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Integrierter Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.12.2023, M 228 Betreff: Integrierter Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.10.2022, § 2380 (M 91) 1. Der integrierte Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule der Stadt Frankfurt am Main wird in der beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Gestaltungsfelder 2 bis 9 werden beschlossen. Diese sind (2) Regionalisierung (3) Infrastruktur, Gebäude, Räume, Ausstattung (4) Digitale Bildung (5) Verantwortungsgemeinschaften bilden (6) Kindergesundheit (7) Ganztagsbildung (8) Übergänge (9) Bildungsbeteiligung 3. Die in den Gestaltungsfeldern 2 - 9 dargestellten Maßnahmen (siehe Seiten 4 - 7) werden beschlossen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1 die Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung (KEP) 2020/2021 und der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP) 2020-2029 die quantitativen Grundlagen für den integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule bilden und in dem neu bezeichneten Gestaltungsfeld 1 "Planung / Prognose 0 - 21 Jahre" zusammengeführt werden. 4.2 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder zum Schuljahr 2026/27 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) im integrierten Bildungsplan 2030 berücksichtigt wird. 4.3 die entwickelten Maßnahmen für den integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule auf den Ergebnissen des Dialogprozesses "Bildungsplanung integriert" basieren, der von Juni 2022 bis März 2023 stattfand. 4.4 der Dialogprozess "Bildungsplanung integriert" an die Stadtwerkstatt "Frankfurt macht Schule" aus dem Jahr 2014 zum integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) 2015-2019 anknüpft. Mit dem iSEP 2015-2019 wurden die Aufgaben der Schulentwicklungsplanung in neun Gestaltungsfelder gruppiert und das Organisationsmodell der Regionalisierung eingeführt. 4.5 im Dialogprozess die folgenden Themen im Zentrum standen: Partizipation, Eltern und Familien, Kinder und Jugendliche, Übergänge, Bildungsbiografien ohne Brüche, Quartier, Freiräume, Bewegungsangebote, Fachkräfte, Verantwortungspartnerschaften. 4.6 im Dialogprozess die Perspektiven Kita, Schule, Eltern, Schüler*innen, Träger, Verwaltung und Politik vertreten waren. Eine Pilotgruppe spiegelte diese Perspektiven, übernahm die Rolle der Expertin für die Inhalte und wirkte aktiv in den Veranstaltungen des Dialogprozesses mit. Zudem berichtete die Pilotgruppe in den JHA-Gremien, in Schulleitungsdienstversammlungen sowie im Ausschuss für Bildung und Schulbau. 4.7 eine kontinuierliche Beteiligung der Zielgruppen, des Fachfelds, der Verwaltung und der Politik (Ortsbeiräte) erfolgt ist. 5. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen in den Gestaltungsfeldern 2 - 9 des integrierten Bildungsplans 2030 Kindertagesbetreuung und Schule erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. 6. Das bisher bezeichnete Gestaltungsfeld 1 "Errichtung, Organisationsänderung, Aufhebung von Schulen" ist in den iSEP-Fortschreibungen 2016-2020, 2017-2023, 2018-2024 und 2020-2029 dokumentiert. 7. Die Akteur*innen des Dialogprozesses haben herausgearbeitet, dass zur Lösung der drängenden Themen in der Frankfurter Bildungslandschaft ein stabiles Fundament maßgeblich ist. Hierzu zählen u.a. Digitalisierung, Essensversorgung und Niedrigschwelligkeit hinsichtlich Informationen und Erreichbarkeit der Angebote. Weiterhin sind auskömmliche Ressourcen für Personal und Räumlichkeiten grundlegend sowie sichere Verkehrswege und -mittel als auch ein sicherer Nahbereich im Umfeld der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Begründung: A. Zielsetzung: Die übergeordneten Bildungsziele der Stadt Frankfurt am Main bis in das Jahr 2030 sind: · Alle Kinder und Jugendliche haben Zugang zur inklusiven Beschulung · Alle Kinder erhalten ein Betreuungsangebot · Schule eröffnet allen Kindern und Jugendlichen gute Startchancen. Die zugrunde gelegten Leitprinzipien und formulierten Ansprüche der Stadt Frankfurt am Main sind vom Kind aus zu denken, Regionalisierung und Vielfalt. Das heißt, bei allen regulatorischen, baulichen, organisatorischen, ressourcen- und personalorientierten Anforderungen an die