Genehmigung des Planungsrahmens für Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182
Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens für Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.10.2022, § 2380 (M 91)
- Dem folgenden Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport wird zugestimmt. Der Planungsrahmen gilt in seinen Festlegungen der Qualitäten und Quantitäten für alle Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsplanungen von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen in Frankfurt am Main. Hierbei beziehen sich die Festlegungen zum FREIRAUM auf Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführende Schulen, die Vorgaben zum SCHULSPORT gelten für Grundschulen und weiterführende Schulen.
- Der Planungsrahmen hat Bedeutung für die strategische Stadtplanung und Quartiersentwicklung, soweit sie grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Flächenerfordernis und Verortung von Bildungsstandorten berühren. Den im Planungsrahmen beschriebenen Ausgangslagen, Entwicklungszielen und Vorgehensweisen einer integrierten Planung wird zugestimmt.
- Der räumlichen Öffnung der Freiflächen und Sporteinrichtungen der Bildungsorte sowie der standortspezifischen Prüfung hinsichtlich der funktionalen Verschränkung mit dem Wohnumfeld wird zugestimmt.
- Dem Flächenanspruch für Freiraum gemäß der jeweiligen Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt.
- Den Flächenbedarfen für Schulsport nach jeweiliger Schulform und Zügigkeit wird zugestimmt. Die Flächenfestlegungen der Sportfreiflächen und der Modellraumprogramme Sporthallen sind bindend. Sie können im Einzelfall in angemessenem Umfang und in Abstimmung zwischen Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien an die Gegebenheiten verfügbarer Grundstücke angepasst werden, wenn es sich im Grundsatz um einen bedarfsgerechten Schulstandort handelt und Dringlichkeit besteht.
- Den Möglichkeiten für Kompensationsmaßnahmen bei der Planung von Freiraum für Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie von Schulsporthallenkapazitäten und Sportfreiflächen wird zugestimmt. Die definierten Vorgaben für Kompensationsoptionen sind einzuhalten. Die Freigabe der Kompensationskonzepte erfolgt durch das Stadtschulamt als Schulträger bzw. öffentlicher Jugendhilfeträger.
- Die Nutzungsszenarien und Flächenanforderungen für Freiraum und Schulsport werden für die Schulen projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Das Amt für Bau und Immobilien wirkt im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte und Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) verbindlich an der Planungsphase Null unter Federführung des Stadtschulamtes mit. Eine Überschreitung der definierten Flächenbedarfe und Kompensationsoptionen ist nicht zulässig.
- Alle Planungsprozesse für Kindertageseinrichtungen erfolgen gemäß der im Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport definierten Quantitäten des Freiraums. Berücksichtigt werden dabei die konkreten Rahmenbedingungen (Eigentumsverhältnis der Liegenschaft, Trägerschaft, Finanzierung u. a.) des jeweiligen Projekts.
- Der Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport ist nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass - die Festlegungen im Planungsrahmen FREIRAUM Kindertageseinrichtungen I Schulen und SCHULSPORT im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit Akteurinnen und Akteuren aus Kindertageseinrichtung, Schule, Vereinen, Schulelternbeirat, Behindertensport, Sportwissenschaft, Polizei und Verwaltung im Zeitraum zwischen September 2020 und September 2021 erarbeitet wurden. Zudem wurden parallele Planungsprozesse der Stadt Frankfurt am Main ausgewertet. - der Planungsrahmen FREIRAUM Kindertageseinrichtungen I Schulen und SCHULSPORT anknüpfend an die Planungsrahmen für Grundschulen (M 38, 2019) und weiterführende Schulen (M 195, 2020) entwickelt und der dort definierte Freiraumanspruch von Schüler*innen bestätigt wurde. - das Modellraumprogramm für Gymnasien, M 188 (2009) sowie das Modellraumprogramm M 122 (2010) damit grundsätzlich und abschließend abgelöst wird. Die noch bestehende Gültigkeit der Modellraumprogramme für schulische Sport- und Freiflächen entfällt. Bereits begonnene Baumaßnahmen sind davon nicht betroffen. - der Planungsrahmen FREIRAUM Kindertageseinrichtungen I Schulen und SCHULSPORT erstmalig eine verbindliche Festlegung des Flächenanspruchs auf Freiflächen für Kindertageseinrichtungen definiert. - die Festlegung der Flächenbedarfe unter der Verantwortung des Stadtschulamtes im Hinblick auf die zeitgemäßen pädagogischen Anforderungen und städtebaulichen Erfordernisse erfolgte. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main trägt Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit ihrer Bildungsinfrastruktur. Der kommunale Versorgungsauftrag ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gewachsen und wird laut Prognosen noch weiter ansteigen. Zudem führt der Wandel stadtentwicklungs- und bildungspolitischer Ziele zu neuen Aufgaben. In der Folge stehen umfangreiche Neu- und Umbauten, Sanierungen und Erweiterungen von Bildungseinrichtungen an. Stadtwachstum und Strukturveränderungen müssen innerhalb knapper Flächenreserven gestaltet werden. Die Raumansprüche von Bildungseinrichtungen stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Nutzungs- und Verwertungsinteressen. Für neue Bildungseinrichtungen können an vielen Orten in der Stadt die Flächenbedarfe nur bedingt abgebildet werden. Zudem sind auch die Ausgangslagen von Kindertageseinrichtungen und Schulen in Bestandsgebäuden sehr unterschiedlich. Erweiterungsmaßnahmen sind nicht an allen Standorten möglich. Die Stadt muss daher geeignete Strategien entwickeln, um die Versorgung mit qualitätsvollen Flächen sicher zu stellen. Die geltenden Planungsrahmen für den Bau von Grundschulen und Weiterführenden Schulen der Stadt Frankfurt am Main basieren auf pädagogischen Grundannahmen. Diese werden in ihrer Bedeutung für Frei- und Sporträume von Bildungseinrichtungen fortgeführt: - Inklusion und Vielfalt - Entwicklung, Entfaltung, Lernen und Kompetenzerwerb - Die Bildungseinrichtung als Schutzraum - Ganztägig arbeitende Bildungseinrichtung und Lebensort - Arbeitsorte für multiprofessionelle Teams - Gemeinschaft und demokratisches Übungsfeld - Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Familien
- Gesundheit - Bewegung, Spiel und Sport - Umwelt - Bildungseinrichtungen als lebendige Orte im Quartier Kindertageseinrichtungen und Schulen haben eine zunehmende Bedeutung als Orte der Begegnung, des Lernens und Lebens. Neben den knapper werdenden Ressourcen führen gesellschaftspolitische Querschnittthemen (Ganztag, Inklusion, Kooperationen etc.) zu neuen Entwicklungszielen. Schulen und Kindertageseinrichtungen werden als Bestandteile einer vielfältigen Bildungslandschaft entwickelt, die institutionelle und lebensweltliche Räume überlagert und vernetzt. Diese Bildungslandschaft wird gemeinsam von verschiedenen Gruppen und Einrichtungen als soziale Infrastruktur gestaltet und genutzt. In der wechselseitigen Öffnung bieten Bildungseinrichtungen externen Akteur*innengruppen Raum und nutzen selbst aktiv städtische Ressourcen. Die Ganztagskonzeption prägt Schulen und Kindertageseinrichtungen in Frankfurt als Lebens- und Bildungsraum für Kinder und Jugendliche. Sie müssen mit Blick auf vielfältige Anforderungen und Bedarfe ganzheitlich gestaltet und dabei alle zur Verfügung stehenden Ressourcen als pädagogische Räume integriert und bewusst eingesetzt werden. Das bedeutet, Sport- und Freiflächen müssen bedarfsorientiert und mit effektiver Auslastung genutzt werden: für unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten und Kooperationen im Quartier. Parallel strebt die kooperative Sportentwicklungsplanung der Stadt an, der Stadtbevölkerung vielfältige Sport- und Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen. Neben der Sicherung regelkonformer Anlagen für den Wettkampfsport beantwortet dies vor allem das Bedürfnis junger Menschen informelle Sportgelegenheiten wahrzunehmen und zu bespielen, sich Räume anzueignen und mitzugestalten. Mit dem sichtbaren Trend zu selbst organisierten Aktivitäten steigt der Bedarf an bewegungsfreundlichen Freiräumen und Kooperationsmodellen. Frei- und Sporträume bilden somit wesentliche sozial- und stadträumliche Schnittstellen. Sie sind ein integratives Moment im Quartier und mit ihrem Flächenerfordernis standort- und stadtbildprägend. Sie sind relevant für die Einbindung der Bildungsarchitektur in den Stadtraum, leisten einen Beitrag als Grün- und Klima-Ressource und bilden bei zunehmender Öffnung wohnortnahe Spiel-, Sport- und Begegnungsflächen. Diese Entwicklung erfordert dringend die Überarbeitung und entsprechende Anpassung der vorhandenen Festlegungen für Freiraum und Sport(frei-)flächen an Schulen sowie die Definition des Flächenanspruchs für Freiflächen von Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es, die veränderten