Raumprogrammvorlage IGS West, Modellraumprogramm
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M
122 Betreff: Raumprogrammvorlage IGS West,
Modellraumprogramm 1. Dem folgenden Raumprogramm für die 4-zügige
schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule im Frankfurter Westen (IGS
West) wird zugestimmt 2. Das Raumprogramm dient als Modellraumprogramm für
den Neubau und die Erweiterungen von schulformübergreifenden (integrierten)
Gesamtschulen der Stadt Frankfurt am Main. 3. Für schulformübergreifende (integrierte)
Gesamtschulen im Bestand stellt das Modellraumprogramm einen
Orientierungsrahmen dar, in dem Um- und Erweiterungsbauten sich bewegen können,
soweit die Grundstücksverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der damit
verbundenen Bestandsanpassung sowie die finanziellen Ressourcen dies
ermöglichen.
Schüler: 648
Raumprogramm 4-zügige IGS
Lehrerpersonal: 48
VW
1,5
Je
SUMME
GES
RAUMBEZEICHNUNG Räume Raum BEREICH
GES.
NF (m2) NF (m2)
1
Unterricht
1.1 Allg.
Unterrichtsraum I
24
65
1.560
1.2 Allg.
Unterrichtsraum II
6
52
312
1a Fachraum
1.3 Universalwerkstatt
1
86
86
1.4 Maschinenraum
1
35
35
1.5 Vorbereitung/Sammlung
1
30
30
1.6 Lehrküche inkl.
Essbereich
1
86
86
1.61 Vorrat/Trockenlager Küche
1
10
10
1.62 Hauswirtschaft
1
15
15
1.7 Kunst
2
86
172 3.309
1.8 Musik
1
74
74
1.9 Vorbereitung/Sammlung
4
30
120
1.10 Naturwissenschaften
4
80
320
1.11 Vorbereitung/Sammlung Biologie
1
58
58
1.12 Vorbereitung/Sammlung Physik/Chemie
2
29
58
1.13 EDV
1
75
75
1.14 Sammlungsraum
EDV
1
30
30
1b Profilraum
1.15 Profilraum
3
65
195
1.16 Profilraum
1
43
43
1.17 Sammlungsraum
Profil
2
15
30
2
Information/Schülerarbeit
2.1 Mediothek
1
104
104 234
2.2 Schülerarbeit
2
65
130
3
Jugendhilfe
3.1 Büro
1
18
18
3.2 Besprechungsraum/Beratungsraum
2
12
24 112
3.3 Mehrzweckraum
1
65
65
3.4 Lager
1
5
5 4
Verwaltung / Organisation
4.1 Schulleitung
/Stellvertreter
2
25
50
4.2 Abteilungsleitung
3
12
36
4.3 Sekretariat
1
32
32
4.4 Teeküche
Verwaltung
1
13
13
4.5 Assistenz
Planung/Organisation
1
12
12
4.6 Besprechungsraum
1
29
29
4.7 Kopierraum VW
inkl. Papierlager
1
5
5 595
4.8 1.
Hilfe/Arztzimmer
1
12
12
4.9 Schülervertretung
1
22
22
4.10 Elternsprechzimmer
1
12
12
4.11 Elternbeiratszimmer
1
20
20
4.12 Schulhausverwaltung
1
18
18
4.13 Lehrerzimmer
inkl. Teeküche
1
75
75
4.14 Lehrer
Vorbereitung
6
39
234
4.15 Koordinationsbüro Nachmittagsangebote
1
12
12
4.16 Kopierraum
Lehrkörper inkl. Papierlager
1
13
13
5 Aufenthalt /
Verpflegung
5.1 Mischküche (50% Schüler)
1
120
120
5.2 Speisefläche (3 Schichten 1,1 qm/Platz)
1
120
120
5.3 Anstellfläche Essensausgabe 1
15
15
5.4 Aufenthaltsraum
1
70
70
5.5 Aula
inkl. Bühne u. Regie
1
380
380 841
5.6 Requisite
u. Umkleideraum
1
35
35
5.7 Stuhllager
1
32
32
5.8 Foyer
(Garderobe Besucher und Ausstellung)
1
69
69 6
Allgemeine Nebenräume
6.1 Archiv/Akten
1
35
35
6.2 Lehrmittel
Schulbücher
1
35
35
6.3 Lager
Schulmöbel inkl. Werkstattbank
1
40
40 164
6.4 Putzmittelraum
inkl. Lager
4
4
16
6.5 Sozialraum/Umkleideraum Gebäudereinigung
1
8
8
6.6 Außengeräte/Werkstatt
1
30
30
Gesamt
5.255 Hinzu
kommen Flächen für schulische Sanitäranlagen, für Garderobenflächen.