Bildungsarbeit und Schulentwicklung muss deutlich werden, was deren eigentlicher Fokus ist: das Kind mit seinen Bedürfnissen, Potenzialen und Bildungserwartungen. Alle Entwicklungen, Projekte und Maßnahmen sollen zum Wohl der Kinder und deren Potenzialentfaltung beitragen. Orte sind prägend für Bildung. Hier sind regional angepasste Antworten zu finden auf die Fragen, die sich im Bildungsalltag vor Ort stellen. Vernetzung, Kooperation und multiprofessionelle Zusammenarbeit vor Ort sorgen dafür, dass gemeinsam zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gearbeitet wird. Frankfurt am Main ist eine Stadt der Vielfalt, und diese Vielfalt gilt es als Chance zu begreifen und mit ihr zu arbeiten. Kinder und Jugendliche haben in ihrer individuellen Vielfältigkeit besondere Bedarfe und Potenziale. Es geht darum, dass jedes Kind und jede/r Jugendliche in einer dieser Einzigartigkeit angemessenen Weise zu unterstützen ist. Im Zentrum der integrierten Bildungsplanung 2030 steht die Chancengerechtigkeit, d.h. die soziale Herkunft der Kinder und Jugendlichen ist von den Bildungschancen und dem Bildungserfolg zu entkoppeln. Die strategische Weiterentwicklung der integrierten Bildungsplanung für die Stadt Frankfurt am Main ist bis zum Jahr 2030 abgesteckt und in konkreten Maßnahmen beschrieben, um das Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung im kommunalen Verantwortungsbereich langfristig zu sichern. Der Fokus liegt auf der Kindertagesbetreuung und der Schule in der Altersgruppe der 0- bis 21-Jährigen. Die qualitativen Aufgaben der Kindertagesbetreuung und des Ganztages werden mit den Gestaltungsfeldern der integrierten Schulentwicklungsplanung stärker verbunden. Die kommunalen Bildungsangebote sollen alle Kinder und Jugendlichen erreichen. Es werden gelingende Bildungsverläufe angestrebt, d.h. Brüche in der Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen sollen vermieden bzw. begleitet werden. Vor Ort sollen Kinder und Jugendliche hierfür einen verlässlichen Rahmen vorfinden können. Zur Erreichung der Ziele des integrierten Bildungsplans 2030 Kindertagesbetreuung und Schule wird es als grundlegend angesehen, dass die relevanten Akteuer*innen und Institutionen auf den Ebenen Bildungsquartier, Bildungsregion und Stadt eine Verantwortungsgemeinschaft bilden. Bei allen geplanten Maßnahmen sollen die vorhandenen Angebote, Konzepte und Programme im Fachfeld berücksichtigt sowie bestehende Netzwerke beachtet werden, um Parallelstrukturen zu vermeiden. B. Alternativen Keine C. Lösung Im Dialogprozess "Bildungsplanung integriert", der von Juni 2022 bis März 2023 stattfand, haben die beteiligten Akteur*innen die drängenden Themen in der Frankfurter Bildungslandschaft in den Blick genommen und gemeinsam bearbeitet. Im Dialogprozess waren die Perspektiven Kita, Schule, Eltern, Schüler*innen, Träger, Verwaltung und Politik vertreten. Eine Pilotgruppe spiegelte diese Perspektiven, übernahm die Rolle der Expertin für die Inhalte und wirkte aktiv in den Veranstaltungen (Auftakt, Erster Werkraum, vier Themenwerkräume, Konzeptwerkraum und Abschluss) mit. Die Ergebnisse des Dialogprozesses bilden die fachliche Grundlage für die entwickelten Maßnahmen, die im integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule aufgeführt sind. Der integrierte Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule ist in acht Gestaltungsfelder gegliedert und beschreibt insgesamt 34 Maßnahmen: Gestaltungsfeld 2 "Regionalisierung" Das Gestaltungsfeld 2 "Regionalisierung" beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Organisationsmodell zur Regionalisierung der Bildung, wie im integrierten Schulentwicklungsplan 2015-2019 beschrieben, für die Frankfurter Bildungs- und Schullandschaft strategisch weiter zu gestalten und dabei den Blick insbesondere auch auf die Organisationsebene des Bildungsquartiers zu richten. Um Bedarfe und Herausforderungen im Verbund und auf Augenhöhe gestalten zu können, sind gute Rahmenbedingungen auf der Quartiersebene bedeutsam. Hierfür braucht es eine verständigte Definition des Quartiersbegriffs. Darüber hinaus sind transparente Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche, verlässliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, Orte und Räume des Austauschs sowie