Integrierter Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2023, M 228 Betreff: Integrierter Bildungsplan 2030
Kindertagesbetreuung und Schule der Stadt Frankfurt am Main Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
20.10.2022, § 2380 (M 91) 1. Der integrierte Bildungsplan
2030 Kindertagesbetreuung und Schule der Stadt Frankfurt am Main wird in der
beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Gestaltungsfelder 2 bis 9 werden beschlossen.
Diese sind (2) Regionalisierung (3) Infrastruktur, Gebäude, Räume,
Ausstattung (4) Digitale Bildung (5) Verantwortungsgemeinschaften
bilden (6) Kindergesundheit (7) Ganztagsbildung (8) Übergänge
(9) Bildungsbeteiligung 3. Die in den Gestaltungsfeldern 2 - 9 dargestellten
Maßnahmen (siehe Seiten 4 - 7) werden beschlossen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1 die
Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung (KEP) 2020/2021 und der integrierte
Schulentwicklungsplan (iSEP) 2020-2029 die quantitativen Grundlagen für den
integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule bilden und in
dem neu bezeichneten Gestaltungsfeld 1 "Planung / Prognose 0 - 21 Jahre"
zusammengeführt werden. 4.2
der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder zum Schuljahr
2026/27 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) im integrierten Bildungsplan
2030 berücksichtigt wird. 4.3 die entwickelten Maßnahmen für den integrierten
Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule auf den Ergebnissen des
Dialogprozesses "Bildungsplanung integriert" basieren, der von Juni 2022 bis
März 2023 stattfand. 4.4 der
Dialogprozess "Bildungsplanung integriert" an die Stadtwerkstatt "Frankfurt
macht Schule" aus dem Jahr 2014 zum integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP)
2015-2019 anknüpft. Mit dem iSEP 2015-2019 wurden die Aufgaben der
Schulentwicklungsplanung in neun Gestaltungsfelder gruppiert und das
Organisationsmodell der Regionalisierung eingeführt. 4.5 im Dialogprozess die folgenden Themen im Zentrum
standen: Partizipation, Eltern und Familien, Kinder und Jugendliche, Übergänge,
Bildungsbiografien ohne Brüche, Quartier, Freiräume, Bewegungsangebote,
Fachkräfte, Verantwortungspartnerschaften. 4.6 im Dialogprozess die Perspektiven Kita, Schule,
Eltern, Schüler*innen, Träger, Verwaltung und Politik vertreten waren. Eine
Pilotgruppe spiegelte diese Perspektiven, übernahm die Rolle der Expertin für
die Inhalte und wirkte aktiv in den Veranstaltungen des Dialogprozesses mit.
Zudem berichtete die Pilotgruppe in den JHA-Gremien, in
Schulleitungsdienstversammlungen sowie im Ausschuss für Bildung und Schulbau.
4.7 eine kontinuierliche
Beteiligung der Zielgruppen, des Fachfelds, der Verwaltung und der Politik
(Ortsbeiräte) erfolgt ist. 5. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen in den
Gestaltungsfeldern 2 - 9 des integrierten Bildungsplans 2030
Kindertagesbetreuung und Schule erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig
verfügbaren Mittel. 6. Das bisher bezeichnete Gestaltungsfeld 1
"Errichtung, Organisationsänderung, Aufhebung von Schulen" ist in den
iSEP-Fortschreibungen 2016-2020, 2017-2023, 2018-2024 und 2020-2029
dokumentiert. 7. Die Akteur*innen des Dialogprozesses haben
herausgearbeitet, dass zur Lösung der drängenden Themen in der Frankfurter
Bildungslandschaft ein stabiles Fundament maßgeblich ist. Hierzu zählen u.a.