pädagogischen und städtebaulichen Anforderungen an Bildungseinrichtungen als Planungsgrundlage darzulegen und vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Er bildet die Grundlage dafür, pädagogische Architektur, Frei- und Sporträume integriert zu entwickeln und in die umgebenden Stadtquartiere sowie Bildungsregionen einzubinden. Er ergänzt die vorliegenden verbindlichen Standards für qualitätsvolle Schul- und Kindertageseinrichtungsgebäude. Die Bildungslandschaft ist auch in Zukunft ständiger Veränderung unterworfen. Aus diesem Grund ist ein Teil des Planungsrahmens die Planung seiner Revision. B. Alternativen Keine C. Lösung Um der erweiterten Funktion und Aufgabenstellung von Bildungseinrichtungen "als integrierte Stadtbausteine" gemäß integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP), integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISTEK 2019) und UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen zu können, sind Flächenfestlegungen für Freiflächen am jeweiligen Bildungsstandort - Kindertageseinrichtung und Schule - entsprechend der Anzahl der Kinder und Jugendlichen und für Sportinfrastruktur entsprechend der vorgesehenen Zügigkeit der Schule sowohl quantitativ als auch qualitativ erforderlich. Bildung zukunftsfähig gestalten heißt Pädagogik und Raum integriert zu entwickeln. Die Bedarfsplanung erarbeitet hierzu Nutzungsszenarien und projektspezifische Schwerpunkte als Basis für weitere Planungsschritte. Der Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport bietet eine Bearbeitungsstruktur, zeigt Schlüsselaspekte auf und gibt ein Arbeitsraster mit den zentralen Fragestellungen vor: Nutzer*innen - Wer sind sie? - Charakteristika, Bedürfnisse Aktivitätsfelder - Was findet statt? - Interessen, Pädagogisches Konzept Bedarfe - Was brauchen wir dafür? - Raumqualität, Organisation, Ausstattung Verortung - Wo soll es stattfinden? - Lage, Zonierung, Raumbeziehung. Der Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport definiert vier elementare Aktivitätsfelder: "Kommunikation und Interaktion", "Kreativität und Aneignung", "Umwelt und Klima", "Bewegung und Gesundheit". Alle Felder sollen in der Bedarfsplanung bearbeitet werden und einen angemessenen, gleichwertigen Raum erhalten. Das Aktivitätsfeld "Bewegung und Gesundheit" wird für Schulen aufgrund der großen wechselseitigen Bedeutung in Überlagerung mit den Lehrplaninhalten des Schulsports abgebildet und ist entsprechend integriert zu betrachten. Als verbindender Hintergrund ist das Feld "Schutz und Risiko" für alle Aktivitätsfelder relevant. Die Flächenaufstellung des Planungsrahmens für FREIRAUM Kindertageseinrichtungen I Schulen und SCHULSPORT umfasst die folgenden Teilbereiche: - Kategorien Freiraum - Quantitäten Freiraum und Kompensationsoptionen
- Kategorien Sportstätten - Quantitäten Schulsport und Kompensationsoptionen Kategorien Freiraum (Kindertageseinrichtungen und Schulen) Der Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport definiert Kategorien der Freiräume und Sportstätten, die als Leitplanken der Planung funktionale, räumliche und/oder soziale Rahmenparameter beschreiben. Die Freiraum-Kategorien bilden ein abgestuftes Modell von einem ausschließlich der jeweiligen Bildungseinrichtung vorbehaltenen inneren Schutz- und Identifikationsraum bis hin zur Erschließung des Quartiers als erweitertem Bildungsraum. Geschützter Freiraum Der GESCHÜTZTE Freiraum dient der Kindertageseinrichtung oder Schule zur ausschließlichen Nutzung. Der Funktion als Schutz- und Identifikationsraum ist durch eine bewusste baulich-räumliche Zonierung Rechnung zu tragen. Bei Kindertageseinrichtungen grenzt der GESCHÜTZTE Freiraum unmittelbar an die Innenräume an und bietet direkte Nutzungsmöglichkeiten. Bei Schulen steht der GESCHÜTZTE Freiraum idealerweise in räumlich-funktionaler Beziehung zu den Gemeinschaftsbereichen des multifunktionalen Forums, so dass die Flächen zusammen das Herz der Schule bilden. Geöffneter Freiraum Der GEÖFFNETE Freiraum verbleibt in der räumlich-organisatorischen Verantwortung und im Identifikationsbereich der Einrichtung. Er öffnet sich jedoch regelhaft auch für zu definierende externe Nutzer*innen. Deren Einbindung in die Entwicklung von Nutzungskonzepten und Gestaltung fördert Multifunktionalität, kooperative Beziehungen und die Identifikation mit dem Ort. Der GEÖFFNETE Freiraum bildet idealerweise die interne Schnittstelle zwischen Bildungs- und Stadtraum. Naher Freiraum Der NAHE Freiraum umfasst die