Begründung: A. Zielsetzung Das Schaffen von schulformübergreifenden
Gesamtschulplätzen im Frankfurter Westen. Dazu wird in Kürze eine Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für den Frankfurter Westen durch das Dezernat II in das
parlamentarische Beschlussverfahren eingebracht. In dieser Teilfortschreibung
ist die Maßnahme "Errichtung einer eigenständigen vierzügigen integrierten
Gesamtschule " enthalten. Schulorganisatorisch wird die derzeit in den Räumen
der Käthe-Kollwitz-Schule eingerichtete Außenstelle der Paul-Hindemith-Schule
umgewandelt. B. Alternativen Keine C. Lösung Die schulformübergreifende Gesamtschule integriert
das Bildungsangebot der in ihr zusammen gefassten Schulformen. Die integrierte
Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine individuelle
Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Interessen
durch Unterricht in gemeinsamen Kerngruppen und Kursen, die nach Anspruchhöhe,
Begabung und Neigung differenziert werden. Als Gesamtschule befähigt sie die
Schülerinnen und Schüler - nach Maßgabe der Abschlüsse - ihren
Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierten Bildungsgängen
fortzuführen. Die 4- Zügigkeit ist die optimale
Betriebsgröße für eine schulformübergreifende Gesamtschule. Bei einer höheren
Zügigkeit wird im Einzelfall das Flächenverhältnis entsprechend angepasst. Eine
Abstimmung darüber erfolgt mit dem Revisionsamt vor Planungsbeginn. Raumprogramm für die 4 zügige IGS West -
Raumprogramm für eine 4 zügige schulformübergreifende (integrierte)
Gesamtschule. Funktionale Beschreibung: Zu 1 Allg. Unterrichtsräume/ Fachräume/
Profilräume Im Bereich der Sekundarstufe 1 gilt
das Stammklassenprinzip, somit ergeben sich 24 allgemeine
Unterrichtsräume. Die
Gestaltung des Unterrichts ist heute vielseitig. Die Entwicklung bewegt sich
weg vom Frontalunterricht hin zu gruppenorientiertem selbstständigem Lernen.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten z.B. arbeitsteilig an einem Thema mit
anschließender Präsentation. D. h. der Klassenraum muss Platz sowohl für
die Tische und Stühle als auch für Präsentationsfläche bieten. Zudem ist
für den Ganztagsschulbetrieb eine höhere Aufenthaltsqualität, hergestellt
in ausreichend großen Klassenräumen und für ein gutes Lernergebnis
vorzuhalten. Ebenfalls für alle Räume gilt, dass die Bewegung im
Raum barrierefrei sein muss. In der Raumanordnung gilt das Jahrgangsprinzip. Dies
fördert eine höhere Identifikation mit der Lernumgebung und steigert das
Verantwortungsbewusstsein auch für das Inventar. Jedem Jahrgang ist zusätzlich ein kleinerer
allgemeiner Unterrichtsraum zugeordnet. In diesem können Gruppenarbeiten
durchgeführt und Präsentationen vorbereitet werden. Darüber hinaus können
beispielsweise Fördermaßnahmen für Kleingruppen dort stattfinden.
Für das Fach Arbeitslehre, werden zwei
Fachrichtungen angeboten. Eine Lehrküche und eine Universalwerkstatt.
Hier findet der Fachpraxisunterricht statt. Die Universalwerkstatt bietet
Holz und Metallbearbeitung an. Die Anzahl der Fachräume Naturwissenschaften mit den
dazugehörenden Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ergeben sich aus dem
Regelunterricht. Dies gilt auch für die Fachräume Kunst und Musik. Der EDV Raum ist für den Unterricht mit 28
Schülerinnen und Schülern ausgelegt. Neben dem praktischen Erlernen des Umgangs
mit diesem Medium stehen die interkulturelle Kommunikation und die sinnvolle
Internetrecherche im Mittelpunkt. Die Räume werden nicht nur im Wahlunterricht
genutzt, sondern können in fast allen Unterrichtsbereichen als sinnvolle
Ergänzung dienen.
Des Weiteren werden insgesamt vier
Profilraume vorgesehen. Die Schwerpunkte und damit verbunden Nutzungen können
sein: Naturwissenschaften,
z.B. Schülerinnen- /Schülerlabor, Raum für Tiere/Tierpflege, Pflanzenpflege
o.ä. Kulturelle Praxis, z.B.