Digitalisierung, Essensversorgung und Niedrigschwelligkeit hinsichtlich
Informationen und Erreichbarkeit der Angebote. Weiterhin sind auskömmliche
Ressourcen für Personal und Räumlichkeiten grundlegend sowie sichere
Verkehrswege und -mittel als auch ein sicherer Nahbereich im Umfeld der
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Begründung: A. Zielsetzung: Die übergeordneten Bildungsziele der Stadt Frankfurt
am Main bis in das Jahr 2030 sind: · Alle Kinder und Jugendliche
haben Zugang zur inklusiven Beschulung · Alle Kinder erhalten ein
Betreuungsangebot · Schule eröffnet allen Kindern
und Jugendlichen gute Startchancen. Die zugrunde gelegten Leitprinzipien und formulierten
Ansprüche der Stadt Frankfurt am Main sind vom Kind aus zu denken,
Regionalisierung und Vielfalt. Das heißt, bei allen
regulatorischen, baulichen, organisatorischen, ressourcen- und
personalorientierten Anforderungen an die Bildungsarbeit und Schulentwicklung
muss deutlich werden, was deren eigentlicher Fokus ist: das Kind mit seinen
Bedürfnissen, Potenzialen und Bildungserwartungen. Alle Entwicklungen, Projekte
und Maßnahmen sollen zum Wohl der Kinder und deren Potenzialentfaltung
beitragen. Orte sind prägend für Bildung. Hier sind regional angepasste
Antworten zu finden auf die Fragen, die sich im Bildungsalltag vor Ort stellen.
Vernetzung, Kooperation und multiprofessionelle Zusammenarbeit vor Ort sorgen
dafür, dass gemeinsam zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gearbeitet
wird. Frankfurt am Main ist
eine Stadt der Vielfalt, und diese Vielfalt gilt es als Chance zu begreifen und
mit ihr zu arbeiten. Kinder und Jugendliche haben in ihrer individuellen
Vielfältigkeit besondere Bedarfe und Potenziale. Es geht darum, dass jedes Kind
und jede/r Jugendliche in einer dieser Einzigartigkeit angemessenen Weise zu
unterstützen ist.
Im Zentrum der integrierten
Bildungsplanung 2030 steht die Chancengerechtigkeit, d.h. die soziale Herkunft
der Kinder und Jugendlichen ist von den Bildungschancen und dem Bildungserfolg
zu entkoppeln. Die strategische Weiterentwicklung
der integrierten Bildungsplanung für die Stadt Frankfurt am Main ist bis zum
Jahr 2030 abgesteckt und in konkreten Maßnahmen beschrieben, um das
Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung im kommunalen
Verantwortungsbereich langfristig zu sichern. Der Fokus liegt auf der
Kindertagesbetreuung und der Schule in der Altersgruppe der 0- bis
21-Jährigen. Die qualitativen Aufgaben der
Kindertagesbetreuung und des Ganztages werden mit den Gestaltungsfeldern der
integrierten Schulentwicklungsplanung stärker verbunden. Die kommunalen Bildungsangebote
sollen alle Kinder und Jugendlichen erreichen. Es werden gelingende
Bildungsverläufe angestrebt, d.h. Brüche in der Bildungsbiografie von Kindern
und Jugendlichen sollen vermieden bzw. begleitet werden. Vor Ort sollen Kinder
und Jugendliche hierfür einen verlässlichen Rahmen vorfinden können. Zur Erreichung der Ziele des
integrierten Bildungsplans 2030 Kindertagesbetreuung und Schule wird es als
grundlegend angesehen, dass die relevanten Akteuer*innen und Institutionen auf
den Ebenen Bildungsquartier, Bildungsregion und Stadt eine
Verantwortungsgemeinschaft bilden. Bei allen geplanten Maßnahmen sollen die vorhandenen
Angebote, Konzepte und Programme im Fachfeld berücksichtigt sowie bestehende
Netzwerke beachtet werden, um Parallelstrukturen zu vermeiden. B. Alternativen Keine C. Lösung Im Dialogprozess "Bildungsplanung integriert", der
von Juni 2022 bis März 2023 stattfand, haben die beteiligten Akteur*innen die
