Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von 2 neuen Gymnasien
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M
186 Betreff:
Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von 2
neuen Gymnasien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3858 (M
151) Auf Antrag des Magistrats vom
20.10.2023 I. Das Dezernat XI - Bildung,
Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien wird beauftragt
den Mietvertrag abzuschließen. II. Die Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstr. 1
wird zu folgenden Bedingungen beschlossen: Vermieter:
ASBERGIA Grundstücks-Vermietungsgesell-
schaft mbH & Co. KG mit Sitz in München,
eingetragen im Handelsregister beim Amtsge-
richt München unter der
Nummer A 115979,
Geschäftsanschrift:
Sonnenstraße 9,
c/o CELLS Property
Investors GmbH,
80331 München, vertreten durch ihre persönlich
haftende Gesellschafterin, Asbergia GP GmbH, mit Sitz in München, eingetragen
im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer B 269947,
Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 9, c/o CELLS Property Investors GmbH, 80331
München,
diese wiederum
vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn Dirk Ruppert und Herrn Mohammad
Alothman Liegenschaft: Neue Börsenstr. 1
Mietfläche:
Gesamte Liegenschaft als single tenant
Schulgebäudefläche 40.633 m2 Kantinenfläche 2.706 m2 Lagerfläche 2.801 m2 Außengelände 16.000 m2 Stellplätze TG (laut
Stellplatzsatzung aus 2017 sind 25 194 Stk. Stück je Schüler oder Schülerin
gefordert also ca. 130) E-Stellplätze 6 Stk. im Bestand Fahrradstellplätze
1.000 Stk. (teilweise überdacht &
gesichert, teilweise
außenliegend) (bei
3.240 Schüler werden ca. 982 Stück gefordert)
Sporthalle, wenn realisierbar Mietbeginn:
Die Mietfläche wird in Teilabschnitten zur
Verfügung
gestellt 1. Abschnitt 15.07.2024
2. Abschnitt
01.07.2025
3. Abschnitt
01.06.2026
Außengelände nach
Fertigstellung
Sporthalle, wenn
realisierbar und fertiggestellt Laufzeit:
30 Jahre, nach Übergabe
des 1. Abschnitts Mietzahlungen:
Sporthalle:
Kostenmiete, wenn Bau
realisierbar Mietkosten
Containeranlage: 3.141.532,00 € netto für 12 Monate
261.794,33 € netto monatlich
(Herrichtungskosten der
Aufstellfläche mit Anschluss an das Bestandsgebäude 1.713.374,00 €
netto; Anlieferung, Aufstellung, mtl.
Miete 1.428.158,00 € netto; inkl. Schallschutz)
Kostenaufstellung nach
dem derzeitigen Planungsstand. Die Technische Ausstattung (Elektrotechnik,
Küche und ggf. weitere) ist noch nicht finalisiert.
Im Falle der Verlängerung der
Standzeit reduzieren sich die monatlichen Mietkosten auf ca. 30.000,00 €
netto monatlich Verwaltungskosten:
Verwaltung des Schulgebäudes und
Pflege des Außengeländes durch externen Dienstleister: nach
vorzulegendem Angebot plus zwei Schulhausverwalter,
alternativ Verwaltung durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI): vier
Schulhausverwalter und 0,5 Objektmanager Personalkosten Amt 25
Schulhausverwalter (EGr. 7
TVöD) 58.000,- Euro je Vollzeitstelle (Stand zum 01.04.2022 - aktuelle
Tabelle mittlere Jahreswerte POA) Objektverantwortliche 103.000,- Euro
(A12 BesO) je Vollzeitstelle x 50 % = 51.500,- Euro. (halbe Stelle).
