheitsgefährdung der Schulgemeinde definitiv ausschließen zu können, wurde die Auslagerung der Schule in die bestehende Containeranlage in der Palleskestraße 60 (ehemals Provisorium der IGS West) inklusive Bustransfer veranlasst. Als nächster Schritt steht nun der Abriss der alten Schulgebäude mit anschließendem Neubau unter Berücksichtigung des Ganztagsbetrieb und des inklusiven Unterrichts an. Grundlage für den Neubau ist das beschlossene Modellraumprogramm für Grundschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) sowie das beigefügte Raumprogramm und die Flächenabweichungen des Architekten. Diese weiteren Anpassungen an das Raumprogramm wurden mit dem Revisionsamt vorab abgestimmt. Das nun geplante Raumprogramm wurde gemeinsam mit der Schulgemeinde entwickelt. Die Wünsche und Anregungen wurden soweit möglich berücksichtigt. Die besonderen pädagogischen Schwerpunkte der Schule sowie die inklusive Beschulung macht es notwendig, sogenannte Wohnzimmer innerhalb der Cluster zu schaffen. Hier kann mit kleinen Gruppen und zusätzlichen Förderschullehrern individuell gearbeitet werden. Der Bau einer Mensa und Turnhalle ist hier nicht berücksichtigt, da bereits beides vorhanden ist und von der Eduard-Spranger- sowie Henri-Dunant-Schule gemeinsam genutzt wird. Das Baugrundstück befindet sich auf den unteren 2 Geländeplateaus mit einem Höhenversprung von ca. 4 Meter. Der Entwurf sieht vor, den Neubau an dieser Kante zu platzieren, um die beiden Niveaus zu verbinden und das Potenzial dieser Gegebenheit auszunutzen. Der winkelförmige Neubau stärkt in seiner Form und Positionierung die Mitte des Schulcampus durch die Bildung eines zentralen Hofes. Über diesen wird die Grundschule erschlossen. Das untere Niveau besitzt durch große Bäume und eine Wiesenfläche einen naturnahen Gartencharakter. Vom Erschließungshof erscheint das Gebäude zweigeschossig. Durch die Hanglage ergibt sich ein weiteres Geschoss, das Gartengeschoss, das sich nach Osten zum Garten öffnet. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 18.914.900 € brutto 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 734.265,00 199.494,00 2017 267.800,00 260.650,00 2018 938.000,00 1.100.000,00 2019 14.650.000,00 9.005.239,00 2020 2.324.835,00 8.349.517,00 Summe 18.914.900,00 18.914.900,00 Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 893.379,00 893.379,00 2017 832.300,00 562.700,00 2018 562.700,00 832.300,00 2019 562.700,00 562.700,00 2020 558.421,00 558.421,00 Summe 3.409.500,00 3.409.500,00 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Folgekosten 8.166 € b) Sächliche Folgekosten 131.085 € Differenz zum Bestandsgebäude c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% 520.160 € Abschreibung 577.207 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Das Schulsekretariat wird mit 39 Std/Woche statt bisher 33 Std/Woche besetzt werden. Hierbei entstehen gemäß mittleren Jahreswert Mehrkosten in Höhe von 8.166,15 €. Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 121 KB) Anlage 2_Raumprogramm (ca. 56 KB) Anlage 4_Begruendung_zu_Flaechenabweichungen (ca. 28 KB) Anlage _Flaechenermittlung (ca. 37 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Antrag vom 09.07.2015, NR 1251 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 23.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 159 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1835, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 40 2