drängenden Themen in der Frankfurter Bildungslandschaft in den Blick genommen
und gemeinsam bearbeitet. Im Dialogprozess waren die Perspektiven Kita, Schule,
Eltern, Schüler*innen, Träger, Verwaltung und Politik vertreten. Eine
Pilotgruppe spiegelte diese Perspektiven, übernahm die Rolle der Expertin für
die Inhalte und wirkte aktiv in den Veranstaltungen (Auftakt, Erster Werkraum,
vier Themenwerkräume, Konzeptwerkraum und Abschluss) mit. Die Ergebnisse des Dialogprozesses bilden die
fachliche Grundlage für die entwickelten Maßnahmen, die im integrierten
Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule aufgeführt sind. Der integrierte Bildungsplan 2030
Kindertagesbetreuung und Schule ist in acht Gestaltungsfelder gegliedert und
beschreibt insgesamt 34 Maßnahmen: Gestaltungsfeld 2 "Regionalisierung" Das Gestaltungsfeld 2
"Regionalisierung" beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das
Organisationsmodell zur Regionalisierung der Bildung, wie im integrierten
Schulentwicklungsplan 2015-2019 beschrieben, für die Frankfurter Bildungs- und
Schullandschaft strategisch weiter zu gestalten und dabei den Blick
insbesondere auch auf die Organisationsebene des Bildungsquartiers zu
richten. Um Bedarfe und Herausforderungen im
Verbund und auf Augenhöhe gestalten zu können, sind gute Rahmenbedingungen auf
der Quartiersebene bedeutsam. Hierfür braucht es eine verständigte Definition
des Quartiersbegriffs. Darüber hinaus sind transparente Verantwortungs- und
Zuständigkeitsbereiche, verlässliche Kommunikations- und
Kooperationsstrukturen, Orte und Räume des Austauschs sowie niedrigschwellige
Zugänge zu Informationen zu bilden. Und es gilt vorhandene Netzwerke und
Strukturen einzubeziehen. Die Maßnahmen im Überblick: · Definition Bildungsquartier · Beförderung der Kommunikation,
Kooperation, Organisation und des Austauschs im Quartier · Quartier als Lern- und Lebensraum
· Regionales Bildungsportal · Niedrigschwelliger Zugang zu
Informationen und Angeboten im Quartier · Ressourcen teilen im Quartier -
Angebote, Räume, Infrastruktur · Vernetzung Kita und Schule im
Quartier - planerisch gerahmt · Dezentrale Kinder- und
Jugendwerkräume
Gestaltungsfeld 3
"Infrastruktur, Gebäude, Räume, Ausstattung" Gute Schulen und Kitas brauchen pädagogische
Konzepte, die Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihrem Weg begleiten sowie
Räume, die diese Konzepte ermöglichen, inspirieren und unterstützen. Lernen
findet heute in unterschiedlichen Situationen statt. Die Grundlagen und den
Rahmen für die Umsetzung bilden die bereits beschlossenen Planungsrahmen für
die unterschiedlichen Schulformen (Grundschulen, Grundschulen im Bestand,
weiterführende Schulen). Im Bereich der Kindertageseinrichtungen liegen
verschiedene Beschlüsse vor, die zu beachten sind. Hierzu zählen u. a. M 246
(Standardraumprogramm für Kitas) vom 19.12.2008, M 170 (Sofortprogramm Kita)
vom 14.11.2013, die Empfehlungen des Landesjugendamtes, SGB VIII
(Barrierefreiheit), Vorgaben des Hessischen Sozialministeriums sowie die
Vorgaben der Unfallkasse Hessen. Eine gebündelte Zusammenstellung der
Beschlüsse und Grundlagen findet sich in den Leitlinien für
Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main von 2005. Die Maßnahmen des
Gestaltungsfelds 3 fokussieren die Anforderungen an Inklusion, Ganztag und
Multifunktionalität. Die Maßnahmen im Überblick: · Integrierte Raum- und
Flächennutzung implementieren · Aufenthaltsqualität in
Kindertageseinrichtungen und Schulen erhöhen · Bestandsaufnahme der
Flächennutzung an Gymnasien und Beruflichen Schulen · Erweiterung des schulischen
