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Meine Nachbarschaft: Landgraben

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim

24.06.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7188 entstanden aus Vorlage: OF 324/16 vom 11.06.2025 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten , den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetriebs des Kleinmüllplatzes Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz mit Personalbetrieb zu nutzen. Gerade in den Stoßzeiten (z. B. samstags) hat sich gezeigt, dass es schwer bis unmöglich ist, Termine kurzfristig zu buchen; daher sollte es insbesondere an Samstagen für alle die Möglichkeit geben, die Kleinmüllplätze auch spontan aufzusuchen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatzes Landgraben würde für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone und E-Mail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben dem Nutzungsausschluss mancher Bürgerinnen und Bürger ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sein könnten. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang darin, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Urnenwand auf dem Bergener Friedhof

18.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 313/16 vom 03.02.2025 Betreff: Urnenwand auf dem Bergener Friedhof Der Magistrat wird gebeten, an der östlichen Mauer (zu sehen als weiße, ungepflegte Wand vom Eingang der Marktstraße aus) des Bergener Friedhofes eine Urnenwand einzurichten und dem Friedhof damit wieder ein schöneres Ansehen zu geben. Begründung: Schon seit längerer Zeit befindet sich die östlich gelegene Mauer des Bergener Friedhofes in einem sehr ungepflegten Zustand, der eines Friedhofes unwürdig ist. Mit einer Urnenwand würde man diesen Zustand ändern. Auch hätten die Hinterbliebenen die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 759 Aktenzeichen: 67-41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

06.01.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

03.12.2024 · Aktualisiert: 04.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 21.10.2024 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bittet der Ortsbeirat darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben/Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 16

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 16

ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag

05.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

25.04.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

31.01.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen

19.11.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 217/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Prüfung des Denkmalwertes der sich derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindlichen Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Fotos Antragsrückseite) zu veranlassen und einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu stellen. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert. Dort ist sie seit ihrer letzten Restaurierung im Jahr 2009 ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Mittlerweile wieder stark vermoost, befindet sie sich aktuell in einem schlechten Zustand und der Erhalt der Originalsubstanz ist gefährdet. Nicht nur aufgrund der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, sondern auch in Anbetracht seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, erscheint es daher angebracht zu prüfen, inwieweit die Sandsteinplastik mit dessen Porträt als denkmalwürdig unter Denkmalschutz zu stellen ist. Foto 1 + 2 (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

19.11.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 216/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) besser sichtbar und erlebbar gemacht wird. Hierfür soll ein neuer, deutlich exponierterer und auch würdigerer Standort für die Sandsteinplastik im Stadtteil - z. B. nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Alten Berger Rathaus - bestimmt werden. In diesem Zuge ist durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sicherzustellen. Zudem soll eine angemessene Objektinformation angebracht werden, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, für diese Sandsteinplastik endlich einen deutlich exponierteren und auch würdigeren Platz zu finden. Hierfür kommt das Alte Berger Rathaus - nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - sicherlich als ein möglicher neuer Standort in Betracht. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen am neuen Standort, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Neugestaltung Marktplatz Bergen

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bußgeldflut in Bergen-Enkheim

07.09.2023 · Aktualisiert: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen BergenEnkheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten

13.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege

13.06.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4079 entstanden aus Vorlage: OF 190/16 vom 16.05.2023 Betreff: Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege Der Magistrat wird gebeten, die befestigten Rad-, Wander- und Wirtschaftswege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, "nördlicher Höhenweg", "Erzenweg", Weg durch die Flur "Die Baumloh", Wege durch die Flure "An der Eisernen Hand", "Am Hohen Stein", "Bei der Heckloh" und "Dorfelder Weg", "Gronauer Weidweg" und " Diebsweg" ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Die Wege sind nach jahrelanger Vernachlässigung in einem desolaten Zustand und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr gefahrlos nutzbar. In den genannten Wegen sind Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baugebiet Bergen Nord