unmittelbar an die Flächen der Bildungseinrichtung angrenzenden öffentlichen Räume. Er bildet die öffentliche Schnittstelle zwischen Bildungs- und Stadtraum. NAHE Freiräume nutzen Anwohner*innen, Passant*innen und Quartiersgruppen gleichberechtigt mit der Bildungseinrichtung. Bei entsprechender Gestaltung bieten öffentliche Freiräume vor Bildungseinrichtungen besondere Potenziale als quartiersübergreifende Identifikationsorte. Ferner Freiraum FERNE Freiräume sind Orte im umgebenden Quartier, die für eine Bildungseinrichtung eine besondere Nutzungsqualität bieten. Bildungseinrichtungen sind aufgefordert, aktiv ferne Freiräume im Quartier zu suchen und Kooperationen im Quartier anzubahnen. Anforderungen und Wünsche von Bildungseinrichtungen sind bei der Entwicklung und Umgestaltung des Quartiers zu berücksichtigen. Gruppenbezogener Freiraum GRUPPENBEZOGENE Freiräume sind gezielt zur Nutzung durch eine bestimmte Gruppe oder im Rahmen eines bestimmten pädagogischen Formats gestaltet. Es ist möglich, die Nutzung als Identifikations- und Aneignungsfläche auf die entsprechende Gruppe oder bestimmte Angebote zu beschränken. Veränderbarer Freiraum Kinder und Jugendliche sollen lernen, ihre Umwelt aktiv, altersgerecht und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dafür müssen geeignete und möglichst umfangreiche VERÄNDERBARE Freiräume angeboten und von Beginn an als Teil der Freiraumkonzeption verortet werden. Qualitätsvolle VERÄNDERBARE Freiräume sind in substanziellen Umfang dauerhaft vorzuhalten. Angestrebt wird ein Anteil von 20% am gesamten Freiraum-Anspruch von Schulen. Dieser Wert gilt als Empfehlung je nach Altersgruppe der Kinder und Trägermodell auch für Kindertageseinrichtungen. Quantitäten Freiraum und Kompensationsoptionen Für Schulen sind bei der Flächenentwicklung und hochbaulichen Planung ANRECHENBARE FREIRÄUME von 5 m2 pro Kind und/oder Jugendlicher/m zusätzlich zu den Sportfreiflächen nachzuweisen. Diese Flächen sollen zu je etwa einer Hälfte innerhalb der Kategorie GESCHÜTZT und GEÖFFNET angeordnet werden. Kompensationsmaßnahmen im Sinne der beschriebenen Rahmenparameter (Lage, Größe, Qualitäten, allgemeine Anforderungen) sind für Schulen im Einzelfall in folgendem Umfang möglich: - Die Kategorie GESCHÜTZT muss immer mindestens ein Drittel des gesamten Flächenerfordernisses abbilden. - Als Orientierungswert für etwaige Kompensationsmaßnahmen gilt die Drittelung der Flächen auf die Kategorien GESCHÜTZT, GEÖFFNET und NAH. - Im Einzelfall ist eine Kompensation bis zu einem Flächenanteil von maximal der Hälfte der anrechenbaren Fläche in der Kategorie NAH möglich. Wird dieses Maximum ausgeschöpft, so besteht für die Schule keine Verpflichtung, GEÖFFNETE Freiräume zur externen Nutzung zur Verfügung zu stellen. - Für reine Oberstufengymnasien können im städtebaulichen Bestand bei mangelnder Flächenverfügbarkeit auch weitergehende Kompensationsmaßnahmen geprüft werden. Für Kindertageseinrichtungen sind ANRECHENBARE FREIRÄUME von 10 m2 pro Kind nachzuweisen. Diese Flächen sollen vollständig innerhalb der Kategorie GESCHÜTZT angeordnet werden. Kompensationsmaßnahmen im Sinne der beschriebenen Rahmenparameter (Lage, Größe, Qualitäten, allgemeine Anforderungen) sind für Kindertageseinrichtungen im Einzelfall möglich bis zu einem Flächenanteil von maximal einem Drittel der Fläche in den Kategorien GEÖFFNET und/oder NAH. Die Kompensation fehlender interner Freiflächen und die Nutzung externer Freiräume muss in der Einrichtungskonzeption der betreffenden Kindertageseinrichtung verankert sein. Anrechenbare Flächen Freiraum ist zur Deckung des definierten Flächenanspruchs dann anrechenbar, wenn er den Kindern und Jugendlichen der Einrichtung, eine qualitätsvolle Nutzungsvielfalt bietet und der Umsetzung der beschriebenen pädagogischen Ziele dient. Anrechenbar ist die Fläche dann, wenn sie innerhalb der Kategorien GESCHÜTZT, GEÖFFNET, NAH anzuordnen ist. FERNE Freiräume und Sportfreiflächen sind grundsätzlich nicht anrechenbar. Nicht anrechenbar auf den Flächenanspruch Freiraum sind zudem Anlieferungs-, Zufahrts-, Feuerwehraufstellflächen, Entwässerungsflächen, Schutzpflanzungen, Naturschutz- und Ausgleichsflächen, Stellplätze (KFZ, Fahrrad, Roller, Kinderwagen) inkl. Zuwegung, Infrastruktur-/Wirtschaftsbereiche (Müll, Energie, Ver- und Entsorgung). Funktionale Quantitäten Es werden keine absoluten Flächenkennwerte in Bezug auf einzelne Funktionen, Aktivitätsfelder und Schutzfaktoren festgeschrieben, da diese stark projekt- und standortspezifisch sind. Es gelten jedoch die folgenden Prämissen:
