Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 - 2029
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Der integrierte Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) - vertreten durch Frau Prof. Schneider und Frau Dr. Makles - im Rahmen einer externen Begleitung im Jahr 2019 die Grundlogik der Prognosen und Bedarfsanalysen der integrierten Schulentwicklungsplanung untersucht und unter Einbezug der dynamischen Anforderungen und Rückmeldungen die Berechnungslogik überarbeitet hat. 3.2 alle seit 2015 beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne und die darin dokumentierten Schulerrichtungsmaßnahmen wissenschaftlich bestätigt worden sind. Die im vorliegenden iSEP 2020-2029 dokumentierten Schulerrichtungen werden zusätzlich benötigt, um die weiter steigenden Schulplatzbedarfe bis 2029 zu decken. 3.3. mit dem vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) 2020-2029 die neue Grundlogik der Schulentwicklungsplanung erstmalig Anwendung findet. Die neue Grundlogik beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung sowie auf einem erweiterten Betrachtungshorizont von zehn Schuljahren. 3.4 die sechs Bildungsregionen (BR) Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West die räumlichen Planungseinheiten der integrierten Schulentwicklungsplanung sind. Diese lösen die bisherigen 11 Planungsbezirke ab. 3.5 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.6 die formale Anhörung des Stadtelternbeirates und des StadtschülerInnenrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 3.7 relevante Akteurinnen und Akteure bei Sichtungsrunden in den sechs Bildungsregionen beteiligt wurden. 3.8 die Planungen im Bereich der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen mit dem Schulentwicklungsplan der berufsbildenden Schulen abgestimmt sind, insbesondere mit Fokus auf den Bereich des Beruflichen Gymnasiums. 3.9 der in 12/2021 vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen dokumentierte leichte Rückgang der Frankfurter Bevölkerung im Kontext der Pandemie im Monitoring dahingehend aufmerksam überwacht wird, ob sich hier Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzeichnen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Heddernheim in der Bildungsregion Mitte-Nord (iSEP 2018-2024, Maßnahme Nr. 04) von 3 auf 5 Züge. 4.2 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord. Bedarf zum Schuljahr 2022/23. 4.3 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte. Bedarf in dem Schuljahr, in dem die Johanna-Tesch-Schule in die Bildungsregion Nord umzieht. 4.4 Errichtung einer vierzügigen gymnasialen Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost. Bedarf zum Schuljahr 2023/24. 4.5 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Süd. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. 4.6 Umwandlung der Edith-Stein-Schule in der Bildungsregion West zu einer kooperativen Gesamtschule durch Ergänzung eines vierzügigen Gymnasialzweigs. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. 4.7 Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der Georg-August-Zinn-Schule. Bedarf zum Schuljahr 2027/28. 4.8 Aufhebung der Karl-Oppermann-Schule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-West an die Fritz-Redl-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.9 Ergänzung eines gE-Zweiges (geistige Entwicklung) an der Charles-Hallgarten-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.10 Ergänzung eines gE-Zweiges (geistige Entwicklung) an der Viktor-Frankl-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.11 Aufhebung der Wallschule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-Süd an die Berthold-Simonsohn-Schule zum Schuljahr 2022/23. Die angegebenen Zeitpunkte dokumentieren den prognostizierten Bedarf. Die Realisierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke.
- Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.
- Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe.
- Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt.
- Das Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport - (Stadtplanungsamt) wird beauftragt, die erforderlichen Flächen der neuen Schulstandorte planungsrechtlich auszuweisen und zu sichern, sofern noch nicht geschehen.
- Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - (Amt für Bau und Immobilien) wird beauftragt, die erforderlichen Flächen und Liegenschaften zu sichern und gemäß des Auftrags des Stadtschulamtes die Maßnahmen umzusetzen.
Begründung
A. Allgemeines
Zielsetzung: Grundlogik der integrierten Schulentwicklungsplanung. Im Auftrag des Stadtschulamtes entwickelte das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung die neue Grundlogik der integrierten Schulentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt am Main und erstellte in 2019 ein entsprechendes Gutachten. Im Nachgang haben hierzu beteiligungsorientierte Ämterrunden stattgefunden und es erfolgten Präsentationen in den relevanten Ausschüssen. Die neue Grundlogik beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung.
Beratungsverlauf 25 Sitzungen
Sitzung
12
OBR 3
TO I, TOP 54
Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR
14
TO I, TOP 12
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR
11
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR 6
TO I, TOP 43
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Cdu
Sitzung
13
OBR 4
TO II, TOP 18
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp
Sitzung
13
OBR 1
TO I, TOP 69
1. a) Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 593/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
12
OBR 7
TO I, TOP 28
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Cdu BFF
Sitzung
13
OBR
12
TO I, TOP 28
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
13
OBR 5
TO I, TOP 46
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDU SPD FDP AFD BFF
Sitzung
10
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 13
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT
Sitzung
13
OBR 2
TO I, TOP 53
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Cdu FDP
Sitzung
13
OBR
16
TO I, TOP 14
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung
13
OBR
10
TO I, TOP 20
Anregung OA 238 2022 1. Der Vorlage M 91 wird unter Hinweis auf OA 238 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 404/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR
13
TO I, TOP 11
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR 3
TO I, TOP 25
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ARL
Sitzung
13
OBR 8
TO I, TOP 22
Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR 9
TO I, TOP 41
1. a) Die Vorlage M 91 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 336/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR
15
TO I, TOP 17
Die Vorlage M 91 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 8
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT
Sitzung
14
OBR 1
TO I, TOP 12
Anregung OA 249 2022 1. Der Vorlage M 91 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 249 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 593/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ARL Die Partei
Sitzung
11
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 13
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 91 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 238 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD
Sitzung
14
OBR 8
TO I, TOP 14
Die Vorlage M 91 wird unter Hinweis auf die Anregung OA 264 abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Linke FDP Freie Wähler Und Fraktionslos
Sitzung
14
OBR 9
TO I, TOP 13
Anregung OA 261 2022 1. Die Vorlage M 91 dient unter Hinweis auf OA 261 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 336/9 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF Linke FRAKTION BFF-BIG
Sitzung
16
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT CDU AFD BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei Linke FRAKTION Volt Und Bff-Big