07.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 169/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und ggf. was der derzeitige Stand der Planung ist. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 94 heißt es bezüglich der Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes: "Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche ... würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. ..." Sollten sich die Planungen hier konkretisieren, wäre es sehr wünschenswert, wenn der OBR 16 frühzeitig eingebunden würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 640 2023 Die Vorlage OF 169/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße

04.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43

14.02.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten

20.11.2022 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überquerung der B 521 besser sichern

11.10.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 24.09.2022 Betreff: Überquerung der B 521 besser sichern Der Magistrat wird gebeten, endlich alles Notwendige zu veranlassen, dass die Querung der B 521 auf den Radweg, der an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring beginnt und in Richtung Norden zur B 521 führt, durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird. Begründung: Der Fahrradweg zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel wird gut angenommen. Die Überquerung der B 521 ist jedoch - besonders in nördliche Richtung - sehr gefährlich. Durch die Kurvenführung der B 521 ist vor allem Richtung Osten nur ein kurzes Stück des Straßenverlaufs einsehbar. Die Fahrzeuge kommen sehr schnell heran, da die an dieser Stelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur von den wenigsten Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Es kommt daher oft zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Umgehungsstraße. Durch Maßnahmen wie z. B. Aufstellen von Warnschildern "Fahrradfahrer kreuzen", Verkehrsspiegel für bessere Einsicht in die Kurve und/oder andere wirksame Maßnahmen soll die Sicherheit verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau des zweiten Obergeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule

05.07.2022 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 121/16 vom 20.06.2022 Betreff: Ausbau des zweiten Obergeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule Der Magistrat wird aufgefordert, die nötigen Mittel in das Haushaltsjahr 2023 einzustellen, um das zweite Obergeschoss des Haupthauses der Landgrabenschule in Bergen auszubauen und zu sanieren, um Platz für eine Nachmittagsbetreuung zu erhalten. Begründung: Im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 muss die Ganztagsbetreuung sukzessive ausgebaut werden. Die Situation ist in Bergen-Enkheim wie auch in allen anderen Stadtteilen Frankfurts schon jetzt äußerst angespannt und nicht jedes Kind bekommt einen Hortplatz oder einen Platz in der erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Auch wenn Träger gefunden werden, die gerne eine Betreuung aufbauen wollen, gibt es Probleme beim Finden der Räumlichkeiten. So ist es verwunderlich, dass im Jahr 2011, als die Landgrabenschule ausgebaut wurde, nicht daran gedacht wurde, das zweite Obergeschoss des Haupthauses zu sanieren, um dort eine Möglichkeit zur Betreuung zu schaffen. Es handelt sich um eine komplette Etage, die früher in Schulräume und Hausmeisterwohnung aufgeteilt war. Momentan befindet sich die ESB in zwei Räumen der Schule (der Kunst- und der Musikraum), was schon jetzt sehr wenig ist und hinsichtlich der Entwicklung zu einem Ganztagskonzept überhaupt nicht ausreicht. Sollte es demnächst erforderlich werden, einen Jahrgang um einen Zug zu erweitern, müssen auch diese Fachräume als Klassenräume genutzt werden und können somit auch der ESB nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Auch brandschutztechnisch ist ein Ausbau möglich, wie bei einer Begehung am 23.09.2021 festgestellt wurde. Am 18.03.2022 fand eine Begehung mit dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt statt, die diese Räumlichkeiten ebenfalls für geeignet befanden. Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollten die Mittel für den Ausbau schon frühzeitig eingeplant werden, um rechtzeitig genügend Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung zu haben. Im Falle einer Konzeption sollte auch an die heißen Sommer gedacht und z. B. eine Solarklimaanlage für dieses Geschoss mitgeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße

05.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 126/16 vom 21.06.2022 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/Poller so zu versetzen, dass auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, sodass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und viel befahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2463 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße

26.04.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 08.04.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrer häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1797 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten

10.04.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 108/16 Betreff: Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten Der Magistrat wird gebeten, traffiQ und VGF zu veranlassen, in westlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße eine Bedarfshaltestelle in Höhe des Zugangs zum Berger Friedhof, der sich zwischen den Hausnummern 87 und 89 befindet, für die Buslinien 40, 42 und M43 einzurichten. Begründung: Der Abstand zwischen den an der Marktstraße in westlicher Fahrtrichtung gelegenen Bushaltestellen "Karl-Wessendorft-Straße" und "Michlersbrunnen" beträgt zwar lediglich 500 m, jedoch ist der Zugang zum Berger Friedhof von diesen jeweils 230 bzw. 270 m entfernt. Dies ist insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Friedhofsbesucher, die den ÖPNV nutzen, eine beschwerliche Distanz, die noch zu Fuß zu überwinden ist. Die Einrichtung einer Bedarfshaltestelle für die Buslinien 40, 42 und M43 am Zugang zum Berger Friedhof könnte hier Abhilfe schaffen und einen Friedhofsbesuch mit dem ÖPNV insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen erleichtern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, 1 GRÜNE, LINKE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße

03.04.2022 · Aktualisiert: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kleinere Busse für die Linie 40 Enkheim - Bergen-Ost

03.01.2022 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 79/16 Betreff: Kleinere Busse für die Linie 40 Enkheim - Bergen-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ zu prüfen und zu berichten: - inwieweit das Fahrgastaufkommen auf der Linie 40 zwischen Enkheim und Bergen-Ost den durchgängigen Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse zulässt, um insbesondere auf der von drei Buslinien frequentierten Marktstraße für eine Entlastung der Anlieger und im Begegnungsverkehr - auch mit anderen Bussen - zu sorgen - zu welchem Zeitpunkt eine Umstellung der Linie 40 auf kleinere Busse möglich wäre - ob diese auch mit Elektroantrieb ausgestattet werden können Begründung: Mit der Einrichtung der Buslinie 40 als Schnellverbindung zwischen Bergen-Ost und der U-Bahnstation Enkheim ist ein lange gehegter Wunsch der ÖPNV-Nutzer in Bergen-Enkheim in Erfüllung gegangen. Jedoch führt das dadurch erhöhte Aufkommen von mittlerweile drei Buslinien (40, 42 und 43), die zudem eng getaktet sind, auf der Marktstraße mit ihren beengten Verhältnissen zu einer erheblichen Belastung sowohl der Anlieger als auch im Begegnungsverkehr, bei dem sich die Busse häufig gegenseitig behindern. Um diese Situation zumindest etwas zu entschärfen, erscheint für die Buslinie 40 der Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse sinnvoll, da dort - im Gegensatz etwa zur Buslinie 42 (siehe ST 2189 vom 26.11.18) keine großen Nachfragespitzen im Schülerverkehr aufkommen dürften. Sofern die Auslastung es zulässt, würde der Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse auf der Linie 40 also nicht nur eine Entlastung der Anlieger und im Begegnungsverkehr bedeuten, sondern wäre mit niedrigeren Verbrauchs- und damit einhergehend niedrigeren Emissionswerten auch ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Der Einsatz von Midi- oder Minibussen mit Elektroantrieb würde diesen Effekt noch einmal verstärken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 79/16 wird abgelehnt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu diesem Thema Vertreterinnen und Vertreter der VGF in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1.: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1173 entstanden aus Vorlage: OF 68/16 vom 07.11.2021 Betreff: Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der nördlichen Erlenseer Straße östlich des Frohngrundweges einen Gehweg zu erstellen, welcher vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. In diesem Bereich wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Begründung: Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren, um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innenkurve der Erlenseer Straße schon vor Jahren ein Geländer aufgestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Straße ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände über einen Graben direkt auf die Straße gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 708 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim

16.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortplätze in Bergen-Enkheim

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen

02.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 994 entstanden aus Vorlage: OF 63/16 vom 12.05.2021 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu diskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass ein Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z. B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1.800 Meter und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Es muss aber nach der Schule einen Fußweg bergauf von 1.700 Meter zurücklegen, um zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen", zu gelangen. Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2.200 Meter. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7 Kilometer zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße Im Hermeshain wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950 Meter, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6 Kilometer, Heimweg: 850 Meter, Gesamt: "nur" 3,4 Kilometer, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten, zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen, sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2329 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung eines Schulbusses