Die definierten elementaren Aktivitätsfelder sollen einen angemessenen und möglichst gleichwertigen Raum erhalten und im alltäglichen Lebens- und Lernraum pädagogisch verankert, erlebbar, nutzbar und gestaltbar sein. Schulen haben Anspruch auf eine Fläche, die sich zur Errichtung eines Gartens eignet (ohne Flächenfestlegung) und werden insbesondere zur Anlage von Gemüsegärten zur Ernährungsbildung angeregt. Es steht ihnen frei, die in der Regel durch Gärten bedienten pädagogischen Schwerpunkte des Umwelt-, Ernährungs- und Klima-Lernens sowie Aspekte von Aneignung, Gestaltung und Pflege in anderer Form abzudecken. Zudem sollen Schulen die Möglichkeit haben, ein "Grünes Lernzimmer" zu realisieren. Das Verhältnis von befestigten und unbefestigten begrünten Freiräumen soll ausgewogen sein. Für Schulen sind überdachte Pausen- und Aufenthaltsbereiche für die Nutzung bei schlechtem Wetter vorzusehen. Eine angemessene Beschattung von Teilbereichen (etwa "Grünes Lernzimmer", Mensa-Terrassen, vorzugsweise über Grünelemente, ggf. ergänzt durch bauliche Maßnahmen) ist erforderlich. Bei Kindertageseinrichtungen sind Überdachungen nicht notwendigerweise vorzusehen, jedoch ist insbesondere die Verschattung von Sandspielflächen zu berücksichtigen. Stellplätze werden anhand der gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt ermittelt. Dabei gilt die Anzahl der Fahrradstellplätze als Mindestanzahl, projektspezifisch kann eine Abweichung nach oben sinnvoll sein. Zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Stellplätze für Kinderwagen und Roller sind mit dem Stadtschulamt - als fachlicher Bedarfsträger bzw. öffentlicher Jugendhilfeträger - abzustimmen. Kategorien Sportstätten (Schulen) Zur Durchführung des Sportunterrichts und der Ganztagsangebote haben Schulen einen grundsätzlichen Anspruch auf Schulsporthallen und Sportfreiflächen. Zudem nutzen sie alternative Flächen oder Räume als Potenzial zur Verbesserung der Angebotsqualität und -vielfalt. Schulen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum steigenden Bedarf an Sportmöglichkeiten für die Stadt Frankfurt, indem sie ihre Sporthallen und -flächen außerhalb des Ganztags möglichst weitgehend für externe Nutzer*innen öffnen. Als Sportstätten können interne wie externe Innen- und Außenräume genutzt werden, die Schule besitzt Nutzungspriorität. Zum internen Sportbereich gehören Schulsporthallen und Sportfreiflächen sowie Multifunktionsräume und Psychomotorikräume. Multifunktionsräume und Psychomotorikräume gehören zum geschützten Bereich der Schule. Schulsporthallen Schulsporthallen bieten die baulichen Rahmenbedingungen für qualitätsvolle Sport- und Bewegungsangebote und sind in der Regel Teil des Schulstandortes. Die Hallenkapazitäten decken den jeweiligen Ganztagesbedarf der Schule. Sportfreiflächen Sportfreiflächen werden regelhaft für Unterricht, Ganztagsangebote und in Pausenzeiten genutzt und sind im pädagogischen Sportkonzept zu verankern. Eine direkte Zugänglichkeit während der Pausen soll gewährleistet sein, sie liegen daher idealerweise auf schulinternen oder direkt an diese angrenzenden Flächen. Für ihre Sportfreiflächen besitzt die Schule Nutzungspriorität. Multifunktionsräume Im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen können schulinterne Multifunktionsräume geschaffen werden, die andere Raumqualitäten als Schulsporthallen bieten. Vorauszusetzen ist, dass sich verschiedene Inhalte in diesen Räumen dauerhaft, variabel und mit den erforderlichen Kapazitäten umsetzen lassen, so dass keine Abstriche von den im Lehrplan angegebenen Ziele gemacht werden müssen und eine hohe Nutzungsfrequenz gegeben ist. Psychomotorikräume Die vorliegenden Planungsrahmen Schulbau sehen in der Programmfläche optional Psychomotorikräume vor. Sie dienen der Integration von Bewegungs- und Therapieangeboten in den Schulalltag und sind entsprechend den schulspezifischen Anforderungen und in Abwägung mit oder in Ergänzung zu anderen Fachraumschwerpunkten zu belegen. Interne und externe Freiräume Interne Freiräume sind als integrierte Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen nach sportpädagogischen Schwerpunkten für Unterricht, Ganztagsangebote und freie Bewegungsphasen zu gestalten und zu nutzen. Geöffnete Bereiche dienen, außerhalb der schulischen Nutzungszeiten, zudem als attraktive Bewegungsräume für Menschen aus dem Quartier. Externe schulnahe und -ferne öffentliche Freiräume bieten Schulen