Henri-Dunant-Schule - Abriss und Neubau - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.08.2017, M
159 Betreff:
Henri-Dunant-Schule - Abriss und Neubau - Erhöhung der Zügigkeit von
Schulen durch Neubau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
16.07.2015, § 6128 (M 93) -
NR 1251/15 CDU/GRÜNE - 1. Dem Abriss und Neubau der Henri-Dunant-Schule zur
Erhöhung der Zügigkeit und als Ersatz der verschimmelten maroden alten Gebäude
wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Mittel
werden entsprechend der geänderten Kostenberechnung in Höhe von brutto 22.324.400
€ bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2017-2020
unter der Projektdefinition 5.006908 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von brutto:
15.168.000,-- € enthalten. Die Deckung der Differenz in Höhe von
7.156.400,- € erfolgt über die Bauunterhaltung. 4. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der
Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400839, PSP-Element
5.006908.500.999.100-700. In den Gesamtkosten sind konsumtive Anteile für die
Auslagerung der Schule in die Containeranlage in der Palleskestraße 60 (ehemals
Provisorium der IGS West) inklusive Bustransfer enthalten. Die Verausgabung der
Auslagerungskosten in Höhe von 3.139.900 € erfolgen auf den jeweils
gültigen Sachkonten des Ergebnishaushalts, Innenauftrag 40009415. Die Kosten für den Abriss in Höhe von 269.600 €
werden über das Sachkonto 61610000, Kostenstelle 400839, Innenauftrag 40009511
gebucht. 5. Der Magistratsbeschluss vom
09.12.2016 wird hiermit hinfällig, da der Abriss nicht wie geplant, vorgezogen
werden konnte. 6. Dem beigefügten Raumprogramm wird
zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Der Schulentwicklungsplan
(SEP), der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M93) und am 16.07.2015 durch die
Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr.
0107 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie
Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im
konkreten Fall der Henri-Dunant-Schule bedeutet es eine Erweiterung von 2- auf
3-Zügigkeit. Laut neuesten statistischen Zahlen ist es notwendig, die Zügigkeit
der Schule auf 4 zu erhöhen. Der Abriss und Neubau der Henri-Dunant-Schule
ist allerdings insbesondere aufgrund der Schimmelpilzbildung im bisherigen
IPI-Gebäude notwendig. Diese entstand aufgrund bauphysikalischer Probleme des
Dach- und Fassadenaufbaus. Eine Machbarkeitsstudie machte deutlich, dass auch
das bisherige ABC-Gebäude aufgrund der temporären Bauweise sowie der für ein
Gesamtkonzept ungünstigen Lage ebenfalls als nicht erhaltenswert eingestuft
wird. Gegen den Erhalt der beiden Bestandsgebäude spricht auch die Tatsache,
dass eine bauliche Erweiterung zu insgesamt drei Einzelgebäuden führen würde,
die in der Summe deutlich unwirtschaftlicher zu betreiben sind, als ein
einziges kompaktes Schulgebäude. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der
Tatsache, dass auch eine Sanierung der Dachhaut das bauphysikalische Problem
des Kondensat Anfalls mit zwangsläufiger Schimmelbildung nicht löst, war ein
weiterer Verbleib der Kinder und des Lehrerkollegiums in dem Gebäude aus
umwelt- und präventivmedizinischer Sicht nicht tragbar. Um gesundheitliche
Folgeschäden von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer
auszuschließen, erfolgte zum Schuljahr 2015/16 die Auslagerung in die
Pavillonanlage in der Palleskestraße 60. Im Anschluss ist der Abriss und Neubau der Schule
notwendig, da die Grundschulkinder derzeit von Sossenheim nach Höchst in einem
Bus transportiert werden. Hierbei ist auch ein erweitertes Raumprogramm
zugrunde zu legen, da dies aufgrund von Ganztag und Inklusion notwendig
wird. B)
Alternativen Die
Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Sanierung und Erweiterung der alten
verschimmelten, maroden Schule die unwirtschaftlichere Alternative ist.