Übungsräume für Darstellendes Spiel, Tanz, Musik, Theater. Dazu wir ein
Jahrgang in 5-7 Lerngruppen geteilt. Kunst, z.B. Tonraum mit Brennofen, Raum für Arbeiten
mit Stein und deren Aufbewahrung , Nähraum mit Maschinen u.ä. Sprachenraum z.B. Ausstattung mit
Audiogeräten, Beamer, Lexika und Landeskundliche Werke, und Internet, für
Recherche und Kommunikation. Medienpädagogik, z.B. ein EDV Raum. Berufsorientierung, z.B. Büro für
Schülerinnen- und Schülerfirma, Ausbildungs-Beratungsbüro mit fest
installierten Infosystemen, von Schüler /innen betriebenen Teestube/Cafe
u.ä. Zu 2 Information/ Schülerarbeit Die Mediothek ist in Form einer modernen Bibliothek
ausgelegt. Es gibt einen Raum in dem Bücher, Leseecken, Arbeitsplätze und
Internetzugang vorgehalten werden. In einer ganztägig arbeitenden Schule ist
die Bibliothek ein wichtiger Baustein des Tages. So bietet sie Ruhe und
Rückzugsmöglichkeit aber auch Unterstützung im selbstständigen Lernen. In Ergänzung dazu gibt es noch zwei
Schülerarbeitsräume in denen selbstständig gearbeitet, meist parallel in
Gruppen und Themenbezogen sowie Hausaufgaben gemacht werden können. Zu 3 Jugendhilfe Die Umsetzung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der
Schule" durch das Stadtschulamt erfolgt gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 648 vom 14.09.2006 zur Errichtung von
Schulsozialarbeit in Schulen mit Bildungsgang Hauptschule. Dem Projekt
sind Räume im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände zur alleinigen Nutzung
und, um eine gute Erreichbarkeit für Schüler, Schülerinnen und Eltern auch in
den Pausen und außerhalb der Unterrichtszeiten zu gewährleisten, an zentraler
Lage zur Verfügung zu stellen. Die Räume werden täglich von ca. 8.00 bis 16.00Uhr
genutzt und haben eine spezifische Ausstattung (Büro, Beratungsräume, Raum für
Gruppentrainings und offene Angebote). Zu 4 Verwaltung Die Verwaltung entspricht den Anforderungen einer
modernen integrierten Gesamtschule. Die Schulleitung besteht nicht mehr nur aus
Schulleiter/in und Stellvertretung, sondern auch aus den Abteilungsleitungen.
Die Anzahl entspricht den Angaben des staatlichen Schulamtes. Auf Grund der
Größe der Schule wird ein kleiner Raum für die Assistenz bei der Planung
und Organisation (z.B. Erstellen der Belegungspläne) benötigt.
Das Sekretariat ist für zwei
Arbeitsplätze und für Publikumsverkehr ausgelegt. Die Arbeitsplätze errechnen
sich aus der Schülerzahl. Der bislang angewandte Standard eines großen
Lehrerzimmers ist nicht mehr zeitgemäß. Der Arbeitsweise den
Ganztagsanforderungen entsprechend, wird von Lehrerinnen und Lehrern eine
erheblich längere Anwesenheitszeit in der Schule erwartet. Zur Gewährleistung
einer ausreichenden und qualifizierten Unterrichtsvorbereitung benötigen
Lehrerinnen und Lehrer Möglichkeiten, dies in der Schule im Rahmen des normalen
Arbeitstages zu erledigen. Dem wird mit den jahrgangsbezogenen
Lehrervorbereitungsräumen Rechnung getragen. Hier wird auch das
jahrgangsbezogene Unterrichtsmaterial gelagert. Das Lehrerzimmer ist eher klein ausgerichtet. Es
dient überwiegend den Fachlehrerinnen und - lehrern sowie Lehrerinnen und
Lehrern im Vorbereitungsdienst als Stützpunkt. Zusätzlich zu der größeren Anzahl von Betreuungs- und
Lehrpersonal in Ganztagsschulen kommen auch außerschulische Partner für
Bildungs- und Freizeitangebote, Hausaufgabenhilfe und Fördermaßnahmen an die
Schule. Mit diesem Personenkreis sind regelmäßig Gespräche über Konzepte und
Förderbedarfe einzelner Kinder notwendig. Zur Abdeckung des oben erwähnten Besprechungsbedarfs
sowie dem Gesprächsbedarf mit anderen Kooperationspartnern ist ein
Besprechungsraum vorgesehen. Für die Schule sind ein Elternsprechzimmer und ein
Elternbeiratsraum vorzusehen. Der Kommunikationsbedarf aller an der Erziehung
Beteiligten ist gestiegen und erforderlich. Für die regelmäßig
durchzuführenden, vertraulichen Elterngespräche ist ein Raum in einer möglichst
ungestörten Atmosphäre notwendig. Der etwas größere Raum dient als
Material- und Vorbereitungsraum des Elternbeirates und ggf. eines
Fördervereins.