Hilfsmittelpools um den Bereich Kita Gestaltungsfeld 4 "Digitale Bildung" Informationstechnologie und Medien
gehören zum regulären Alltag in Kindertageseinrichtungen und Schulen genauso
dazu wie zum privaten und familiären Lebensalltag von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen. Die fortschreitende Digitalisierung hat Einfluss auf
gemeinschaftliche Prozesse und sozialkommunikative Praktiken der
Heranwachsenden. Die Maßnahmen im Gestaltungsfeld 4 sollen einen Beitrag dazu
leisten, dass Kinder und Jugendliche eine kommunale Ausgangslage vorfinden, die
den digitalen Wandel und dessen nachhaltige Veränderungen im Bildungskontext
aufgreift und ihnen einen effektiven sowie alters- und kindgerechten Zugang zum
digitalen Umfeld ermöglicht. Der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention
(Berücksichtigung des Kindeswillens) und die Allgemeine Bemerkung zu Rechten
von Minderjährigen im digitalen Umfeld (Nr. 25) sind zentrale Grundlagen für
das Gestaltungsfeld 4. Die Maßnahmen im Überblick: · Erarbeitung eines
Orientierungsrahmens Medien · Bestandsaufnahme der digitalen
Ausstattung, pädagogischen Nutzung und Auslastung · Erprobung von digitaler
Ausstattung mit Kindern und Jugendlichen Gestaltungsfeld 5 "Verantwortungsgemeinschaften
bilden" Der Dialogprozess
"Bildungsplanung integriert" hatte eine sehr positive Resonanz. Erstmalig waren
alle Perspektiven rund um die Kindertagesbetreuung und Schule zusammengekommen,
um über dringliche Themen der Frankfurter Bildungslandschaft zu sprechen. Die
beiden Leitmotive "Umdenken im Kopf" und "Verantwortungsgemeinschaften bilden"
entwickelten sich nicht nur zu geflügelten Begriffen während des gesamten
Prozesses, sondern waren gelebte Realität des Prozesses selbst. Viele
Teilnehmende äußerten sich dahingehend, dass sich der Prozess schon allein
wegen des Austauschs und der daraus entstandenen neuen Perspektiven gelohnt
habe. Der Wunsch diese Praxis weiter zu vertiefen und nachhaltig zu etablieren
war dementsprechend groß. Die Maßnahmen im Gestaltungsfeld 5 verankern
Kommunikation und Beteiligung als festen Bestandteil der Gesamtstrategie für
die integrierte Bildungsplanung Kindertagesbetreuung und Schule. Professionelle
und gut strukturierte Beteiligungsprozesse mit den entsprechenden Formaten
sollen auf gesamtstädtischer Ebene ebenso wie in den Bildungsregionen und
Bildungsquartieren zum Standard werden und sich nach Möglichkeit in den
unterschiedlichen Lern- und Lebenswelten von jungen Menschen noch stärker
verankern. Damit lebt Kindertagesbetreuung und Schule das vor, was für junge
Menschen künftig eine notwendige Kernkompetenz sein wird: die Aneignung
kommunikativer Techniken, Fertigkeiten und Methoden, um in heterogenen und
komplexen Situationen gemeinsam Problemlösungen erarbeiten zu können. Die Maßnahmen im Überblick: · Das Frankfurter
Bildungsverständnis definieren · Leitlinie Inklusion · Entwicklung eines
Qualitätsrahmens für Beteiligungsprozesse in der Frankfurter
Bildungslandschaft · QuartiersLab.Bildung · Weiterentwicklung der
Transparenzplattform "Frankfurt macht Schule" Gestaltungsfeld 6 "Kindergesundheit" In der Menschenrechtscharta der
Vereinten Nationen ist Gesundheit als ein Grundrecht verankert, sie gehört zu
den Grundbedürfnissen des Lebens. Schon in der Kindheit werden wichtige
Grundlagen für die Gesundheit im Erwachsenenleben gelegt. Wenn Kinder und
Jugendliche sich sicher fühlen und entspannt den Alltag bewältigen, können sie
sich positiv auf Bildungsimpulse und Lernen einlassen und von den
Bildungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Schulen profitieren.