zusätzlich eine Vielzahl von attraktiven Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten und besondere Qualitäten, die systematisch zu nutzen sind. Schwimmstätten Schwimmstätten sollen in möglichst guter Erreichbarkeit von der Bildungseinrichtung genutzt werden. Neben den vorhandenen Schul- und Lehrschwimmbädern werden die öffentlichen Schwimmbäder der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) für den Unterricht mitgenutzt. Dies gilt innerhalb der saisonalen Grenzen auch für Freibäder. Die Lehr- und Schulschwimmbäder stehen außerhalb der regulären Unterrichtszeiten der Nutzung durch Vereine zur Verfügung. Die Schwimmbadbelegung für alle Schulen in städtischer Trägerschaft sowie die Belegung der Schulschwimmbäder koordiniert die BBF in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Stadtschulamt. Angestrebt wird der systematische Ausbau von Kapazitäten und Angeboten in Form von Schwimmsportzentren in den Bildungsregionen zur gebündelten Abbildung der Bedarfe des Schul-, Vereins- und Leistungssports. Bei jeder geplanten Baumaßnahme im Bereich des Schulschwimmens sind die BBF einzubinden. Externe Sportstätten Die Nutzung externer Sportstätten (Vereinssportbauten, Sportplätze, Saalbauten etc.) ist im Zuge der sportpädagogischen Schwerpunktsetzung zu prüfen. Der Gewinn durch die jeweiligen Qualitäten und Möglichkeiten für die Erweiterung des Unterrichts- und Ganztagsangebots und die Varianz in einzelnen Bewegungsfeldern ist dabei systematisch abzuwägen. Quantitäten Schulsport Der Flächenanspruch zur Durchführung des Sportunterrichts und der Ganztagsangebote ist wie folgt festgelegt: Schulsporthallen - Flächenbedarfe Die STUNDENANSÄTZE SCHULSPORTBEDARF basieren auf den aktuellen Stundenkontingenttafeln für den Sportunterricht und den Bedarfen im Ganztag von einer Schulstunde je Klasse für die Jg. 1-10. (entspricht der wöchentlichen Teilnahme an einer Hallensport-AG für 50% der Schüler*innen) Zur Abdeckung des Wochenstundenbedarfs ist für jede Klasse entsprechend der in der Stundentafel ausgewiesenen Anzahl an Sportstunden ein Hallenfeld anzusetzen. Die Ermittlung der Kapazität eines Hallenfeldes erfolgt anhand der angenommenen schulischen Hallennutzungszeiten von 40 Wochenstunden. Daraus ergeben sich als Musterberechnungen die folgenden Bedarfe mit Hallenkapazitäten. Die Dimensionierung und Umsetzung der Schulsporthallen erfolgt entsprechend der Vorgaben laut Anhang "Modellraumprogramm Sporthallen". Grundschule Jahrgang 1-4 4-zügig (- r)2 Hallenfelder Sekundarstufe I Jahrgang 5-10 6-zügig (
- r)4 Hallenfelder Sekundarstufe II Jahrgang 11-13 6-zügig (
- r)2 Hallenfelder Sek I + Sek II Jahrgang 5-13 6-zügig (
- r)5 Hallenfelder Sportfreiflächen - Flächenbedarfe Schulen haben einen Anspruch auf normierte Sportfreiflächen. Diese Flächen gehen nicht in die anrechenbaren Freiflächen ein, das bedeutet, sie sind zusätzlich vorzuhalten. Um hohe Nutzungskapazitäten und -frequenzen auf den Flächen sicherzustellen, ist die Konzeption der Sportfreiflächen vor dem Hintergrund der sportpädagogischen Schwerpunkte und der im Quartier verfügbaren und benötigten Sport- und Bewegungsräume zu entwickeln. Es sollen für alle Kinder und Jugendlichen interessante und vielfältige Bewegungsräume und -angebote entstehen. Wenn die angegebenen traditionellen Sportangebote (Fußball, Basketball) dem erhobenen Bedarf nicht entsprechen, können alternative Angebote abgebildet werden. Die Flächengestaltung kann entsprechend angepasst werden. Grundschulen haben regelhaft einen Anspruch auf ein Kleinsportfeld (30 m x 20
- m)sowie eine Laufbahn von 50 m Länge mit kombinierter Sprunggrube. Daraus ergibt sich bei einer Größe von 400 - 600 Schüler*innen eine Gesamtfläche von 900 m2. Weiterführende Schulen haben einen Anspruch auf
ein Basketballfeld (28 m x 15 - m), ein Kleinfußballfeld (50 mx 35