Für die Koordination von Ganztags-
und Nachmittagsangeboten werden in der Regel freie Träger beauftragt. Für den
Träger ist ein Büro vorgesehen. Zu 5 Aufenthalt/Verpflegung Aufenthaltsräume sind in einer Schule, in der sich
die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag aufhalten, aufgrund
arbeitsmedizinischer und lernpsychologische Erkenntnisse zwingend benötigte
Räume. Im Aufenthaltsraum werden Spiel- und Freizeitangebote für alle
Altersgruppen vorgehalten. Im Ganztagsschulbetrieb ist eine Essensversorgung
unabdingbar. Dafür ist die Küche mit Nebenräumen und der Speisesaal für 50% der
Schülerinnen und Schüler plus Lehrerinnen und Lehrer ausgelegt. Das Essen wird
in drei Schichten angeboten. Der Verpflegungsbereich befindet sich in der Nähe
zur Aula. Eine moderne Schule
dieser Größenordnung muss über einen Veranstaltungsraum verfügen, eine Aula mit
Bühne, in dem die erzielten Leistungen der Arbeitsgruppen und aus dem
Unterricht auch einem größeren Publikum vorgestellt werden können. In der Aula
finden Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen aber auch
Informationsveranstaltungen, Einschulungen und Verabschiedungen statt. Zur Aula
gehört ein Nebenraum für die Requisiten und Umkleidemöglichkeiten. Des Weiteren
wird nach dem hessischen Schulgesetz eine Öffnung der Schule zum Stadtteil
empfohlen. Die Aula kann daher auch als Veranstaltungsort für den Stadtteil zur
Verfügung stehen.
Drei-Felder-Sporthalle Zur Abdeckung des Sportunterrichts sind ausreichend
Sportstätten vorzuhalten. Der Regelunterricht wird durch eine Drei-Felder
Sporthalle abgedeckt. Die
Drei-Felder- Sporthalle bietet auch dem Stadtteil und den Frankfurter
Sportvereinen weitere Hallenkapazitäten. Dies gilt insbesondere für Ligaspiele
mit Publikum. Bei der
Umsetzung wird das von der Stadtverordnetenversammlung am
12.11.2009, § 7138, genehmigte Modellraumprogramm einer Drei-Felder-Halle
angewandt. Freiflächen Nach dem Hessischen Schulgesetz sind auch für
Schulsport im Freien bestimmte Übungsfelder vorzusehen. So werden für die
schulformübergreifenden Gesamtschule ein Kleinfußballfeld (35mx50m), ein
Basketballfeld (15mx28 m), eine Kurzstreckenbahn 100m mit entsprechendem An-
und Auslauf und mindestens 3 Bahnen sowie eine Weitsprunganlage vorgesehen.
Diese Sportfelder können natürlich auch in den Pausenzeiten mitgenutzt werden.
Freiflächen an Schulen unterliegen
dynamischen Prozessen Diese Bereiche müssen so gestaltet werden, dass sie
flexibel sind und man auf spätere Änderungen reagieren kann. Sie sind in diesem
Sinne niemals fertig gestellt. Zur Flächenberechnung gilt die Grundlage, dass
pro Schülerin und Schüler ca. 10-12 m2 Fläche (inkl. der Sportflächen) zur
Verfügung steht. Ca. 20 % der Flächen sind als "weiße Flächen" von der
Gestaltung frei zu halten, damit diese von den Nutzern in eigener Verantwortung
mit entsprechender Anleitung selbst gestaltet werden können. Eigene Projekte
schaffen eine hohe Identifikation in der Schulgemeinde. Freiflächen an Schulen sollen Räume zum Spielen,
Rennen, Springen, Gestalten und Entdecken aber auch zum Sitzen und Ruhen
vorhalten. Außerdem sollte die Möglichkeit zum Unterricht im Freien geboten
werden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
16.08.2010, OF
1550/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2012, M 181 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 18.05.2018, M 90
Vortrag des
Magistrats vom 16.11.2018, M 223
Vortrag des
Magistrats vom 27.11.2020, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 10.03.2023, M 37
Vortrag des
Magistrats vom 20.10.2023, M 182
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung
der KAV am 16.08.2010, TO I, TOP 1
Beschluss: Die Vorlage M 122 dient zur Kenntnis.
45. Sitzung des OBR 6
am 17.08.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 122 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1550/6 wird (bei Stimmengleichheit)
abgelehnt. Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
zu 2. CDU gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei
Enthaltung FREIE WÄHLER 43. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 23.08.2010, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO II, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
REP und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 8612, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 40 30