Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 - 2029
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Der integrierte Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) - vertreten durch Frau Prof. Schneider und Frau Dr. Makles - im Rahmen einer externen Begleitung im Jahr 2019 die Grundlogik der Prognosen und Bedarfsanalysen der integrierten Schulentwicklungsplanung untersucht und unter Einbezug der dynamischen Anforderungen und Rückmeldungen die Berechnungslogik überarbeitet hat. 3.2 alle seit 2015 beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne und die darin dokumentierten Schulerrichtungsmaßnahmen wissenschaftlich bestätigt worden sind. Die im vorliegenden iSEP 2020-2029 dokumentierten Schulerrichtungen werden zusätzlich benötigt, um die weiter steigenden Schulplatzbedarfe bis 2029 zu decken. 3.3. mit dem vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) 2020-2029 die neue Grundlogik der Schulentwicklungsplanung erstmalig Anwendung findet. Die neue Grundlogik beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung sowie auf einem erweiterten Betrachtungshorizont von zehn Schuljahren. 3.4 die sechs Bildungsregionen (BR) Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West die räumlichen Planungseinheiten der integrierten Schulentwicklungsplanung sind. Diese lösen die bisherigen 11 Planungsbezirke ab. 3.5 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.6 die formale Anhörung des Stadtelternbeirates und des StadtschülerInnenrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 3.7 relevante Akteurinnen und Akteure bei Sichtungsrunden in den sechs Bildungsregionen beteiligt wurden. 3.8 die Planungen im Bereich der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen mit dem Schulentwicklungsplan der berufsbildenden Schulen abgestimmt sind, insbesondere mit Fokus auf den Bereich des Beruflichen Gymnasiums. 3.9 der in 12/2021 vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen dokumentierte leichte Rückgang der Frankfurter Bevölkerung im Kontext der Pandemie im Monitoring dahingehend aufmerksam überwacht wird, ob sich hier Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzeichnen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Heddernheim in der Bildungsregion Mitte-Nord (iSEP 2018-2024, Maßnahme Nr. 04) von 3 auf 5 Züge. 4.2 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord. Bedarf zum Schuljahr 2022/23. 4.3 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte. Bedarf in dem Schuljahr, in dem die Johanna-Tesch-Schule in die Bildungsregion Nord umzieht. 4.4 Errichtung einer vierzügigen gymnasialen Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost. Bedarf zum Schuljahr 2023/24. 4.5 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Süd. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. 4.6 Umwandlung der Edith-Stein-Schule in der Bildungsregion West zu einer kooperativen Gesamtschule durch Ergänzung eines vierzügigen Gymnasialzweigs. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. 4.7 Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der Georg-August-Zinn-Schule. Bedarf zum Schuljahr 2027/28. 4.8 Aufhebung der Karl-Oppermann-Schule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-West an die Fritz-Redl-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.9 Ergänzung eines gE-Zweiges (geistige Entwicklung) an der Charles-Hallgarten-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.10 Ergänzung eines gE-Zweiges (geistige Entwicklung) an der Viktor-Frankl-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.11 Aufhebung der Wallschule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-Süd an die Berthold-Simonsohn-Schule zum Schuljahr 2022/23. Die angegebenen Zeitpunkte dokumentieren den prognostizierten Bedarf. Die Realisierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke.
- Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.
- Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe.
- Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt.
- Das Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport - (Stadtplanungsamt) wird beauftragt, die erforderlichen Flächen der neuen Schulstandorte planungsrechtlich auszuweisen und zu sichern, sofern noch nicht geschehen.
- Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - (Amt für Bau und Immobilien) wird beauftragt, die erforderlichen Flächen und Liegenschaften zu sichern und gemäß des Auftrags des Stadtschulamtes die Maßnahmen umzusetzen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
12
12. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF
13
13. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF
13
13. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO I
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung)
Ablehnung:
CDU AfD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
LINKE FRAKTION