Sozio-ökonomische Ausgangslagen stehen dabei in Zusammenhang mit ihrer
Gesundheit und können gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Die
Gesundheit von Kindern ist folglich essenziell für ihre Entwicklung und ihr
Aufwachsen und wird in diesem Gestaltungsfeld in den Blick genommen werden.
Die Maßnahmen im Überblick: · Erarbeitung "Planungsrahmen
Essensversorgung Kita und Schule für die Stadt Frankfurt a.M." · Zusammenhang von Wohlbefinden
und sozio-ökonomischen Ausgangslagen bei Kindern & Jugendlichen Gestaltungsfeld 7 "Ganztagsbildung" Ganztägige Bildung in Frankfurt
findet an unterschiedlichen Orten im Quartier und über viele verschiedene
Akteur*innen statt. Zu diesen gehören Kindertageseinrichtungen, Schulen und die
Träger von Ganztagsangeboten wie auch weitere Bildungspartner*innen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz
(GaFöG) ist ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter in Kraft getreten, der erstmals im Schuljahr 2026/27 für
Schüler*innen der ersten Jahrgangsstufe gilt. Um ganztägige Bildungsräume für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene (0-21 Jahre) attraktiv zu gestalten und das Angebot zu
erweitern, werden anhand hoher pädagogischer Qualitäten Standards gesetzt.
Pädagogische Leitziele und Qualitätsmerkmale können nur mit gut aufgestellten,
multiprofessionellen Teams erreicht werden. Dafür benötigt es Zeit und Raum für
gemeinsame fachliche (Weiter-)Entwicklung. Ganztägige Bildung muss sich an den Bedarfen von
Kindern und Jugendlichen orientieren. Nur so können ganztägige Bildungsräume zu
Wohlbefinden, Erfolg und Gerechtigkeit beitragen. Dies bedeutet, dass Kindern
und Jugendlichen größtmögliche Freiräume für deren Entwicklung geboten werden
sollten, so dass sie in ihrer Selbstständigkeit gefördert werden. Die Maßnahmen im Überblick: · Freiräume und freie Zeiten
· Kooperationsbudget erweitern -
multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken Gestaltungsfeld 8 "Übergänge" Kinder und Jugendliche (0-21 Jahre)
haben im Laufe der verschiedenen Lebensphasen Übergänge zu bewältigen, die mit
besonderen Herausforderungen verbunden sind. Dazu gehören der Übergang aus der
Familie in die Institutionen der Kinderbetreuung, der Übergang aus der Kita in
die Grundschule, von der Grundschule in die Sekundarstufe 1, der Übergang in
die Sekundarstufe 2, die Berufliche Schule und das Erwerbsleben. Der
integrierte Kita- und Schulentwicklungsplan nimmt die Übergänge der
verschiedenen Lebensphasen der Kinder und Jugendlichen in den Blick. Von einem gelungenen Übergang kann gesprochen werden,
wenn das Kind /der/die Jugendliche sich wohlfühlt und die vorgefundenen
Bildungsangebote optimal nutzen kann. Gelungene, positiv erlebte Übergänge
stärken Kinder und Jugendliche und sind für die Bildungsbiografie von hoher
Bedeutung. Daher muss sich Übergangsgestaltung in besonderer Weise an den
Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Um Kindern und Jugendlichen einen gelungenen Übergang
zu ermöglichen, braucht es tragfähige Kooperationen aller am Übergang
Beteiligten. Vielfältige Formen der Zusammenarbeit und der Kommunikation von
Betreuungseinrichtungen, Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen, Ämtern sowie
der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern sind dafür erforderlich.