niedrigschwellige Zugänge zu Informationen zu bilden. Und es gilt vorhandene Netzwerke und Strukturen einzubeziehen. Die Maßnahmen im Überblick: · Definition Bildungsquartier · Beförderung der Kommunikation, Kooperation, Organisation und des Austauschs im Quartier · Quartier als Lern- und Lebensraum · Regionales Bildungsportal · Niedrigschwelliger Zugang zu Informationen und Angeboten im Quartier · Ressourcen teilen im Quartier - Angebote, Räume, Infrastruktur · Vernetzung Kita und Schule im Quartier - planerisch gerahmt · Dezentrale Kinder- und Jugendwerkräume Gestaltungsfeld 3 "Infrastruktur, Gebäude, Räume, Ausstattung" Gute Schulen und Kitas brauchen pädagogische Konzepte, die Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihrem Weg begleiten sowie Räume, die diese Konzepte ermöglichen, inspirieren und unterstützen. Lernen findet heute in unterschiedlichen Situationen statt. Die Grundlagen und den Rahmen für die Umsetzung bilden die bereits beschlossenen Planungsrahmen für die unterschiedlichen Schulformen (Grundschulen, Grundschulen im Bestand, weiterführende Schulen). Im Bereich der Kindertageseinrichtungen liegen verschiedene Beschlüsse vor, die zu beachten sind. Hierzu zählen u. a. M 246 (Standardraumprogramm für Kitas) vom 19.12.2008, M 170 (Sofortprogramm Kita) vom 14.11.2013, die Empfehlungen des Landesjugendamtes, SGB VIII (Barrierefreiheit), Vorgaben des Hessischen Sozialministeriums sowie die Vorgaben der Unfallkasse Hessen. Eine gebündelte Zusammenstellung der Beschlüsse und Grundlagen findet sich in den Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main von 2005. Die Maßnahmen des Gestaltungsfelds 3 fokussieren die Anforderungen an Inklusion, Ganztag und Multifunktionalität. Die Maßnahmen im Überblick: · Integrierte Raum- und Flächennutzung implementieren · Aufenthaltsqualität in Kindertageseinrichtungen und Schulen erhöhen · Bestandsaufnahme der Flächennutzung an Gymnasien und Beruflichen Schulen · Erweiterung des schulischen Hilfsmittelpools um den Bereich Kita Gestaltungsfeld 4 "Digitale Bildung" Informationstechnologie und Medien gehören zum regulären Alltag in Kindertageseinrichtungen und Schulen genauso dazu wie zum privaten und familiären Lebensalltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die fortschreitende Digitalisierung hat Einfluss auf gemeinschaftliche Prozesse und sozialkommunikative Praktiken der Heranwachsenden. Die Maßnahmen im Gestaltungsfeld 4 sollen einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche eine kommunale Ausgangslage vorfinden, die den digitalen Wandel und dessen nachhaltige Veränderungen im Bildungskontext aufgreift und ihnen einen effektiven sowie alters- und kindgerechten Zugang zum digitalen Umfeld ermöglicht. Der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (Berücksichtigung des Kindeswillens) und die Allgemeine Bemerkung zu Rechten von Minderjährigen im digitalen Umfeld (Nr. 25) sind zentrale Grundlagen für das Gestaltungsfeld 4. Die Maßnahmen im Überblick: · Erarbeitung eines Orientierungsrahmens Medien · Bestandsaufnahme der digitalen Ausstattung, pädagogischen Nutzung und Auslastung · Erprobung von digitaler Ausstattung mit Kindern und Jugendlichen Gestaltungsfeld 5 "Verantwortungsgemeinschaften bilden" Der Dialogprozess "Bildungsplanung integriert" hatte eine sehr positive Resonanz. Erstmalig waren alle Perspektiven rund um die Kindertagesbetreuung und Schule zusammengekommen, um über dringliche Themen der Frankfurter Bildungslandschaft zu sprechen. Die beiden Leitmotive "Umdenken im Kopf" und "Verantwortungsgemeinschaften bilden" entwickelten sich nicht nur zu geflügelten Begriffen während des gesamten Prozesses, sondern waren gelebte Realität des Prozesses selbst. Viele Teilnehmende äußerten sich dahingehend, dass sich der Prozess schon allein wegen des Austauschs und der daraus entstandenen neuen Perspektiven gelohnt habe. Der Wunsch diese Praxis weiter zu vertiefen und nachhaltig zu etablieren war dementsprechend groß. Die Maßnahmen im Gestaltungsfeld 5 verankern Kommunikation und Beteiligung als festen Bestandteil der Gesamtstrategie für die integrierte Bildungsplanung Kindertagesbetreuung und Schule. Professionelle und gut strukturierte Beteiligungsprozesse mit den entsprechenden Formaten sollen auf