Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Raumprogrammvorlage IGS West, Modellraumprogramm

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 122 Betreff: Raumprogrammvorlage IGS West, Modellraumprogramm 1. Dem folgenden Raumprogramm für die 4-zügige schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule im Frankfurter Westen (IGS West) wird zugestimmt 2. Das Raumprogramm dient als Modellraumprogramm für den Neubau und die Erweiterungen von schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen der Stadt Frankfurt am Main. 3. Für schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschulen im Bestand stellt das Modellraumprogramm einen Orientierungsrahmen dar, in dem Um- und Erweiterungsbauten sich bewegen können, soweit die Grundstücksverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der damit verbundenen Bestandsanpassung sowie die finanziellen Ressourcen dies ermöglichen. Schüler: 648 Raumprogramm 4-zügige IGS Lehrerpersonal: 48 VW 1,5 Je SUMME GES RAUMBEZEICHNUNG Räume Raum BEREICH GES. NF (m2) NF (m2) 1 Unterricht 1.1 Allg. Unterrichtsraum I 24 65 1.560 1.2 Allg. Unterrichtsraum II 6 52 312 1a Fachraum 1.3 Universalwerkstatt 1 86 86 1.4 Maschinenraum 1 35 35 1.5 Vorbereitung/Sammlung 1 30 30 1.6 Lehrküche inkl. Essbereich 1 86 86 1.61 Vorrat/Trockenlager Küche 1 10 10 1.62 Hauswirtschaft 1 15 15 1.7 Kunst 2 86 172 3.309 1.8 Musik 1 74 74 1.9 Vorbereitung/Sammlung 4 30 120 1.10 Naturwissenschaften 4 80 320 1.11 Vorbereitung/Sammlung Biologie 1 58 58 1.12 Vorbereitung/Sammlung Physik/Chemie 2 29 58 1.13 EDV 1 75 75 1.14 Sammlungsraum EDV 1 30 30 1b Profilraum 1.15 Profilraum 3 65 195 1.16 Profilraum 1 43 43 1.17 Sammlungsraum Profil 2 15 30 2 Information/Schülerarbeit 2.1 Mediothek 1 104 104 234 2.2 Schülerarbeit 2 65 130 3 Jugendhilfe 3.1 Büro 1 18 18 3.2 Besprechungsraum/Beratungsraum 2 12 24 112 3.3 Mehrzweckraum 1 65 65 3.4 Lager 1 5 5 4 Verwaltung / Organisation 4.1 Schulleitung /Stellvertreter 2 25 50 4.2 Abteilungsleitung 3 12 36 4.3 Sekretariat 1 32 32 4.4 Teeküche Verwaltung 1 13 13 4.5 Assistenz Planung/Organisation 1 12 12 4.6 Besprechungsraum 1 29 29 4.7 Kopierraum VW inkl. Papierlager 1 5 5 595 4.8 1. Hilfe/Arztzimmer 1 12 12 4.9 Schülervertretung 1 22 22 4.10 Elternsprechzimmer 1 12 12 4.11 Elternbeiratszimmer 1 20 20 4.12 Schulhausverwaltung 1 18 18 4.13 Lehrerzimmer inkl. Teeküche 1 75 75 4.14 Lehrer Vorbereitung 6 39 234 4.15 Koordinationsbüro Nachmittagsangebote 1 12 12 4.16 Kopierraum Lehrkörper inkl. Papierlager 1 13 13 5 Aufenthalt / Verpflegung 5.1 Mischküche (50% Schüler) 1 120 120 5.2 Speisefläche (3 Schichten 1,1 qm/Platz) 1 120 120 5.3 Anstellfläche Essensausgabe 1 15 15 5.4 Aufenthaltsraum 1 70 70 5.5 Aula inkl. Bühne u. Regie 1 380 380 841 5.6 Requisite u. Umkleideraum 1 35 35 5.7 Stuhllager 1 32 32 5.8 Foyer (Garderobe Besucher und Ausstellung) 1 69 69 6 Allgemeine Nebenräume 6.1 Archiv/Akten 1 35 35 6.2 Lehrmittel Schulbücher 1 35 35 6.3 Lager Schulmöbel inkl. Werkstattbank 1 40 40 164 6.4 Putzmittelraum inkl. Lager 4 4 16 6.5 Sozialraum/Umkleideraum Gebäudereinigung 1 8 8 6.6 Außengeräte/Werkstatt 1 30 30 Gesamt 5.255 Hinzu kommen Flächen für schulische Sanitäranlagen, für Garderobenflächen. Begründung: A. Zielsetzung Das Schaffen von schulformübergreifenden Gesamtschulplätzen im Frankfurter Westen. Dazu wird in Kürze eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Frankfurter Westen durch das Dezernat II in das parlamentarische Beschlussverfahren eingebracht. In dieser Teilfortschreibung ist die Maßnahme "Errichtung einer eigenständigen vierzügigen integrierten Gesamtschule " enthalten. Schulorganisatorisch wird die derzeit in den Räumen der Käthe-Kollwitz-Schule eingerichtete Außenstelle der Paul-Hindemith-Schule umgewandelt. B. Alternativen Keine