Nur so werden Bildungsprozesse anschlussfähig. Die Maßnahmen im Überblick: · Kinder und Jugendliche als
Ko-Konstrukteur*innen ihrer Bildungsbiografie wahrnehmen · Stärkung bestehender
kommunaler Ressourcen am Übergang Kita - Grundschule · Anschlussmöglichkeiten für
Schüler*innen mit Beeinträchtigungen am Übergang Schule - Beruf · Jugendhilfe für den
gymnasialen Bildungsgang Gestaltungsfeld 9 "Bildungsbeteiligung"
Die Verwirklichung des
strategischen Zieles "Kindertagesbetreuung und Schulen eröffnen allen Kindern
und Jugendlichen gute Startchancen", spricht konkret die Entkopplung von
Herkunft und Bildungserfolg an und ist weiterhin eine der herausragenden
bildungspolitischen Herausforderungen. Der Einfluss der Familie auf den
Bildungserfolg der Kinder ist erheblich. Den jungen Menschen als Teil des
Familiensystems zu begreifen, wandelt den Blick und kann neue Ressourcen in der
Lernbegleitung von Kindern und Jugendlichen heben. Alle Kinder und Jugendlichen sollen gute
Entwicklungsmöglichkeiten durch Bildung erhalten, kein Kind darf zurückgelassen
werden. Dazu soll die Entwicklung von Konzepten unterstützt werden, die eine
ressourcenorientierte Haltung zugrunde legt und auf die konsequente
Entwicklungs- und Bildungsbegleitung jedes jungen Menschen ausgerichtet
ist. Die Zugänglichkeit der
Angebote von der frühen Bildung an, eine durchgängige Sprachbildung und die
Erziehungspartnerschaft mit Eltern sind tragende Säulen des Ansatzes. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) kann als Fundament inklusiver
Prozesse gesehen werden, da durch den in der Präambel verankerten Gedanken von
Diversity alle Dimensionen von Verschiedenheit berücksichtigt werden und die
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Kinder
gleichermaßen gefordert wird. Demnach sollen alle Kinder "Zugang zu qualitativ
hochwertiger Bildung erhalten. Jeder muss in die Lage versetzt werden, seine
Potenziale entfalten zu können. Dieser Anspruch ist universal und gilt
unabhängig von Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen oder
besonderen Lernbedürfnissen eines Menschen. Der Begriff Inklusion steht für
genau diese Vision (Deutsche UNESCO-Kommission 2009: 3). Kinder werden demnach in ihrer Heterogenität gesehen,
dabei ist die Einnahme eines pluralen Gesellschaftsverständnisses
(intersektionale Perspektive) von großer Bedeutung, um Kinder in ihrer
konkreten Lebenswirklichkeit wahrzunehmen. Die Maßnahmen im Überblick: · Familiengrundschulzentren -
Familienzentren an Grundschulen · Implementierung weiterer
Kinder- und Familienzentren · Gesamtkonzept
Sprachbildung · Trägerübergreifende
Elternvertretung im Bereich der Kindertagesbetreuung - Bildung einer
Stadtelternvertretung · Plattform (Aus)Bildung in
Frankfurt a. M. - Angebot und Dialog · Infothek vor Ort - Information
zu Kita- und Schulplätzen und Ganztagsbetreuung D. Kosten Der integrierte Bildungsplan 2030
Kindertagesbetreuung und Schule bildet den Rahmen und die Grundlage für die
Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen
darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten
Bildungsplan enthaltenen Maßnahmen verbunden ist. Über die Aufnahme von Mitteln zur Umsetzung der
Maßnahmen des integrierten Bildungsplans und deren zeitlicher Einordnung sowie
die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung
zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu
entscheiden. Anlage 1_Integrierter_Bildungsplan_2030 (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.02.2022, B 83
Vortrag des
Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.12.2023 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR
11 am 15.01.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 4
am 16.01.2024, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und
fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
26. Sitzung des OBR 6
am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1
am 16.01.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 7
am 16.01.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
12 am 19.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
15 am 19.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 228 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und
ÖkoLinX-ELF Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) Volt und BFF-BIG (= Annahme)
27. Sitzung des OBR 2
am 22.01.2024, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Die Vorlage M 228 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
14 am 22.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
13 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
10 am 23.01.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
16 am 23.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9
am 25.01.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
26. Sitzung des OBR 3
am 25.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 228 wird auf Wunsch der SPD bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5
am 26.01.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 80. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 29.01.2024, TO I, TOP 1
Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 228 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)
26. Sitzung des OBR 8
am 15.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 228 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und LINKE.
28. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 3
am 22.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4331, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 40-4