Personalkosten
Amt 40 Für ein Gymnasium sind 3,5 Vollzeitstellen je 58.000,- Euro
mittlere Jahreswerte erforderlich. Für zwei Gymnasien demnach 7
Vollzeitstellen = 406.000,- Euro jährliche Personalkosten für
Schulverwaltungskräfte. Sämtliche vorgenannten Personalstellen
werden über den nächsten Stellenplan zusätzlich zur Verfügung gestellt
werden. Nebenkostenvorauszahlungen: 190.000,00 € monatlich (ca. 4,12
Euro pro m2) Wertsicherung: jährliche Indexierung nach VPI;
erstmals 12 Monate nach Übergabe des ersten Schulgebäudeabschnitts Höhe
der Indexierung: 100% der Änderung mit einer 5% Veränderungshürde sowie
gedeckelt auf maximal 3% Erhöhung p.a. (seit der letzten Anpassung),
und im folgenden frühestens 12 Monate nach der
letzten Erhöhung Das Außengelände ist von der
Indexierung ausgenommen Mittelbereitstellung:
Die Mittel werden in der
Produktgruppe 20.1 (Kostenarten 67000000 und 67001000)
bereitgestellt. Ankaufsrecht:
Ankaufsrecht zum
- spätestens 31.01.2027 (bis zu
diesem Zeitpunkt darf der Vermieter das Grundstück nicht veräußern)
- Nach dem 01.02.2028 kann die
Stadt das Ankaufsrecht ziehen, solange der Vermieter seine eigenen
Verkaufsabsichten nicht anzeigt. Die Verkaufsanzeige blockiert das
Ankaufsrecht für 18 Monate, sollte dieser Prozess scheitern, erhält die Stadt
6 Monate exklusiv das Recht, den Ankauf auszuüben. Danach kann der Vermieter
erneute Verkaufsabsichten anzeigen. Dies ist solange möglich, bis eine
Veräußerung (auch als share deal)
Begründung: A. Zielsetzung Die beschlossenen integrierten Schulentwicklungspläne
der Stadt Frankfurt am Main sehen ein sechszügiges Gymnasium in der
Bildungsregion Mitte-Nord sowie ein sechszügiges Gymnasium in der
Bildungsregion Ost und eine vierzügige Gymnasiale Mittelstufenschule vor, die,
gemäß Bedarfsberechnung, seit mehreren Jahren im Betrieb sein müssten. Die
Bedarfsplanung bildet die Realisierungsfähigkeit jedoch nicht ab. Fehlende
verfügbare Grundstücke, gestoppte B-Planverfahren und die schiere Menge der
Bauaufgaben führen zu Verzug. Dies führt im Umkehrschluss zu den
prognostizierten steigenden Anmeldezahlen im gymnasialen Bereich, die im
kommenden Schuljahr 2023/2024 unter großen Anstrengungen und
Kompromissbereitschaft auf allen Seiten bewerkstelligt werden konnten, die im
nächsten Schuljahr 2024/2025 aber nicht mehr ohne Schulneugründungen
kompensiert werden können. Der Schulträger Stadt Frankfurt ist insofern
verpflichtet, den kontinuierlich steigenden Schüler- und Schülerinnenzahlen
durch die Eröffnung von zwei Gymnasien, die beschlossen und durch das Hessische
Kultusministerium genehmigt sind, angemessen zu begegnen. Das Land Hessen und
das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main haben bereits mehrfach
an die Umsetzung der beschlossenen Schulentwicklungspläne erinnert. Unter den gegebenen Voraussetzungen ist die
Schulneugründung von zwei Gymnasien zum Schuljahr 2024/2025 nur dann umsetzbar,
wenn sich eine Bestandsimmobilie findet, deren Grundvoraussetzungen bereits so
gut sind, dass der Eigentümer den Umbau zur Schulnutzung innerhalb kürzester
Zeit bewerkstelligen und der Stadt zur Anmietung anbieten kann. Eine solche
Immobilie konnte identifiziert werden, es handelt sich um die Liegenschaft Neue
Börsenstr. 1 (NBS1). Zwei Gymnasien können in der Liegenschaft Neue
Börsenstr. 1 verortet werden. Die Liegenschaft NBS1 ist aktuell noch bis 2030 an
die Commerzbank zur Büronutzung vermietet. Der Vermieter ist bereit, diesen
noch langen laufenden Mietvertrag im Einvernehmen mit der Commerzbank zu
kündigen, damit beide Gymnasien bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 mit der
ersten Jahrgangsstufe einziehen können. Dazu muss der Vermieter die
Baugenehmigungsplanung nach erfolgtem Magistratsbeschluss beauftragen und einen
ersten Gebäudeteil vorgezogen umbauen, ggf. im 1. Abschnitt auf dem Gelände
eine Containeranlage bereitstellen. Er wird den Mietvertrag mit der Commerzbank
jedoch nur dann kündigen, wenn er seitens der Stadt eine ausreichende
Sicherheit in Form eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung erhält. Um
den Auszug der Commerzbank fristgerecht sicherzustellen, muss der Vermieter bis
zum 31.10.2023 die ordnungsgemäße Kündigung aussprechen. Das weitere Aufwachsen der Gymnasien wird durch die
Fertigstellung des 2. Umbauabschnittes mit geplanter Fertigstellung zum
Schuljahresbeginn 2025/26 sichergestellt. Für die beschriebene Anmietung haben das Amt für Bau
und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt in enger Kooperation mit den
Architekten des Vermieters und dem Vermieter unter hohem Zeitdruck die
Belegungsplanung, die Erstellung der Mieterbaubeschreibung und damit die
Beschreibung des Leistungssolls sowie die wirtschaftliche Kalkulation zur
Erstellung einer Verhandlungsgrundlage synchron vorangetrieben. Trotz der
intensiven Planungsphase konnten noch nicht alle Themen abgearbeitet werden, so
dass es noch keinen Freiflächenplan gibt, jedoch den rechnerischen Nachweis,
dass die Außenfläche als Schulhof auskömmlich ist. Der rechnerische Nachweis
und die Unterbringung der notwendigen PKW- und Fahrrad-Stellplätze wurde
ebenfalls geführt, die Umsetzung ist nach Auffassung des ABI und des
Stadtschulamtes darstellbar. Die Unterbringung der notwendigen
Sporthallenkapazitäten konnte bisher nur insoweit vorgeplant werden, dass ein
denkbarer Platz auf dem Gelände identifiziert ist. Der Vermieter plant, das
existierende Parkdeck abzubrechen und dort die Hallenkapazitäten in gestapelter
Form zu schaffen. Die Realisierung hängt unter anderem von der
Baugenehmigungsfähigkeit ab. Der Vermieter verpflichtet sich die Sporthalle zu
bauen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Die Halle
wird dann im Open Book Verfahren realisiert und zur Kostenmiete an die Stadt
Frankfurt vermietet. Es besteht nach wie vor das Risiko, dass
Planungsthemen noch nicht identifiziert wurden oder im Rahmen der
Baugenehmigung noch auferlegt werden; daher hat die Vermieterseite einen Puffer
für Unvorhergesehenes einkalkuliert und räumt der Stadt Frankfurt bis zum
Zeitpunkt der Ausschreibung einzelner Leistungen noch Änderungsmöglichkeiten
ein. Im Rahmen der
Mietvertragsverhandlungen wurden Ankaufsoptionen vom Vermieter angeboten und
besprochen. Es wird ein Ankaufsrecht eingeräumt bis spätestens 31.01.2027 mit
einem festgelegten Kostenrahmen (Vervielfältiger 25-facher der jährlichen
Nettokaltmiete). Anschließend kann die Stadt jederzeit das Ankaufsrecht ziehen,
solange der Vermieter seine eigene Verkaufsabsicht nicht anzeigt. Die
Verkaufsanzeige blockiert das Ankaufsrecht der Stadt für 18 Monate. Sollte
dieser Prozess scheitern, erhält die Stadt im Anschluss für 6 Monate das
exklusive Recht den Ankauf auszuüben. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes
(insgesamt 24 Monate) kann der Vermieter erneut eine Verkaufsabsicht
anzeigen. B. Alternativen Keine; derzeit gibt es kein adäquates Gebäude, dass
bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zur Verfügung gestellt werden könnte, um
ein oder zwei Gymnasien zu gründen. Geprüft wurden in der Vergangenheit die in
dem beigefügten Plan (Anlage 17) zu entnehmenden Standorte/Immobilien: 1. Bebauungsplan Nr. 880 - Günthersburghöfe - Kein Planungsrecht, da
Bebauungsplanverfahren Nr. 880 derzeit gestoppt 2. Ratsweg - Planungsrechtlich nicht zulässig 3. Honsellstr. / Mayfahrtstr. - Fläche ist langfristig vergeben und
steht nicht zur Verfügung 4.
Erasmus-Schule / BZO - Keine
ausreichend verfügbaren Flächen vorhanden 5. Ehemaliger Betriebshof Günthersburgpark - Fläche soll zur Parkerweiterung
genutzt werden 6. Nördlich
Sankt Katharinen-Krankenhaus - Planungsrechtlich nicht zulässig 7. Uhlandschule / Abendhaupt- und
Abendrealschule Frankfurt -
Uhlandschule muss am Standort verbleiben und dort erweitert werden 8. Postbankgebäude - Liegenschaft ist für zwei
integrierte Gesamtschulen (IGS) vorgesehen 9. Marie-Curie-Straße - Liegenschaft war in der Anmietung zu teuer und
somit nicht wirtschaftlich 10. An der Wolfsweide - Grundstück konnte nicht ausreichend erschlossen
werden, zudem fehlendes Planungsrecht Im Falle der Nichterteilung der erforderlichen
Baugenehmigung bis spätestens 30.06.2025 entfällt die Verpflichtung des
Vermieters zur Erbringung der Bauverpflichtung und das Gebäude wird übernommen
wie es steht und liegt. Der Mietzins reduziert sich in diesem Falle
voraussichtlich auf 17,00
€ pro Quadratmeter für die Büro- und Kantinenfläche. Nach bereits stattgefundenen Vorabgesprächen mit der
Bauaufsichtsbehörde ist das Risiko der Nichterteilung als äußerst gering
einzuschätzen.
Die Kosten vergleichbarer
Neubauprojekte beziffert das ABI, unter der Berücksichtigung von
Kostensteigerungen während der Bauzeit von ca. 5 Jahren sowie notwendiger
Interimsmaßnahmen, auf Basis der kalkulierten Projekte kooperative Gesamtschule
(KGS) Mitte-Nord und IGS Riedberg mit ca. 426 Mio. Euro. C. Lösung Das Amt für Bau und Immobilien wird beauftragt den
Mietvertrag über die Liegenschaft Neue Börsenstr. 1 inklusive der
Ankaufsoptionen abzuschließen. Unter Berücksichtigung der Bewertung der im Gebäude
gebundenen CO2-Emissionen, können bei einer Umnutzung zu einer Schule, im
Gegensatz zu einem Neubau, CO2-Emmissionen in Höhe von ca. 17.237 t eingespart
werden. D. Kosten Wie oben beschrieben. Sollte bis 31.12.2023 ein langfristiger Mietvertrag
über das Gesamtobjekt (ausgenommen Parkdeck) nicht geschlossen sein oder die
Stadt Frankfurt am Main ASBERGIA schriftlich mitteilen, dass ein solcher
Mietvertrag nicht geschlossen werden wird ("Abbruchanzeige"), trägt die Stadt
Frankfurt am Main die nach dieser Planungsvereinbarung veranlassten
Planungskosten und die Kosten für die sonstigen für die Beantragung des
Nutzungsänderungsantrages benötigten Maßnahmen (§ 1 Ziff. 2) bis zu einer
maximalen Höhe von EUR 2.083.750,00 (netto, zzgl. USt.). Die Kosten (je netto zzgl. USt.) fallen im Einzelnen
an wie folgt:
Planungskosten des
Container-Anbieters (einmalig) 33.750,00 EUR
Planungskosten ASBERGIA für Container-Lösung pro
Monat 50.000,00 EUR
Planungskosten ASBERGIA für Baugenehmigung
Gebäude im
Monat November 400.000,00 EUR
Planungskosten ASBERGIA für
Baugenehmigung Gebäude 1.400.000,00 EUR
Geht die Abbruchanzeige der Stadt
Frankfurt am Main ASBERGIA bis spätestens 30.09.2023 zu, betragen die Kosten höchstens
(33.750,00 EUR + 50.000 EUR =) 83.750,00 EUR. Bei Zugang der Abbruchanzeige bis 05.11.02023
betragen die Kosten höchstens (33.750,00 EUR + 2*50.000 EUR =) 133.750,00
EUR. Bei Zugang der
Abbruchanzeige bis 01.12.02023 betragen die Kosten höchstens (33.750,00 EUR +
3*50.000 EUR + 400.000,00 EUR =) 583.750,00 EUR. Klargestellt wird, dass die Planungskosten des
Containeranbieters und der ASBERGIA für die Container-Lösung anfallen, da mit
diesen Leistungen sofort begonnen wird, während die Planungskosten ASBERGIA für
Baugenehmigung Gebäude nur dann anfallen, wenn der Leistungsabruf seitens der
Stadt Frankfurt am Main erfolgt. Anlage _01_Mietvertragsentwurf-Stand-23-09-2023
(nicht öffentlich - ca.
407 KB) Anlage _02_1-1-1_Stellungnahme_Bauaufsicht (nicht öffentlich - ca. 740 KB)
Anlage _03_1-1-2_Machbarkeitsstudie_Vermieter
(nicht öffentlich - ca.
2,3 MB) Anlage _04_1-Darstellung_Ausweichmoeglichkeit
(nicht öffentlich - ca.
513 KB) Anlage _05_1-2-Grundrisse_und_Raumplanung (nicht öffentlich - ca. 850 KB)
Anlage _06_1_4_Teil_1_Ist-Zustand (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB)
Anlage _07_1_4_Teil_2_Ist-Zustand (nicht öffentlich - ca. 683 KB)
Anlage _08_1_4_Teil_Mieterausbaubeschr (nicht öffentlich - ca. 505 KB)
Anlage _09_3-1-2_Uebergabeuebersicht_BT_8_und_7
(nicht öffentlich - ca.
763 KB) Anlage _10_3-3_Containererweiterung (nicht öffentlich - ca. 1,8 MB)
Anlage _11-4-2_Energieausweis (nicht öffentlich - ca. 798 KB)
Anlage _12_11-2a_BetrKV-1 (nicht öffentlich - ca. 55 KB)
Anlage _13_Anlage_11b_weitere_Betriebskosten
(nicht öffentlich - ca.
80 KB) Anlage _14_22-1_Mieterdienstbarkeit_Entwurf (nicht öffentlich - ca. 119 KB)
Anlage _15_22-2_Empfehlungen_VDP_von_2009 (nicht öffentlich - ca. 307 KB)
Anlage _16_Standorte_Gymasien_Ost_Mitte-Nord
(nicht öffentlich - ca.
942 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Vortrag des
Magistrats vom 24.06.2022, M 91
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich)
Antrag vom
15.01.2024, OF
358/7
Anregung vom 16.01.2024, OA 425
Zuständige Ausschüsse:
Ältestenausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
25.10.2023 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 3
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 186 auf den
Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des
Ältestenausschusses am 02.11.2023, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 186 wird unter
folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Maßgaben zur M 151/23 und
die OA 400 des Ortsbeirats werden in der weiteren Umsetzung der M 186
berücksichtigt und die Fragen aus der V 766 des Ortsbeirats 7 zeitnah
beantwortet. 2. Der § 6 des Mietvertragsentwurfs wird dahingehend
verändert, dass Mietzweck der Betrieb von Bildungsreinrichtungen oder
bildungsnahen Einrichtungen ist. 3. § 16.01 des Mietvertragsentwurfs
wird dahingehend verändert, dass eine Untervermietung für alle
planungsrechtlich zulässigen Nutzungen ohne Zustimmung des Vermieters
erfolgen kann, sofern keine grundlegenden baulichen Veränderungen vorgenommen
werden müssen. 4. Mittelbereitstellung: Die Mittel werden in der
Produktgruppe 20.1 (Kostenarten 67000000 und 67001000) bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt im Rahmen des Eckwertes des Dezernats XI - Bildung,
Immobilien und Neues Bauen. 5. Der Magistrat erarbeitet ein Konzept, das
aufzeigt, wie Module bzw. Container und geeignete Aufstellflächen für
kurzfristige Schulauslagerungen oder Neugründungen künftig unabhängig von der
Anmietung von größeren Liegenschaften kurzfristig beschafft bzw. genutzt
werden können. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (=
Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass das im
Mietvertragsentwurf eingeräumte Ankaufsrecht unter § 23.1.1 a) nach
Mietvertragsschluss im genannten Zeitraum verbindlich ausgeübt wird) sowie
FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 58
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss die Vertraulichkeit der Vorlage M 186 aufgehoben hat.
b) Der Vorlage M 186 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die
Maßgaben zur M 151/23 und die OA 400 des Ortsbeirats werden in der weiteren
Umsetzung der M 186 berücksichtigt und die Fragen aus der V 766 des
Ortsbeirats 7 zeitnah beantwortet. 2. Der § 6 des Mietvertragsentwurfs
wird dahingehend verändert, dass Mietzweck der Betrieb von
Bildungsreinrichtungen oder bildungsnahen Einrichtungen ist. 3. §
16.01 des Mietvertragsentwurfs wird dahingehend verändert, dass eine
Untervermietung für alle planungsrechtlich zulässigen Nutzungen ohne
Zustimmung des Vermieters erfolgen kann, sofern keine grundlegenden baulichen
Veränderungen vorgenommen werden müssen. 4. Mittelbereitstellung: Die
Mittel werden in der Produktgruppe 20.1 (Kostenarten 67000000 und 67001000)
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Eckwertes des Dezernats XI
- Bildung, Immobilien und Neues Bauen. 5. Der Magistrat erarbeitet ein
Konzept, das aufzeigt, wie Module bzw. Container und geeignete
Aufstellflächen für kurzfristige Schulauslagerungen oder Neugründungen
künftig unabhängig von der Anmietung von größeren Liegenschaften kurzfristig
beschafft bzw. genutzt werden können. c) Es dient zur Kenntnis, dass Frau
Stadtverordnete Pause gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen hat.
Abstimmung:
zu a) CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG;
GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt
gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme
mit der Maßgabe, dass das im Mietvertragsentwurf eingeräumte Ankaufsrecht
unter § 23.1.1 a) nach Mietvertragsschluss im genannten Zeitraum verbindlich
ausgeübt wird) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung)
24. Sitzung des
OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und
SPD (= Zustimmung unter Hinweis auf OA 400 und V 766)
Beschlussausfertigung(en): § 4014, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 Aktenzeichen: 23-13