C) Lösung Um eine Gesundheitsgefährdung der Schulgemeinde
definitiv ausschließen zu können, wurde die Auslagerung der Schule in die
bestehende Containeranlage in der Palleskestraße 60 (ehemals Provisorium der
IGS West) inklusive Bustransfer veranlasst. Als nächster Schritt steht nun der Abriss der alten
Schulgebäude mit anschließendem Neubau unter Berücksichtigung des
Ganztagsbetrieb und des inklusiven Unterrichts an. Grundlage für den Neubau ist das beschlossene
Modellraumprogramm für Grundschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 10.09.2009, § 6684 (M 98)) sowie das beigefügte Raumprogramm und die
Flächenabweichungen des Architekten. Diese weiteren Anpassungen an das
Raumprogramm wurden mit dem Revisionsamt vorab abgestimmt. Das nun geplante
Raumprogramm wurde gemeinsam mit der Schulgemeinde entwickelt. Die Wünsche und
Anregungen wurden soweit möglich berücksichtigt. Die besonderen pädagogischen
Schwerpunkte der Schule sowie die inklusive Beschulung macht es notwendig,
sogenannte Wohnzimmer innerhalb der Cluster zu schaffen. Hier kann mit kleinen
Gruppen und zusätzlichen Förderschullehrern individuell gearbeitet werden.
Der Bau einer Mensa und Turnhalle ist hier nicht
berücksichtigt, da bereits beides vorhanden ist und von der Eduard-Spranger-
sowie Henri-Dunant-Schule gemeinsam genutzt wird. Das Baugrundstück befindet sich auf den unteren 2
Geländeplateaus mit einem Höhenversprung von ca. 4 Meter. Der Entwurf sieht
vor, den Neubau an dieser Kante zu platzieren, um die beiden Niveaus zu
verbinden und das Potenzial dieser Gegebenheit auszunutzen. Der winkelförmige Neubau stärkt in
seiner Form und Positionierung die Mitte des Schulcampus durch die Bildung
eines zentralen Hofes. Über diesen wird die Grundschule erschlossen. Das untere
Niveau besitzt durch große Bäume und eine Wiesenfläche einen naturnahen
Gartencharakter. Vom
Erschließungshof erscheint das Gebäude zweigeschossig. Durch die Hanglage
ergibt sich ein weiteres Geschoss, das Gartengeschoss, das sich nach Osten zum
Garten öffnet. D. Kosten
1.
Investitionsbedarf: 18.914.900 € brutto
2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist
folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 734.265,00
199.494,00 2017 267.800,00
260.650,00 2018 938.000,00
1.100.000,00 2019 14.650.000,00
9.005.239,00
2020 2.324.835,00 8.349.517,00
Summe 18.914.900,00 18.914.900,00
Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist
folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 893.379,00
893.379,00 2017 832.300,00
562.700,00 2018 562.700,00
832.300,00 2019 562.700,00
562.700,00 2020 558.421,00
558.421,00 Summe 3.409.500,00
3.409.500,00
3. Zugehörige
Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Folgekosten
8.166 €
b) Sächliche Folgekosten
131.085 € Differenz zum Bestandsgebäude
c)
Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung
2,75% 520.160 € Abschreibung
577.207 €
5.
Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Das Schulsekretariat wird
mit 39 Std/Woche statt bisher 33 Std/Woche besetzt werden. Hierbei entstehen
gemäß mittleren Jahreswert Mehrkosten in Höhe von 8.166,15 €. Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 121 KB)
Anlage 2_Raumprogramm (ca. 56 KB) Anlage 4_Begruendung_zu_Flaechenabweichungen
(ca. 28 KB) Anlage
_Flaechenermittlung (ca.
37 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Antrag vom
09.07.2015, NR 1251
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
23.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6
am 12.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Annahme) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO II, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 24
Beschluss: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1835, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 40 2