C. Lösung Die schulformübergreifende Gesamtschule integriert das Bildungsangebot der in ihr zusammen gefassten Schulformen. Die integrierte Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Interessen durch Unterricht in gemeinsamen Kerngruppen und Kursen, die nach Anspruchhöhe, Begabung und Neigung differenziert werden. Als Gesamtschule befähigt sie die Schülerinnen und Schüler - nach Maßgabe der Abschlüsse - ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierten Bildungsgängen fortzuführen. Die 4- Zügigkeit ist die optimale Betriebsgröße für eine schulformübergreifende Gesamtschule. Bei einer höheren Zügigkeit wird im Einzelfall das Flächenverhältnis entsprechend angepasst. Eine Abstimmung darüber erfolgt mit dem Revisionsamt vor Planungsbeginn. Raumprogramm für die 4 zügige IGS West - Raumprogramm für eine 4 zügige schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule. Funktionale Beschreibung: Zu 1 Allg. Unterrichtsräume/ Fachräume/ Profilräume Im Bereich der Sekundarstufe 1 gilt das Stammklassenprinzip, somit ergeben sich 24 allgemeine Unterrichtsräume. Die Gestaltung des Unterrichts ist heute vielseitig. Die Entwicklung bewegt sich weg vom Frontalunterricht hin zu gruppenorientiertem selbstständigem Lernen. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten z.B. arbeitsteilig an einem Thema mit anschließender Präsentation. D. h. der Klassenraum muss Platz sowohl für die Tische und Stühle als auch für Präsentationsfläche bieten. Zudem ist für den Ganztagsschulbetrieb eine höhere Aufenthaltsqualität, hergestellt in ausreichend großen Klassenräumen und für ein gutes Lernergebnis vorzuhalten. Ebenfalls für alle Räume gilt, dass die Bewegung im Raum barrierefrei sein muss. In der Raumanordnung gilt das Jahrgangsprinzip. Dies fördert eine höhere Identifikation mit der Lernumgebung und steigert das Verantwortungsbewusstsein auch für das Inventar. Jedem Jahrgang ist zusätzlich ein kleinerer allgemeiner Unterrichtsraum zugeordnet. In diesem können Gruppenarbeiten durchgeführt und Präsentationen vorbereitet werden. Darüber hinaus können beispielsweise Fördermaßnahmen für Kleingruppen dort stattfinden. Für das Fach Arbeitslehre, werden zwei Fachrichtungen angeboten. Eine Lehrküche und eine Universalwerkstatt. Hier findet der Fachpraxisunterricht statt. Die Universalwerkstatt bietet Holz und Metallbearbeitung an. Die Anzahl der Fachräume Naturwissenschaften mit den dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ergeben sich aus dem Regelunterricht. Dies gilt auch für die Fachräume Kunst und Musik. Der EDV Raum ist für den Unterricht mit 28 Schülerinnen und Schülern ausgelegt. Neben dem praktischen Erlernen des Umgangs mit diesem Medium stehen die interkulturelle Kommunikation und die sinnvolle Internetrecherche im Mittelpunkt. Die Räume werden nicht nur im Wahlunterricht genutzt, sondern können in fast allen Unterrichtsbereichen als sinnvolle Ergänzung dienen. Des Weiteren werden insgesamt vier Profilraume vorgesehen. Die Schwerpunkte und damit verbunden Nutzungen können sein: Naturwissenschaften, z.B. Schülerinnen- /Schülerlabor, Raum für Tiere/Tierpflege, Pflanzenpflege o.ä. Kulturelle Praxis, z.B. Übungsräume für Darstellendes Spiel, Tanz, Musik, Theater. Dazu wir ein Jahrgang in 5-7 Lerngruppen geteilt. Kunst, z.B. Tonraum mit Brennofen, Raum für Arbeiten mit Stein und deren Aufbewahrung , Nähraum mit Maschinen u.ä. Sprachenraum z.B. Ausstattung mit Audiogeräten, Beamer, Lexika und Landeskundliche Werke, und Internet, für Recherche und Kommunikation. Medienpädagogik, z.B. ein EDV Raum. Berufsorientierung, z.B. Büro für Schülerinnen- und Schülerfirma, Ausbildungs-Beratungsbüro mit fest installierten Infosystemen, von Schüler /innen betriebenen Teestube/Cafe u.