06.07.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 537 entstanden aus Vorlage: OF 46/16 vom 06.07.2021 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Magistrat wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim einzurichten. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig, aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main. Zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem Staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst viele Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können und ihnen so der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und zurück erspart bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1897 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen

06.07.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 529 entstanden aus Vorlage: OF 19/16 vom 17.05.2021 Betreff: Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen 1. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle Wirtschaftswege zwischen "Frohngrundweg" und Haingasse entlang des Nordrings so freigeschnitten werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, dass vier Meter Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden, damit z. B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am "Frohngrundweg" sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden Pkw zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort unter anderem Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des "Frohngrundweges" ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zulasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1760 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg

30.05.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung der Marktstände während der Sanierung des Schelmenburgplatzes

05.05.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 15/16 Betreff: Verlegung der Marktstände während der Sanierung des Schelmenburgplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten, ob für die Zeit der Sanierung die Marktstände vor die Verwaltungsstelle, Marktstraße 30 umziehen könnten. Alternativ wäre der Innenhof der alten Post auf der Marktstraße geeignet. Hier sollte mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen werden, ob während der Sanierung, der Markt im Innenhof stattfinden könnte. Begründung: Es ist wichtig einen guten Platz zu finden, der für die Besucher zentral liegt und deshalb auch angenommen wird. Hier eignet sich am besten der Parkplatz vor der Verwaltungsstelle, Marktstraße 30. Hier muss aber noch geprüft werden, in wieweit es hier private Parkplätze gibt. Alternativ käme auch der Innenhof der alten Post in der Marktstraße in Frage. Die SPD-Fraktion hat schon ein Gespräch mit den Marktbetreibern geführt, und alle waren sich einig, dass dies die geeignetsten Plätze wären. Auf keinen Fall wollen sie auf den Marktplatz, das wäre das aus für den Markt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim

23.02.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7273 entstanden aus Vorlage: OF 352/16 vom 05.02.2021 Betreff: Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil in letzter Zeit geprüft und gewartet wurden, damit diese auch bei den gegebenen Extremwetterlagen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Begründung: In Bergen-Enkheim besitzt das Kanalnetz eine Reihe von Stau- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenrückhaltekanäle (RRK) und Stauraumkanäle (SK), so unter anderem: - RÜB und RRB Volkshaus Enkheim; - RRK Marktstraße, RRK Im Wickengarten; - RRB Im Rosenträger, RRB Hessen Center; - SK Rangenbergstraße. Dieses umfassende System von Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken, welches das Regenwasser gedrosselt in den Roten Graben, in das Naturschutzgebiet an der Voltensee beziehungsweise in die Kanalisation führen soll, wurde im Juni 2016 aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Hierbei kam es zu zahlreichen Überflutungen von Kellern und Höfen, was zum Teil an den vernachlässigten Wartungsarbeiten an den oben genannten Anlagen lag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1113 Aktenzeichen: 90 34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg

19.01.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 347/16 vom 15.12.2020 Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Markstraße/Klingenweg erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Baugebiet Rosenträger und insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da sich nicht alle Autofahrer rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegerspur Voraussetzung wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2088 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grabungen in Bergen-Enkheim hier: Marktstraße 51

19.01.2021 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 350/16 vom 05.01.2021 Betreff: Grabungen in Bergen-Enkheim hier: Marktstraße 51 Im Sommer 2020 wurden auf dem Grundstück Marktstraße 51 in Bergen-Enkheim Grabungen durchgeführt und diverse Funde gemacht und dokumentiert. Für die interessierte Bevölkerung Bergen-Enkheims gab es dazu allerdings noch keine Information. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Ergebnisse und Funde der Grabungen zu informieren. Begründung: Bisher wurden weder Ortsbeirat noch die ARGE Heimatmuseum Bergen-Enkheim über die Ergebnisse informiert. Gerade Funde und Erkenntnisse aus der Geschichte des Stadtteils, der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim, sind von allgemeinem Interesse, selbst Erkenntnisse aus den Grabungen in der Haingasse mit Resten der Ringmauer und Grabungen auf dem Schelmenburgplatz wurden noch nicht bekannt gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 885 Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank und Sitzbank vor die Verwaltungsstelle