gesamtstädtischer Ebene ebenso wie in den Bildungsregionen und Bildungsquartieren zum Standard werden und sich nach Möglichkeit in den unterschiedlichen Lern- und Lebenswelten von jungen Menschen noch stärker verankern. Damit lebt Kindertagesbetreuung und Schule das vor, was für junge Menschen künftig eine notwendige Kernkompetenz sein wird: die Aneignung kommunikativer Techniken, Fertigkeiten und Methoden, um in heterogenen und komplexen Situationen gemeinsam Problemlösungen erarbeiten zu können. Die Maßnahmen im Überblick: · Das Frankfurter Bildungsverständnis definieren · Leitlinie Inklusion · Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Beteiligungsprozesse in der Frankfurter Bildungslandschaft · QuartiersLab.Bildung · Weiterentwicklung der Transparenzplattform "Frankfurt macht Schule" Gestaltungsfeld 6 "Kindergesundheit" In der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen ist Gesundheit als ein Grundrecht verankert, sie gehört zu den Grundbedürfnissen des Lebens. Schon in der Kindheit werden wichtige Grundlagen für die Gesundheit im Erwachsenenleben gelegt. Wenn Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen und entspannt den Alltag bewältigen, können sie sich positiv auf Bildungsimpulse und Lernen einlassen und von den Bildungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Schulen profitieren. Sozio-ökonomische Ausgangslagen stehen dabei in Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und können gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Die Gesundheit von Kindern ist folglich essenziell für ihre Entwicklung und ihr Aufwachsen und wird in diesem Gestaltungsfeld in den Blick genommen werden. Die Maßnahmen im Überblick: · Erarbeitung "Planungsrahmen Essensversorgung Kita und Schule für die Stadt Frankfurt a.M." · Zusammenhang von Wohlbefinden und sozio-ökonomischen Ausgangslagen bei Kindern & Jugendlichen Gestaltungsfeld 7 "Ganztagsbildung" Ganztägige Bildung in Frankfurt findet an unterschiedlichen Orten im Quartier und über viele verschiedene Akteur*innen statt. Zu diesen gehören Kindertageseinrichtungen, Schulen und die Träger von Ganztagsangeboten wie auch weitere Bildungspartner*innen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft getreten, der erstmals im Schuljahr 2026/27 für Schüler*innen der ersten Jahrgangsstufe gilt. Um ganztägige Bildungsräume für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (0-21 Jahre) attraktiv zu gestalten und das Angebot zu erweitern, werden anhand hoher pädagogischer Qualitäten Standards gesetzt. Pädagogische Leitziele und Qualitätsmerkmale können nur mit gut aufgestellten, multiprofessionellen Teams erreicht werden. Dafür benötigt es Zeit und Raum für gemeinsame fachliche (Weiter-)Entwicklung. Ganztägige Bildung muss sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Nur so können ganztägige Bildungsräume zu Wohlbefinden, Erfolg und Gerechtigkeit beitragen. Dies bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen größtmögliche Freiräume für deren Entwicklung geboten werden sollten, so dass sie in ihrer Selbstständigkeit gefördert werden. Die Maßnahmen im Überblick: · Freiräume und freie Zeiten · Kooperationsbudget erweitern - multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken Gestaltungsfeld 8 "Übergänge" Kinder und Jugendliche (0-21 Jahre) haben im Laufe der verschiedenen Lebensphasen Übergänge zu bewältigen, die mit besonderen Herausforderungen verbunden sind. Dazu gehören der Übergang aus der Familie in die Institutionen der Kinderbetreuung, der Übergang aus der Kita in die Grundschule, von der Grundschule in die Sekundarstufe 1, der Übergang in die Sekundarstufe 2, die Berufliche Schule und das Erwerbsleben. Der integrierte Kita- und Schulentwicklungsplan nimmt die Übergänge der verschiedenen Lebensphasen der Kinder und Jugendlichen in den Blick. Von einem gelungenen Übergang kann gesprochen werden, wenn das Kind /der/die Jugendliche sich wohlfühlt und die vorgefundenen Bildungsangebote optimal nutzen kann. Gelungene, positiv erlebte Übergänge stärken Kinder und Jugendliche und sind für die Bildungsbiografie von hoher Bedeutung. Daher muss sich Übergangsgestaltung in besonderer Weise an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Um Kindern und Jugendlichen einen gelungenen