- m)und eine Laufbahn von 100 m Länge mit kombinierter Sprunggrube. Daraus ergibt sich bei einer Größe von 900 - 1500 Schüler*innen eine Gesamtfläche von 2.690 m2. Bei kombinierten Schulformen bzw. gravierenden Abweichungen der Schüler*innen-Zahlen sind sinnvolle Anpassungen vorzunehmen. Schulschwimmen - Stundenansätze und Wasserflächenbedarf Im Lehrplan ist das Bewegungsfeld "Bewegen im Wasser" im Wahlbereich des verbindlichen Sportunterrichts verankert. Allen Schüler*innen soll Schwimmunterricht in geeigneten Schwimmstätten ermöglicht werden. Dies dient der Stärkung der Schwimmfähigkeit von Grundschul-Kindern und der Vertiefung von Kompetenzen in den weiterführenden Schulen. Schwimmunterricht wird als Teil der Kontingentstunden im Fach Sport jeweils in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 sowie 5/6 erteilt. Die aktuellen Kerncurricula geben im Unterschied zu früheren Lehrplänen keine Stundenanzahl vor. Es sind jedoch Lernziele vorgesehenen, wie z. B. die Bewältigung einer Schwimmstrecke von 50 m in der Grundschule oder die sichere Schwimmfähigkeit in der Jahrgangsstufe 5/6. Diese Lehrinhalte sind Grundlage der Stundenansätze für die Bedarfsermittlung. - Doppeljahrgangsstufe 3/4 sowie 5/6 je 1 Halbjahr mit 1 Doppelstunde pro Woche (Aufenthaltszeit im Schwimmbad zzgl. Wegezeiten). Weitere mögliche Bedarfe entstehen für Oberstufen (Abitur), Inklusion, Ganztag oder spezielle Schulkonzepte. - Wasserfläche je Gruppe: 100 - 150 m2 Empfohlen werden pro Lerngruppe:
- mindestens 2 Bahnen à 25 m (bei einer Bahnbreite von 2 - m)oder - 1 Bahn à 25 m (bei einer Bahnbreite von 2,5
- m)und ein halbes Lehrschwimmbecken mit den Abmessungen 8 x 12,5 m oder 8 x 16,66 m Dabei ist eine heterogene Gruppenzusammensetzung zu berücksichtigen, so dass regelhaft Wassertiefen für sowohl Schwimmer*innen als auch Nichtschwimmer*innen vorgehalten werden müssen. Kompensationsoptionen Schulsport Die Nutzung alternativer Flächen kann im Einzelfall und entsprechend der definierten Vorgaben zur Kompensation fehlender eigener Flächen und Kapazitäten herangezogen werden, wenn die verfügbare Grundstücksfläche den Anspruch nicht in Gänze decken kann. Die Kompensation fehlender Schulsporthallenkapazitäten und Sportfreiflächen ist im Einzelfall möglich, wenn - die geforderten Flächen nicht hergestellt werden können, weil die Grundstücksgröße dies nicht zulässt (Kompensationserfordernis) - die Maßnahmen zur Kompensation dauerhaft verfügbar und zur Umsetzung der sportpädagogischen Schwerpunkte geeignet sind - eine angemessene Versorgungssituation an Sportstätten für die betreffende Schule und das umgebende Quartier gewährleistet ist - und die folgenden Rahmenparameter eingehalten werden: Kompensationsmaßnahmen sind vor dem Hintergrund der seitens der Schule entwickelten sportpädagogischen Schwerpunkte zu evaluieren. Organisatorische Anforderungen sind zu beschreiben und ihre Umsetzung ist zu gewährleisten (Zeiten, Personal, Ausstattung, Budgets etc.). Kompensationsmaßnahmen sind im Vorfeld durch den Schulträger zu prüfen und freizugeben. Die Sportkoordinator*innen des Staatlichen Schulamts / Land Hessen können bei Bedarf beratend hinzugezogen werden. Eine dauerhafte Kompensation über externe Flächen ist vorab durch eine verbindliche Vereinbarung (Vertrag oder schriftliche Vereinbarung) zu sichern. Grundsätzliche Veränderungen erfordern eine erneute Abstimmung. Kompensation Schulsporthallen In jedem Falle müssen mindestens 75% des Wochenstundenbedarfs in eigenen Schulsporthallen abgedeckt und für alle übrigen Stunden geeignete Kompensationsmaßnahmen nachgewiesen werden. Zur Kompensation fehlender Hallenkapazitäten können die folgenden möglichen Kompensationsräume herangezogen werden: schulische Multifunktionsräume, Sportfreiflächen, interne Freiräume, externe Sportstätten, öffentliche Freiräume. Die regelhafte Nutzung von Multifunktionsräumen, Sportfreiflächen und Freiräumen zu Kompensationszwecken kann einen Anspruch auf zusätzliche und diesen Flächen funktional zugeordnete Sanitär-Module und Lagerflächen (vgl. Anhang - Modellraumprogramm Sporthallen) begründen. Kompensation Schulische Sportfreiflächen Sportfreiflächen können bei Kompensationserfordernis in Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen im fußläufig erreichbaren externen Freiraum abgebildet werden, wenn eine gleichwertige, ständige Nutzung der Sportfreiflächen als integrierte pädagogische Räume der Schule sichergestellt ist. In diesem Fall sind organisatorische Faktoren mit zu betrachten (Zuwegung, Zugänglichkeit über den Ganztag etc.). Für größere weiterführende Schulen kann im Einzelfall auf die zweite kleinere Ballsportfläche (bzw. den entsprechenden Flächenumfang) verzichtet werden, wenn alternative Bewegungsangebote im Umfeld der Schule verfügbar sind. Kompensation Schwimmstätten Stehen einer Schule keine Schwimmstätten bzw. Schwimmbadzeiten für den Schwimmunterricht zur Verfügung, kann ein Verzicht auf den Schwimmunterricht nur im Einvernehmen mit der dem zuständigen Staatlichen Schulamt erfolgen. Dies gilt jeweils für die Doppeljahrgangsstufen 3/4 und 5/6. Sollte die Schule für den gesamten Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 