ä. Zu 2 Information/ Schülerarbeit Die Mediothek ist in Form einer modernen Bibliothek ausgelegt. Es gibt einen Raum in dem Bücher, Leseecken, Arbeitsplätze und Internetzugang vorgehalten werden. In einer ganztägig arbeitenden Schule ist die Bibliothek ein wichtiger Baustein des Tages. So bietet sie Ruhe und Rückzugsmöglichkeit aber auch Unterstützung im selbstständigen Lernen. In Ergänzung dazu gibt es noch zwei Schülerarbeitsräume in denen selbstständig gearbeitet, meist parallel in Gruppen und Themenbezogen sowie Hausaufgaben gemacht werden können. Zu 3 Jugendhilfe Die Umsetzung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" durch das Stadtschulamt erfolgt gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 648 vom 14.09.2006 zur Errichtung von Schulsozialarbeit in Schulen mit Bildungsgang Hauptschule. Dem Projekt sind Räume im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände zur alleinigen Nutzung und, um eine gute Erreichbarkeit für Schüler, Schülerinnen und Eltern auch in den Pausen und außerhalb der Unterrichtszeiten zu gewährleisten, an zentraler Lage zur Verfügung zu stellen. Die Räume werden täglich von ca. 8.00 bis 16.00Uhr genutzt und haben eine spezifische Ausstattung (Büro, Beratungsräume, Raum für Gruppentrainings und offene Angebote). Zu 4 Verwaltung Die Verwaltung entspricht den Anforderungen einer modernen integrierten Gesamtschule. Die Schulleitung besteht nicht mehr nur aus Schulleiter/in und Stellvertretung, sondern auch aus den Abteilungsleitungen. Die Anzahl entspricht den Angaben des staatlichen Schulamtes. Auf Grund der Größe der Schule wird ein kleiner Raum für die Assistenz bei der Planung und Organisation (z.B. Erstellen der Belegungspläne) benötigt. Das Sekretariat ist für zwei Arbeitsplätze und für Publikumsverkehr ausgelegt. Die Arbeitsplätze errechnen sich aus der Schülerzahl. Der bislang angewandte Standard eines großen Lehrerzimmers ist nicht mehr zeitgemäß. Der Arbeitsweise den Ganztagsanforderungen entsprechend, wird von Lehrerinnen und Lehrern eine erheblich längere Anwesenheitszeit in der Schule erwartet. Zur Gewährleistung einer ausreichenden und qualifizierten Unterrichtsvorbereitung benötigen Lehrerinnen und Lehrer Möglichkeiten, dies in der Schule im Rahmen des normalen Arbeitstages zu erledigen. Dem wird mit den jahrgangsbezogenen Lehrervorbereitungsräumen Rechnung getragen. Hier wird auch das jahrgangsbezogene Unterrichtsmaterial gelagert. Das Lehrerzimmer ist eher klein ausgerichtet. Es dient überwiegend den Fachlehrerinnen und - lehrern sowie Lehrerinnen und Lehrern im Vorbereitungsdienst als Stützpunkt. Zusätzlich zu der größeren Anzahl von Betreuungs- und Lehrpersonal in Ganztagsschulen kommen auch außerschulische Partner für Bildungs- und Freizeitangebote, Hausaufgabenhilfe und Fördermaßnahmen an die Schule. Mit diesem Personenkreis sind regelmäßig Gespräche über Konzepte und Förderbedarfe einzelner Kinder notwendig. Zur Abdeckung des oben erwähnten Besprechungsbedarfs sowie dem Gesprächsbedarf mit anderen Kooperationspartnern ist ein Besprechungsraum vorgesehen. Für die Schule sind ein Elternsprechzimmer und ein Elternbeiratsraum vorzusehen. Der Kommunikationsbedarf aller an der Erziehung Beteiligten ist gestiegen und erforderlich. Für die regelmäßig durchzuführenden, vertraulichen Elterngespräche ist ein Raum in einer möglichst ungestörten Atmosphäre notwendig. Der etwas größere Raum dient als Material- und Vorbereitungsraum des Elternbeirates und ggf. eines Fördervereins. Für die Koordination von Ganztags- und Nachmittagsangeboten werden in der Regel freie Träger beauftragt. Für den Träger ist ein Büro vorgesehen. Zu 5 Aufenthalt/Verpflegung Aufenthaltsräume sind in einer Schule, in der sich die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag aufhalten, aufgrund arbeitsmedizinischer