Übergang zu ermöglichen, braucht es tragfähige Kooperationen aller am Übergang Beteiligten. Vielfältige Formen der Zusammenarbeit und der Kommunikation von Betreuungseinrichtungen, Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen, Ämtern sowie der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern sind dafür erforderlich. Nur so werden Bildungsprozesse anschlussfähig. Die Maßnahmen im Überblick: · Kinder und Jugendliche als Ko-Konstrukteur*innen ihrer Bildungsbiografie wahrnehmen · Stärkung bestehender kommunaler Ressourcen am Übergang Kita - Grundschule · Anschlussmöglichkeiten für Schüler*innen mit Beeinträchtigungen am Übergang Schule - Beruf · Jugendhilfe für den gymnasialen Bildungsgang Gestaltungsfeld 9 "Bildungsbeteiligung" Die Verwirklichung des strategischen Zieles "Kindertagesbetreuung und Schulen eröffnen allen Kindern und Jugendlichen gute Startchancen", spricht konkret die Entkopplung von Herkunft und Bildungserfolg an und ist weiterhin eine der herausragenden bildungspolitischen Herausforderungen. Der Einfluss der Familie auf den Bildungserfolg der Kinder ist erheblich. Den jungen Menschen als Teil des Familiensystems zu begreifen, wandelt den Blick und kann neue Ressourcen in der Lernbegleitung von Kindern und Jugendlichen heben. Alle Kinder und Jugendlichen sollen gute Entwicklungsmöglichkeiten durch Bildung erhalten, kein Kind darf zurückgelassen werden. Dazu soll die Entwicklung von Konzepten unterstützt werden, die eine ressourcenorientierte Haltung zugrunde legt und auf die konsequente Entwicklungs- und Bildungsbegleitung jedes jungen Menschen ausgerichtet ist. Die Zugänglichkeit der Angebote von der frühen Bildung an, eine durchgängige Sprachbildung und die Erziehungspartnerschaft mit Eltern sind tragende Säulen des Ansatzes. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) kann als Fundament inklusiver Prozesse gesehen werden, da durch den in der Präambel verankerten Gedanken von Diversity alle Dimensionen von Verschiedenheit berücksichtigt werden und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Kinder gleichermaßen gefordert wird. Demnach sollen alle Kinder "Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten. Jeder muss in die Lage versetzt werden, seine Potenziale entfalten zu können. Dieser Anspruch ist universal und gilt unabhängig von Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen oder besonderen Lernbedürfnissen eines Menschen. Der Begriff Inklusion steht für genau diese Vision (Deutsche UNESCO-Kommission 2009: 3). Kinder werden demnach in ihrer Heterogenität gesehen, dabei ist die Einnahme eines pluralen Gesellschaftsverständnisses (intersektionale Perspektive) von großer Bedeutung, um Kinder in ihrer konkreten Lebenswirklichkeit wahrzunehmen. Die Maßnahmen im Überblick: · Familiengrundschulzentren - Familienzentren an Grundschulen · Implementierung weiterer Kinder- und Familienzentren · Gesamtkonzept Sprachbildung · Trägerübergreifende Elternvertretung im Bereich der Kindertagesbetreuung - Bildung einer Stadtelternvertretung · Plattform (Aus)Bildung in Frankfurt a. M. - Angebot und Dialog · Infothek vor Ort - Information zu Kita- und Schulplätzen und Ganztagsbetreuung D. Kosten Der integrierte Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Bildungsplan enthaltenen Maßnahmen verbunden ist. Über die Aufnahme von Mitteln zur Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Bildungsplans und deren zeitlicher Einordnung sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. Anlage 1_Integrierter_Bildungsplan_2030 (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.12.2023 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.01.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Volt und BFF-BIG (= Annahme) 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Die Vorlage M 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 228 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 80. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage M 228 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und LINKE. 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 228 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4331, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 40-4

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