05.01.2021 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 349/16 Betreff: Bücherschrank und Sitzbank vor die Verwaltungsstelle Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Vorlage OIB 393 beantragten Bücherschrank auf dem Platz vor die Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim, Marktstraße 30, links neben dem Gebäude zu errichten und dazu noch eine Sitzbank aufzustellen, um dort in den Büchern zu schmökern und sich die Wartezeit zum Bürgeramt zu vertreiben. Die Sitzbank soll aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Mit der Vorlage OIB 393 hat der Ortsbeirat gefordert, einen Bücherschrank vor der Nikolauskapelle aufzustellen. Der eigentliche Standort sollte auf dem Schelmenburgplatz sein, deren Umgestaltung sich nun über Jahre verzögert hat und voraussichtlich erst 2023 fertig wird. Der Magistrat hat mitgeteilt, dass aufgrund der gestalterisch anspruchsvollen Platzsituation an dem gewünschten Standort des Bücherschrankes (Nikolauskapelle) weitere Stellen einbezogen werden müssen. Der Ortsbeirat schlägt nun den Platz vor der Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim vor, die, wie gefordert, in städtischer Verwaltung stehen dürfte. Der Standort eignet sich nicht nur zum schmökern, sondern kann die Wartezeit vor der Verwaltungsstelle zum Bürgeramt auch für bedürftige Personen bequemer machen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 494 2021 Die Vorlage OF 349/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten

04.01.2021 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.

Partei: BFF

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Kleine Drogerie in Bergen

01.10.2025

Die alte, leerstehende Poststelle in der Marktstraße könnte durch eine kleine Drogerie ersetzt werden. Dadurch müssen die Einwohner von Bergen nicht immer bis zur nächsten Drogerie in der Victor-Slotosch-Straße fahren.

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Bessere Anbindung Bergens an den ÖPNV

09.03.2025

Bergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.

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Blinkschilder für Geschwindigkeit

30.10.2024

Es wäre schöne wenn mal mehrere dieser Blinkschilder mit den Smileys im Nordring und Marktstrasse aufgehängt werden, da dort immer zu schnell gefahren wird in den 30 iger Zonen. Da sind 50-60kmh keine Seltenheit. Wir Anwohner mit äußerster Vorsicht aus den Ausfahrten rausfahren weil die so angeschossen kommen, da kannste guggen wie de willst auf einmal ist da einer. Danke

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Fahrradspur am Alten Rathaus Bergen

14.06.2022

Eine Fahrradspur, auf der südlichen Seite vom alten Rathaus für die kommende Sperrung der Marktstraße ca. 2 Jahre während der Restaurierung des Rathauses, schlage ich vor. Derzeit ist für 4 Wochen dort die Marktstr. gesperrt und es gibt nur einen Durchgang an der nördlichen Seite des Rathauses und dort ist ein Schild "Durchfahrt verboten" mit einen Fahrrad darauf (Verkehrszeichen 250). An dieses Schild hält sich aber kein Fahrradfahrer und im 2-Minuten-Takt fahren Ironman-Profis und alles anderen Fahrradfahrer dort durch. Die Marktstr. ist ein Streckenteil des Ironman und wird somit als Probestrecke genutzt. Auf der südlichen Seite ist genug Platz für eine Arbeitsgerüst und eine Fahrradspur und die Fußgänger werden auf der nördlichen Seite nicht so erschreckt.

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Erstellung eines Gehwegs Erlenseer Str. Fortsetung Idee 1977

17.01.2022

Die Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.

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Kleinere Busse in Bergen-Enkheim und Seckbach

20.12.2020

In Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.

Idee
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Kleinere Busse in Bergen-Enkheim und Seckbach

20.12.2020

In Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.