und lernpsychologische Erkenntnisse zwingend benötigte Räume. Im Aufenthaltsraum werden Spiel- und Freizeitangebote für alle Altersgruppen vorgehalten. Im Ganztagsschulbetrieb ist eine Essensversorgung unabdingbar. Dafür ist die Küche mit Nebenräumen und der Speisesaal für 50% der Schülerinnen und Schüler plus Lehrerinnen und Lehrer ausgelegt. Das Essen wird in drei Schichten angeboten. Der Verpflegungsbereich befindet sich in der Nähe zur Aula. Eine moderne Schule dieser Größenordnung muss über einen Veranstaltungsraum verfügen, eine Aula mit Bühne, in dem die erzielten Leistungen der Arbeitsgruppen und aus dem Unterricht auch einem größeren Publikum vorgestellt werden können. In der Aula finden Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen aber auch Informationsveranstaltungen, Einschulungen und Verabschiedungen statt. Zur Aula gehört ein Nebenraum für die Requisiten und Umkleidemöglichkeiten. Des Weiteren wird nach dem hessischen Schulgesetz eine Öffnung der Schule zum Stadtteil empfohlen. Die Aula kann daher auch als Veranstaltungsort für den Stadtteil zur Verfügung stehen. Drei-Felder-Sporthalle Zur Abdeckung des Sportunterrichts sind ausreichend Sportstätten vorzuhalten. Der Regelunterricht wird durch eine Drei-Felder Sporthalle abgedeckt. Die Drei-Felder- Sporthalle bietet auch dem Stadtteil und den Frankfurter Sportvereinen weitere Hallenkapazitäten. Dies gilt insbesondere für Ligaspiele mit Publikum. Bei der Umsetzung wird das von der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2009, § 7138, genehmigte Modellraumprogramm einer Drei-Felder-Halle angewandt. Freiflächen Nach dem Hessischen Schulgesetz sind auch für Schulsport im Freien bestimmte Übungsfelder vorzusehen. So werden für die schulformübergreifenden Gesamtschule ein Kleinfußballfeld (35mx50m), ein Basketballfeld (15mx28 m), eine Kurzstreckenbahn 100m mit entsprechendem An- und Auslauf und mindestens 3 Bahnen sowie eine Weitsprunganlage vorgesehen. Diese Sportfelder können natürlich auch in den Pausenzeiten mitgenutzt werden. Freiflächen an Schulen unterliegen dynamischen Prozessen Diese Bereiche müssen so gestaltet werden, dass sie flexibel sind und man auf spätere Änderungen reagieren kann. Sie sind in diesem Sinne niemals fertig gestellt. Zur Flächenberechnung gilt die Grundlage, dass pro Schülerin und Schüler ca. 10-12 m2 Fläche (inkl. der Sportflächen) zur Verfügung steht. Ca. 20 % der Flächen sind als "weiße Flächen" von der Gestaltung frei zu halten, damit diese von den Nutzern in eigener Verantwortung mit entsprechender Anleitung selbst gestaltet werden können. Eigene Projekte schaffen eine hohe Identifikation in der Schulgemeinde. Freiflächen an Schulen sollen Räume zum Spielen, Rennen, Springen, Gestalten und Entdecken aber auch zum Sitzen und Ruhen vorhalten. Außerdem sollte die Möglichkeit zum Unterricht im Freien geboten werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.08.2010, OF 1550/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 181 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 90 Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M 223 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vortrag des Magistrats vom 10.03.2023, M 37 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung der KAV am 16.08.2010, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 122 dient zur Kenntnis. 45. Sitzung des OBR 6 am 17.08.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 122 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1550/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 2. CDU gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 23.08.2010, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 8612, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 40 30

Verknüpfte Vorlagen