5-10 keinen Schwimmunterricht anbieten können, ist dies zusätzlich dem Hessischen Kultusministerium anzuzeigen. Planungsprozesse - Planungsverantwortung und Beteiligung Gebäude, Freiräume und Sportstätten von Bildungseinrichtungen sollen als qualitätsvolle, integrierte pädagogische Lern- und Lebensräume und stadträumliche Schnittstellen im Quartier realisiert werden. Diese Zielvorgaben sind beginnend mit der strategischen Standortplanung und Quartiersentwicklung relevant für alle Phasen der Planung und erfordern ein konzertiertes Vorgehen der städtischen Verantwortungsgemeinschaft. Die Bedarfsplanung soll den gegenseitigen Mehrwert einer integrierten Flächengestaltung regelhaft erheben. Im Falle notwendiger Kompensationsmaßnahmen und überlagerter Flächennutzung ist insbesondere aufgrund der Anforderungen von Bildungseinrichtungen an öffentliche Räume einem verstärkten Abstimmungserfordernis Rechnung zu tragen. Der Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport definiert die grundlegenden Anforderungen an Stadtentwicklung. Die Flächenbevorratung muss - die Erfüllung quantitativer Flächenanforderungen sicherstellen - eine hohe spätere Nutzungsqualität gewährleisten - den Bildungseinrichtungen Gestaltungsräume eröffnen - sämtliche technischen, betrieblichen und baurechtlichen Flächenanforderungen in die Betrachtung mit einbeziehen und - angemessene Flexibilität für Veränderungen im Prozess aufweisen. Im jeweiligen Planungsprozess sind, unter Beteiligung der benannten Akteur*innen, die folgenden Bausteine gemäß der im Planungsrahmen Freiraum Kindertageseinrichtungen I Schulen und Schulsport beschriebenen Systematik und Parameter verbindlich zu bearbeiten: - Stadtteilanalyse - Nutzungsszenario und Flächenbilanzierung - Nutzungsrahmen und Nutzungskoordination - Sportpädagogische Schwerpunkte an Schulen - Mobilität Anlage _Planungsrahmen_Freiraum (ca. 9,3 MB) Anlage _Planungsrahmen_Sporthallen (ca. 158 KB)
Beratungsverlauf 24 Sitzungen
Sitzung
25
OBR 5
TO I, TOP 38
a) Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
14
TO I, TOP 18
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
11
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 6
TO I, TOP 38
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
OBR 7
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
13
TO I, TOP 18
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 1
TO I, TOP 61
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke Die Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
25
OBR 4
TO II, TOP 13
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
25
OBR 9
TO II, TOP 2
a) Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
15
TO I, TOP 16
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
22
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 14
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Kosteneffizienz BFF-BIG AFD
Sitzung
26
OBR 2
TO I, TOP 41
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD FDP Linke BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDU
Sitzung
25
OBR
10
TO II, TOP 27
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
22
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP
16
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Kosteneffizienz ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Linke AFD Gartenpartei
Sitzung
25
OBR
16
TO I, TOP 18
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 8
TO I, TOP 37
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 3
TO I, TOP 39
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
22
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP
12
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG AFD
Sitzung
25
OBR
12
TO I, TOP 33
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Dass Die Empfehlungen Hinweise Des Revisionsamts Überarbeitung Des Raumprogramms Für Sporthallen Hinsichtlich Konkreter Bedarfe Kosteneffizienz ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Enthaltung:
AFD
Sitzung
27
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Dass Die Empfehlungen Hinweise Des Revisionsamts Überarbeitung Des Raumprogramms Für Sporthallen Hinsichtlich Konkreter Bedarfe Kosteneffizienz ÖkoLinX-ELF Gartenpartei BFF-BIG
Enthaltung:
AFD
Sitzung
79
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 1
Die Vorlage M 182 dient zur Kenntnis.
Sitzung
26
OBR 9
TO I, TOP 12
Die Vorlage M 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
26
OBR 5
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle