Schulschwimmkonzept
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Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135
Betreff: Schulschwimmkonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7209 - NR 1121/20 CDU/SPD/GRÜNE - In den hessischen Lehrplänen gibt es keine konkrete Angabe, die eine eindeutige Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Schwimmen für jede einzelne Schule vorgeben. Vielmehr sind dort die Inhalte angegeben, die nach Möglichkeit in den jeweiligen Jahrgangsstufen vermittelt werden sollten. Die Schulen regeln eigenverantwortlich die Umsetzung der Lehrinhalte im Bereich der Schwimmkompetenzen und erhalten über den Schulträger die dafür notwendigen Schwimmzeiten in den zur Verfügung stehenden Schwimmstätten. Im Schuljahr 2019/2020 besuchten insgesamt 11.831 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 1080 Klassen die betroffenen Jahrgangsstufen 3, 4, 5 und 6. Es wurden alle angefragten Schwimmzeiten der Schulen abgedeckt. Zur Verfügung stehen aktuell sechs Hallenbäder, sieben Freibäder und sechs Schulschwimmbäder (Berthold-Otto-Schule, Wöhlerschule, Panorama-Schule, Carl-Schurz-Schule, Dahlmannschule und Marie-Curie-Schule). Zwei Schulschwimmbäder sind aktuell nicht nutzbar (Viktor-Frankl-Schule, Liebigschule). Die Hallenbäder der BäderBetriebe GmbH verfügen über insgesamt 35 Bahnen und vier Lehrbecken. Hiervon werden in der Regel 15 Bahnen und die vier Lehrbecken an die Schulen fest vergeben. Die momentane Situation ist: - Die Schulschwimmbäder werden fast ausschließlich nur durch die jeweilige Schule genutzt, unabhängig von der Anzahl der Bahnen (Corona bedingt keine parallele Belegung, sondern jeweils nur mit einer Gruppe). - Das Schwimmbad an der Dahlmannschule ist kürzlich in Betrieb gegangen. - An zwei Bädern werden aktuell Reparaturen erforderlich. Sie stehen danach wieder zur Belegung zur Verfügung. - Der Schulschwimmstandort an den Ernst-Reuter-Schulen wird derzeit im Rahmen der Planungen berücksichtigt. - Das geplante Schwimmzentrum an der Sportuni in Ginnheim steht dem Stadtschulamt, nach dessen Errichtung, ebenfalls für die Schulnutzung zur Verfügung. Die Modalitäten zur möglichen Nutzung stehen derzeit noch nicht fest. Auch für das aktuelle Schuljahr gibt es keine offenen Bedarfe der Schulen. Strategisch wird im Kontext der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen auch die Versorgung mit Schulschwimmbädern im Rahmen der Neubauplanungen mitgedacht. Die Abwicklung der Baumaßnahmen an Schulen ist im Magistrat seit November 2017 wie folgt verteilt: Das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - ist u.a. mit den Aufgaben des Eigentümers, Bauherrn sowie dem Umsetzen von Schulbaumaßnahmen einschließlich Schulsportstätten und Sicherstellung des anschließenden Betriebs beauftragt. Das Dezernat XI - Integration und Bildung - ist u.a. für die Bedarfsmeldungen, investiven Auftragserteilungen und Sicherstellung der investiven Finanzierung für Schulbauten verantwortlich. Eine Änderung dieser Organisations- und Arbeitsverteilung ist nicht vorgesehen. Bezugnehmend auf die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder sind bereits einige Aufgaben an die Bäderbetriebe Frankfurt GmbH (BBF) übertragen worden und der sukzessive Übergang aller Schulschwimmbäder an die BBF ist vorgesehen. Künftig soll die BBF auch bei der Konzeption und dem Bau von neuen Schulschwimmbädern oder größeren Sanierungsmaßnahmen eingebunden werden.Nebenvorlage: Anregung vom 07.05.2021, OA 14 Antrag vom 28.04.2021, OF 10/15