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Anregungen zur Ergänzung des Entwurfs eines iSEP der Stadt Frankfurt 2020 bis 2029

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Vortrag vom 24.06.2022, M 91, unter "Bildungsregion Mitte-Nord" ab Seite 6 folgende Sätze zu ergänzen:

  1. Übergang Seite 6/7: "Bereits für das Schuljahr 2020/21 werden über 4.900 Schülerinnen und Schüler prognostiziert (inkl. Vor- und Intensivklassen), in den Jahrgängen 1 bis 4 sind aber nach dieser Berechnung nur insgesamt 4.872 Schulplätze vorhanden." Da diese Berechnung bereits vom vollständigen Eintritt aller optimalen Rahmenbedingungen (Durchführung aller bereits geplanten Kapazitätserweiterungen, Entstehen neuer Grundschulen, strikte Beachtung des Klassenteilers von 25) ausgeht, besteht in dieser Bildungsregion dringender Handlungsbedarf. Weitere Planungen für eine Erweiterung der Kapazitäten an bestehenden Grundschulen bzw. der Bau weiterer neuer Grundschulen sind zügig voranzutreiben. "Einzelne Grundschulen und deren Schulbezirke sind besonders in den Blick zu nehmen."
  2. Seite 7 Mitte: "In der Sekundarstufe I reichen nach aktuellem Stand die vorhandenen Schulplätze (. .) nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler der BR Mitte-Nord bis zum Schuljahr 2029/30 aufzunehmen. (...) Mit den geplanten Maßnahmen" (Gymnasium Mitte-Nord sowie KGS Mitte-Nord) "stünde, nach aktuellem Stand, erst ab dem Schuljahr 2025/26 zusätzlicher Schulplatz zur Verfügung. Doch auch diese Schulplätze (...) würden nicht ausreichen, wenn die Schülerzahl in der BR Mitte-Nord weiterhin dynamisch steigt und mit bis zu 8.300 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I bis zu diesem Schuljahr" (2029/2030) "gerechnet werden muss. (...)", "Kurz- bis mittelfristig müssen jedoch fast alle weiterführenden Schulen der BR Mitte-Nord geeignet entlastet werden. Bereits zum Schuljahr 2022/23 könnten zwei ganze Züge fehlen. (...) Alle Gymnasien sind bereits voll bzw. überbelegt (...)" Hinzu kommen zusätzliche Platzbedarfe in den höheren Jahrgängen der nicht gymnasialen Schulformen, um die Schulzweigwechsler bzw. im gymnasialen Schulzweig Klassenwiederholer aufzunehmen. Auch diesbezüglich besteht in der Bildungsregion dringender Handlungsbedarf. Die Planungen für mindestens zwei weitere weiterführende Schulen, davon eine mit mindestens zwei Gymnasialzügen zusätzlich zu den bereits geplanten Maßnahmen, sind unverzüglich aufzunehmen und voranzutreiben.

Begründung

In dem Entwurf werden zum einen schon sehr optimistische Szenarien zugrunde gelegt, zum anderen der grundsätzlich bestehende Bedarf von Mehrkapazitäten in den höheren Jahrgängen weiterführender Schulen in nicht gymnasialen Schulformen und -zweigen zur Aufnahme von Wechslern zwar als Problem erkannt (Seite 5 oben), im Vorschlagskatalog der "Schulorganisatorischen Maßnahmen" (Seite 12 ff.) aber nicht erkennbar berücksichtigt. Angesichts der notorisch langen Planungs- und Realisierungszeiträume im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers Stadt Frankfurt ist es geboten, bereits in dem Dokument, das den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bildet, die besondere Dringlichkeit hervorzuheben, wo sie bereits jetzt erkennbar wird.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF Linke FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 16
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT CDU AFD BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei Linke FRAKTION Volt Und Bff-Big